Rechtsprechung
| BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mieterhöhung bei Reihenhausmiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 558 Abs 2 BGB, § 286 ZPO
Mieterhöhung bei Reihenhausmiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten im Zusammenhang mit einem Mieterhöhungsverlangen bzgl. eines Reihenhauses; Notwendigkeit der Berücksichtigung eines breiten Spektrums von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde bei der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 558 Abs. 2 S. 1; ZPO § 286
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten im Zusammenhang mit einem Mieterhöhungsverlangen bzgl. eines Reihenhauses; Notwendigkeit der Berücksichtigung eines breiten Spektrums von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde bei der ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Geilenkirchen, 17.11.2011 - 2 C 118/10
- LG Aachen, 11.10.2012 - 2 S 528/11
- BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 99/09
Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12
Die ortsübliche Vergleichsmiete darf im Prozess daher nur auf der Grundlage von Erkenntnisquellen bestimmt werden, die die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung (§ 286 ZPO) hinreichenden Weise ermittelt haben (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, NJW 2010, 2946 Rn. 9; vgl. BVerfGE 37, 132, 143).Der Senat hat bereits entschieden, dass dem einfachen Mietspiegel im Prozess eine Indizwirkung zukommt und es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob der Mietspiegel für die Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer konkret zu beurteilenden Wohnung ausreicht (Senatsurteile vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, aaO Rn. 12 ff.;… vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12, WuM 2013, 110 Rn. 16).
Insbesondere kommt es darauf an, welche Einwendungen von den Parteien gegen den Erkenntniswert der Angaben des Mietspiegels erhoben werden (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, aaO Rn. 13).
- BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einbeziehung eines …
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12
Ob das Gutachten zusätzlich auch wegen der fehlenden Offenlegung der Vergleichswohnungen (vgl. dazu BVerfG, NJW 1995, 40, sowie BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 286/92, NJW 1994, 2899) unverwertbar ist, bedarf hier keiner Klärung. - BGH, 15.04.1994 - V ZR 286/92
Würdigung eines Gutachtens bei fehlender Nennung von Vergleichsobjekten
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12
Ob das Gutachten zusätzlich auch wegen der fehlenden Offenlegung der Vergleichswohnungen (vgl. dazu BVerfG, NJW 1995, 40, sowie BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 286/92, NJW 1994, 2899) unverwertbar ist, bedarf hier keiner Klärung.
- BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 46/12
Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Tatrichterliche …
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12
Der Senat hat bereits entschieden, dass dem einfachen Mietspiegel im Prozess eine Indizwirkung zukommt und es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob der Mietspiegel für die Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer konkret zu beurteilenden Wohnung ausreicht (…Senatsurteile vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, aaO Rn. 12 ff.; vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12, WuM 2013, 110 Rn. 16). - BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 227/10
Wohnraummiete: Revisionsrechtliche Nachprüfung der Auslegung eines Mietspiegels; …
- BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 30/09
Zulässigkeit der Anhebung der Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite der …
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12
Ferner hat es der Senat nicht beanstandet, dass der gerichtliche Sachverständige die Vergleichswohnungen nur durch Befragungen verschiedener Vermieter ermittelt (Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 30/09, NJW 2010, 149 Rn. 13). - BGH, 19.05.2010 - VIII ZR 122/09
Begründung einer Mieterhöhung durch "Typengutachten" über vergleichbare Wohnungen
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12
Im Übrigen kann der Vermieter nach der Rechtsprechung des Senats zwar zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558a BGB auf den eigenen Bestand zurückgreifen (Senatsurteil vom 19. Mai 2010 - VIII ZR 122/09, NZM 2010, 576 Rn 12). - BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12
Die ortsübliche Vergleichsmiete darf im Prozess daher nur auf der Grundlage von Erkenntnisquellen bestimmt werden, die die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung (§ 286 ZPO) hinreichenden Weise ermittelt haben (…Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, NJW 2010, 2946 Rn. 9; vgl. BVerfGE 37, 132, 143). - BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77
Vergleichsmiete III
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 355/12
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben ist ein objektiver Maßstab anzulegen, der einen repräsentativen Querschnitt der üblichen Entgelte darstellen soll (BVerfGE 53, 352, 358).
- LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16
Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum …
Den Wohnungen aus dem Bestand ein und desselben Vermieters - hier der Beklagten - kommt mit Blick auf die ortsüblichen (Einzel-)Vergleichsmiete nur ein begrenzter Aussagewert zu (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.2013 - VIII ZR 355/12, juris Rn. 21), wobei die Annahme für Berlin unter Berücksichtigung eines Bestandes von ca. 1,63 Mio. Mietwohnungen zusätzlich Gewicht erhält (vgl. Berlin - wohnenswerte Stadt, Herausg. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 2011). - BGH, 13.02.2019 - VIII ZR 245/17
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Indizwirkung eines einfachen …
Anders als die vom Einzelfall losgelöste - vorliegend indes nicht relevante - Auslegung eines Mietspiegels (…vgl. hierzu Senatsurteile vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 227/10, NJW 2011, 2284 Rn. 12; vom 3. Juli 2013 - VIII ZR 355/12, juris Rn. 26) kann die Ausübung des tatrichterlichen Schätzermessens aus § 287 Abs. 2 ZPO lediglich daraufhin überprüft werden, ob die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf grundsätzlich falschen oder offenbar unrichtigen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind. - LG Lübeck, 26.04.2018 - 14 S 217/16
Begründung der Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen aus Nachbargemeinden
Der Sachverständige hat bei der Auswahl der Vergleichswohnungen darauf zu achten, dass er nicht nur oder zu viele Wohnungen aus der unmittelbaren Umgebung nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 3.7.2013, VIII ZR 355/12 Rn. 21).
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