Rechtsprechung
| BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1 und 3
- Wolters Kluwer
Umstellungsguthaben - Erwerb von Umstellungsguthaben - Begründungspflicht - Beschwerdebegründung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.05.1993 - 25 A 118.91
- OVG Berlin, 01.07.1997 - 8 B 89.93
- BVerwG, 05.06.1998 - 3 B 258.97
- BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98
Papierfundstellen
- VIZ 2000, 26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 05.06.1998 - 3 B 258.97
Gerichtsverfassungsrecht - Rechtswegbeschränkung bei Streitigkeiten über …
Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98
vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 -,.Rn. 4 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der beklagten Bundesrepublik hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und verwarf die Berufung der Beschwerdeführerinnen als unzulässig (Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 -, ZOV 1998, S. 296 f.).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98
Einen Instanzenzug gewährleistet dieses Grundrecht nicht (vgl. BVerfGE 96, 27 [39]). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98
Rn. 7 Die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 f.]) für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde liegen nicht vor.
- BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98
Sie gelten allgemein und nicht nur für den Einzelfall (vgl. BVerfGE 25, 371 [399]; 85, 360 [374]). - BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67
lex Rheinstahl
Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98
Sie gelten allgemein und nicht nur für den Einzelfall (vgl. BVerfGE 25, 371 [399]; 85, 360 [374]). - VG Berlin, 24.05.1993 - 25 A 118.91
Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98
vom 24. Mai 1993 - VG 25 A 118.91 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
VermG § 6 Abs. 6a Satz 1; VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1
Klagebefugnis der Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheids; Rechtsverletzung des Verfügungsberechtigten - Judicialis
VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1; ; VermG § 6 Abs. 6 a Satz 1
- Wolters Kluwer
Klagebefugnis - Verfügungsberechtigter - Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheids - Rechtsverletzung des Verfügungsberechtigten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJ 2000, 52
- VIZ 2000, 26
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger; …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99
Dementsprechend geht auch der Beschluß vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 S. 9 ) entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht generell von der die Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten vermittelnden "Drittwirkung eines Restitutionsbescheids" aus und mißt insbesondere einem bloßen Aufhebungsbescheid keine solche Drittwirkung bei. - BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95
Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99
In dem Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 15 S. 7 ) wird lediglich die aus der Verfügungsberechtigung folgende Klagebefugnis des Grundstückseigentümers gegen einen zu seinen Lasten ergangenen Restitutionsbescheid dargelegt. - VG Magdeburg, 20.04.1999 - A 9 K 817/98
Vereinbarkeit einer Aufhebung der Ablehnung eines Restitutionsantrages mit den …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99
BVerwG 8 B 184.99 VG A 9 K 817/98.
- BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06
Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung; …
Diese werden vielmehr erst durch eine abschließende Sachentscheidung über das Zuordnungsbegehren berührt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24).Erst der noch ausstehenden Zuordnungsentscheidung selbst kommt eine die Klagebefugnis der Klägerin begründende regelnde Wirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG zu (vgl. Beschlüsse vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24 = VIZ 2000, 26 und vom 2. August 2006 - BVerwG 8 B 61.06 - juris - zum Fehlen der Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheides).
- BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99
Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft; …
Dem Beschluß des 8. Senats vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - VIZ 2000, 26, der die Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten im Falle der Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheids verneint, liegt ersichtlich keine abweichende Auffassung zur Beschwer des Verfügungsberechtigten durch einen auf die Feststellung der Berechtigung beschränkten Bescheid zugrunde. - BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Rn. 7 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 3 B 133.06 - (…Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18 Rn. 4) im Anschluss an einen zum Vermögensrecht ergangenen Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - (Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24) klargestellt, dass die bloße Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheids den Inhaber von Rechten an diesem Vermögenswert nicht in seinen Rechten verletzt. - BVerwG, 02.08.2006 - 8 B 61.06
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Rn. 2 Der Klärungsbedarf, der sich aus den von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen ergeben soll, besteht nicht; denn das Verwaltungsgericht hat der Klägerin in ihrer Eigenschaft als Verfügungsberechtigte die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) zu Recht abgesprochen (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24).
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