Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2023 - VIa ZR 183/21 |
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§ 823 Abs. 2 BGB, § ... 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, §§ 826, 31 BGB, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, § 562 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug
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Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug
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Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 24.01.2020 - 51 O 274/19
- OLG München, 08.07.2021 - 8 U 640/20
- BGH, 30.10.2023 - VIa ZR 183/21
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus BGH, 30.10.2023 - VIa ZR 183/21
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 29 bis 32, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).Rn. 10 Das Berufungsgericht hat daher zwar zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf die Gewährung sogenannten "großen" Schadensersatzes verneint (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 22 bis 27).
Es hat jedoch nicht berücksichtigt, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.).
Das Berufungsgericht wird sodann nach den näheren Maßgaben des Urteils des Senats vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259) die erforderlichen Feststellungen zu den Voraussetzungen und gegebenenfalls zum Umfang einer Haftung der Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zu treffen zu haben.
- BGH, 20.07.2023 - III ZR 267/20
Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"
Auszug aus BGH, 30.10.2023 - VIa ZR 183/21
Es hat jedoch nicht berücksichtigt, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32; ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.). - BGH, 10.02.2022 - VII ZR 396/21
BGH verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom …
Auszug aus BGH, 30.10.2023 - VIa ZR 183/21
Demnach hat die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BGB mit dem Schluss des Jahres 2016 begonnen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 396/21, VersR 2022, 899 Rn. 21 ff.;… Urteil vom 13. Juni 2022 - VIa ZR 680/21, NJW-RR 2022, 1251 Rn. 25 ff.) und war bei Klageerhebung noch nicht abgelaufen. - BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 680/21
Zur Gewährung von Restschadensersatz bei EU-Reimport im sogenannten Dieselskandal
Auszug aus BGH, 30.10.2023 - VIa ZR 183/21
Demnach hat die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BGB mit dem Schluss des Jahres 2016 begonnen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 396/21, VersR 2022, 899 Rn. 21 ff.; Urteil vom 13. Juni 2022 - VIa ZR 680/21, NJW-RR 2022, 1251 Rn. 25 ff.) und war bei Klageerhebung noch nicht abgelaufen. - BGH, 09.10.2023 - VIa ZR 26/21
Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Sorgfaltspflichten bei …
Auszug aus BGH, 30.10.2023 - VIa ZR 183/21
Dabei wird es zu beachten haben, dass die Beklagte als Fahrzeugherstellerin auch hinsichtlich des von der Muttergesellschaft bezogenen und in das Fahrzeug eingebauten Motors die Sorgfaltspflichten einer Herstellerin treffen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2023 - VIa ZR 26/21, zVb).
- OLG Stuttgart, 29.02.2024 - 24 U 1424/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung für einen Mercedes-Benz B 200 CDI …
Da die Erhebung der ursprünglich nur auf den großen Schadensersatz gerichteten Klage im Jahr 2021 den Lauf der Verjährung auch hinsichtlich des zuletzt geltend gemachten Anspruchs auf Differenzschadensersatz gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2023 - VIa ZR 183/21, juris Rn. 11, sowie ausführlich: Senatsurteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 62 mwN), greift der Verjährungseinwand nicht durch. - OLG Stuttgart, 22.02.2024 - 24 U 254/21
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz bei Einbau unzulässiger …
Da die Erhebung der ursprünglich nur auf den großen Schadensersatz gerichteten Klage im Jahr 2021 den Lauf der Verjährung auch hinsichtlich des zuletzt geltend gemachten Anspruchs auf Differenzschadensersatz gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2023 - VIa ZR 183/21, juris Rn. 11, sowie ausführlich: Senatsurteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 62 mwN), greift der Verjährungseinwand nicht durch. - OLG Stuttgart, 11.01.2024 - 24 U 241/22
Anspruch auf Differenzschadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal …
Nichts Anderes gilt daher auch für die Reichweite der Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. auch BGH, Urteil vom 30.10.2023 - VIa ZR 183/21, juris Rn. 11).
- OLG Stuttgart, 12.12.2024 - 24 U 746/22
Differenzschadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen …
Da die Erhebung der ursprünglich nur auf den kleinen Schadensersatz gerichteten Klage im Jahr 2021 den Lauf der Verjährung auch hinsichtlich des zuletzt geltend gemachten Anspruchs auf Differenzschadensersatz gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.102023 - VIa ZR 183/21 juris Rn. 11, sowie ausführlich: Senatsurteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 62 mwN), greift der Verjährungseinwand nicht durch. - OLG Stuttgart, 24.04.2025 - 24 U 1566/22
Dieselfall: Darlegung der Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen …
Da die Erhebung der ursprünglich nur auf den großen Schadensersatz gerichteten Klage im Jahr 2018 den Lauf der Verjährung auch hinsichtlich des zuletzt geltend gemachten Anspruchs auf Differenzschadensersatz gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.102023 - VIa ZR 183/21 juris Rn. 11, sowie ausführlich: Senatsurteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 62 mwN), greift der Verjährungseinwand - auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass zum 17.04.2012 gem. § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB die kenntnisunabhängige, absolute Verjährung eingetreten wäre (…vgl. dazu. Senat, aaO, Rn. 60 mwN) - nicht durch. - OLG Stuttgart, 15.07.2025 - 24 U 1346/22
Diesel; Verbotsirrtum; Thermofenster; Kühlmittelsolltemperaturregelung; …
Da die Erhebung der ursprünglich nur auf den großen Schadensersatz gerichteten am 03.12.2020 eingegangenen und - nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses binnen weniger als einer Kalenderwoche nach Aufforderung - demnächst (§ 167 ZPO - vgl. etwa: BGH…, Urteil vom 10.12.2019 - II ZR 281/18, juris Rn. 8ff, 11 mwN) am 22.12.2020 zugestellten Klage den Lauf der Verjährung auch hinsichtlich des zuletzt geltend gemachten Anspruchs auf Differenzschadensersatz gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2023 - VIa ZR 183/21 juris Rn. 11, sowie ausführlich: Senatsurteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 62 mwN), greift der Verjährungseinwand - auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass zum 15.06.2021 gem. § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB die kenntnisunabhängige, absolute Verjährung eingetreten wäre (…vgl. dazu. Senat, aaO, Rn. 60 mwN) - nicht durch. - OLG Stuttgart, 23.01.2025 - 24 U 1284/22
Dieselskandal: Haftung des Fahrzeugherstellers Mercedes-Benz auf Schadenersatz …
Da die Erhebung der ursprünglich nur auf den großen Schadensersatz gerichteten Klage im Jahr 2021 den Lauf der Verjährung auch hinsichtlich des zuletzt geltend gemachten Anspruchs auf Differenzschadensersatz gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.102023 - VIa ZR 183/21 juris Rn. 11, sowie ausführlich: Senatsurteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 62 mwN), greift der Verjährungseinwand nicht durch. - OLG Stuttgart, 14.11.2024 - 24 U 424/22
Haftung des Fahrzeugherstellers wegen Verwendung unzulässiger …
Da die Erhebung der ursprünglich nur auf den großen Schadensersatz gerichteten Klage im Jahr 2021 den Lauf der Verjährung auch hinsichtlich des zuletzt geltend gemachten Anspruchs auf Differenzschadensersatz gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.102023 - VIa ZR 183/21 juris Rn. 11, sowie ausführlich: Senatsurteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 62 mwN), greift der Verjährungseinwand nicht durch. - OLG Düsseldorf, 11.06.2025 - 18 U 18/24
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den …
Da die Erhebung der ursprünglich auf weitergehenden großen Schadensersatz gerichteten Klage vom 21.12.2020 den Lauf der Verjährung auch hinsichtlich des zuletzt geltend gemachten Anspruchs auf Differenzschadensersatz gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2023 - VIa ZR 183/21, juris Rn. 11), greift der Verjährungseinwand nicht durch. - OLG Stuttgart, 08.05.2025 - 24 U 1736/22
Dieselfall: Thermofenster und KSR als unzulässige Abschalteinrichtungen; …
Da die Erhebung der ursprünglich nur auf den großen Schadensersatz gerichteten Klage im Jahr 2022 den Lauf der Verjährung auch hinsichtlich des zuletzt geltend gemachten Anspruchs auf Differenzschadensersatz gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.102023 - VIa ZR 183/21, juris Rn. 11, sowie ausführlich: Senatsurteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 62 m.w.N.), greift der Verjährungseinwand nicht durch. - OLG Stuttgart, 10.04.2025 - 24 U 2116/22
Software-Update und Vorteilsausgleichung bei unzulässigen Abschalteinrichtungen …
- OLG Stuttgart, 26.06.2025 - 24 U 2614/22
Vorteilsausgleichung bei unzulässiger Abgasrückführung und Fahrzeugveräußerung …
- OLG Stuttgart, 26.06.2025 - 24 U 2116/22
Diesel; Präklusion; Software-Update; Darlegungslast
- OLG Stuttgart, 21.11.2024 - 24 U 2106/22
Berechnung des Schadensersatzanspruchs bei Vorhandensein von unzulässigen …
- OLG Stuttgart, 27.02.2025 - 24 U 1746/22
Schadensersatzbegehren des Käufers wegen des Erwerbs eines mit unzulässigen …
- OLG München, 09.07.2024 - 17 U 1889/24
Nutzungsentschädigung, Beweiswürdigung, Vorteilsausgleichung, Vertragsschluss, …
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