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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,1631
BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23 (https://dejure.org/2025,1631)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2025 - VIa ZR 190/23 (https://dejure.org/2025,1631)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23 (https://dejure.org/2025,1631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 544 Abs. 9 ZPO, § ... 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 9 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Gestalt eines sogenannten "Thermofensters" und einer sogenannten "Timerfunktion" in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
    Rn. 19 c) Schließlich wird das Berufungsgericht eine etwa erhebliche Fahrlässigkeit der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 59 f.) Beklagten nicht - wie in der angegriffenen Entscheidung im Hinblick auf die Verantwortung der Beklagten für die Verwendung des Thermofensters indessen geschehen - ohne weiteres mit der Begründung verneinen können, ein Unternehmen dürfe bei Bestehen einer rechtlich unsicheren Lage, in der auch die Einholung von Rechtsrat keine eindeutige Antwort zur Zulässigkeit eines Thermofensters erbringe, die "sich daraus ergebenden technischen und wirtschaftlichen Spielräume" … "ohne Fahrlässigkeitsvorwurf nutzen" ( vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 68 f. mwN;… Urteil vom 23. Januar 2024 - VIa ZR 1284/22, juris Rn. 16) .
  • EuGH, 14.07.2022 - C-128/20

    GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …

    Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
    Rn. 18 b) Im Zusammenhang mit einer etwaigen Überprüfung einer von der Beklagten geltend gemachten Notwendigkeit einer bestimmten Funktionalität zum Motorschutz am Maßstab von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, nicht unter die in dieser Vorschrift vorgesehene Ausnahme fallen kann (EuGH, Urteil vom Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 70) und dass zu solchen normalen Betriebsbedingungen bei Wohnmobilen - schon um diese Gruppe von Fahrzeugtypen nicht aufgrund abstrakter, mit ihrer Bauart zusammenhängender Erwägungen ohne Bezug insbesondere zu Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 auszuklammern (vgl. BGH…, Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22, VersR 2024, 1306 Rn. 29) - auch längere beziehungsweise außerstädtische Fahrten gehören.
  • BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22

    Zur Haftung des Herstellers des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils in einem …

    Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
    Rn. 18 b) Im Zusammenhang mit einer etwaigen Überprüfung einer von der Beklagten geltend gemachten Notwendigkeit einer bestimmten Funktionalität zum Motorschutz am Maßstab von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, nicht unter die in dieser Vorschrift vorgesehene Ausnahme fallen kann (…EuGH, Urteil vom Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 70) und dass zu solchen normalen Betriebsbedingungen bei Wohnmobilen - schon um diese Gruppe von Fahrzeugtypen nicht aufgrund abstrakter, mit ihrer Bauart zusammenhängender Erwägungen ohne Bezug insbesondere zu Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 auszuklammern (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22, VersR 2024, 1306 Rn. 29) - auch längere beziehungsweise außerstädtische Fahrten gehören.
  • BGH, 06.11.2023 - VIa ZR 535/21

    Deliktische Haftung des Motorherstellers in einem sog Dieselfall: Täuschung der …

    Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
    Im Rahmen seiner zur Unzulässigkeit beziehungsweise zu einer - auch aus seiner Sicht eine objektiv sittenwidrige arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde indizierenden (BGH, Urteil vom 6. November 2023 - VIa ZR 535/21, WM 2024, 40 Rn. 11 mwN) - Prüfstandsbezogenheit der von den Klägern beanstandeten Timerfunktion angestellten Erwägungen ist das Berufungsgericht auf dieses Vorbringen indessen nicht eingegangen.
  • BGH, 13.04.2021 - VI ZR 493/19

    Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess gegen den Kraftfahrzeughersteller im …

    Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
    Die Begründung der angegriffenen Entscheidung des Gerichts lässt insoweit nur den Schluss zu, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - VI ZR 493/19, NJW 2021, 1886 Rn. 8).
  • BGH, 25.09.2024 - VIa ZR 347/22
    Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
    Rn. 17 a) Sollte das Berufungsgericht erneut von einer Obliegenheit der Kläger ausgehen, einer von der Beklagten geltend gemachten Notwendigkeit einer bestimmten Funktionalität zum Motorschutz "hinreichend substantiiert" zu widersprechen beziehungsweise diese "nachweislich in Abrede zu stellen", wird es zu beachten haben, dass von den Klägern Vortrag zu technischen Details nicht verlangt werden könnte, sofern es auf das (bloße, objektive) Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ankommen und es nur noch um die technischen Einzelheiten einer Funktion gehen sollte, deren Existenz zwischen den Parteien ebenso unstreitig ist wie die Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2024 - VIa ZR 347/22, juris Rn. 15 ).
  • BGH, 23.01.2024 - VI ZR 213/22

    Verstoß gegen rechtliches Gehör bei Übergehen des klägerischen Vortrags zu …

    Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
    Daraus ergibt sich eine Pflicht des Gerichts, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (…BVerfG, FamRZ 2023, 1870 Rn. 25; BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZR 42/23, GRUR-RR 2024, 130 Rn. 12; Beschluss vom 23. Januar 2024 - VI ZR 213/22, NJW-RR 2024, 705 Rn. 8).
  • BGH, 12.10.2023 - I ZR 42/23

    Markenrecht: Abweichende Entscheidung des Amts der Europäischen Union für …

    Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
    Daraus ergibt sich eine Pflicht des Gerichts, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (…BVerfG, FamRZ 2023, 1870 Rn. 25; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZR 42/23, GRUR-RR 2024, 130 Rn. 12;… Beschluss vom 23. Januar 2024 - VI ZR 213/22, NJW-RR 2024, 705 Rn. 8).
  • BGH, 23.01.2024 - VIa ZR 1284/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller …

    Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
    Rn. 19 c) Schließlich wird das Berufungsgericht eine etwa erhebliche Fahrlässigkeit der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 59 f.) Beklagten nicht - wie in der angegriffenen Entscheidung im Hinblick auf die Verantwortung der Beklagten für die Verwendung des Thermofensters indessen geschehen - ohne weiteres mit der Begründung verneinen können, ein Unternehmen dürfe bei Bestehen einer rechtlich unsicheren Lage, in der auch die Einholung von Rechtsrat keine eindeutige Antwort zur Zulässigkeit eines Thermofensters erbringe, die "sich daraus ergebenden technischen und wirtschaftlichen Spielräume" … "ohne Fahrlässigkeitsvorwurf nutzen" ( vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 68 f. mwN; Urteil vom 23. Januar 2024 - VIa ZR 1284/22, juris Rn. 16) .
  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 261/24

    Zurückweisung der Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision gegen …

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15;… Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13; Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) im Hinblick auf die Information beziehungsweise die Kenntnis des MIT einen anderen Subsumtionsschluss nahegelegt haben mag, beruhten diese Entscheidungen auf anderer tatsächlicher Grundlage und nicht auf dem hier zugrunde gelegten Sachverhalt.

    Rn. 33 Soweit die Beschwerde ferner ein Zulassungserfordernis wegen grundsätzlicher Bedeutung wohl mit Blick auf frühere Entscheidungen des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15;… Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13; Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) annehmen möchte, fehlt es auch insoweit an jeder Darlegung der bloß behaupteten Zulassungsrelevanz.

  • OLG Köln, 17.03.2025 - 30 U 16/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines neuen Wohnmobils gegen den Hersteller …

    Nach Auffassung des Senats ist schon damit die Prüfstandsbezogenheit der Abschalteinrichtung und deren objektive Sittenwidrigkeit zu bejahen (…anders: OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.12.2023 - 6 U 233/21, juris;… Urt. v. 03.12.2024 - 14 U 99/23, juris;… OLG Köln, Urt. v. 24.05.2024 - 19 U 88/22, juris), unabhängig davon, ob - wie die Kläger ebenfalls vorgetragen haben - anhand verschiedener Störfaktoren (Drehmoment und Geschwindigkeit) erkannt wird, dass der Prüfstandmodus verlassen wird und die Funktion im realen Betrieb nicht aktiviert ist (siehe auch BGH, Beschl. v. 21.01.2025 - VIa ZR 190/23, juris).

    Im Übrigen hat der EuGH festgestellt, dass zwar der Wortlaut des Art. 5 Abs. 2 Buchst. a VO Nr. 715/2007 formell keine weiteren Voraussetzungen vorschreibt, gleichzeitig aber eine Abschalteinrichtung, die - wie hier - unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, jedenfalls nicht unter die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a) VO Nr. 715/2007 vorgesehene Ausnahme fallen kann (…EuGH, Urt. v. 14.07.2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605, …und Urt. v. 21.03.2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111; siehe auch zuletzt BGH, Beschl. v. 21.01.2025 - VIa ZR 190/23, juris).

  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 458/24

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Hersteller wegen …

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15;… Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13; Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) im Hinblick auf die Information beziehungsweise die Kenntnis des MIT einen anderen Subsumtionsschluss nahegelegt haben mag, beruhten diese Entscheidungen auf anderer tatsächlicher Grundlage und nicht auf dem hier zugrunde gelegten Sachverhalt.
  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 424/24

    Schadensersatzanspruch eines Erben eines Käufers eines Wohnmobils gegen den …

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15;… Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13; Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) im Hinblick auf die Information beziehungsweise die Kenntnis des MIT einen anderen Subsumtionsschluss nahegelegt haben mag, beruhten diese Entscheidungen auf anderer tatsächlicher Grundlage und nicht auf dem hier zugrunde gelegten Sachverhalt.
  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 314/24

    Haftung des Fahrzeugherstellers wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem …

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15;… Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13; Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) im Hinblick auf die Information beziehungsweise die Kenntnis des MIT einen anderen Subsumtionsschluss nahegelegt haben mag, beruhten diese Entscheidungen auf anderer tatsächlicher Grundlage und nicht auf dem hier zugrunde gelegten Sachverhalt.
  • OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25

    Abgasskandal; Wohnmobil; Timer-Funktion; Prüfstandbezogenheit; evident …

    Eine hiervon abweichende rechtliche Beurteilung gebietet sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2025 (Az. VIa ZR 190/23 juris); denn dem dortigen Rechtsstreit lag ein vom hiesigen Klägervorbringen abweichender Tatsachenvortrag zugrunde, der aus Sicht des BGH geeignet war, für den Fall seiner Richtigkeit das Vorliegen einer Prüfstandbezogenheit zu begründen.

    Dass die "Timer-Funktion" zudem auch aus Sicht des BGH keine evident unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, folgt im Übrigen aus der Tatsache, dass er in vergleichbaren Fällen - wie auch dem oben erwähnten - die Frage einer etwaigen Prüfstandbezogenheit dieser Einrichtung für die Beurteilung einer Haftung der Beklagten aus § 826 BGB für aufklärungsbedürftig erachtet hat (vgl. Urteile vom 23.12.2024 - VIa ZR 598/23- und 21.01.2025 - VIa ZR 190/23).

  • BGH, 06.05.2025 - VIa ZB 7/24

    Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung ohne Einwilligung des Gegners …

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des erkennenden Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (…BVerfG, NVwZ 2016, 1475 Rn. 15 ; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 9).
  • OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25

    Abgasskandal; Wohnmobil; "Timer-Funktion"; Prüfstandbezogenheit; evident …

    Dass die "Timer-Funktion" im Übrigen auch aus Sicht des BGH offensichtlich keine mit der Umschaltlogik von VW vergleichbare, evident unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, folgt im Übrigen aus der Tatsache, dass er in vergleichbaren Fällen die Frage einer etwaigen Prüfstandbezogenheit der "Timer-Funktion" für die Beurteilung einer Haftung der Beklagten aus § 826 BGB für aufklärungsbedürftig erachtet hat (vgl. Urteile vom 23.12.2024 - VIa ZR 598/23 und vom 21.01.2025 - VIa ZR 190/23).
  • BGH, 14.10.2025 - VIa ZR 1412/22
    Daraus ergibt sich eine Pflicht des Gerichts, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 9 mwN).
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