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Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6064
VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05 (https://dejure.org/2005,6064)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.09.2005 - VK-SH 22/05 (https://dejure.org/2005,6064)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. September 2005 - VK-SH 22/05 (https://dejure.org/2005,6064)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Prüfung von Entscheidungen einer Vergabestelle über die Eignung eines Unternehmens durch die Nachprüfungsinstanzen; Überschreitung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Pflicht der Bieter zum Nachweis ihrer Eignung zur ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsprüfung: Wann ist der Beurteilungsspielraum überschritten? (IBR 2005, 1289)

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (35)

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02

    Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05
    Fehlen einem Angebot die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Dokumentation der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, richtet sich der Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, Verg 11/04; Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Verbindlich ist deshalb allein die Vorgabe zum Eignungsnachweis in der Bekanntmachung des Antragsgegners (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Nur unter solchen Umständen wäre die Annahme von Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bg zulässig gewesen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Selbst eine der hier gewählten Ausschreibungsbedingung vergleichbare Formulierung ,,Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Bieter dem Auftraggeber aufgrund früherer Vertragsbeziehungen bereits bekannt ist" verlangt ausdrücklich, dass die ausgeschriebene Leistung bereits früher durch den Bieter aufgrund eigener Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber erbracht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02), was hier im Ergebnis der mündlichen Verhandlung offenkundig nicht der Fall gewesen ist.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05
    Sehen die Ausschreibungsunterlagen zwingend vor, dass die Bieter ihre Eignung zur Auftragsdurchführung innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe nachzuweisen haben, und ist ein bestimmter Termin zur Abgabe der geforderten Eignungsnachweise vorgesehen, kommt es darauf an, dass die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, Verg 11/04).

    Nachweise der Eignung fallen auch nicht unter den Begriff der ,,Angaben und Erklärungen" gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Fehlende Eignungsnachweise führen daher zwingend zum Angebotsausschluss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, Verg 11/04; a.A. unter der Annahme der Anwendbarkeit von § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2004, 1 Verg 4/04, ZfBR 2004, 714, IBR 2005, 49).

    Fehlen einem Angebot die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Dokumentation der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, richtet sich der Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, Verg 11/04; Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05
    Das OLG Dresden (vgl. Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04) zieht insoweit eine Frist von 1 Woche als möglich in Betracht.

    Für die Ausschöpfung in der von Teilen der Rechtsprechung als Maximalfrist angesehenen Rügefrist von 2 Wochen muss ein Fall mit extrem schwieriger Sach- und Rechtslage vorliegen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2003, 1 Verg 12/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03).

  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - VK-SH 27/07

    Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!

    Hingegen kommt dem Auftraggeber kein Ermessen dahingehend zu, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen (erkennende Kammer, Beschluss vom 16.09.2005 ­ VK-SH 22/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - Verg 40/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 13.06.2007 - VK 2-51/07; 1.VK Sachsen, Beschluss vom 25.04.2006 - 1/SVK/031-06; VK Hessen, Beschluss vom 27.03.2006 - 69 d VK-10/2006; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.01.2006 - VK-SH 32/05; Beschluss vom 16.09.2005 - VK-SH 22/05; VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2006 - VK-50/2005-L; Beschluss vom 07.10.2005- VK-22/2005 - B; Beschluss vom 14.07.2003 - VK-19/2003-L).

    Denn wiederum kommt dem Auftraggeber kein Ermessen dahingehend zu, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen und auch bei Fehlen geforderter Eignungsnachweise die Eignung aus anderen Gründen anzunehmen, z.B. weil ihm der betreffende Bieter aus früheren Geschäftsbeziehungen bekannt ist (erkennende Kammer, Beschluss vom 16.09.2005 ­ VK-SH 22/05; 3. VK Bund, Beschluss vom 19.03.2007 ­ VK 3 ­ 16/07; VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2003 - VK- 19/2003-L).

  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

    Anders als beispielsweise für den Fall, dass der Firma XXX bereits eine (erstinstanzliche) vorläufig vollstreckbare Entscheidung zur Seite steht (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 16.09.2005, VK-SH 22/05), ist vorliegend von den zuständigen Gerichten indes noch keinerlei Entscheidung getroffen worden, aus denen zumindest eine Tendenz hinsichtlich des möglichen Ausgangs der von der ASt in Aussicht gestellten Streitigkeiten zu entnehmen wäre.
  • VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05

    Umfang der Nachunternehmerleistungen unklar - Ausschluss!

    Auf den in der mündlichen Verhandlung vorgebrachten Einwand der AG und der Bg, der AG liege aus einem anderen Vergabeverfahren ein entsprechender Auszug der Bg vor, dürfte es dabei nicht ankommen, da die AG damit wohl den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Eignungsprüfung überschritten hat (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 16.09.2005, VK-SH 22/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Der von der ASt bemühte Auffassung, dass ein Nachreichen von geforderten Erklärungen regelmäßig zulässig sei, wenn dadurch das Wettbewerbsgefüge nicht beeinträchtigt wird (so OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, 13 Verg 22/03; OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2004, WVerg 2/04), kann daher grundsätzlich nicht gefolgt werden (vgl. auch erkennende Kammer, Beschluss vom 16.09.2005, VK-SH 22/05).
  • VK Sachsen, 14.03.2007 - 1/SVK/006-07

    Zulässigkeit einer Loslimitierung

    Ermessen steht dem Auftraggeber nicht zu (Vgl. insoweit VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.09.2005 - VK-SH 22/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 18.12.2007 - VK-SH 25/07

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Hingegen kommt dem Auftraggeber kein Ermessen dahingehend zu, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen und auch bei Fehlen geforderter Eignungsnachweise die Eignung aus anderen Gründen anzunehmen, z.B. weil ihm der betreffende Bieter aus früheren Geschäftsbeziehungen bekannt ist (erkennende Kammer, Beschluss v. 16.09.2005 - Az.: VK-SH 22/05; OLG Düsseldorf, B. v. 14.10.2005 - Az.: Verg 40/05; 2. VK Bund, B. v. 13.06.2007 - Az.: VK 2-51/07; 1. VK Sachsen, B. v. 25.04.2006 - Az.: 1/SVK/031-06; VK Hessen, B. v. 27.03.2006 - Az.: 69 d VK-10/2006; VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.01.2006 - Az.: VK-SH 32/05; B. v. 16.09.2005 - Az.: VK-SH 22/05; VK Düsseldorf, B. v. 11.01.2006 - Az.: VK-50/2005-L; B. v. 07.10.2005-VK-22/2005 - B; B. v. 14.7.2003 - Az.: VK-19/2003-L).
  • VK Schleswig-Holstein, 23.07.2007 - VK-SH 14/07

    Schlüssige Darlegung eines möglichen Schadenseintritts als …

    Eignungsnachweise unterliegen vielmehr der unbedingt formulierten speziellen Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, so dass Angebote mit fehlenden Eignungsnachweisen zwingend auszuschließen sind (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 16.09.2005, VK-SH 22/05, IBR 2005, 1289).
  • VK Sachsen, 23.06.2025 - 1/SVK/009-25

    Lass die Kirche im Dorf!

    Rn. 44 Antragsbefugt sind sowohl natürliche oder juristische Personen als auch Personenvereinigungen, die durch Betätigung in der Erzeugung oder im Geschäftsverkehr aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen und sich gewerbsmäßig mit der Ausübung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen (VK Schleswig-Holstein Beschl. v. 16.9.2005 - VK-SH 22/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Anders als beispielsweise für den Fall, dass der Fa. xxx bereits eine (erstinstanzliche) vorläufig vollstreckbare Entscheidung zur Seite stünde (vgl. erkennende Kammer, Beschl. v. 16.09.2005, VK-SH 22/05), ist vorliegend von den zuständigen Gerichten noch keinerlei Entscheidung getroffen worden, aus denen zumindest eine Tendenz hinsichtlich des möglichen Ausgangs der von der Antragstellerin für möglich gehaltenen Streitigkeiten zu entnehmen wäre.
  • VK Schleswig-Holstein, 08.01.2009 - VK-SH 14/08

    Prüfung der Entgeltgenehmigung

    Infolgedessen ist sie an den Kosten des Verfahrens sowie an den Aufwendungen der Antragstellerin zu beteiligen (vgl. VK-SH, Beschluss vom 16. September 2005, VK-SH 22/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 2004, Verg 69/04).
  • VK Sachsen, 25.04.2006 - 1/SVK/031-06

    Selbstbindung des Auftraggebers bei Festlegung von Eignungsnachweisen

  • VK Hamburg, 03.11.2005 - VK BSU-3/05

    Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Hamburg, 01.06.2007 - VK BSU-7/07

    Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung"

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