Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2617
VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08 (https://dejure.org/2008,2617)
VK Bund, Entscheidung vom 15.08.2008 - VK 3-107/08 (https://dejure.org/2008,2617)
VK Bund, Entscheidung vom 15. August 2008 - VK 3-107/08 (https://dejure.org/2008,2617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundeskartellamt PDF

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Ausschreibung einer Rabattvereinbarung zur Sicherstellung des Bedarfs an Medikamenten zur Bildung von roten Blutkörperchen (ESPs) im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren; Überprüfung der Vergabe eines dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Auftrags ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit von Rabattvereinbarungen ohne Vergabeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeit von Rabattvereinbarungen ohne Vergabeverfahren? (IBR 2009, 1004)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine …

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    Sie ist als Krankenkasse juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV), die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V), und wird über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) mittelbar überwiegend durch den Bund finanziert (siehe hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3-124/07; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07 m.w.N.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, Rs. C-337/06).

    Dass nicht die Ag selbst die Entscheidung über die Einzelaufträge fällt, sondern der Arzt und/ oder der Apotheker aufgrund der entsprechenden ärztlichen Verordnung, ist unerheblich, da beide der Ag zugerechnet werden - es kommt allein darauf an, dass die Ag (über den Arzt und/oder Apotheker) den Auftragnehmer mit der Lieferung eines Medikaments beauftragt und diesen für die Lieferung (aufgrund ihrer Sachleistungsverpflichtung, s.o.) bezahlt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008, aaO.).

    Gleichermaßen ist deshalb für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags unerheblich, wer die Ware wie liefert und aushändigt und wie, wann und an wen das Eigentum an den Medikamenten übergeht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008, aaO.).

    § 69 SGB V ist daher richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass er die in Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben ergangenen Bestimmungen die nationalen vergaberechtlichen Bestimmungen nicht verdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008, aaO.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008, X ZB 17/08).

    Ebenso wenig stehen der Zulässigkeit des Vergaberechtswegs § 130a Abs. 9 SGB V oder § 51 SGG entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; vom 17. Januar 2008, aaO.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 15. Juli 2008, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - Verg 37/07

    Investorenauswahl einer Kommune unterliegt dem Vergaberecht

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    f) Ein Unternehmen ist auch ohne die Abgabe eines Angebots antragsbefugt, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß - wie hier - gerade darin besteht, dass es meint, durch die unterlassene Ausschreibung bzw. die unterlassene Bekanntgabe (falls entsprechend dem Vortrag der Ag ein Verhandlungsverfahren i.S.d. § 3a Nr. 2 lit. c) VOL/A durchgeführt worden sein sollte) gerade an einer Teilnahme durch die Abgabe eines Angebots gehindert worden zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Januar 2005, VII-Verg 93/04 m.w.N.; und vom 6. Februar 2008, VII-Verg 37/07; vgl. auch EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Rs. C-26/03).

    g) Eine Rügeobliegenheit besteht im Falle einer de facto-Vergabe nicht (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.2.2008, VII-Verg 37/07 m.z.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juli 2006, VII-Verg 26/06).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen …

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    Da es nach dem unbestrittenen Vortrag der ASt insgesamt nur ... Lieferanten für die zehn zugelassenen ESPs gibt, wäre eine Information dieser weiteren Anbieter gemäß § 13 VgV analog der Ag auch möglich und zumutbar (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juli 2006, VII-Verg 26/06).

    g) Eine Rügeobliegenheit besteht im Falle einer de facto-Vergabe nicht (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.2.2008, VII-Verg 37/07 m.z.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juli 2006, VII-Verg 26/06).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    § 13 VgV ist jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auf vergleichbare Sachverhalte analog anzuwenden, weil ein übergangenes Unternehmen sonst zunächst unbekannten Verstößen gegen das Vergaberecht aufgrund des Abschlusses eines Vertrags nicht mehr erfolgreich begegnen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04).

    Dass die Ag - zu Unrecht - der Auffassung war, das Vergaberecht (und damit auch § 13 VgV) sei nicht anwendbar (u.a. weil die Ag angeblich nicht öffentlicher Auftraggeber ist und kein öffentlicher Auftrag vorliegt), steht dem nicht entgegen - das Risiko, sein geplantes Vorgehen rechtlich zutreffend einzuordnen, hat jeder selbst zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, aaO.).

  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 …

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    Beschluss vom 14. September 2006, 13 Verg 3/06 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2007, 1 Verg 5/06).

    Auch hier wäre daher eine analoge Anwendung des § 13 VgV gerechtfertigt und die Anbieter der ESPs (u.a. die ASt) hätten gemäß § 13 VgV analog von der Ag über den beabsichtigten Vertragsschluss mit der Bg informiert werden müssen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. September 2006, 13 Verg 3/06).

  • VK Bund, 14.11.2007 - VK 3-124/07

    Rabattvereinbarungen für die Belieferung der Vertragsarztpraxen gemäß § 130 a …

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    Sie ist als Krankenkasse juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV), die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V), und wird über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) mittelbar überwiegend durch den Bund finanziert (siehe hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3-124/07; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07 m.w.N.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, Rs. C-337/06).

    Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt dann, wenn ein Versicherter der Ag zu deren Lasten (wegen ihrer Sachleistungsverpflichtung, § 2 Abs. 2 SGB V) aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein rabattiertes Arzneimittel in einer Apotheke bezieht (vgl. auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3-124/07).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT …

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    f) Ein Unternehmen ist auch ohne die Abgabe eines Angebots antragsbefugt, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß - wie hier - gerade darin besteht, dass es meint, durch die unterlassene Ausschreibung bzw. die unterlassene Bekanntgabe (falls entsprechend dem Vortrag der Ag ein Verhandlungsverfahren i.S.d. § 3a Nr. 2 lit. c) VOL/A durchgeführt worden sein sollte) gerade an einer Teilnahme durch die Abgabe eines Angebots gehindert worden zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Januar 2005, VII-Verg 93/04 m.w.N.; und vom 6. Februar 2008, VII-Verg 37/07; vgl. auch EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Rs. C-26/03).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - Verg 93/04

    Antragsbefugnis bei unterlassenem Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    f) Ein Unternehmen ist auch ohne die Abgabe eines Angebots antragsbefugt, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß - wie hier - gerade darin besteht, dass es meint, durch die unterlassene Ausschreibung bzw. die unterlassene Bekanntgabe (falls entsprechend dem Vortrag der Ag ein Verhandlungsverfahren i.S.d. § 3a Nr. 2 lit. c) VOL/A durchgeführt worden sein sollte) gerade an einer Teilnahme durch die Abgabe eines Angebots gehindert worden zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Januar 2005, VII-Verg 93/04 m.w.N.; und vom 6. Februar 2008, VII-Verg 37/07; vgl. auch EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Rs. C-26/03).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08
    Die Bg kann dann an der Auslagenerstattung teilhaben, wenn dies der Billigkeit entspricht (§§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 analog; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, Verg 12/03 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

  • OLG Celle, 08.12.2005 - 13 Verg 2/05

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Zuschlagserteilung im …

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche …

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07

    Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

  • OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06

    Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Stellung einer von einer Kommune getragenen …

  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwischenentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz …

    Der Antrag der Beigeladenen zu 1, vorab mit sofortiger Wirkung bis zum 1. Januar 2009 auszusprechen, dass die Klage der Antragstellerin vom 20. August 2008 in dem Verfahren S 10 KR 5657/08 gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) keine aufschiebende Wirkung hat bzw. hilfsweise die sofortige Vollziehung des Beschlusses der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) anzuordnen, wird abgelehnt.

    Rn. 1 Zwischen den Beteiligten ist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes streitig, ob die am 20. August 2008 beim Sozialgericht Stuttgart (SG) erhobene Klage (S 10 KR 5657/08) gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) aufschiebende Wirkung hat.

    Rn. 13 2. auszusprechen, dass die Klage der A. B.-W. vom 20. August 2008 in dem Verfahren S 10 KR 5657/08 gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) keine aufschiebende Wirkung hat,.

    Rn. 14 3. hilfsweise, die sofortige Vollziehung des Beschlusses der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) anzuordnen.

    Rn. 16 1. auszusprechen, dass die Klage der Antragstellerin vom 20. August 2008 in dem Verfahren S 10 KR 5657/08 gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) keine aufschiebende Wirkung hat,.

    Rn. 17 2. hilfsweise die sofortige Vollziehung des Beschlusses der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) anzuordnen.

    Der hierauf gerichtete Antrag der Beigeladenen zu 1, vorab mit sofortiger Wirkung bis zum 1. Januar 2009 auszusprechen, dass die Klage der Antragstellerin vom 20. August 2008 in dem Verfahren S 10 KR 5657/08 gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) keine aufschiebende Wirkung hat, hilfsweise die sofortige Vollziehung des Beschlusses der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) anzuordnen, wird daher abgelehnt.

    Das SG hat zutreffend entschieden, dass die Klage der Antragsstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) aufschiebende Wirkung hat.

    Das SG hat zu Recht festgestellt, dass die von der Antragstellerin am 20. August 2008 beim SG erhobene Klage (S 10 KR 5657/08) gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 15. August 2008 (VK 3-107/08) aufschiebende Wirkung hat und es hat ebenfalls zu Recht die Anträge der Beigeladenen zu 1 abgelehnt.

  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Auch wenn bei der Frage der therapeutischen Einsetzbarkeit im konkreten Einzelfall aufgrund des Vorliegens etwa eines Risikofaktors bei dem zu untersuchenden Patienten, seines Alters, für die das Gewinnerpräparat über keine Zulassung verfügt oder vergleichbarer Besonderheiten teilweise entscheidende Unterschiede zwischen den Kontrastmittel bestehen, verhält es sich nicht so, dass erst eine völlige Identität der Kontrastmittel eine Vergabe im Wettbewerb erlaubt (vgl. 3. VK Bund, Beschluss 15. August 2008, VK 3 - 107/08).
  • VK Bund, 23.01.2009 - VK 3-194/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Der Abschluss der Einzelverträge wiederum erfolgt dann, wenn ein Versicherter der Ag zu deren Lasten (wegen ihrer Sachleistungsverpflichtung, § 2 Abs. 2 SGB V) aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein rabattiertes Arzneimittel in einer Apotheke bezieht (vgl. auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 15. August 2008, VK 3-107/08 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VK Bund
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht