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Weitere Entscheidung unten: KG, 06.06.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11468
BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 (https://dejure.org/2003,11468)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 (https://dejure.org/2003,11468)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 (https://dejure.org/2003,11468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme von Beharrlichkeit i.S.v. § 25 Abs. 1 StVG; Frage der Verhältnismäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbotes; Voraussetzung für die Annahme eines Härtefalls zur Rechtfertigung einer Ausnahme im ...

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 349
  • BayObLGSt 2003, 5
  • VRS 2003, 31
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot; …

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Der Umstand, beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, müsste für einen Betroffenen ein besonderer Grund sein, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf VRS 83, 450 ).
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ss OWi 1181/98

    Fahrverbot bei § 24 a StVG, Betroffener als freier Mitarbeiter tätig, …

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile bei der Prüfung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt (noch) von Belang sind, ist daher ein noch strengerer Maßstab als vor Inkrafttreten der Viermonatsregel anzulegen (vgl. auch OLG Hamm NZV 1999, 214 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss OWi 139/92
    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Der Umstand, beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, müsste für einen Betroffenen ein besonderer Grund sein, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf VRS 83, 450 ).
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94

    Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Vielmehr ist die Ausübung des Ermessens an die Feststellung der Angemessenheit und Erforderlichkeit des Fahrverbots im Einzelfall gebunden, wie dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BayObLGSt 1995, 16).
  • BayObLG, 28.07.1998 - 2 ObOWi 369/98

    Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Denn nur dann wird es geboten sein, durch diese Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (BayObLG DAR 1998, 448/449).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07

    Fahrverbot; Erschwernisse; Abwendung; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.).

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Andererseits kann in einem derartigen Fall von der Verhängung eines Fahrverbots nur unter den Voraussetzungen abgesehen werden, die auch bei Vorliegen des in der Bußgeldkatalog-Verordnung normierten Regelfalls ein Absehen rechtfertigen (BayObLGSt 2003, 5).

    Im Hinblick auf die Vorbewertung des Verordnungsgebers, die zwar nicht unmittelbar die vorliegende Sachverhaltskonstellation, aber eine wertungsmäßig gleich stehende erfasst, ist für eine Einzelfallprüfung nur noch begrenzt Raum (BayObLGSt 2003, 5; BGHSt 38, 231).

  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von …

    Rn. 100 Außerdem werden die Auswirkungen des Regelfahrverbots auf den Betroffenen vorliegend auch durch den Vollstreckungsaufschub von bis zu 4 Monaten nach § 25a Abs. 2 StVG erheblich abgemildert, weil der Betroffene durch die ihr hierdurch gewährte Wahl, den Beginn der Verbotsfrist innerhalb eines Zeitrahmens von 4 Monaten ab Eintritt der Rechtskraft selbst zu bestimmen, zugleich die Möglichkeit erhält, sich frühzeitig auf das Fahrverbot einzustellen und auf diese Weise dessen negative Konsequenzen abzuwenden oder jedenfalls abzumildern (vgl. dazu BayObLG DAR 1999, 559; NZV 2003, 349; OLG Celle VRR 2005, 113; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2001, 214; DAR 2002, 82; OLG Jena DAR 2005, 166; OLG Hamm NZV 1999, 214).
  • OLG Bamberg, 29.03.2007 - 3 Ss OWi 422/07

    Fahrverbot - Fahrverbot wegen beharrlichen Verstoßes außerhalb eines Regelfalls

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  • OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06

    Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung …

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  • OLG Bamberg, 29.07.2015 - 2 Ss OWi 727/15

    Absehen vom Fahrverbot wegen Erreichens der "Punktegrenze"?

    Das Amtsgericht hat auch gesehen, dass eine beharrliche Pflichtverletzung nicht ohne weiteres, zumal dann, wenn - wie hier - kein Regelfall nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorliegt, die Verhängung eines Fahrverbots nach sich zieht (BayObLGSt 2003, 5).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03

    Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot

    An dieser Vorbewertung des Verordnungsgebers ist die Annahme der Beharrlichkeit zu messen und zu prüfen, ob ein Fall der Beharrlichkeit von gleichem Gewicht angenommen werden kann und muss, der dann die Folge des Fahrverbots nach sich zieht (BayObLGSt 2003, 5 = DAR 2003, 231).
  • OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/06

    Fahrverbot - Umfang der Feststellungen bei Annahme eines beharrlichen Verstoßes

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Rechtsprechung
   KG, 06.06.2002 - 12 U 9189/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3595
KG, 06.06.2002 - 12 U 9189/00 (https://dejure.org/2002,3595)
KG, Entscheidung vom 06.06.2002 - 12 U 9189/00 (https://dejure.org/2002,3595)
KG, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 12 U 9189/00 (https://dejure.org/2002,3595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VVG § 152; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; StVG § 7 Abs. 1
    Nachweis eines vorgetäuschten Unfalls

  • Wolters Kluwer

    Klageabweisung wegen Unfallmanipulation ; Zugrundelegung einer Annahme eines gestellten Unfalls; Vorsätzliche Beschädigung; Zweite Kollision zwischen gestohlenem und geparktem Fahrzeug; Bewußte Beschädigung eines geparkten Fahrzeuges

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 85
  • VersR 2003, 613
  • VRS 2003, 31
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …

    Auszug aus KG, 06.06.2002 - 12 U 9189/00
    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung (§ 286 ZPO; grundlegend BGHZ 71, 339 = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154; VeFsR 1979, 514; vgl. die weiteren Nachweise in den vorzitierten Entscheidungen des Senats).
  • OLG Hamm, 18.06.1996 - 27 U 41/96

    Beweislage und typische Merkmale des Unfallbetrugs nach dem sog. Berliner Modell

    Auszug aus KG, 06.06.2002 - 12 U 9189/00
    1) Zutreffend hat das Landgericht auf S. 6 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass Umstände des Falles auf eine Unfallmanipulation nach dem "Berliner Model" hinweisen (vgl. dazu OLG Hamm NZV 1997, 179); so fehlen insbesondere typische Reaktionsspuren des Täterfahrzeuges.
  • KG, 26.07.1999 - 12 U 4832/97
    Auszug aus KG, 06.06.2002 - 12 U 9189/00
    Grundsätzlich obliegt es dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug darzutun und zu beweisen (Senat, Urteil vom 3. Juni 1996 - 12 U 2074/95 - Urteil vom 17. Juni 1996 - 12 U 2152/95 - Urteil vom 24. Juni 1996 - 12 U 2835/95 - Urt. vom 26. Juli 1999 - 12 U 4832/97 -).
  • KG, 03.06.1996 - 12 U 2074/95
    Auszug aus KG, 06.06.2002 - 12 U 9189/00
    Grundsätzlich obliegt es dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug darzutun und zu beweisen (Senat, Urteil vom 3. Juni 1996 - 12 U 2074/95 - Urteil vom 17. Juni 1996 - 12 U 2152/95 - Urteil vom 24. Juni 1996 - 12 U 2835/95 - Urt. vom 26. Juli 1999 - 12 U 4832/97 -).
  • KG, 24.06.1996 - 12 U 2835/95
    Auszug aus KG, 06.06.2002 - 12 U 9189/00
    Grundsätzlich obliegt es dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug darzutun und zu beweisen (Senat, Urteil vom 3. Juni 1996 - 12 U 2074/95 - Urteil vom 17. Juni 1996 - 12 U 2152/95 - Urteil vom 24. Juni 1996 - 12 U 2835/95 - Urt. vom 26. Juli 1999 - 12 U 4832/97 -).
  • KG, 17.06.1996 - 12 U 2152/95
    Auszug aus KG, 06.06.2002 - 12 U 9189/00
    Grundsätzlich obliegt es dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug darzutun und zu beweisen (Senat, Urteil vom 3. Juni 1996 - 12 U 2074/95 - Urteil vom 17. Juni 1996 - 12 U 2152/95 - Urteil vom 24. Juni 1996 - 12 U 2835/95 - Urt. vom 26. Juli 1999 - 12 U 4832/97 -).
  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 1174/04

    Gestellter Verkehrsunfall: Häufung von Indizien; Fahrtenschreibermanipulation

    Dann scheitert ein Ersatzanspruch rechtlich an der Einwilligung des Geschädigten (KG VersR 2003, 613, 614).
  • KG, 30.10.2003 - 12 U 291/01

    Verkehrsunfallhaftung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unfallmanipulation …

    Ein Auffahren auf ein geparktes Fahrzeug, wie es sich hier ereignet haben soll, gehört daher zu den typischen Indizien für einen gestellten Unfall (vgl. Senat, NZV 2003, 85 = VRS 2003, 31; zuletzt Senat…, Urt. vom 24. März 2003 - 12 U 282/01 - auch etwa OLG Hamm, NZV 1997, 179, zum sogenannten "Berliner Modell").
  • KG, 29.11.2007 - 12 U 185/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Beweiswürdigung bezüglich einer erheblichen …

    Rn. 10 Dies hat zur Folge, dass die Klage zu Recht abgewiesen wurde (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 71, 339 = NJW 1978, 2154 = VersR 1978, 242; Senat, NZV 2003, 87 = VersR 2003, 610; NZV 203, 85 = VersR 2003, 613; NZV 2003, 233).
  • KG, 17.04.2003 - 12 U 272/01

    Verkehrsunfallklage: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unfallmanipulation

    Denn wie das Landgericht auf S. 6 des Urteils im Ergebnis zutreffend ausgeführt hat, scheiden Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fahrer und dem Haftpflichtversicherer des gegnerischen Fahrzeugs bereits dann aus, wenn aufgrund einer ungewöhnlichen Häufung von Beweisanzeichen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten vorliegt (Senat, VRS 2002, 414; VRS 2003, 31; NZV 2003, 84; Urteil vom 24. März 2003 - 12 U 282/01 -).
  • KG, 20.08.2007 - 12 U 11/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausschluss einer durch normales Fahrverhalten bedingten …

    Auch der Senat gelangt aufgrund der gebotenen Gesamtschau der gegebenen Umstände zu der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit einer Unfallmanipulation (§ 286 ZPO); dies hat zur Folge, dass die Klage zu Recht abgewiesen wurde (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 71, 339 = NJW 1978, 2154 = VersR 1978, 242; Senat, NZV 2003, 87 = VersR 2003, 610; NZV 203, 85 = VersR 2003, 613; NZV 2003, 233).
  • KG, 16.01.2003 - 12 U 207/01

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweisanzeichen für einen gestellten Unfall

    Es ist zwar richtig, dass der aus einem manipulierten Unfall zu ziehende finanzielle Vorteil bei einem nicht vollkaskoversicherten Fahrzeug deutlich höher ist, es kommen aber - wie gerichtsbekannt ist - immer wieder zu manipulierten Unfällen, an denen vollkaskoversicherte Fahrzeuge beteiligt sind (vgl. Senat, Urteile vom 6. Juni 2002 - 12 U 9189/00 - und vom 29. April 2002 - 12 U 7995/00 - KG, Urteil vom 22. August 2002 - 22 U 383/01 -).
  • LG Osnabrück, 22.02.2007 - 5 O 1452/06

    Ausschluss der Haftung des Kfz-Versicherers im Falle der vorsätzlichen …

    (vgl. aus der Vielzahl der zum "Berliner Modell" ergangenen Entscheidungen beispielhaft OLG Celle, OLGR 2006, 273 und OLGR 1997, 141; OLG Hamburg, OLGR 2005, 85 und OlGR 1998, 120; OLG Schleswig, OLGR 2003, 105; zur Mehrfachkollision KG, VersR 2003, 613).
  • KG, 24.03.2003 - 12 U 282/01

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis eines gestellten Unfalls nach dem "Berliner …

  • LG Berlin, 11.02.2009 - 58 O 180/07
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