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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 22.06.2022 - VerfGH 17/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14758
VerfGH Thüringen, 22.06.2022 - VerfGH 17/21 (https://dejure.org/2022,14758)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 22.06.2022 - VerfGH 17/21 (https://dejure.org/2022,14758)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 (https://dejure.org/2022,14758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 21 Abs 1 S 1 GG
    Erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren der ÖDP betr Anpassung der Unterschriftenquoren für Kreistagswahl - Verletzung von Art 21 Abs 1 S 1 GG iVm Art 95 S 1 Verf TH durch Nichtberücksichtigung pandemiebedingter Umstände

  • doev.de PDF

    Unterschriftenquoren für eine Kommunalwahl unter Pandemiebedingungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kleinparteien mussten wegen Corona weniger Stimmen sammeln

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Rechte der ÖDP bei Kreistagswahl 2021 verletzt - Rechte der ÖDP bei Kreistagswahl 2021 verletzt

  • Verfassungsgericht Thüringen (Pressemitteilung)

    Rechte des Landesverbands Thüringen der ÖDP bei Kreistagswahl im Wartburgkreis 2021 verletzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 1003

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21

    Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 22.06.2022 - VerfGH 17/21
    So zählt es grundsätzlich zur Handlungspflicht des Gesetzgebers, die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit berührenden Regelungen eines geltenden Landeswahlgesetzes zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, wenn deren verfassungsrechtliche Rechtfertigung durch neuere Entwicklungen infrage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2021 - 2 BvE 1/21 -, BVerfGE 157, 300 [312] = juris Rn. 32).

    Rn. 40 Auch wenn demnach unter Umständen gesetzgeberische Handlungspflichten bestehen können, muss der Antragsteller substantiiert darlegen, inwieweit im konkreten Fall eine solche Handlungspflicht besteht (vgl. BVerfGE 157, 300 [311 f.] = juris Rn. 27).

    Besonders strenge Anforderungen gelten, wenn der Antragsteller eine Verletzung seiner organschaftlichen Rechte durch das Unterlassen einer ganz konkreten gesetzlichen Regelung geltend macht (vgl. BVerfGE 157, 300 [312, 313] = juris Rn. 29).

    BVerfGE 157, 300 [320] = juris Rn. 48; BerlVerfGH, Beschluss vom 17. März 2021 - 20/21, 20 A/21 -, juris, Rn. 30).

    Rn. 45 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Bundesverfassungsgericht für Parlamentswahlen entwickelten Obergrenze für Unterschriftenquoren in Höhe von 0, 25 % des Wahlvolkes (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Februar 1956 - 2 BvH 1/55 -, juris Rn. 38 und BVerfGE 157, 300 [324] = juris Rn. 59).

    Auch das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass sich die Vereinbarkeit einer wahlrechtlichen Regelung mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien nicht ein für alle Mal abstrakt beurteilen lässt, sondern sie vielmehr mit Blick auf eine Repräsentativkörperschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein kann, mit Blick auf eine andere oder zu einem anderen Zeitpunkt jedoch nicht (vgl. BVerfGE 157, 300 [313] = juris Rn. 32 m. w. N.).

    Zu den zwingenden Gründen, die Differenzierungen im Rahmen der Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen legitimieren, zählen nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes sowie die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (ThürVerfGH, LVerfGE 19, 495 [506] = juris Rn. 56 und LVerfGE 31, 527 [554] = juris Rn. 107 vgl. auch BVerfGE 157, 300 [315] = juris Rn. 38).

    Rn. 77 (1) Gerechtfertigt sind Regelungen, die in die Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen eingreifen, nur, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, um die zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen (vgl. BVerfGE 157, 300 [316] = juris Rn. 38).

    Ganz allgemein gilt, dass das Unterschriftenerfordernis der Wählerentscheidung möglichst wenig vorgreifen und auch nicht so hoch sein darf, dass neuen Bewerberinnen und Bewerbern die Teilnahme an der Wahl praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (vgl. BVerfGE 157, 300 [318] = juris Rn. 42 m. w. N.).

    Rn. 79 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass das Unterschriftenquorum für die Wahl im Wartburgkreis in Höhe von 0, 15 % der Wahlberechtigten noch unter der vom Bundesverfassungsgericht für Parlamentswahlen entwickelten Obergrenze von 0, 25 % der Wahlberechtigten (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Februar 1956 - 2 BvH 1/55 -, juris Rn. 38 und BVerfGE 157, 300 [324] = juris Rn. 59) bleibt.

    Während Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber dafür bei der Bundestagswahl oft mehr als ein Jahr Zeit haben (vgl. dazu BVerfGE 157, 300 [326] = juris Rn. 62), haben diejenigen, die sich bei den Thüringer Kommunalwahlen gem. § 17 Abs. 1 i. V. m. § 27 Abs. 3 ThürKWG zur Wahl stellen wollen, generell weniger als drei Monate Zeit.

    Rn. 82 a) Den Gesetzgeber trifft mit Blick auf wahlrechtliche Beschränkungen eine eigenständige kontinuierliche Überprüfungs- und Anpassungspflicht, um die Integrität der Wahl als zentralem demokratischen Legitimationsvorgang stets zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 157, 300 [313] = juris Rn. 32).

  • VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14

    Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 22.06.2022 - VerfGH 17/21
    - VerfGH 2/14 -, LVerfGE 25, 585 [591] = juris Rn. 39 ).

    Rn. 52 a) Das Rechtsschutzbedürfnis ist grundsätzlich durch die geltend gemachte Rechtsverletzung indiziert (ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [591] = juris Rn. 40 ).

    Rn. 62 bb) Der von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte verfassungsrechtliche Status von Parteien gewährleistet das Recht, gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen (ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [593] = juris Rn. 50 ).

    Vom Schutz des Rechts auf Chancengleichheit bei Wahlen aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG i. V. m. Art. 95 Satz 1 ThürVerf ist nicht nur der Wahlvorgang erfasst, sondern auch die Wahlvorbereitung wie etwa die Aufstellung von Kandidaten und Kandidatinnen (vgl. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [593 f.] = juris Rn. 51 ;… ThürVerfGH, LVerfGE 31, 527 [547] = juris Rn. 76).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 1 GR 101/20

    Erfordernis von 150 Unterstützungsunterschriften nach § 24 Abs 2 S 1 LWG (juris: …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 22.06.2022 - VerfGH 17/21
    In der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist indes anerkannt, dass ein gesetzgeberisches Unterlassen jedenfalls dann tauglicher Antragsgegenstand sein kann, wenn es um eine verfassungsrechtliche Normierungspflicht geht (siehe etwa VerfGH NRW…, Urteil vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94 -, NVwZ 1995, S. 579 [580]; LVerfG M-V…, Urteil vom 14. Dezember 2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306 [313 f.] = juris Rn. 45 f.; VerfGH BW, Urteil vom 9. November 2020 - 1 GR 101/20 -, juris Rn. 32).

    Indes scheint es naheliegend, dass die persönliche Ansprache und dialogische politische Kommunikation in der politischen Praxis deutlich wirkungsvoller ist (so auch VerfGH BW, Urteil vom 9. November 2020 - 1 GR 101/20 -, juris Rn. 64; a. A. aber wohl VerfG Bbg…, Beschluss vom 17. September 2021 - VfGBbg 22/21 -, juris Rn. 49).

    Der Antragstellerin wurde die Teilnahme an der streitgegenständlichen Wahl durch das Unterschriftenquorum im Kontext der pandemiebedingten Umstände über das verfassungsrechtlich zumutbare Maß hinaus erschwert, obwohl kein im Vergleich zum Erlasszeitpunkt der kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen erhöhtes Bedürfnis bestand, die Ernsthaftigkeit der Wahlbewerbungen zu sichern (vgl. auch VerfGH BW, Urteil vom 9. November 2020 - 1 GR 101/20 -, juris Rn. 70).

  • VerfGH Thüringen, 28.06.2023 - VerfGH 21/22

    Unzulässige Organklage bzgl des Quorums von 250 Unterstützungsunterschriften für …

    Rn. 25 5. Mit Urteil vom 22. Juni 2022 stellte der Verfassungsgerichtshof auf Antrag der Antragstellerin im Organstreitverfahren fest, dass der Landtag verpflichtet war, die kommunalwahlrechtlichen Vorschriften zu Unterschriftenquoren nach § 27 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 14 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes wegen der pandemiebedingten Umstände im Vorfeld der Kreistagswahl im Wartburgkreis am 20. Juni 2021 anzupassen (ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, juris).

    Art. 21 GG gehört zu dem in die Thüringer Verfassung hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht und damit zu ihren ungeschriebenen Bestandteilen (st. Rspr., zuletzt ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, juris Rn. 31).

    Gesetzgeberisches Unterlassen kann jedenfalls dann tauglicher Antragsgegenstand sein, wenn es um eine verfassungsrechtliche Normierungspflicht geht (ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, juris Rn. 36; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 13. April 2021 - 2 BvE 1 und 3/21 -, BVerfGE 157, 300 [311 f.] = juris Rn. 27 f.).

    Gesetzgeberisches Unterlassen stellt also in der Regel keinen Verfassungsverstoß dar (vgl. ThürVerfGH…, Urteil vom 18. Juli 2006 - VerfGH 8/05 -, LVerfGE 17, 511 [517 f.] = juris Rn. 33; Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, juris Rn. 39).

    Dabei können sich die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Chancengleichheit der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 46 Abs. 1 ThürVerf zu einer gesetzgeberischen Anpassungspflicht verdichten, um die Integrität der Wahl als zentralem demokratischen Legitimationsvorgang weiterhin zu gewährleisten (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, juris Rn. 39, 82).

    Nur in äußersten Ausnahmefällen lässt sich der Verfassung eine Handlungspflicht entnehmen, die zu einem konkret bestimmten gesetzgeberischen Tätigwerden zwingt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, juris Rn. 41; BVerfG…, Beschluss vom 13. April 2021 - 2 BvE 1/21 -, BVerfGE 157, 300 [311] = juris Rn. 28).

  • VerfGH Thüringen, 20.11.2024 - VerfGH 21/23

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts aus Art 53 Abs 2 ThürVerf …

    Aus dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ergibt sich jedoch eine vorprozessuale Konfrontationsobliegenheit (vgl. statt vieler ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, LVerfGE 33, 603 [616] = juris Rn. 52 sowie BVerfG…, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 BvE 3/08 -, BVerfGE 129, 356 [375] = juris Rn. 43).

    Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die vom Antragsteller geltend gemachte Rechtsposition und deren drohende Verletzung bisher überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 BvE 3/08 -, BVerfGE 129, 356 [375] = juris Rn. 43; ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, LVerfGE 33, 603 [616] = juris Rn. 53 ).

    Im Hinblick auf den Zweck der Konfrontationsobliegenheit, nämlich die Antragsgegnerin zu veranlassen, die Rechtslage zu überprüfen und dem Begehren gegebenenfalls nachzukommen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, LVerfGE 33, 603 [616] = juris Rn. 53 ), hat es daher im Fall der Antragsteller keine rechtlichen Auswirkungen, dass sie sich unmittelbar an die Staatskanzlei, also die andere Seite der Schnittstelle, gewandt haben.

  • VerfGH Thüringen, 19.02.2025 - VerfGH 39/24

    Erfolgloser Eilantrag der AfD-Fraktion gerichtet auf die Erhöhung der Zahl der …

    Aus dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ergibt sich jedoch eine vorprozessuale Konfrontationsobliegenheit (vgl. statt vieler ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, LVerfGE 33, 603 [616] = juris Rn. 52 und BVerfG…, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 BvE 3/08 -, BVerfGE 129, 356 [375] = juris Rn. 43).

    Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die vom Antragsteller geltend gemachte Rechtsposition und deren drohende Verletzung bisher überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden ist (ThürVerfGH, Urteil vom 22. Juni 2022 - VerfGH 17/21 -, LVerfGE 33, 603 [616] = juris Rn. 53 ;… Urteil vom 20. November 2024 - VerfGH 21/23 -, juris Rn. 67; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 BvE 3/08 -, BVerfGE 129, 356 [375] = juris Rn. 43).

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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21.VB-2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8749
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,8749)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.03.2021 - VerfGH 17/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,8749)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,8749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Rn. 18 (1) Im Falle der Gehörsrüge bezieht sich das Begründungserfordernis nicht nur auf die Gehörsverletzung an sich, sondern darüber hinaus auch auf das Erfordernis, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beruht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91, BVerfGE 94, 1 = juris, Rn. 23, vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 und 1428/91, BVerfGE 105, 252 = juris, Rn. 37…, vom 12. November 2009 - 2 BvR 2034/04, BVerfGK 16, 396 = juris, Rn. 40, …und vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17, MDR 2018, 614 = juris, Rn. 7;… VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 14/19.VB-1, juris, Rn. 24, …und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 175/20.VB-1, juris, Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 1957 - 1 BvR 535/53, BVerfGE 7, 95 = juris, Rn. 7…, vom 20. April 1982 - 1 BvR 1242/81, BVerfGE 60, 247 = juris, Rn. 8, vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133 = juris, Rn. 41 ff., …und vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18, NJW 2019, 41 = juris, Rn. 60 ff.).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 1957 - 1 BvR 535/53, BVerfGE 7, 95 = juris, Rn. 7…, vom 20. April 1982 - 1 BvR 1242/81, BVerfGE 60, 247 = juris, Rn. 8…, vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133 = juris, Rn. 41 ff., und vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18, NJW 2019, 41 = juris, Rn. 60 ff.).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Rn. 18 (1) Im Falle der Gehörsrüge bezieht sich das Begründungserfordernis nicht nur auf die Gehörsverletzung an sich, sondern darüber hinaus auch auf das Erfordernis, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91, BVerfGE 94, 1 = juris, Rn. 23…, vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 und 1428/91, BVerfGE 105, 252 = juris, Rn. 37…, vom 12. November 2009 - 2 BvR 2034/04, BVerfGK 16, 396 = juris, Rn. 40, …und vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17, MDR 2018, 614 = juris, Rn. 7;… VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 14/19.VB-1, juris, Rn. 24, …und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 175/20.VB-1, juris, Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Rn. 18 (1) Im Falle der Gehörsrüge bezieht sich das Begründungserfordernis nicht nur auf die Gehörsverletzung an sich, sondern darüber hinaus auch auf das Erfordernis, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beruht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91, BVerfGE 94, 1 = juris, Rn. 23…, vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 und 1428/91, BVerfGE 105, 252 = juris, Rn. 37…, vom 12. November 2009 - 2 BvR 2034/04, BVerfGK 16, 396 = juris, Rn. 40, und vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17, MDR 2018, 614 = juris, Rn. 7;… VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 14/19.VB-1, juris, Rn. 24, …und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 175/20.VB-1, juris, Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 18.02.2020 - 1 BvR 1750/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf gesetzlichen …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG genügt allerdings nicht schon jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen, sondern nur die grundlegende Verkennung von Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch das Fachgericht oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewandt wurden (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 1 BvR 1750/19 -, Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 12.11.2009 - 2 BvR 2034/04

    Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch eine …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Rn. 18 (1) Im Falle der Gehörsrüge bezieht sich das Begründungserfordernis nicht nur auf die Gehörsverletzung an sich, sondern darüber hinaus auch auf das Erfordernis, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beruht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91, BVerfGE 94, 1 = juris, Rn. 23…, vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 und 1428/91, BVerfGE 105, 252 = juris, Rn. 37, vom 12. November 2009 - 2 BvR 2034/04, BVerfGK 16, 396 = juris, Rn. 40, …und vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17, MDR 2018, 614 = juris, Rn. 7;… VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 14/19.VB-1, juris, Rn. 24, …und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 175/20.VB-1, juris, Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Rn. 15 b) Die Begründung der Verfassungsbeschwerde genügt aber den gesetzlichen Anforderungen des § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG nicht (vgl. dazu u. a. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1, juris, Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 1957 - 1 BvR 535/53, BVerfGE 7, 95 = juris, Rn. 7, vom 20. April 1982 - 1 BvR 1242/81, BVerfGE 60, 247 = juris, Rn. 8…, vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133 = juris, Rn. 41 ff., …und vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18, NJW 2019, 41 = juris, Rn. 60 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21
    Dementsprechend darf sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in der Rüge einer fehlerhaften Feststellung des Sachverhalts oder eines Verstoßes gegen einfaches Recht erschöpfen, sondern muss die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (vgl. nur VerfGH NRW, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 2 ff., …und vom 17. Juli 2020 - 70/20.VB-1, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 14/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 175/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens in …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 106/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs aufgrund des Vorwurfs …

    Denn für die Frage, ob das Gebot der Rechtswegerschöpfung gewahrt ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs maßgeblich (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit …

    Rn. 44 bb) Soweit die Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang rügt, der amtsgerichtliche Beschluss vom 27. Mai 2020 begründe eine eigenständige Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör, weil das Amtsgericht ohne vorherigen Hinweis von seiner mit Verfügung vom 23. April 2020 kommunizierten Absicht zur Einholung eines Gutachtens gemäß § 14 Abs. 2 RVG a.F. abgerückt sei, ergibt sich weder aus der Beschwerdebegründung noch aus den ihr beigefügten Unterlagen, was der Beschwerdeführer im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 321a ZPO, bei dem es sich um einen auf Gehörsverletzungen beschränkten Rechtsbehelf eigener Art und nicht um ein Rechtsmittel handelt (vgl. BGH…, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 22 m. w. N.; BGH…, Urteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 268/11, NJW-RR 2012, 977 Rn. 14;… Musielak, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage 2021, § 321a Rn. 2), auf einen Hinweis des Amtsgerichts konkret ergänzend vorgetragen hätte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 48/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein selbstständiges Beweisverfahren in einer …

    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (VerfGH, Beschlüsse vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 15, m. w. N., …und vom 6. Juli 2021 - VerfGH 68/21.VB-2, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 139/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtzulassung der Berufung zum …

    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 15, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Friedhofsordnung für die Kriegsgräberstätten …

    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 15, m. w. N., …und vom 6. Juli 2021 - VerfGH 68/21.VB-2, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 99/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen …

    Rn. 14 Dass das Oberverwaltungsgericht damit etwa bei Anwendung des Prozessrechts überspannte und verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Anforderungen gestellt habe (…vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 13), zeigt die Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht auf.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 81/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 14/19 VB-1, 15/19 VB-1, DVBl 2020, 200 = juris, Rn. 24 m. w. N., vom 27. August 2019 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 17, vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 15, m. w. N., vom 6. Juli 2021 - VerfGH 68/21.VB-2, juris, Rn. 6, …und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 48/22.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 68/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Gnadengesuchs gegen die …

    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 15 m. w. N.).
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