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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.01.2017 - Verg 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1311
OLG Koblenz, 04.01.2017 - Verg 7/16 (https://dejure.org/2017,1311)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.01.2017 - Verg 7/16 (https://dejure.org/2017,1311)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - Verg 7/16 (https://dejure.org/2017,1311)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Patent- und Urheberrechtsberatung

    § 122 GWB, § 56 Abs 2 S 2 VgV
    Vergabeverfahren: Ausschluss jedweder Nachforderung durch den Auftraggeber; Wertung der vorgelegten Unterlagen zur Eignungsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Patent- und Urheberrechtsberatung, Ausschluss der Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • bi-medien.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 122; VgV § 56 Abs. 2 S. 2
    Pflichten des Auftraggebers bei Ausschluss der Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV

  • rechtsportal.de

    GWB § 122 ; VgV § 56 Abs. 2 S. 2
    Pflichten des Auftraggebers bei Ausschluss der Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachforderungen ausgeschlossen: Unterlagen sind wie vorgelegt zu werten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung nachträglicher Ergänzungen bei Ausschluss von Nachforderungen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Nachforderung von Unterlagen gilt umfassend!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Nachforderung von Unterlagen gilt umfassend!

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit nachträglicher Ergänzungen beim Verzicht auf Nachforderung von Unterlagen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Ergänzung von Eignungsnachweisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Nachforderung von Unterlagen gilt verbindlich und uneingeschränkt! (VPR 2017, 68)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Nachforderung von Unterlagen gilt verbindlich und uneingeschränkt! (IBR 2017, 276)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 179
  • VergabeR 2017, 402
  • ZfBR 2017, 393
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Hamburg, 03.03.2022 - 5 Bf 53/21

    Anspruch auf Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten

    In diesen Fällen werden die vorgelegten Nachweise und Erklärungen so ausgelegt, wie sie eingereicht worden sind; nachträgliche Ergänzungen sind unbeachtlich (OLG Koblenz, Beschl. v. 4.1.2017, Verg 7/16, VergabeR 2017, 402, juris Rn. 32).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8177
OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16 (https://dejure.org/2017,8177)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.02.2017 - Verg 7/16 (https://dejure.org/2017,8177)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - Verg 7/16 (https://dejure.org/2017,8177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wertung nach dem Schulnotensystem

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotswertung nach Schulnoten: Vorlage an den BGH! (VPR 2017, 81)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16
    In diesem Sinne über die Anschlussbeschwerde zu entscheiden sieht sich der Senat jedoch durch die abweichenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15.06.2016, Az.: VII - Verg 49/15 und 16.12.2015, Az.: VII Verg 25/15 (zitiert nach juris) gehindert, was nach § 179 Abs. 2 GWB eine Vorlage an den Bundesgerichtshof notwendig macht.

    Seite7 ("Zielerreichungsgrad") die Angebote aufweisen müssten, um mit den festgelegten Punkten bewertet zu werden, und das auch nicht in Verbindung mit Unterkriterien, die dem erkennenden Senat nach dem Inhalt des mitgeteilten Sachverhalts nicht hinter dem zurückzubleiben scheinen, was dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegt (Beschluss vom 16.12.2015, Az.: VII Verg 25/15, Rn. 40; Beschluss vom 15.06.2016, Az.: VII Verg 49/15, Rn. 34; jeweils aus juris).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 49/15

    Anforderungen an die Bewertung der Angebote im Rahmen einer öffentlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16
    In diesem Sinne über die Anschlussbeschwerde zu entscheiden sieht sich der Senat jedoch durch die abweichenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15.06.2016, Az.: VII - Verg 49/15 und 16.12.2015, Az.: VII Verg 25/15 (zitiert nach juris) gehindert, was nach § 179 Abs. 2 GWB eine Vorlage an den Bundesgerichtshof notwendig macht.

    Seite7 ("Zielerreichungsgrad") die Angebote aufweisen müssten, um mit den festgelegten Punkten bewertet zu werden, und das auch nicht in Verbindung mit Unterkriterien, die dem erkennenden Senat nach dem Inhalt des mitgeteilten Sachverhalts nicht hinter dem zurückzubleiben scheinen, was dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegt (Beschluss vom 16.12.2015, Az.: VII Verg 25/15, Rn. 40; Beschluss vom 15.06.2016, Az.: VII Verg 49/15, Rn. 34; jeweils aus juris).

  • VK Sachsen, 23.11.2016 - 1/SVK/026-16

    Können Schulnoten transparent vergeben werden?

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16
    Vergabesenat Aktenzeichen: Verg 7/16 1/SVK/026-16.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen vom 23.11.2016 - 1/SVK/026-16 - wird zurückgewiesen.

  • OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16
    Teilweise wird eine Frist von zwei Wochen - gerechnet ab dem Zugang der Beschwerdeschrift beim Anschlussbeschwerdeführer - für maßgeblich erachtet (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.04.2011, Az.: 1 Verg 10/10; OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2007, Az.: 13 Verg 9/07; beide zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 18/14

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von im Steinkohlebergbau

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16
    Allerdings ist dies zur Überzeugung des Senates unschädlich, weil er in Übereinstimmung mit anderen Teilen der Rechtsprechung (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014, Az.: VII Verg 18/14; zitiert nach juris) die dem Gegner zur Erwiderung gesetzte Frist in Anlehnung an § 524 Abs. 2 ZPO als die für eine zulässige Anschlussbeschwerde maßgebliche Frist erachtet.
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16
    Seite4 20.03.2014, Az.: X ZB 18/13, Rdnrn. 13 ff ; zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 13 Verg 9/07

    Ausschluss einer Bietergemeinschaft aus einem Vergabeverfahren wegen der

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16
    Teilweise wird eine Frist von zwei Wochen - gerechnet ab dem Zugang der Beschwerdeschrift beim Anschlussbeschwerdeführer - für maßgeblich erachtet (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.04.2011, Az.: 1 Verg 10/10; OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2007, Az.: 13 Verg 9/07; beide zitiert nach juris).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16
    Diese Einschätzung teilt der erkennende Senat nicht und sieht sich hierin durchaus im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der an noch weniger präzise anmutenden Wertungsvorgaben von "hoch" über "ausreichend" bis "niedrig" keinen Anstoß genommen hat (Urteil vom 14.07.2016, Az.: C-6/15, Rn. 33 ff, aus juris).
  • OLG Dresden, 26.01.2016 - Verg 1/16

    Wertung nach Schulnoten kann zulässig sein!

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2017 - Verg 7/16
    Denn es würde die Bieter der Chance berauben, mit abweichenden oder innovativen Konzepten Wertungsvorteile zu erlangen, und den Auftraggeber daran hindern, den Vergleich unterschiedlicher Konzepte zum Wertungsgegenstand zu machen und gerade dadurch das inhaltlich beste und wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluss vom 26.01.2016, Az.: Verg 1/16).
  • VK Baden-Württemberg, 08.06.2017 - 1 VK 14/17

    Vergabeverfahren: Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Bekanntmachung

    Denn gerade im Bereich der Bewertung nach Schulnoten gab es in der jüngeren Vergangenheit mehrfach - inhaltlich voneinander abweichende - Entscheidungen auf nationaler Ebene (OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2017, Verg 7/16 im Gegensatz zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015, Verg 25/15).
  • VK Westfalen, 17.02.2023 - VK 3-48/22

    Auch bei funktionaler Ausschreibung: Angebote müssen vergleichbar sein!

    Ein Unterkriterium kennzeichnet sich nicht nur dadurch, dass es ein (Haupt-)Zuschlagskriterium präziser ausgestaltet und dem Bieter ausführlich, konkret und detailgenau eine Richtung vorgibt, in die das Angebot zu erstellen ist (OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2017, Verg 7/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. April 2022, 11 Verg 11/21).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - VII-Verg 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59539
OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - VII-Verg 7/16 (https://dejure.org/2016,59539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2016 - VII-Verg 7/16 (https://dejure.org/2016,59539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2016 - VII-Verg 7/16 (https://dejure.org/2016,59539)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei Zollbooten im offenen Verfahren

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei Zollbooten im offenen Verfahren

  • rechtsportal.de

    VOL/A -EG § 8 Abs. 1
    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei Zollbooten im offenen Verfahren

  • ibr-online

    Genug Geld für das "Traumschiff"? Auftraggeber darf Alternativpositionen ausschreiben!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Alternativpositionen bei begrenztem Budget zulässig!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Optionen bis zum Zuschlag offenhalten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Änderungen von Vergabeunterlagen und Alternativpositionen sind zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Budget lässt sich durch Alternativpositionen bestmöglich ausschöpfen! (VPR 2017, 241)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Budget lässt sich durch Alternativpositionen bestmöglich ausschöpfen! (IBR 2017, 647)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 829
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Hierbei behält sich der Auftraggeber vor, die Grundpositionen durch Alternativpositionen zu ersetzen (Senat, Beschluss v. 13.03.2011, VII-Verg 58/10; OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06) und entscheidet im Zeitpunkt des Zuschlags, welche Grund- bzw. Alternativpositionen zur Ausführung kommen sollen (Prieß in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl., § 8 EG Rn. 79).

    Die mit Rücksicht auf die Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung und damit die Transparenz des Vergabeverfahrens (vgl. (Senat, Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10; OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06) zu stellenden strengen Anforderungen an die Zulässigkeit von Alternativpositionen sind erfüllt.

    Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Antragsgegnerin, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilig offen zu halten (vgl. Senat, Beschluss v. 24.03.2004, VII-Verg 7/04, juris Rn. 11; Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10).

    Auch das Ausmaß der Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis, nach den eingereichten Angeboten etwa 15 % der Gesamtkosten, ist nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11, juris Rn 40; Beschluss v. 13.04.2011, Verg 58/10, juris Rn. 52).

  • OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06

    Wertung von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Hierbei behält sich der Auftraggeber vor, die Grundpositionen durch Alternativpositionen zu ersetzen (Senat, Beschluss v. 13.03.2011, VII-Verg 58/10; OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06) und entscheidet im Zeitpunkt des Zuschlags, welche Grund- bzw. Alternativpositionen zur Ausführung kommen sollen (Prieß in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl., § 8 EG Rn. 79).

    Die mit Rücksicht auf die Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung und damit die Transparenz des Vergabeverfahrens (vgl. (Senat, Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10; OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06) zu stellenden strengen Anforderungen an die Zulässigkeit von Alternativpositionen sind erfüllt.

    bb) Die weitere Regelung, dass der Wertung alle Optionen unterfallen bis auf die Optionen Punkt 14.11 der Lb/Baugruppe 12; 15.4 der Lb/Baugruppe 13 und 17.1.1 der Lb/Baugruppe 15, rechtfertigt keine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens zur Überarbeitung der Vergabeunterlagen (vgl. auch OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06 zu § 26 Nr. 1 d VOL/A a.F.).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - Verg 87/11

    Anforderungen an die Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Antragsgegnerin, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilig offen zu halten (vgl. Senat, Beschluss v. 24.03.2004, VII-Verg 7/04, juris Rn. 11; Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10).

    Entsprechend den Anforderungen sind die Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis deutlich als solche gekennzeichnet und sind in den Vergabeunterlagen die Kriterien bekannt gegeben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Alternativpositionen maßgeblich sein sollen (vgl. Senat, Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 24.03.2004, Verg 7/04, juris Rn. 12).

    Auch das Ausmaß der Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis, nach den eingereichten Angeboten etwa 15 % der Gesamtkosten, ist nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11, juris Rn 40; Beschluss v. 13.04.2011, Verg 58/10, juris Rn. 52).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Antragsgegnerin, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilig offen zu halten (vgl. Senat, Beschluss v. 24.03.2004, VII-Verg 7/04, juris Rn. 11; Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10).

    Entsprechend den Anforderungen sind die Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis deutlich als solche gekennzeichnet und sind in den Vergabeunterlagen die Kriterien bekannt gegeben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Alternativpositionen maßgeblich sein sollen (vgl. Senat, Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 24.03.2004, Verg 7/04, juris Rn. 12).

  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Nach der von der Antragsgegnerin vorgenommenen Auslegung des Angebots (vgl. OLG München, Beschluss v. 29.07.2010, Verg 9/10, juris Rn. 73 mwN) ist der im Leistungsverzeichnis genannte - höhere - Preis der maßgebliche Angebotspreis.

    Im Weg der Auslegung des Angebots (vgl. OLG München, Beschluss v. 29.07.2010, Verg 9/10, juris Rn. 73 mwN) hat die Antragsgegnerin daher einen nach oben korrigierten Netto-Angebotspreis in Höhe des im Leistungsverzeichnis genannten Preises errechnet, den sie der Wertung zugrunde gelegt hat.

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2004 - Verg 35/03

    Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Lässt die Leistungsbeschreibung Spielraum für unterschiedliche Auslegungen, ist sie mehrdeutig und verstößt gegen § 8 Abs. 1 VOL/A-EG (Senat, Beschluss v. 28.01.2004, VII-Verg 35/03).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Die Änderungsbefugnis des Auftraggebers bezieht sich auf alle Bestandteile der Vergabeunterlagen, so die Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06; Senat, Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 28/14, juris Rn. 108).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - Verg W 3/08

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Pflicht des Bieters zur unverzüglichen Rüge eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Ernsthafte Zweifel, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, muss er gegebenenfalls durch eine Anfrage bei der Vergabestelle klären (OLG Brandenburg, Beschluss v. 04.03.2008, Verg W 3/08; Prieß in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl., § 8 EG Rn. 57 mwN).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Dem Verständnis der Teilnehmer des konkreten Vergabeverfahrens kann im Rahmen der objektiv vorzunehmenden Auslegung der Vergabeunterlagen nur indizielle Bedeutung beigemessen werden (BGH, Urteil v. 10.06.2008, X ZR 78/07, juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09

    Wann sind Bedarfspositionen ausnahmsweise zulässig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Zwar sind grundsätzlich alle Positionen, auf die möglicherweise der Zuschlag erteilt wird, in die Wertung einzubeziehen, um vergaberechtskonform den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§§ 97 Abs. 5 GWB, 21 Abs. 1 VOL/A-EG, vgl. auch Senat, Beschluss v. 10.02.2010, VII-Verg 36/09 mwN zu Bedarfspositionen).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 47/10

    Lieferanten sind keine Nachunternehmer!

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Verg 40/10

    Anforderungen an die Bekanntgabe technischer Bewertungskriterien; Begriff der

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 50/12

    Anforderungen an die Ausschreibung von Entsorgungsleistungen

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • VK Bund, 01.02.2016 - VK 1-122/15

    Nachprüfungsverfahren: Neubeschaffung von Booten

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18

    Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2011, VII-Verg 58/10 - juris, Rn. 62 mit zust. Anm. Ganske, IBR 2011, 354; vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16 - juris, Rn. 59 ff. mit zust. Anm. Dobmann, VergabeR 2017, 763; vom 22. Februar 2012, VII-Verg 87/11 - juris, Rn. 41; vom 24. März 2004, VII-Verg 7/04 mit zust. Anm. Scholz, IBR 2004, 271; vom 2. August 2002, Verg 25/02; OLG Rostock, Beschluss vom 9. Oktober 2013, 17 Verg 6/13 - juris, Rn. 135 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Oktober 1999, 5 Verg 2/99 - juris, Rn. 59 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2000, 11 U 91/98 - juris, Rn. 44; OLG München, Beschlüsse vom 27. Januar 2006, Verg 1/06, und vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15 "berechtigtes Bedürfnis"; Prieß/Simonis in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 121 Rn. 104; Bode, IBR 2011, 714; Otting, IBR 2016, 31; Hartung, VergabeR 2016, 513).
  • VK Rheinland, 27.09.2019 - VK 35/19

    Personalqualität als Zuschlagskriterium?

    Zwar können die Ausschreibungsbedingungen vom Auftraggeber grundsätzlich in jedem Stadium des Vergabeverfahrens geändert werden, jedoch nur in transparenter und diskriminierungsfreier Weise, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 21.10.2015 - VII-Verg 28/14; Beschl.v. 14.09.2016 - VII-Verg 7/16.
  • VK Bund, 21.10.2018 - VK 2-88/18

    Zulässigkeit und Wertung von Wahlpositionen bei Bauaufträgen

    Ebenfalls zu fordern ist, dass der Auftraggeber bei alternativen Wahlpositionen von vornherein in den Vergabeunterlagen deutlich macht, von welchen Kriterien er die Entscheidung für die eine oder aber die andere Variante abhängig macht; so werden willkürliche Entscheidungen vermieden (s. zum Vorstehenden OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 58/10; Beschluss vom 22. Februar 2012, VII-Verg 87/11; Beschluss vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15).

    2012, VII-Verg 87/11; Beschluss vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15).

  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Dabei ist die Perspektive eines verständigen und sachkundigen, d.h. mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertrauten Bewerbers oder Bieters zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2005 - Verg 71/04 - Beschl.v. 12.10.2011 - Verg 46/11 - Beschl.v. 14.09.2016 - Verg 7/16 - Beschl.v. 13.12.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 28.03.2018 - Verg 52/17 - Beschl.v. 18.09.2019 - Verg 10/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - VII-Verg 6/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 13/19 -.

    Bei der Auslegung muss sich ein Bewerber bzw. Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.09.2016, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl.v. 08.08.2019 - 11 Verg 3/19 - Beschl.v. 05.11.2019 - 11 Verg 4/19 -).

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass dem subjektiven Verständnis der Teilnehmer eines Vergabeverfahrens im Rahmen der objektiv vorzunehmenden Auslegung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen lediglich indizielle Bedeutung beigemessen werden kann (BGH, Urt.v. 10.06.2008, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.09.2016, a.a.O.).

  • VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18

    Änderung von Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber nach Angebotsöffnung;

    Dies deckt sich auch mit der Überlegung, dass ein Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens gehalten ist, mögliche Fehler oder unzweckmäßige Vorgaben zu korrigieren (vgl. allgemein zur Änderungsbefugnis des öffentlichen Auftraggebers im laufenden Vergabeverfahren in Bezug auf alle Bestandteile der Vergabeunterlagen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016 - Verg 7/16).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19

    Auslegung einer Ausschreibung für Tiefbauarbeiten

    Sofern er ernsthaft daran zweifelt, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, muss er gegebenenfalls durch eine Anfrage bei der Vergabestelle diese Zweifel klären (OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.9.2016 VII-Verg 7/16 Rn. 19 bei juris).
  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen!

    Inwieweit im vorliegenden Fall die Bieter dies aus ihrer subjektiven Sicht ebenso verstanden haben - was die Antragstellerin bestreitet -, kann offenbleiben, da die Vergabeunterlagen nach objektiven Kriterien auszulegen sind (BGH, Urt. v. 10.06.2008 - X ZR 78/07 - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.09.2016 - Verg 7/16 -).
  • VK Rheinland, 29.04.2020 - VK 17/20

    Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

    Dabei ist die Perspektive eines verständigen und sachkundigen, d.h. mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertrauten Bieters zugrunde zu legen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2005 - Verg 71/04; Beschl.v. 12.10.2011 - Verg 46/11; Beschl.v. 14.09.2016 - Verg 7/16; Beschl.v. 13.12.2017 - Verg 19/17; Beschl.v. 28.03.2018 - Verg 52/17).

    Demgegenüber kommt dem subjektiven Verständnis der Bieter des konkreten Vergabeverfahrens nur indizielle Bedeutung zu (s. BGH, Beschl.v. 10.06.2008, a.a.O., Rdnr. 15; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.09.2016, a.a.O., Rdnr. 19; Beschl.v. 13.12.2017, a.a.O., Rdnr. 63; Beschl.v. 28.03.2018, a.a.O., Rdnr. 53).

  • VK Bund, 19.07.2017 - VK 1-63/17

    Anmietung Bürogebäude mit Publikumsverkehr

    vom Auftraggeber geändert werden, soweit dies transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen Bietern geschieht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16, m.w.N.).
  • VK Bund, 27.05.2019 - VK 2-24/19

    Keine Rechtsverletzung bei fehlender Zuschlagschance; Zuschlagsverbot;

    Dass die Ag als Herrin ihres eigenen Vergabeverfahrens ihre Anforderungen an die Finanzierungskonzepte und Finanzierungsnachweise in jedem Stadium des Verfahrens, auch noch bei der Wertung der finalen Angebote abändern durfte, hat die Vergabekammer bereits mit Beschluss vom 13. Februar 2019 im Verfahren VK 2- 118/18 entschieden (vgl. dazu auch schon BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016 - VII-Verg 7/16; Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14).
  • VK Rheinland, 20.05.2022 - VK 7/22

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind durch Nachfrage auszuräumen!

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 11 Verg 3/19

    Auslegung einer Leistungsbeschreibung für Bestattungsleistungen

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