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Rechtsprechung
   OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18941
OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,18941)
OLG München, Entscheidung vom 19.07.2012 - Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,18941)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,18941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen Markterkundung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 172; BGB § 173; GWB § 101b; GWB § 114
    Abgrenzung von Markterkundung und Beginn des Vergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von Markterkundung und Vergabeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einladung zu Vergabegespräch stellt im Zweifel Beginn eines Vergabeverfahrens dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsschutz nur bei förmlichen Vergabeverfahren bzw. Vertragsschluss? (IBR 2013, 1139)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 658
  • BauR 2012, 2001
  • VergabeR 2012, 856
  • ZfBR 2012, 715
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 1/06

    Eine interkommunale Zusammenarbeit in Form der delegierenden Aufgabenübertragung

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Grundsätzlich jedoch prüfen Vergabekammer und Vergabesenat nicht die Erfolgsaussichten von beabsichtigten Schadensersatzansprüchen (OLG Naumburg vom 2.3.2006 - 1 Verg 1/06; Brauer aaO Rn. 41).

    Vielmehr liegt der Schaden darin, dass nutzlose Aufwendungen erbracht worden sind (OLG Naumburg vom 2.3.2006 - 1 Verg 1/06), da die fehlende europaweite Ausschreibung einen rechtmäßigen Zuschlag unmöglich macht.

    Während das OLG Naumburg (Beschluss vom 2.3.2006 - 1 Verg 1/06, zitiert nach Weyand aaO) auf dem Standpunkt steht, dass auch in diesen Fällen das Vertrauensverhältnis zwischen Bieter und Auftraggeber den Bieter zumutbar zu einer Rügepflicht zwingt, wird dies vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 26.5.2008 - Verg 14/08) mit Hinweis auf ein Unterlaufen der Nichtanwendbarkeit des § 107 Abs. 3 GWB und die Verantwortlichkeit des öffentlichen Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung eines Vergabeverfahrens verneint.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Der Auftraggeber muss über das Stadium bloßer Vorstudien des Marktes oder sonstiger rein vorbereitender Handlungen hinausgelangt sein (EuGH vom 11.1.2005 - C-26/03; BGH vom 1.2.2005 - X ZB 27/04; BayObLG vom 28.5.2003 - Verg 7/03).

    Der EuGH (Urteil vom 11.1.2005 - C-26/03) hat sich gegen ein rein formelles Verständnis des Vergabeverfahrens gewandt und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten ausgesprochen, die Möglichkeit einer effektiven Nachprüfung auch auf Entscheidungen außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens zu erstrecken, und zwar insbesondere zu der Frage, ob ein bestimmter Auftrag in den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Vergaberegimes fällt.

    Der EuGH (Urteil vom 1.11.2005 - C-26/03) hat als nachprüfbar alle Willensäußerungen des öffentlichen Auftraggebers bezeichnet, welche über das Stadium der Vorbereitung und Sondierung hinausgehen und interessierten Personen zur Kenntnis gelangen.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Der Auftraggeber muss über das Stadium bloßer Vorstudien des Marktes oder sonstiger rein vorbereitender Handlungen hinausgelangt sein (EuGH vom 11.1.2005 - C-26/03; BGH vom 1.2.2005 - X ZB 27/04; BayObLG vom 28.5.2003 - Verg 7/03).

    Der BGH (Beschluss vom 1.2.2005 - X ZB 27/04) hat eine bloße Markterkundung dann verneint, wenn der öffentliche Auftraggeber mehreren Unternehmen Gelegenheit zur Abgabe von Angeboten gegeben, mit einem Unternehmen über dessen Angebot verhandelt und diesem den Vorzug eingeräumt hatte.

    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, den Bietern einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sind an diese Zulässigkeitsvoraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (BVerfG vom 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH vom 1.2.2005 - X ZB 27/04).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Für den Beginn eines materiellen Vergabeverfahrens soll es daher ausreichend sein, dass sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat (OLG Düsseldorf vom 20.6.2001 - Verg 3/01 und vom 30.4.2003 - Verg 67/02; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01 und vom 27.2.2003 - Verg 1/03; OLG Jena vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03), also z.B. Angebote eingeholt, Bietergespräche geführt oder sogar bereits gewertet und sich für ein Angebot entschieden hat.

    65 Zur Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen Markterkundung ist darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potentiellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen (OLG Düsseldorf vom 10.7.2006 - Verg 26/06 und vom 20.6.2001 - Verg 3/01; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01; OLG Frankfurt vom 25.9.2000 - 11 Verg 2/99).

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Für den Beginn eines materiellen Vergabeverfahrens soll es daher ausreichend sein, dass sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat (OLG Düsseldorf vom 20.6.2001 - Verg 3/01 und vom 30.4.2003 - Verg 67/02; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01 und vom 27.2.2003 - Verg 1/03; OLG Jena vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03), also z.B. Angebote eingeholt, Bietergespräche geführt oder sogar bereits gewertet und sich für ein Angebot entschieden hat.

    65 Zur Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen Markterkundung ist darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potentiellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen (OLG Düsseldorf vom 10.7.2006 - Verg 26/06 und vom 20.6.2001 - Verg 3/01; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01; OLG Frankfurt vom 25.9.2000 - 11 Verg 2/99).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Nach der Rechtsprechung kann ein Feststellungsinteresse beim Vorliegen eines jeden Interesses rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art bejaht werden, welches geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder zu mildern (OLG Düsseldorf vom 8.6.2011 - Verg 2/11; OLG Celle vom 4.3.2010 - 13 Verg 1/10; OLG Düsseldorf vom 4.5.2009 - Verg 68/08 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09

    Öffentliche Aufträge: Materielle Beschwer eines Beigeladenen im

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Hierunter fällt z.B. die Abhilfe durch den öffentlichen Auftraggeber, weil die Rechtsverletzung des antragstellenden Bieter durch eine solche Maßnahme beseitigt wird, seine Beschwer entfällt und sein Nachprüfungsantrag nachträglich gegenstandslos wird (BayObLG vom 20.9.2004 - Verg 21/04; OLG Naumburg vom 21.6.2010 - 1 Verg 12/09; Brauer in Ziekow/Völlink Vergaberecht § 114 GWB Rn. 35; Summa in jurisPK-VergR 2. Aufl. § 114 GWB Rn. 94; Maier in Kulartz/Kus/Portz GWB-Vergaberecht 2. Aufl. § 114 GWB Rn. 71).
  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Machbarkeitsstudien oder vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnungen reichen nicht aus (OLG Naumburg vom 8.10.2009 - 1 Verg 9/09).
  • OLG München, 12.11.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn des Vergabeverfahrens; Zulassung von

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Bei europaweiten Vergaben ist dies z.B. die Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt (OLG München vom 12.11.2010 - Verg 21/10).
  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Für den Beginn eines materiellen Vergabeverfahrens soll es daher ausreichend sein, dass sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat (OLG Düsseldorf vom 20.6.2001 - Verg 3/01 und vom 30.4.2003 - Verg 67/02; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01 und vom 27.2.2003 - Verg 1/03; OLG Jena vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03), also z.B. Angebote eingeholt, Bietergespräche geführt oder sogar bereits gewertet und sich für ein Angebot entschieden hat.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 2/11

    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags in

  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - Verg 14/08

    Allgemeine Ortskrankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Unzuständigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

  • BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04

    Ausschluss von Mischkalkulationen auch bei nachträglicher Offenlegung

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

  • BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03

    Vergabesachen: Voraussetzungen eines entgeltlichen Vertrags - Gegenleistung des

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - Verg 35/08

    Grenzen der Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren

  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Der Feststellungsantrag nach § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach allgemeiner Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (z. B. OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013 - Verg 55/12 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2013 - 11 Verg 7/12 -).

    Ein solches Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn die Feststellung zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient und ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12 - OLG Celle, Beschluss vom 4. März 2010 - 13 Verg 1/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014 - Verg 35/13 -).

  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen

    Ein Feststellungsantrag nach § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach allgemeiner Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (z.B. OLG München, Beschluss vom 19.07.2012, Verg 8/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013, VII-Verg 55/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2009, 1 Verg 4/08).

    Ein solches Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn die Feststellung zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient und ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (OLG München, Beschluss vom 19.07.2012, Verg 8/12; OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 35/13).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Dies ist indes vorliegend nicht der Fall, weil eine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB gerade nicht besteht, wenn das Nachprüfungsverfahren - wie hier - auf Feststellung der Unwirksamkeit eines De-facto-Vertrages im Sinne des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB, also eines Vertrages gerichtet ist, der außerhalb eines Wettbewerbs in einem förmlichen Verfahren vergeben wurde (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12 - juris, und Beschluss vom 21.02.2013 - Verg 21/12 - VergabeR 2013, 750 ff.).

    Denn es ist gerade Sinn und Zweck der Regelung in § 101b GWB, Vergaben nach Ablauf der dort festgeschriebenen Frist der vergaberechtlichen Prüfung zu entziehen und der Beschaffung ungeachtet etwaiger Vergaberechtsverstöße im Sinne der Rechtssicherheit Bestand zu verleihen (vgl. hierzu: OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12, juris, Rn. 63; KG, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - VII-Verg 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40383
OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - VII-Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,40383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2012 - VII-Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,40383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2012 - VII-Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,40383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eignungsnachweise sind bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Eignungsausfall bei fehlerhaft geforderten Eignungsnachweisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsausfall bei fehlerhaft geforderten Eignungsnachweisen

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhaft geforderte Eignungsnachweise dürfen nicht berücksichtigt werden! (IBR 2013, 103)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2013, 258
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Bund, 15.03.2012 - VK 1-10/12

    Wartung, Pflege und Weiterentwicklung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - Verg 8/12
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. März 2012 (VK 1-10/12) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2012 - Verg 4/12

    Anforderungen an die Länge der berufspraktischen Erfahrung von Mitarbeitern im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - Verg 8/12
    Rechtsfolge und gebotene vergaberechtliche Sanktion einer unterlassenen Aufstellung und Bekanntgabe einer abschließenden Liste nach § 9 Abs. 4 VOL/A-EG ist, dass Nachweise dann als nicht wirksam vom öffentlichen Auftraggeber gefordert anzusehen sind, dass Bieter aus der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen hervorgehende Nachweise nicht vorzulegen haben, und Angebote wegen Fehlens geforderter Nachweise von der Wertung nicht ausgenommen werden dürfen (siehe: Senat, Beschluss vom 3.8.2011, VII-Verg 30/11, juris, und Beschluss vom 23.5.2012, VII-Verg 4/12, juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - Verg 8/12
    Rechtsfolge und gebotene vergaberechtliche Sanktion einer unterlassenen Aufstellung und Bekanntgabe einer abschließenden Liste nach § 9 Abs. 4 VOL/A-EG ist, dass Nachweise dann als nicht wirksam vom öffentlichen Auftraggeber gefordert anzusehen sind, dass Bieter aus der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen hervorgehende Nachweise nicht vorzulegen haben, und Angebote wegen Fehlens geforderter Nachweise von der Wertung nicht ausgenommen werden dürfen (siehe: Senat, Beschluss vom 3.8.2011, VII-Verg 30/11, juris, und Beschluss vom 23.5.2012, VII-Verg 4/12, juris).
  • VK Nordbayern, 07.11.2019 - RMF-SG21-3194-4-48

    Bieter muss keine Referenzbescheinigungen von anderen Auftraggebern vorlegen!

    Eine Vergabestelle könne zur Beurteilung der Eignung von Bietern nicht die nicht rechtmäßig geforderten Unterlagen heranziehen, jedoch sei im Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.11.2012 - VII-Verg 8/12) ein verringertes Eignungsniveau zugunsten der Bieter vergaberechtlich irrelevant.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

    Die Eignungsanforderungen und Nachweise sind grundsätzlich in der Bekanntmachung anzugeben und dürfen in den Vergabeunterlagen lediglich konkretisiert werden (s. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.11.2012, VII-Verg 8/12, juris Rn. 44 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - Verg 14/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens des unterschriebenen Vordrucks

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist die Rechtsprechung des Senats zur so genannten "abschließenden Liste" (siehe: Beschluss vom 03.08.2011, VII-Verg 30/11; Beschluss vom 23.05.2012, VII-Verg 4/12; Beschluss vom 28.11.2012, VII-Verg 8/12, alle bei juris veröffentlicht) vorliegend nicht anwendbar, weil die VOB/A und die VOB/A-EG anders als die VOL/A (§ 8 Abs. 3 VOL/A) und die VOL/A-EG (§ 9 Abs. 4 VOL/A-GG) eine abschließende Liste nicht kennen, so dass auch die hierzu ergangene Rechtsprechung nicht auf den vorliegenden Fall transponiert werden kann.
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Rechtsprechung
   KG, 14.08.2012 - Verg 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22754
KG, 14.08.2012 - Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,22754)
KG, Entscheidung vom 14.08.2012 - Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,22754)
KG, Entscheidung vom 14. August 2012 - Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,22754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • ibr-online (Kurzinformation)

    "Mischkalkulation" - Vergabestelle muss nachweisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Maßstäbe und Indizien einer unzulässigen Mischkalkulation

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor? (IBR 2012, 595)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 717
  • BauR 2012, 1835
  • BauR 2012, 2003
  • VergabeR 2012, 906
  • ZfBR 2013, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • VK Berlin, 07.06.2012 - VK-B1-06/12
    Auszug aus KG, 14.08.2012 - Verg 8/12
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 7. Juni 2012 - VK-B1-06/12 - wird bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel in der Hauptsache verlängert.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - Verg 8/12
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO (BGH, NZBau 2001, 151 [155]; Otting in Bechthold, GWB, 5. Aufl. 2008, § 123 Rdnr. 2, m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - Verg 8/12
    Ferner spricht für eine Zurückhaltung beim Bieterausschluss wegen unzulässiger Mischkalkulation, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Mischkalkulation im konkreten Fall regelmäßig nicht allein anhand objektiver Kriterien festzustellen ist, sondern jedenfalls zu einem erheblichen Teil nur anhand subjektiver Einschätzungen des Bieters; dies gilt namentlich für die Frage, welche Kosten eines Unternehmers einer bestimmten Angebotsposition zuzuordnen sind, welche Höhe der angestrebte Gewinn des Bieters hat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einer bestimmten Aufpreisung und einer bestimmten Abpreisung besteht und ob der Bieter diesen Zusammenhang beabsichtigt hat (ähnlich zurückhaltend schon Senat, Beschl. v. 26.2.2004 - 2 Verg 16/03; dem im Ausgangspunkt zustimmend BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, Rdnr. 28 zit. nach Juris; ebenso zurückhaltend OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2010 - 13 Verg 6/10, Rdnr. 91 zit. nach Juris: grundsätzlich ist jeder Bieter in seiner Kalkulation frei; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2009 - Verg 66/08, Rdnr. 55 zit. nach Juris: Mischkalkulation ist 'nicht per se anstößig'; OLG Rostock, Beschl. v. 8.3.2006 - 17 Verg 16/05, Rdnr. 69 zit. nach Juris: der Bieter muss seine Preise nur nachvollziehbar kalkulieren und dies vortragen; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.9.2005- 1 Verg 7/05, Rdnr. 48 ff. zit nach Juris: Mischkalkulation ist nur dann unzulässig, wenn die Preisangabe mit den ebenfalls vom Bieter übersandten 'Unterlagen zur internen Preisermittlung' in nicht erklärbarem Widerspruch steht; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2005, Rdnr. 63 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn sich der Bieter dazu bekennt; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2005 - 11 Verg 8/05, Rdnr. 25, 28 und 33 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn 'ganz eindeutige Indizien' für ein Auf- und Abpreisen sprechen und die diesbezügliche Erläuterung des Bieters 'substanzlos' ist).
  • KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03

    Divergenzvorlage eines Vergabenachprüfungsverfahrens zum BGH: Ausschluss eines

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - Verg 8/12
    Ferner spricht für eine Zurückhaltung beim Bieterausschluss wegen unzulässiger Mischkalkulation, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Mischkalkulation im konkreten Fall regelmäßig nicht allein anhand objektiver Kriterien festzustellen ist, sondern jedenfalls zu einem erheblichen Teil nur anhand subjektiver Einschätzungen des Bieters; dies gilt namentlich für die Frage, welche Kosten eines Unternehmers einer bestimmten Angebotsposition zuzuordnen sind, welche Höhe der angestrebte Gewinn des Bieters hat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einer bestimmten Aufpreisung und einer bestimmten Abpreisung besteht und ob der Bieter diesen Zusammenhang beabsichtigt hat (ähnlich zurückhaltend schon Senat, Beschl. v. 26.2.2004 - 2 Verg 16/03; dem im Ausgangspunkt zustimmend BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, Rdnr. 28 zit. nach Juris; ebenso zurückhaltend OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2010 - 13 Verg 6/10, Rdnr. 91 zit. nach Juris: grundsätzlich ist jeder Bieter in seiner Kalkulation frei; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2009 - Verg 66/08, Rdnr. 55 zit. nach Juris: Mischkalkulation ist 'nicht per se anstößig'; OLG Rostock, Beschl. v. 8.3.2006 - 17 Verg 16/05, Rdnr. 69 zit. nach Juris: der Bieter muss seine Preise nur nachvollziehbar kalkulieren und dies vortragen; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.9.2005- 1 Verg 7/05, Rdnr. 48 ff. zit nach Juris: Mischkalkulation ist nur dann unzulässig, wenn die Preisangabe mit den ebenfalls vom Bieter übersandten 'Unterlagen zur internen Preisermittlung' in nicht erklärbarem Widerspruch steht; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2005, Rdnr. 63 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn sich der Bieter dazu bekennt; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2005 - 11 Verg 8/05, Rdnr. 25, 28 und 33 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn 'ganz eindeutige Indizien' für ein Auf- und Abpreisen sprechen und die diesbezügliche Erläuterung des Bieters 'substanzlos' ist).
  • OLG Celle, 03.06.2010 - 13 Verg 6/10

    Bieter, der unklare Anforderungen der Vergabestelle in vertretbarer Weise

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - Verg 8/12
    Ferner spricht für eine Zurückhaltung beim Bieterausschluss wegen unzulässiger Mischkalkulation, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Mischkalkulation im konkreten Fall regelmäßig nicht allein anhand objektiver Kriterien festzustellen ist, sondern jedenfalls zu einem erheblichen Teil nur anhand subjektiver Einschätzungen des Bieters; dies gilt namentlich für die Frage, welche Kosten eines Unternehmers einer bestimmten Angebotsposition zuzuordnen sind, welche Höhe der angestrebte Gewinn des Bieters hat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einer bestimmten Aufpreisung und einer bestimmten Abpreisung besteht und ob der Bieter diesen Zusammenhang beabsichtigt hat (ähnlich zurückhaltend schon Senat, Beschl. v. 26.2.2004 - 2 Verg 16/03; dem im Ausgangspunkt zustimmend BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, Rdnr. 28 zit. nach Juris; ebenso zurückhaltend OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2010 - 13 Verg 6/10, Rdnr. 91 zit. nach Juris: grundsätzlich ist jeder Bieter in seiner Kalkulation frei; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2009 - Verg 66/08, Rdnr. 55 zit. nach Juris: Mischkalkulation ist 'nicht per se anstößig'; OLG Rostock, Beschl. v. 8.3.2006 - 17 Verg 16/05, Rdnr. 69 zit. nach Juris: der Bieter muss seine Preise nur nachvollziehbar kalkulieren und dies vortragen; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.9.2005- 1 Verg 7/05, Rdnr. 48 ff. zit nach Juris: Mischkalkulation ist nur dann unzulässig, wenn die Preisangabe mit den ebenfalls vom Bieter übersandten 'Unterlagen zur internen Preisermittlung' in nicht erklärbarem Widerspruch steht; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2005, Rdnr. 63 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn sich der Bieter dazu bekennt; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2005 - 11 Verg 8/05, Rdnr. 25, 28 und 33 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn 'ganz eindeutige Indizien' für ein Auf- und Abpreisen sprechen und die diesbezügliche Erläuterung des Bieters 'substanzlos' ist).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - Verg 8/12
    Ferner spricht für eine Zurückhaltung beim Bieterausschluss wegen unzulässiger Mischkalkulation, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Mischkalkulation im konkreten Fall regelmäßig nicht allein anhand objektiver Kriterien festzustellen ist, sondern jedenfalls zu einem erheblichen Teil nur anhand subjektiver Einschätzungen des Bieters; dies gilt namentlich für die Frage, welche Kosten eines Unternehmers einer bestimmten Angebotsposition zuzuordnen sind, welche Höhe der angestrebte Gewinn des Bieters hat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einer bestimmten Aufpreisung und einer bestimmten Abpreisung besteht und ob der Bieter diesen Zusammenhang beabsichtigt hat (ähnlich zurückhaltend schon Senat, Beschl. v. 26.2.2004 - 2 Verg 16/03; dem im Ausgangspunkt zustimmend BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, Rdnr. 28 zit. nach Juris; ebenso zurückhaltend OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2010 - 13 Verg 6/10, Rdnr. 91 zit. nach Juris: grundsätzlich ist jeder Bieter in seiner Kalkulation frei; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2009 - Verg 66/08, Rdnr. 55 zit. nach Juris: Mischkalkulation ist 'nicht per se anstößig'; OLG Rostock, Beschl. v. 8.3.2006 - 17 Verg 16/05, Rdnr. 69 zit. nach Juris: der Bieter muss seine Preise nur nachvollziehbar kalkulieren und dies vortragen; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.9.2005- 1 Verg 7/05, Rdnr. 48 ff. zit nach Juris: Mischkalkulation ist nur dann unzulässig, wenn die Preisangabe mit den ebenfalls vom Bieter übersandten 'Unterlagen zur internen Preisermittlung' in nicht erklärbarem Widerspruch steht; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2005, Rdnr. 63 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn sich der Bieter dazu bekennt; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2005 - 11 Verg 8/05, Rdnr. 25, 28 und 33 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn 'ganz eindeutige Indizien' für ein Auf- und Abpreisen sprechen und die diesbezügliche Erläuterung des Bieters 'substanzlos' ist).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 11 Verg 8/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - Verg 8/12
    Ferner spricht für eine Zurückhaltung beim Bieterausschluss wegen unzulässiger Mischkalkulation, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Mischkalkulation im konkreten Fall regelmäßig nicht allein anhand objektiver Kriterien festzustellen ist, sondern jedenfalls zu einem erheblichen Teil nur anhand subjektiver Einschätzungen des Bieters; dies gilt namentlich für die Frage, welche Kosten eines Unternehmers einer bestimmten Angebotsposition zuzuordnen sind, welche Höhe der angestrebte Gewinn des Bieters hat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einer bestimmten Aufpreisung und einer bestimmten Abpreisung besteht und ob der Bieter diesen Zusammenhang beabsichtigt hat (ähnlich zurückhaltend schon Senat, Beschl. v. 26.2.2004 - 2 Verg 16/03; dem im Ausgangspunkt zustimmend BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, Rdnr. 28 zit. nach Juris; ebenso zurückhaltend OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2010 - 13 Verg 6/10, Rdnr. 91 zit. nach Juris: grundsätzlich ist jeder Bieter in seiner Kalkulation frei; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2009 - Verg 66/08, Rdnr. 55 zit. nach Juris: Mischkalkulation ist 'nicht per se anstößig'; OLG Rostock, Beschl. v. 8.3.2006 - 17 Verg 16/05, Rdnr. 69 zit. nach Juris: der Bieter muss seine Preise nur nachvollziehbar kalkulieren und dies vortragen; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.9.2005- 1 Verg 7/05, Rdnr. 48 ff. zit nach Juris: Mischkalkulation ist nur dann unzulässig, wenn die Preisangabe mit den ebenfalls vom Bieter übersandten 'Unterlagen zur internen Preisermittlung' in nicht erklärbarem Widerspruch steht; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2005, Rdnr. 63 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn sich der Bieter dazu bekennt; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2005 - 11 Verg 8/05, Rdnr. 25, 28 und 33 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn 'ganz eindeutige Indizien' für ein Auf- und Abpreisen sprechen und die diesbezügliche Erläuterung des Bieters 'substanzlos' ist).
  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - Verg 8/12
    Ferner spricht für eine Zurückhaltung beim Bieterausschluss wegen unzulässiger Mischkalkulation, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Mischkalkulation im konkreten Fall regelmäßig nicht allein anhand objektiver Kriterien festzustellen ist, sondern jedenfalls zu einem erheblichen Teil nur anhand subjektiver Einschätzungen des Bieters; dies gilt namentlich für die Frage, welche Kosten eines Unternehmers einer bestimmten Angebotsposition zuzuordnen sind, welche Höhe der angestrebte Gewinn des Bieters hat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einer bestimmten Aufpreisung und einer bestimmten Abpreisung besteht und ob der Bieter diesen Zusammenhang beabsichtigt hat (ähnlich zurückhaltend schon Senat, Beschl. v. 26.2.2004 - 2 Verg 16/03; dem im Ausgangspunkt zustimmend BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, Rdnr. 28 zit. nach Juris; ebenso zurückhaltend OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2010 - 13 Verg 6/10, Rdnr. 91 zit. nach Juris: grundsätzlich ist jeder Bieter in seiner Kalkulation frei; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2009 - Verg 66/08, Rdnr. 55 zit. nach Juris: Mischkalkulation ist 'nicht per se anstößig'; OLG Rostock, Beschl. v. 8.3.2006 - 17 Verg 16/05, Rdnr. 69 zit. nach Juris: der Bieter muss seine Preise nur nachvollziehbar kalkulieren und dies vortragen; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.9.2005- 1 Verg 7/05, Rdnr. 48 ff. zit nach Juris: Mischkalkulation ist nur dann unzulässig, wenn die Preisangabe mit den ebenfalls vom Bieter übersandten 'Unterlagen zur internen Preisermittlung' in nicht erklärbarem Widerspruch steht; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2005, Rdnr. 63 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn sich der Bieter dazu bekennt; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2005 - 11 Verg 8/05, Rdnr. 25, 28 und 33 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn 'ganz eindeutige Indizien' für ein Auf- und Abpreisen sprechen und die diesbezügliche Erläuterung des Bieters 'substanzlos' ist).
  • OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05

    Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - Verg 8/12
    Ferner spricht für eine Zurückhaltung beim Bieterausschluss wegen unzulässiger Mischkalkulation, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Mischkalkulation im konkreten Fall regelmäßig nicht allein anhand objektiver Kriterien festzustellen ist, sondern jedenfalls zu einem erheblichen Teil nur anhand subjektiver Einschätzungen des Bieters; dies gilt namentlich für die Frage, welche Kosten eines Unternehmers einer bestimmten Angebotsposition zuzuordnen sind, welche Höhe der angestrebte Gewinn des Bieters hat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einer bestimmten Aufpreisung und einer bestimmten Abpreisung besteht und ob der Bieter diesen Zusammenhang beabsichtigt hat (ähnlich zurückhaltend schon Senat, Beschl. v. 26.2.2004 - 2 Verg 16/03; dem im Ausgangspunkt zustimmend BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, Rdnr. 28 zit. nach Juris; ebenso zurückhaltend OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2010 - 13 Verg 6/10, Rdnr. 91 zit. nach Juris: grundsätzlich ist jeder Bieter in seiner Kalkulation frei; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2009 - Verg 66/08, Rdnr. 55 zit. nach Juris: Mischkalkulation ist 'nicht per se anstößig'; OLG Rostock, Beschl. v. 8.3.2006 - 17 Verg 16/05, Rdnr. 69 zit. nach Juris: der Bieter muss seine Preise nur nachvollziehbar kalkulieren und dies vortragen; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.9.2005- 1 Verg 7/05, Rdnr. 48 ff. zit nach Juris: Mischkalkulation ist nur dann unzulässig, wenn die Preisangabe mit den ebenfalls vom Bieter übersandten 'Unterlagen zur internen Preisermittlung' in nicht erklärbarem Widerspruch steht; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2005, Rdnr. 63 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn sich der Bieter dazu bekennt; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2005 - 11 Verg 8/05, Rdnr. 25, 28 und 33 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn 'ganz eindeutige Indizien' für ein Auf- und Abpreisen sprechen und die diesbezügliche Erläuterung des Bieters 'substanzlos' ist).
  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    Doch liegt eine Mischkalkulation immer nur dann vor, wenn der Bieter in seinem Angebot einen bestimmten Einheitspreis niedriger angibt, als nach seiner internen Kalkulation angemessen wäre, und einen anderen höher bepreist, als nach seiner internen Kalkulation vorgesehen, und dieses Auf- und Abpreisen in einem vom Bieter gewollten kausalen Zusammenhang steht (BGH ZfBR 2004, 710, 712 f.; KG Beschl. v. 14.8.2012, Az. Verg 8/12.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 5/16

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Vergabenachprüfungsverfahren

    Andere Oberlandesgerichte, auf die sich die Vergabekammer bezogen hat, haben sich hingegen für das Erfordernis einer Konnexität ausgesprochen (u.a. OLG Dresden VergabeR 2006, 233, 235 f.; KG, Beschl. v. 14. August 2012 - Verg 8/12).
  • KG, 17.05.2013 - Verg 2/13

    Verhandlungsrunde - Verhandlungsverfahren: Eröffnung einer neuen

    Die rein argumentative Geltendmachung der Rüge in dem zum Geschäftszeichen Verg 7/12 bzw. Verg 8/12 geführten Vergabenachprüfungsverfahren, an dem die Antragstellerin als Beigeladene beteiligt war, genügt der Anforderung des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB, einen Nachprüfungsantrag zu stellen, nicht.

    Dabei hat sich der Senat an demjenigen Betrag orientiert, den der Senat als Wert für das zum Geschäftszeichen Verg 7/12 bzw. Verg 8/12 geführte Vergabenachprüfungsverfahren festgesetzt hat, dessen Gegenstand dasselbe Vergabeverfahren war wie das vorliegende und an dem die hiesige Antragstellerin als Beigeladene beteiligt war.

  • VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15

    Quersubventionierung muss aufgeklärt werden!

    a) Nach der Rechtsprechung (u.a. BGH, Beschluss vom 18.4.2004, X ZB 7/04; KG, Beschluss vom 14.8.2012, Verg 8/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.9.-, 1 Verg 6/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.2.2009, Verg 66/08) sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die auf einer Mischkalkulation beruhen, bei der durch so genanntes "Abpreisen" bestimmter Leistungen und so genanntes "Aufpreisen" anderer angebotener Positionen Preise benannt werden, die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise weder vollständig noch richtig wiedergeben.

    Die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt jedenfalls im Ausgangspunkt die Vergabestelle, so das KG, Beschluss vom 14.8.2012, Verg 8/12.

  • OLG Zweibrücken, 13.09.2021 - 1 U 93/20

    Primärrechtsschutz in Vergabeverfahren bei Nichterreichen oder Übersteigen eines

    Schon aufgrund der erheblichen Diskrepanz der kalkulierten Kosten für die Baustelleneinrichtung in den Teilen Straßenbau, Kanalisation und Wasserversorgung, aber auch des Umstandes, dass sich im Teil Straßenbau die Kosten für die Baustelleneinrichtung auf 33% der Gesamtkosten dieses Titels belaufen, war das Aufklärungsgespräch vom 03.12.2019 i.S.v. § 15 Abs. 1 VOB/A gerechtfertigt (vgl. KG, Beschluss vom 14.08.2012, Az. Verg 8/12, Juris).
  • KG, 18.10.2012 - Verg 7/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Entscheidungsreife der Hauptsache bei

    Zur Frage der vergaberechtlichen Zulässigkeit einer Mischkalkulation (Fortsetzung des KG Berlin, 14. August 2012, Verg 8/12).(Rn.19).
  • VK Südbayern, 27.05.2014 - Z3-3-3194-1-10-03/14

    Lohnkosten des Bauleiters dürfen in die Baustelleneinrichtung einkalkuliert

    Nach der Rechtsprechung der Vergabekammern und der Vergabesenate seien die Preisangaben von Bietern als im Zweifel vollständig und zutreffend gemacht hinzunehmen (vgl. dazu OLG Naumburg, B. v. 22.09.2005 -Az.: l Verg 7/05; B. v. 05.08.2005 - Az.: l Verg 7/05; im Ergebnis ebenso KG Berlin, B. v. 14.08.2012 - Az. Verg 8/12; OLG Frankfurt, B. v. 17.10.2005 - Az. 11 Verg 8/05; B. v. 16.08.2005 - Az.: 11 Verg 7/05;etc.).
  • VK Westfalen, 27.10.2015 - VK 1-28/15

    Was ist der Unterschied zwischen Kalkulationstabellen und Kalkulationsvorgaben?

    Nach der Rechtsprechung (u.a. BGH, Beschluss vom 18.4.2004, X ZB 7/04; KG, Beschluss om 14.8.2012, Verg 8/12; OLG Koblenz, 18.9.-, 1 Verg 6/13; OLG Düsseldorf, Be schluss vom 9.2.2009, Verg 66/08) sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die auf einer Mischkalkulation beruhen, bei der durch so genanntes "Abpreisen" bestimmter Leistungen und so genanntes "Aufpreisen" anderer angebotener Positionen Preise benannt werden, die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise weder vollständig noch richtig wiedergeben.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - Verg 41/20

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung zu

    Die Entscheidung, ein Angebot wegen unzulässiger Preisverlagerung auszuschließen, darf nur auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse ergehen; grundsätzlich ist dem Bieter die Möglichkeit zu geben, seine Kalkulation zu erläutern (KG, Beschluss vom 14. August 2012, Verg 8/12 - juris, Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 17. April 2019, Verg 13/18 - juris, Rn. 34).
  • LG Zweibrücken, 17.04.2020 - 1 O 340/19

    Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterlassungsanspruch nur bei Rechtsverstoß!

    a) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Mischkalkulation liegt grundsätzlich beim Auftraggeber (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2005 - 11 Verg 8/05 - KG, Beschluss vom 14. August 2012 - Verg 8/12 -).
  • VK Berlin, 07.06.2012 - VK-B1-6/12

    Lieferung und Inbetriebnahme von Fahrausweisautomaten

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