Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - VII-Verg 35/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GWB § 118 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 247; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; ZPO § 573 Abs. 1; ; RpflG § 11 Abs. 1; ; RpflG § 11 Abs. 2; ; RpflG § 21 Nr. 1; ; RpflG § 21 Nr. 2
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 118 Abs. 1 Satz 3; ZPO § 516 Abs. 3
Kostentragungspflicht bei Rücknahme der Sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auferlegung der Kosten des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens einer Vergabekammer; Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den Kostenfestsetzungsanträgen der Beigeladenen im Kostenfestsetzungsverfahren; Vorliegen einer die Kostenfestsetzung rechtfertigenden ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenfolge bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Wer hat die Kosten zu tragen? (IBR 2006, 1126)
Verfahrensgang
- VK Bund, 12.05.2005 - VK 2-24/05
- OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - Verg 35/05
- OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
- OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - VII-Verg 35/05
Papierfundstellen
- VergabeR 2006, 425
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- VK Bund, 12.05.2005 - VK 2-24/05
Hochwasserschutzmaßnahmen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05
Mit Beschluss vom 12. Mai 2005, VK 2-24/05, verwarf die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin und legte der Antragstellerin die Kosten des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens sowie die notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen auf (Nummer 2 des Beschlussausspruches).b) Soweit die Antragstellerin sich darauf beruft, es liege keine die Kostenfestsetzung rechtfertigende Kostengrundentscheidung des Beschwerdegerichts in der Entscheidung vom 23. November 2005 über die der Beigeladenen in erster Instanz entstandenen außergerichtlichen Auslagen vor, übersieht sie, dass durch die Zurücknahme ihrer sofortigen Beschwerde der Beschluss der Vergabekammer vom 12. Mai 2005, VK 2-24/05, in Bestandskraft erwachsen ist.
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05
Auch kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05 bis X ZB 26/05, berufen. - BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05
Auch kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05 bis X ZB 26/05, berufen.
- OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10
Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei …
Der Senat wendet bei Rücknahme einer sofortigen Beschwerde in ständiger Rechtsprechung die Kostenfolge des § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog an (so auch OLG Jena vom 6.11.2002 - 6 Verg 8/02; OLG Düsseldorf vom 12.1.2006 - Verg 35/05; OLG Karlsruhe vom 4.6.2007 - 17 Verg 1/07;… Summa in juris-PK-VergR § 128 GWB Rn. 95;… Weyand Vergaberecht § 128 GWB Rn. 3075). - OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne …
Auch die Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde wurde und wird im Allgemeinen auf eine entsprechende Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO gestützt (vgl. OLG Naumburg, zuletzt Beschluss v. 13.01.2012, 2 Verg 13/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.07.2005, VII-Verg 28/05; v. 12.01.2006, VII-Verg 35/05 und v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; OLG München, Beschluss v. 08.11.2010, Verg 20/10, VergabeR 2011, 228; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.12.2007, 11 Verg 11 + 12/07). - OLG Karlsruhe, 16.03.2007 - 17 Verg 4/07
Angebotsausschluss im Vergabeverfahren: Einordnung der Bauleitungskosten in die …
Rn. 17 Durch die ausschreibswidrige Einordnung der Bauleitungskosten in Höhe von 272.948 Euro hat die Antragstellerin nicht nur ein grundsätzlich inkommensurables Angebot vorgelegt, sondern für die Antragsgegnerin auch die Gefahr eines -im Hinblick auf die vorgesehene Bauzeit von 18 Monaten nicht unerheblichen -Zinsschadens und ein erhebliches Vorleistungsrisiko geschaffen (vgl. dazu auch OLG Koblenz, a. a. O. Tz. 34 sowie OLG Düsseldorf, VergabeR 2006, 425 Tz. 24 m. w. N.).
- OLG München, 16.07.2012 - Verg 6/12
Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigung der Verfahrensbeteiligung eines …
Der Senat wendet bei Rücknahme einer sofortigen Beschwerde in ständiger Rechtsprechung die Kostenfolge des § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog an (so auch OLG Jena vom 6.11.2002 - 6 Verg 8/02; OLG Düsseldorf vom 12.1.2006 - Verg 35/05; OLG Karlsruhe vom 4.6.2007 - 17 Verg 1/07;… Summa in juris-PK-VergR § 128 GWB Rn. 95;… Weyand Vergaberecht § 128 GWB Rn. 3075). - BayObLG, 26.06.2024 - Verg 3/24
Anschlussbeschwerde im Vergabeverfahren nach Beschwerderücknahme wirkungslos
Dies umfasst den gesamten Beschluss der Vergabekammer einschließlich der Kostenentscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2006, Verg 35/05, juris Rn. 9). - OLG Düsseldorf, 10.07.2024 - Verg 3/24
Beschluss über Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens
Rn. 3 Nachdem die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vom 22. Mai 2024 ihren Nachprüfungsantrag und die sofortige Beschwerde zurückgenommen hat, ist gemäß § 182 Abs. 3, Satz 5, Abs. 4 Satz 3, § 175 Abs. 2 i.V.m. § 71 Satz 1 GWB nur noch über die Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens nach Billigkeit zu befinden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006, VII-Verg 35/05, zitiert nach juris, Rn. 9).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - VII-Verg 35/05, VÍI-Verg 35/05, Verg 35/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- oeffentliche-auftraege.de
Unterkostenangebot: das zur Zeit in der Bauwirtschaft herrschende niedrige Preisniveau
- VERIS
- Wolters Kluwer
- ibr-online
Fehlende Typenbezeichnungen führen nicht immer zum Angebotsausschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Fehlende Typenangaben führen nicht zwangsläufig zum Angebotsausschluss! (IBR 2005, 701)
Verfahrensgang
- VK Bund, 12.05.2005 - VK 2-24/05
- OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - Verg 35/05
- OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - VII-Verg 35/05, VÍI-Verg 35/05, Verg 35/05
- OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05
Papierfundstellen
- ZfBR 2006, 87
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
Jedenfalls ist in solchen Fällen der Nachprüfungsantrag aber unbegründet (vgl. BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473, 475 f.- Mischkalkulationen). - OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04
Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
Es kann im Streitfall dahinstehen, ob den Vorschriften des § 25 Nr. 3 Abs. 1, 2 VOB/A überhaupt bieterschützende Wirkung zukommt (vgl. zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005, VII- Verg 77/04, Umdruck S. 28 zur parallelen Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A). - OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04
Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
Im rechtlichen Ausgangspunkt kommt es hierfür grundsätzlich nicht darauf an, ob die Mitbieter ihrerseits wertungs- und zuschlagsfähige Angebote abgegeben haben, es sei denn, der Antragsteller beruft sich darauf, dass das Angebot des Beigeladenen und/oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote an demselben (gleichartigen) Mangel leiden und der öffentliche Auftraggeber diese hätte ausschließen und ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen (vgl. Senat, Beschl. v. 15.12.2004, Verg 47/04, Umdruck S. 12). - OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 5/02
Nebenangebot; Aufhebung der Ausschreibung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
Dass die Kosten der Baustelleneinrichtung (zu Beginn der Baumaßnahme) zu entsprechenden Zinsnachteilen des Auftraggebers führen (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 27.02.2002, VergabeR 2002, 420, 423; OLG Dresden, Beschl. v. 6. Juni 2002, WVerg 0005/02, VergabeR 2003, 64, 68), ist zwar nicht zu bestreiten.
- VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/036-06
Fehlende Typenangabe führt zum Ausschluss
Die Antragstellerin verwies auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 Verg 35/05) und des BGH (Beschluss vom 18.02.2003 X ZB 43/02), wonach trotz eines vom Bieter nicht ausdrücklich benannten Typs für eine bestimmte Position im Leistungsverzeichnis dessen Bezugnahme auf den von der Vergabestelle benannten Hersteller dann ausreichend sei, wenn dieser für die fragliche Position nur ein bestimmtes Produkt anbiete.Die Antragstellerin verwies auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 Verg 35/05), die ihrer Ansicht nach hier trotz der dort vom Auftraggeber vorgegebenen Hersteller- und Typenbezeichnung einschlägig sei, da im vorliegenden Fall der Auftraggeber den Typ zwar nicht ausdrücklich, aber durch den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Verweis auf den organischen Siebdruck definiert hätte.
Zumindest ist darauf zu verweisen, dass nach Ansicht der Vergabekammer entgegen der Ansicht der Antragstellerin die von ihr zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 Verg 35/05) nicht übertragbar ist, da in dem vom OLG Düsseldorf zu entscheidenden Fall gerade eine Typenangabe durch die Vergabestelle vorgegeben war.
Der zu beurteilende Fall war geprägt durch die Frage der Übertragbarkeit der vergaberechtlichen Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 18.02.2003 X ZB 43/02) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 Verg 35/05) auf den vorliegenden Fall sowie die Frage der vergaberechtlichen Relevanz widersprüchlicher Angaben zwischen Nachunternehmer- und Bieterangabenverzeichnis.
- VK Sachsen, 20.04.2006 - 1/SVK/029-06
Doppelte Nachunternehmerbenennung: Angebotsausschluss?
Die Antragstellerin trug unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 Verg 35/05) und des BGH (Beschluss vom 18.02.2003 X ZB 43/02) vor, dass trotz eines vom Bieter nicht ausdrücklich benannten Typs für eine bestimmte Position im Leistungsverzeichnis dessen Bezugnahme auf den von der Vergabestelle benannten Hersteller dann ausreichend sei, wenn dieser für die fragliche Position nur ein bestimmtes Produkt anbiete.Ob hier tatsächlich bei den Positionen 01.18.0002, 01.18.0003 und 01.18.0004 nur jeweils ein Produkt der P. GmbH einsetzbar ist, kann aber auch deshalb dahinstehen, weil selbst die vom Antragsteller für diesen Fall zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 Verg 35/05) auf den vorliegenden Fall nichtübertragbar ist.
Der zu beurteilende Fall war geprägt durch die Frage der Übertragbarkeit der vergaberechtlichen Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 18.02.2003 X ZB 43/02) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 Verg 35/05) auf den vorliegenden Fall sowie die Frage der vergaberechtlichen Relevanz widersprüchlicher Angaben zwischen Nachunternehmer- und Bieterangabenverzeichnis.
- OLG Dresden, 28.03.2006 - WVerg 4/06
Wettbewerbskonformes Verhalten bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
Ein Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens besteht indessen nur im Falle einer Ermessenreduzierung auf Null (vgl. Senat VergabeR 2003, 64, 67; zuletzt OLG Düsseldorf ZfBR 2006, 87, 90). - VK Südbayern, 06.10.2006 - Z3-3-3194-1-26-08/06
Aufforderung zur Angabe des Fabrikats, des Herstellers & des Typs
Ergänzend verwies die Antragstellerin in ihrem Nachprüfungsantrag noch auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.07.2006 - Verg 35/05, nach welchem dieses in einem ähnlich gelagerten Fall den Ausschluss wegen fehlender Typenangaben nicht für gerechtfertigt gehalten habe.Das OLG Düsseldorf hat in seinem, von der Antragstellerin herangezogenen Beschluss vom 07.04.2005, Az. Verg. 35/05, entschieden, dass bei Angabe des ausgeschriebenen Leitfabrikates durch den Bieter und lediglich zwei fehlenden Typenbezeichnungen die Vergabestelle davon ausgehen kann, dass auch der vorgegebene Typ angeboten wird.
- VK Münster, 11.12.2009 - VK 23/09
Versäumnis der Nennung von Mindestanforderungen für Nebenangebote
Dadurch kommt die Vergabestelle ihrer grundsätzlichen Verpflichtung zur Produktneutralität nach, so u.a. OLG Düsseldorf, 4.7.2005, Verg 35/05; BayObLG, 29.4.2002, Verg 10/02; OLG Frankfurt, 28.10.2003, 11 Verg 9/03.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - Verg 35/05 |
Verfahrensgang
- VK Bund, 12.05.2005 - VK 2-24/05
- OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - Verg 35/05
- OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
- OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05
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