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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34848
OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2020,34848)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.08.2020 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2020,34848)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. August 2020 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2020,34848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 160 Abs 2 S 1 GWB, § 160 Abs 2 S 2 GWB, § 182 Abs 4 S 3 Halbs 2 GWB, § 241 Abs 2 BGB, § 3 ZPO
    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren: Isolierte Beschwerde gegen die Kostenentscheidung trotz Gerichtsgebührenfreiheit des Beschwerdeführers; Auferlegung notwendiger Kosten des Antragstellers auf den öffentlichen Auftraggeber wegen ...

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss Bieter vor sinnlosem Nachprüfungsverfahren bewahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • heuking.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber muss Bieter vor sinnlosem Nachprüfungsverfahren bewahren

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Kommunen müssen vor sinnlosen Nachprüfungsverfahren schützen

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber müssen Bieter vor sinnlosen Nachprüfungsverfahren bewahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer überflüssiges Nachprüfungsverfahren provoziert, muss Kosten tragen! (VPR 2021, 77)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sinnlose Rechtsverfolgungskosten trägt Antragsteller! (VPR 2021, 78)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (16)

  • VK Rheinland-Pfalz, 23.04.2020 - VK 2-7/20

    Keine Eignungsleihe: Darf die Eignung der Nachunternehmer geprüft werden?

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - gerichtete sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird insoweit als unzulässig verworfen, als sie sich gegen den dortigen Ausspruch zu den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Ziffer 2. Satz 1 des Tenors) richtet.

    Im Übrigen wird die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - gerichtete sofortige Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - hinsichtlich seines Ausspruchs zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten des Antragsgegners (Ziffer 3. des Tenors) aufgehoben.

    Im Übrigen wird die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - gerichtete Anschlussbeschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Rn. 18 1. unter Abänderung des Beschlusses der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23.04.2020 - VK 2 - 7/20 - dem Antragsgegner ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auflagen aufzuerlegen;.

    Rn. 26 Die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - gerichtete sofortige Beschwerde des Antragsgegners ist insoweit bereits unzulässig, als sie sich gegen den dortigen Ausspruch zu den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Ziffer 2. Satz 1 des Tenors) richtet.

  • OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 11 Verg 1/18

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Rüge von Rechtsverletzungen innerhalb …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Insoweit fehlt es dem Antragsgegner jedoch bereits an der erforderlichen Antragsbefugnis (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. April 2018 - 11 Verg 1/18 -, juris, Rdnr. 31).

    Denn es ist weder dargetan noch sonst irgendwie ersichtlich, dass dem Antragsgegner - wie von § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB vorausgesetzt - durch den hier in Rede stehenden Ausspruch der Vergabekammer ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. April 2018 - 11 Verg 1/18 -, juris, Rdnr. 32).

    Rn. 55 Der Gesetzgeber hat zwar ausdrücklich die Neuregelung des GWB-Vergaberechts dazu genutzt, zwischen den Regelungen zur Kostentragung nach § 182 Abs. 3 GWB und denen des Aufwendungsersatzes nach § 182 Abs. 4 GWB insoweit einen Gleichlauf herzustellen, als nunmehr im Rahmen des Aufwendungsersatzes - entsprechend der Regelung zur Kostenverteilung nach § 182 Abs. 3 Satz 5 GWB - auch eine abweichende Kostenverteilung im Falle der sonstigen (nicht durch Rücknahme verursachten) Erledigung möglich ist (vgl. BT-Drs. 18/6281, Seite 136 f.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. April 2018 - 11 Verg 1/18 -, juris, Rdnr. 57).

  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16

    Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Danach sind Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in der Kostenentscheidung für notwendig erklärt wird, wenn sie also notwendig war (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 20 ).

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Beteiligte im konkreten Fall auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris, Rdnr. 61; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 20 ).

    Der Gegenstandswert ist vielmehr in entsprechender Anwendung von § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen; es kommt in Wesentlichen darauf an, welches finanzielle Interesse der Rechtsmittelführer mit seinem Bestreben nach Abänderung der angefochtenen Entscheidung verfolgt (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 - Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 25 ; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, juris, Rdnr. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 10. Juni 2010 - WVerg 0004/10 -, juris, Rdnr. 7).

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht allerdings bereits dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für ihn offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (…vgl. BGH, a.a.O.; NJW 2010, 3362, 3362, Rdnr. 22, m.w.N.;… Staudinger-Olzen, BGB, Neubearb. 2019, § 241, Rdnr. 447).

    Eine Tatsache von ausschlaggebender Bedeutung kann auch dann vorliegen, wenn sie geeignet ist, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (…vgl. BGH, NJW-RR 2016, 859, 860, Rdnr. 12; NJW 2010, 3362, 3362, Rdnr. 22).

  • BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15

    Zur Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Zwar besteht bei Vertragsverhandlungen keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten (…vgl. BGH, NJW 2017, 3586, 3587, Rdnr. 15; NJW-RR 2016, 859, 860, Rdnr. 12, m.w.N.).

    Eine Tatsache von ausschlaggebender Bedeutung kann auch dann vorliegen, wenn sie geeignet ist, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 859, 860, Rdnr. 12;… NJW 2010, 3362, 3362, Rdnr. 22).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Rn. 34 Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin ist zwar ebenfalls zulässig, insbesondere statthaft (vgl. BGH, NZBau 2017, 366, 368, Rdnr. 16, m.w.N.) und innerhalb der zur Erwiderung auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gesetzten Frist (…vgl. BGH, a.a.O., Rdnr. 18, m.w.N.) eingelegt worden, aber nur teilweise begründet.
  • BGH, 14.09.2017 - VII ZR 307/16

    Kfz-Reparaturauftrag: Mitteilungspflicht des Unternehmers hinsichtlich der zur …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Zwar besteht bei Vertragsverhandlungen keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten (vgl. BGH, NJW 2017, 3586, 3587, Rdnr. 15;… NJW-RR 2016, 859, 860, Rdnr. 12, m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Gerade darum handelt es sich - in je nach Verfahrensart mehr oder minder stark formalisierter Form - bei der Durchführung eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10 -, Rdnr. 11) wie des hier in Rede stehenden.
  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Der Gegenstandswert ist vielmehr in entsprechender Anwendung von § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen; es kommt in Wesentlichen darauf an, welches finanzielle Interesse der Rechtsmittelführer mit seinem Bestreben nach Abänderung der angefochtenen Entscheidung verfolgt (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 - Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 25 ; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, juris, Rdnr. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 10. Juni 2010 - WVerg 0004/10 -, juris, Rdnr. 7).
  • OLG München, 27.08.2009 - Verg 4/09

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Höhe der Geschäftsgebühr …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Dabei sind die für das Verfahren vor der Vergabekammer jeweils vermeintlich erstattungsfähigen Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten - ausgehend von einem Gegenstandswert in Höhe von […] EUR (gemäß § 50 Abs. 2 GKG 5 % der dem Angebot der Antragstellerin zu entnehmenden Bruttoauftragssumme von […] EUR) und der Angemessenheit einer 2, 0-fachen Gebühr (vgl. insoweit OLG München, Beschluss vom 27. August 2009 - Verg 4/09 -, BeckRS 2009, 27006; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 22. Juli 2005 - VII-Verg 83/04 -, juris, Rdnr. 21;… Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 182 GWB, Rdnr. 68, jew. m.w.N.) - hier wie folgt in Ansatz zu bringen:.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

  • OLG Dresden, 10.06.2010 - WVerg 4/10
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden …

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den öffentlichen Auftraggeber im …

  • OLG Koblenz, 02.07.2024 - Verg 1/24

    Notwendigkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses und einer materiellen Beschwer für …

    Insoweit fehlt es der Antragsgegnerin jedoch bereits an der für ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlichen materiellen Beschwer (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 26; KG…, Beschluss vom 9. März 2022 - Verg 3/18 -, juris, Rdnr. 30; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 16. April 2018 - 11 Verg 1/18 -, juris, Rdnr. 32).

    Materiell ist mit diesem Ausspruch indes keine Belastung verknüpft (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 27;… OLG Frankfurt am Main, a.a.O., Rdnr. 33).

    Dabei kommt es bei anderweitiger Erledigung in erster Linie darauf an, welcher Beteiligte im materiellen Sinne unterlegen ist oder obsiegt hat beziehungsweise bei einer Fortführung unterlegen wäre oder obsiegt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 54;… BT-Drs.

    Rn. 41 Eine § 182 Abs. 3 Satz 3 GWB vergleichbare Regelung, wonach auch Verschuldensgesichtspunkte im Rahmen der Kostenverteilung grundsätzliche Bedeutung erlangen können, findet sich hingegen in § 182 Abs. 4 GWB dem Wortlaut nach nämlich nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 54).

    Rn. 42 Der Gesetzgeber hat zwar ausdrücklich die Neuregelung des GWB-Vergaberechts dazu genutzt, zwischen den Regelungen zur Kostentragung nach § 182 Abs. 3 GWB und denen des Aufwendungsersatzes nach § 182 Abs. 4 GWB insoweit einen Gleichlauf herzustellen, als nunmehr im Rahmen des Aufwendungsersatzes - entsprechend der Regelung zur Kostenverteilung nach § 182 Abs. 3 Satz 5 GWB - auch eine abweichende Kostenverteilung im Falle der sonstigen (nicht durch Rücknahme verursachten) Erledigung möglich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 55; BT-Drs.

    Der Gesetzesbegründung (BT- Drucks. 18/6281, Seite 136 f.) können aber dennoch keine Anhaltspunkte dazu entnommen werden, dass sich der Gesetzgeber grundsätzliche Gedanken zur Übernahme dieser bereits bestehenden Verschuldensregelung auch auf die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungsersatzansprüchen gemacht hat (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 56;… OLG Frankfurt am Main, a.a.O.).

    Insoweit erlaube die Vorschrift, materielles Unterliegen unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit auch für den Aufwendungsersatz zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 57;… OLG Frankfurt am Main, a.a.O.).

    Er hat sich jedoch in keiner Weise dem Wortlaut oder den Gesetzesmaterialien nach mit der Vorschrift des § 182 Abs. 3 Satz 3 GWB und einer möglichen Übernahmenotwendigkeit für den Bereich des Aufwendungsersatzes auseinandergesetzt (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 58;… OLG Frankfurt am Main, a.a.O., Rdnr. 59).

    Sollte nämlich § 182 Abs. 3 Satz 3 GWB auch im Rahmen der nach § 182 Abs. 4 Satz 3 Hs. 1 GWB zu treffenden Billigkeitsentscheidung entsprechende Anwendung finden, hätte es des Verweises auf § 80 Abs. 1 Satz 4 VwVfG beziehungsweise hier §§ 1 Abs. 1 LVwVfg Rh.-Pf., 19 Abs. 1 Satz 4 Hs. 2 AGVwGO Rh.-Pf. nicht bedurft (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 60).

    Der Gegenstandswert ist vielmehr in entsprechender Anwendung von § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen; es kommt in Wesentlichen darauf an, welches finanzielle Interesse der Rechtsmittelführer mit seinem Bestreben nach Abänderung der angefochtenen Entscheidung verfolgt (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 62;… Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 - Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 25; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, juris, Rdnr. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 10. Juni 2010 - WVerg 0004/10 -, juris, Rdnr. 7).

    Dabei sind die für das Verfahren vor der Vergabekammer erstattungsfähigen Gebühren der die Antragstellerin vertretenden Verfahrensbevollmächtigten - ausgehend von der Angemessenheit einer 2, 0-fachen Gebühr (vgl. insoweit Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - Verg 4/23 - Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 63; OLG München, Beschluss vom 27. August 2009 - Verg 4/09 -, BeckRS 2009, 27006; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 22. Juli 2005 - VII-Verg 83/04 -, juris, Rdnr. 21;… Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 5. Aufl. 2024, § 182 GWB, Rdnr. 68, jew. m.w.N.) - auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 1.666.000,-- EUR (= 5 % von 33.320.000,-- EUR) in Ansatz zu bringen.

  • KG, 09.03.2022 - Verg 3/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einer Vergabekammer …

    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners zu 2) ist unzulässig, weil er nach § 128 Abs. 1 S. 2 GWB a.F. (§ 182 Abs. 1 S. 2 GWB ) in Verbindung mit § 8 VwKostG von der Kostentragung befreit ist und ihm deswegen das für jeglichen Rechtsbehelf erforderliche allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris Rn. 26).

    Danach fehlt einem allein mit der Verfahrensgebühr belasteten, nach § 8 VwKostG von den Kosten befreiten Kostenschuldner für eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer grundsätzlich die für ein Rechtsschutzbedürfnis erforderliche materielle Beschwer (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 11 Verg 1/18 -, juris Rn. 33; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris Rn. 26;… Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 171 GWB Rn. 11 m.w.N.).

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren war gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO nach dem Wert der in erster Linie zwischen den Beteiligten streitigen Tragung der Verwaltungskosten festzusetzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris Rn. 62 m.w.N.), mithin auf den Wert der von der Vergabekammer mit 8.025 Euro angesetzten Verfahrensgebühr.

  • VK Westfalen, 01.02.2023 - VK 1-49/22

    Konzeptbewertung ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren!

    So hat der obsiegende Auftraggeber etwa auch dann die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er den Antrag auf Nachprüfung durch eine unzureichende Information provoziert hat (vgl. jüngst OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020, 15 Verg 2/20).
  • VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines Verstoßes gegen …

    Rn. 335 Notwendig in diesem Sinne ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann, wenn sie von dem Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (… OLG Koblenz, a.a.O.; Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20 ).

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann dann notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren über auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.2020, Verg 6/20; Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20 ).

  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    So hat der obsiegende Auftraggeber etwa auch dann die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er den Antrag auf Nachprüfung durch eine unzureichende Information provoziert hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020, 15 Verg 2/20).

    So hat der obsiegende Auftraggeber etwa auch dann die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er den Antrag auf Nachprüfung durch eine unzureichende Information provoziert hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020, 15 Verg 2/20).

  • KG, 02.08.2021 - Verg 1/21

    Vergaberecht: Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung in einem …

    Rn. 7 Eine Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG für sich genommen kommt bei einem Beschwerdeverfahren, das sich auf einen lediglich Fragen der Akteneinsicht betreffenden Beschluss der Vergabekammer in einem Zwischenverfahren bezieht, nicht in Betracht (…vgl. etwa Elzer in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Auflage 2020, § 50 GKG Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch für das nur gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer gerichtete Rechtsmittel: OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, Rn. 62, juris m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, Rn. 21, juris), weil die Entscheidung nicht die Auftragsvergabe als solche zum Gegenstand hat und die Anknüpfung an den Wertansatz als pauschaliertem Gewinn nicht passend erscheint.

    Bei der Ausübung seines Ermessens hat der Senat im hiesigen Einzelfall das Interesse an dem Ausgang des allein auf die Vermeidung der Akteneinsicht gerichteten Beschwerdeverfahrens materialisiert (vgl. insoweit auch OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, Rn. 62, juris).

  • OLG Jena, 30.03.2026 - Verg 3/25

    Eignungskriterien müssen benannt oder verlinkt werden!

    Dabei sind die für das Verfahren vor der Vergabekammer jeweils vermeintlich erstattungsfähigen Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten ausgehend von einem Gegenstandswert gemäß § 3 ZPO iVm § 50 Abs. 2 GKG und der Angemessenheit einer 2, 0-fachen Gebühr in Ansatz zu bringen (OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -).
  • KG, 06.05.2025 - Verg 7/23

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren; …

    So wie jeder Amtsträger die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben oder sich verschaffen muss, ist von einem öffentlichen Auftraggeber zu erwarten, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen (OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 - juris Rn. 32;… Radu, in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB § 182 Rn. 146 m.w.N.).
  • VK Rheinland, 29.04.2024 - VK 40/23

    Nachprüfungsverfahren ist kein Bauprozess!

    OLG Düsseldorf, Beschl.v. 16.03.2020, a.a.O., Rdnr. 32; OLG Koblenz, Beschl.v. 26.08.2020 - Verg 5/20 - vgl. ferner BGH, Beschl.v. 25.01.2012 - X ZB 3/11 -.
  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

    Danach sind Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in der Kostenentscheidung für notwendig erklärt wird, wenn sie also notwendig war (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20; Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20   

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https://dejure.org/2021,2908
OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2021,2908)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.02.2021 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2021,2908)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2021,2908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • heuking.de PDF
  • ibr-online

    Abfrage des Umsatzes ist keine Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzabfrage in Formblatt 124: Keine Mindestanforderung für Geschäftstätigkeit! (VPR 2021, 162)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 817
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 21/14

    Anforderungen an die Eignung eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Dagegen sei der von der Vergabekammer angeführte Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (Verg 21/14) nicht einschlägig, weil dem Verfahren keine Bau-, sondern Dienstleistungsaufträge zugrunde lägen und die Entscheidung zu § 16 Abs. 5 VOL/A bzw. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV ergangen sei.

    Es komme hinzu, dass der dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (a.a.O.) zugrunde liegende Sachverhalt in einem weiteren Punkt entscheidend vom vorliegenden Sachverhalt abweiche, weil im dortigen Vergabeverfahren selbst die Vergabestelle die Auffassung vertreten habe, mit dem von ihr verwendeten Formblatt keine Mindestanforderungen an die Geschäftstätigkeit festgelegt zu haben.

    Der Wortlaut der Abfrage des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt 124 (in Verbindung mit dem Verzicht auf die Angabe eines Mindestumsatzes) erlaubte den Bietern die Eintragung der Zahl "0", so dass mit ihm die Festlegung einer Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit nicht verbunden war (in diesem Sinne auch der von der Vergabekammer zitierte Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014, Verg 21/14, BeckRS 2015, 11625 für die Verwendung eines ähnlichen Formblattes; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014, Verg 18/14, BeckRS 2016, 15869 unter B 2b der Gründe).

    Dagegen ist dem auf Seite 7 der Beschwerdebegründung vom 16.11.2020 dargelegten Argument des Antragsgegners, der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (a.a.O.) sei - anders als die Entscheidung vom 16.11.2011 (…a.a.O.) - nicht einschlägig, weil er nicht zu einem Bau-, sondern zu einem Dienstleistungsauftrag ergangen sei und deshalb die Regelung in § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zur Anwendung gekommen sei, während im vorliegenden Falle die inhaltlich abweichende Regelung in § 6a EU Nr. 2c VOB/A einschlägig sei, nicht zu folgen.

    Deshalb kommt es für die hier entscheidende Frage der Auslegung der Vergabeunterlagen nicht auf die Frage an, ob es sich bei dem auszuschreibenden Auftrag um einen Bau- oder Dienstleistungsauftrag handelte; dieses Argument steht deshalb der Heranziehung der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (a.a.O.) für den vorliegenden Fall nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - Verg 60/11

    Ausschließung eines Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Der Antragsgegner nimmt Bezug auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.11.2011 (Verg 60/11), der einen vergleichbaren Fall betreffe.

    4) Der Antragsgegner beruft sich demgegenüber zu Unrecht auf den Inhalt des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 16.11.2011 (Verg 60/11, BeckRS 2011, 27252), weil dieser Entscheidung ein Sachverhalt zugrunde lag, welcher mit der hier zu bewertenden Situation nicht vergleichbar ist.

    Wenn aber alle Bieter in einem konkreten Ausschreibungsverfahren eine Vergabebestimmung in demselben Sinne verstanden haben, entspricht es den insoweit anwendbaren Grundsätzen der Auslegung von Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB, sie genau in diesem Sinne auszulegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.12.2001, V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1039), was das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 16.11.2011 (a.a.O.) dann auch konsequenterweise getan hat.

    Im vorliegenden, vom Senat zu beurteilenden Sachverhalt ist ein solches übereinstimmendes Verständnis aller Bieter aber gerade nicht festzustellen, so dass eine Übernahme der Auffassung des OLG Düsseldorf aus dem Beschluss vom 16.11.2011 (a.a.O.) ausscheidet.

    Dagegen ist dem auf Seite 7 der Beschwerdebegründung vom 16.11.2020 dargelegten Argument des Antragsgegners, der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (…a.a.O.) sei - anders als die Entscheidung vom 16.11.2011 (a.a.O.) - nicht einschlägig, weil er nicht zu einem Bau-, sondern zu einem Dienstleistungsauftrag ergangen sei und deshalb die Regelung in § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zur Anwendung gekommen sei, während im vorliegenden Falle die inhaltlich abweichende Regelung in § 6a EU Nr. 2c VOB/A einschlägig sei, nicht zu folgen.

  • VK Sachsen, 02.11.2020 - 1/SVK/027-20

    Dreijahreszeitraum ist Begrenzung, keine Mindestbedingung!

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 02.11.2020 (1/SVK/027-20) wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 02.11.2020 (1/SVK/027-20) abzuändern und den Vergabenachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen.

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2015 - 15 Verg 2/15

    Erstaufnahmeeinrichtung - Vergabeverfahren für ausgeschriebene …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Vielmehr sollen lediglich Referenzen aus noch weiter zurückliegenden Jahren nicht vorgelegt werden können (in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2015, 15 Verg 2/15, BeckRS 2015, 20649 Rdn. 23).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Wenn aber alle Bieter in einem konkreten Ausschreibungsverfahren eine Vergabebestimmung in demselben Sinne verstanden haben, entspricht es den insoweit anwendbaren Grundsätzen der Auslegung von Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB, sie genau in diesem Sinne auszulegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.12.2001, V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1039), was das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 16.11.2011 (…a.a.O.) dann auch konsequenterweise getan hat.
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Dabei ist zu beachten, dass der Erklärungswert von Angebotsunterlagen anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2008, X ZR 78/07, NZBau 2008, 592 Rdn. 10; OLG Naumburg…, Beschluss vom 09.08.2019, 7 Verg 1/19, NZBau 2020, 327 Rdn. 32).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Die Vergabestellen trifft die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüche zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rdn. 9;… Beschluss vom 06.10.2020, XIII ZR 21/19, NZBau 2021, 57 Rdn. 8).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZR 21/19

    Ortenau-Klinikum - Vergabeverfahren: Beurteilung der erforderlichen …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Die Vergabestellen trifft die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüche zu vermeiden (vgl. BGH…, Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rdn. 9; Beschluss vom 06.10.2020, XIII ZR 21/19, NZBau 2021, 57 Rdn. 8).
  • OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19

    Gefangenentelefoniesystem - Ausschluss von Vergabeverfahren betreffend …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Dabei ist zu beachten, dass der Erklärungswert von Angebotsunterlagen anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10.06.2008, X ZR 78/07, NZBau 2008, 592 Rdn. 10; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2019, 7 Verg 1/19, NZBau 2020, 327 Rdn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 18/14

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von im Steinkohlebergbau …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Der Wortlaut der Abfrage des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt 124 (in Verbindung mit dem Verzicht auf die Angabe eines Mindestumsatzes) erlaubte den Bietern die Eintragung der Zahl "0", so dass mit ihm die Festlegung einer Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit nicht verbunden war (in diesem Sinne auch der von der Vergabekammer zitierte Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014, Verg 21/14, BeckRS 2015, 11625 für die Verwendung eines ähnlichen Formblattes; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014, Verg 18/14, BeckRS 2016, 15869 unter B 2b der Gründe).
  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

    Wurden Eignungskriterien nicht ausdrücklich formuliert, muss aus dem Umfang der von den Bietern vorzulegenden Unterlagen und abzugebenden Erklärungen ein Rückschluss auf den Inhalt des Eignungskriteriums gezogen werden (OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2021, Verg 4/20, NZBau 2021, 817 Rn. 29 [juris Rn. 34]).

    Die Bestimmung, die Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben, beinhaltet auch nicht die Mindestanforderung, in allen drei Jahren mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen überhaupt Umsatz gemacht zu haben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2021, Verg 5/20, juris Rn. 34;… OLG Koblenz, NZBau 2013, 63 [juris Rn. 6]).

  • OLG Koblenz, 24.03.2026 - Verg 2/25

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellungsinteresse für einen …

    Rn. 96 Die Frage, welcher Erklärungswert den maßgeblichen Teilen der Angebots- beziehungsweise Vergabeunterlagen zukommt, ist nämlich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (vgl. Senat…, Beschluss vom 24. Februar 2025 - Verg 1/25 - Beschluss vom 12. Dezember 2022 - Verg 3/22 -, juris, Rdnr. 51 ;… BGH, NZBau 2014, 185, 188, Rdnr. 31;… 2013, 180, 181, Rdnr. 9;… 2008, 592, 592, Rdnr. 10; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 8. Juni 2022 - VII-Verg 19/22 -, juris, Rdnr. 36;… NZBau 2018, 563, 565, Rdnr. 31;… 242, 245, Rdnr. 41; OLG Celle…, Beschluss vom 18. November 2021 - 13 Verg 6/21 -, Rdnr. 15; OLG Rostock…, Beschluss vom 30. September 2021 - 17 Verg 3/21 -, juris, Rdnr. 66; OLG Dresden…, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Verg 4/20 -, juris, Rdnr. 34; NZBau 2021, 817, 819, Rdnr. 29, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.01.2021 - Verg 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5178
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OLG München, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2021,5178)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GWB § 160 Abs. 3 § 182 Abs. 3, Abs. 4
    Vergabenachprüfung: Anforderung an die Rüge von Konkurrenzangeboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online

    Nicht wertbares Angebot verteidigt: Auftraggeber trägt Kosten der Nachprüfung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

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