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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,78
BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,78)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,78)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,78)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    AEG § 15 Abs. 2; GWB § 100 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Übernahme des Betriebsrisikos als Voraussetzungen für eine Dienstleistungskonzession - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    § 15 Abs 2 AEG, § 100 Abs 2 GWB
    Vergabe öffentlicher Aufträge: Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Übernahme des Betriebsrisikos als Voraussetzungen für eine Dienstleistungskonzession - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Vergabevorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf eine Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Prüfung einer für eine Dienstleistungskonzession charakteristischen Übernahme ...

  • Betriebs-Berater

    Vergaberechtliches Nachprüfverfahren nach GWB - S-Bahn-Verkehr Rhein Ruhr

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AEG § 15 Abs. 2; GWB § 100 Abs. 2
    Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Vergabevorschriften des Vierten Teils des GWB auf eine Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Prüfung einer für eine Dienstleistungskonzession charakteristischen Übernahme zumindest eines wesentlichen Teils eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Übernahme des Betriebsrisikos als Voraussetzungen für eine Dienstleistungskonzession - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lto.de (Kurzinformation)

    S-Bahn-Verkehr - Jetzt kommt die Konkurrenz zum Zug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die S-Bahn fürs Ruhrgebiet

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 08.02.2011)

    Schlappe für die Bahn: BGH erzwingt mehr Wettbewerb im Nahverkehr

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Dokumentationsmängel können im Nachprüfungsverfahren geheilt werden!

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden

  • ams-rae.de (Kurzinformation)

    S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Die Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr unterfällt dem Vergaberecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    S-Bahn-Leistungen in Nordrhein-Westfalen müssen ab 2019 neu ausgeschrieben werden - Verlängerungsvertrag mit Deutscher Bahn gerichtlich aufgehoben

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Karlsruhe eröffnet mehr Wettbewerb auf Gleisen

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH stärkt Wettbewerb im Eisenbahnverkehr: Vergabe muss grundsätzlich ausgeschrieben werden

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschluss könnte kommunale Verkehrsbetriebe bedrohen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden! (IBR 2011, 225)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Heilung von Dokumentationsmängeln im Nachprüfungsverfahren möglich? (IBR 2011, 477)

Sonstiges

  • heuking.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und Bahn legen Streit bei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 188, 200
  • NVwZ 2011, 1024
  • NZBau 2011, 175
  • NJ 2011, 307
  • WM 2011, 1572
  • BB 2011, 514
  • BauR 2011, 1220
  • VergabeR 2011, 452
 
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Wird zitiert von ... (412)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Rn. 9 Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der sich mit einem die Entscheidung eines anderen Obergerichts tragenden Rechtssatz nicht in Einklang bringen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 - Rettungsdienstleistungen).

    Rn. 16 a) Dieser Anwendungsbereich ist im Gesetz nach Vertragsarten und -gegenständen prinzipiell umfassend bestimmt (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 Rn. 21 - Rettungsdienstleistungen; aA Prieß, NZBau 2002, 539 ff.).

    Dieser Ausnahmekatalog ist grundsätzlich als abschließend anzusehen (vgl. BGHZ 179, 84 Rn. 21 - Rettungsdienstleistungen).

    Im Übrigen hat der Senat bereits am Beispiel der Regelung in § 126 GWB aufgezeigt, dass gerade der objektive Regelungsgehalt des den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beinhaltenden Art. 1 des Vergaberechtsänderungsgesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2512) auch in anderem Sachzusammenhang über den subjektiven Willen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe hinausgeht (BGHZ 179, 84 Rn. 24 - Rettungsdienstleistungen).

    Rn. 29 b) Soweit dem Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2008 (BGHZ 179, 84 Rn. 20 - Rettungsdienstleistungen) Zweifel daran entnommen werden können, dass Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen waren, bezog sich diese Entscheidung auf die bis zum 23. April 2009 geltende Fassung des Gesetzes.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Als unterlegener Beteiligter ist ein Beigeladener jedenfalls dann anzusehen, wenn er vor der Vergabekammer zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und damit nicht durchgedrungen ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 Rn. 58; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 126 f.).

    Die Mithaftung auch eines unterlegenen Beigeladenen entspricht der Rechtsprechung des Senats zu § 128 Abs. 4 GWB aF (BGHZ 169, 131 Rn. 58).

    Da das Gesetz insoweit nicht ausdrücklich gesamtschuldnerische Haftung vorsieht, haften diese Beteiligten als Teilschuldner (BGHZ 169, 131 Rn. 58; ebenso OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40; OLG München NZBau 2006, 135 f.).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich …

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Rn. 32 d) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für die Dienstleistungskonzession charakteristisch, dass der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung in der Weise den Risiken des Marktes ausgesetzt ist, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (…EuGH, VergabeR 2007, 604 Rn. 34 mwN; VergabeR 2010, 48 Rn. 77 - WAZV Gotha).

    Die Beantwortung dieser Frage ist folgerichtig in die Hände des nationalen Richters gelegt (EuGH, VergabeR 2010, 48 Rn. 78 - WAZV Gotha).

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Soweit es Beschaffungen im Gesundheitssektor betrifft, war deren Zuweisung zum Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zwischen den ordentlichen Gerichten und denjenigen der Sozialgerichtsbarkeit umstritten, wurde vom Senat in einem obiter dictum bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2008 - X ZB 17/08, VergabeR 2008, 787 - Rabattvereinbarungen mwN) und ist erst danach vom Gesetzgeber abweichend geregelt worden (vgl. Art. 1 Nr. 1e und 2b Nr. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15. Dezember 2008, GKV-OrgWG, BGBl. I S. 2426).

    Rn. 22 (1) Die Regelung mag Vorbehalten gegen die Zweckmäßigkeit von Ausschreibungsverfahren und befürchteten negativen Auswirkungen eines verbesserten Rechtsschutzes auf die Investitionstätigkeit im Allgemeinen geschuldet gewesen sein, wie das Brandenburgische Oberlandesgericht ausführt (…aaO, S. 661 f.; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 15. August 2008 - X ZB 17/08, VergabeR 2008, 787 Rn. 13 - Rabattvereinbarungen mwN).

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für …

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Rn. 11 Da die Vorlage hiernach zulässig ist, bedarf die vom vorlegenden Gericht außerdem ausgeführte Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (VergabeR 2010, 669) zu den vergaberechtlichen Konsequenzen einer zeitversetzten Dokumentation des Vergabeverfahrens an dieser Stelle keiner Erörterung.

    Rn. 73 Das vorlegende Oberlandesgericht erörtert mit Blick auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (VergabeR 2010, 669) zur notwendigerweise zeitnahen Dokumentation (Vergabevermerk), inwieweit es unter dem Gesichtspunkt unzureichender Dokumentation vergaberechtlichen Bedenken ausgesetzt sein könnte, dass der VRR lediglich zeitversetzt, erst im Nachprüfungsverfahren, dargelegt hat, dass nur eine gemeinsame Vergabe der Linien S 5 und S 8 in Betracht komme.

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - …

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Ob eine Ausnahme davon zuzulassen ist, wenn es sich dabei um einen unbedeutenden Nachtrag handelt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. EuGH, VergabeR 2008, 758 - pressetext Nachrichtenagentur;… VergabeR 2010, 643, insbesondere Rn. 36 Satz 1 - Wall AG).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Der Begriff der Zuzahlung eines Preises ist unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten weit zu verstehen; es kommt lediglich darauf an, dass der Konzessionär zusätzlich zum Verwertungsrecht geldwerte Zuwendungen erhält (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/05, BGHZ 162, 116 ff.).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Der Begriff der Zuzahlung eines Preises ist unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten weit zu verstehen; es kommt lediglich darauf an, dass der Konzessionär zusätzlich zum Verwertungsrecht geldwerte Zuwendungen erhält (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/05, BGHZ 162, 116 ff.).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - …

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Ob eine Ausnahme davon zuzulassen ist, wenn es sich dabei um einen unbedeutenden Nachtrag handelt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. EuGH, VergabeR 2008, 758 - pressetext Nachrichtenagentur; VergabeR 2010, 643, insbesondere Rn. 36 Satz 1 - Wall AG).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung; …

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Vielmehr ist, soweit es die Frage der möglichen Heilung von Dokumentationsmängeln im Vergabevermerk betrifft, einerseits zu berücksichtigen, dass insbesondere die zeitnahe Führung des Vergabevermerks die Transparenz des Vergabeverfahrens schützen und Manipulationsmöglichkeiten entgegenwirken soll (vgl. Thüringer OLG, VergabeR 2010, 96, 100).
  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die …

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

  • OLG München, 29.06.2005 - Verg 10/05

    Besprechungsgebühr im Vergabeverfahren bei telefonischer Erörterung der …

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von …

  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZB 89/08

    Anforderungen an den Berufungsschriftsatz; Auslegung eines mit "Berufung und …

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen …

    Auch nachträglich angeführte Aufhebungsgründe sind zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011 - Verg 55/10, juris Tz. 43).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im …

    Rn. 207 Die Vergabestelle hat mindestens die einzelnen Teilschritte des Vergabeverfahrens - wenn auch ergebnisorientiert und im Nachprüfungsverfahren erweiterbar (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr, Rn. 73) - im Vergabevermerk festzuhalten.

    Rn. 212 Verbleibende Dokumentationsmängel sind, wie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr, ausgeführt hat, heilbar und durch nachgeschobenen Vortrag der Antragsgegnerin im Prozess geheilt worden.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender …

    Teilweise unvollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens ist im Prozess durch Nachtragen von Gründen zulässigerweise bereinigt worden (vgl. BGH, Beschl. v. 8.2.2011 - X ZB 4/10 Rn. 73).
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