Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - I-27 U 25/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEUV Art. 108 Abs. 3 S. 3; GWB § 160 Abs. 2
Überlassung eines Geländes an einen Förderverein - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Informations- und Wartepflicht auch unterhalb der Schwellenwerte?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Öffentliche Aufträge im Unterschwellenbereich: Vergaben müssen transparent sein
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Öffentliche Aufträge im Unterschwellenbereich: Vergaben müssen transparent sein
- vergabeblog.de (Kurzinformation)
Unterschwellige Konzessionsvergabe ohne Vorabinformation und Wartefrist nichtig?
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Informations- und Wartepflicht auch unterhalb der EU-Schwellenwerte?
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Städte- und Gemeindebund NRW
- vergabeblog.de (Kurzinformation)
Primärrechtsschutz bei Unterschwellenvergaben?
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Vorabinformation über beabsichtigte Vergabe auch unterhalb der Schwellenwerte?
- dombert.de (Kurzinformation)
Wartepflicht auch bei unterschwelliger Konzessionsvergabe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Primärrechtsschutz bei Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte - Bieter dennoch nicht schutzlos
- heuking.de (Kurzinformation)
Vergabe von Konzessionen auch unterhalb der EU-Schwellen nur im Wettbewerb
Besprechungen u.ä. (3)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Vorabinformationspflicht im Unterschwellenbereich?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorinformationspflicht auch unterhalb der Schwellenwerte!? (VPR 2018, 67)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vorinformationspflicht besteht auch unterhalb der Schwellenwerte! (IBR 2018, 156)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 21.07.2017 - 2 O 171/17
- OLG Düsseldorf, 03.08.2017 - 27 U 25/17
- OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - I-27 U 25/17
Papierfundstellen
- NZBau 2018, 168
- VergabeR 2018, 174
- ZfBR 2018, 280
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09
Endoskopiesystem
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - 27 U 25/17
Dieses wird regelmäßig durch Abgabe eines Angebots belegt (BGH, Beschluss v. 10.11.2009, X ZB 8/09 - Endoskopiesystem, juris Rn. 25 mwN). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10
Dienstleistungskonzession bei privat durchgeführtem Wochenmarkt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - 27 U 25/17
Zur Vergabe von Wochenmarktveranstaltungen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass effektiver Primärrechtsschutz es gebietet, mindestens zwei Wochen nach Information der Bewerber über den Ausgang des Auswahlverfahrens abzuwarten, bevor mit dem ausgewählten Bewerber der Vertrag geschlossen wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.11.2010, OVG 1 S 107.10, juris Rn. 7). - OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - 27 U 25/17
In Verbindung damit geht das Interesse am Auftrag dann aus der Anbringung eines Nachprüfungsantrags hervor (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.06.2001, Verg 3/01, juris Rn. 121). - EuG, 20.09.2011 - T-461/08
Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - 27 U 25/17
Ein vollständiger Rechtsschutz verlangt auch, dass zwischen der Unterrichtung abgelehnter Bieter und der Unterzeichnung des Vertrags eine angemessene Frist liegt, innerhalb der für den Bieter ein vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn er für die volle Wirksamkeit der Entscheidung in der Sache erforderlich ist (EuG, Urteil v. 20.09.2011, T-461/08). - LG Wuppertal, 21.07.2017 - 2 O 171/17
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - 27 U 25/17
Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 21. Juli 2017 (2 O 171/17) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- VK Brandenburg, 23.08.2018 - VK 15/18
Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit: Wann wird ein Auftragnehmer …
Denn nach OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13. Dezember 2017 - Az.: 27 U 25/17) sei die im Unterschwellenbereich ungeschriebene Vorinformationspflicht auch dort zu beachten; ansonsten sei ein geschlossener Vertrag unwirksam. - KG, 07.01.2020 - 9 U 79/19
Erd- und Abbrucharbeiten - Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts: …
Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes-)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (entgegen OLG Düsseldorf, 13. Dezember 2017, I-27 U 25/17, VergabeR 2018, 174).Dass für unterschwellige Vergabeverfahren eine solche Regelung nicht vorgesehen ist, ist im Übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG…, Urteil vom 13. Juni 2006 -1 BvR 1160/03 -, juris Rn. 74; Sitsen, ZfBR 2018, 654, 656 f.), so dass weder aus Art. 3 GG noch sonst ein Verbot des Vertragsschlusses vor Mitteilung der Zuschlagsentscheidung an andere Teilnehmer eines Vergabeverfahrens abzuleiten ist (…Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, Stand: 9. September 2019, § 155 GWB Rn. 11; Kaiser, VergabeR 2018, 178, 179; Sitsen, ZfBR 2018, 654; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 27 U 25/17 -, juris Rn. 41, 44; wohl auch Kammergericht…, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, juris Rn. 120, jedoch ohne Begründung).
Soweit die Verfügungsklägerin auf verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - zum Beamtenrecht; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2010 - OVG 1 S 107.10 - zum Gewerberecht) in anderen Rechtsbereichen verweist (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 27 U 25/17 -, juris Rn. 44), geht dies fehl.
(2) Jedenfalls aber übersieht die Verfügungsklägerin (ebenso das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 27 U 25/17 -, juris Rn. 44 sowie Vossler in: beck-online.Großkommentar, Stand: 1. Oktober 2019, § 134 Rh. 239.1), dass das mithin allenfalls mittelbar aus der Mitteilungs- und Wartepflicht zu folgernde Kontrahierungsverbot nur ein einseitiges, den öffentlichen Auftraggeber bindendes Verbotsgesetz wäre.
- OLG Celle, 09.01.2020 - 13 W 56/19
Ausschreibung der Durchführung einer sozialen Schuldnerberatung
Der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2017 (27 U 25/17) sei nicht zu folgen, weil sie im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 (1 BvR 1160/03) stehe, wonach sowohl dem Justizgewährungsanspruch des Art. 20 Abs. 3 GG Genüge getan als auch ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gegeben sei.Rn. 30 Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in der vom Verfügungskläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidung vom 13. Dezember 2017 (27 U 25/17) dennoch in einem obiter dictum angenommen hat, eine Informations- und Wartepflicht außerhalb des GWB folge sowohl aus der Rechtsprechung des EuG als auch aus der nationalen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
Die Entscheidung ist in der Literatur überwiegend auf Kritik gestoßen (…vgl. Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. § 155 GWB Rn. 11.1; Kaiser, VergabeR 2018, 178; Jansen/Geitel, VergabeR 2018, 376; Otting, VPR 2018, 67; Stasik, VPR 2018, 1012; Siegel, NZBau 2019, 353, 356 f.; Trautner/Turner, jurisPR-VergR 3/2018 Anm. 3; Schröder, Vergabeblog vom 01.02.2018 Nr. 35321; Sitsen, ZfBR 2018, 654, 657 ff.).
- OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 27 U 4/22
Wirksamkeit eines Rahmenvertrages für rechtsanwaltschaftliche Beratungsleistungen …
Rn. 24 Es kann vorliegend dahinstehen, ob sich eine Informations- und Wartepflicht im Interesse vollständigen Rechtsschutzes aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben kann, wie dies der Senat in einem Orbiter Dictum zu seinem Urteil vom 13. Dezember 2017, I-27 U 25/17, unter Verweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz vertreten hat (NZBau 2018, 168 Rn. 17), da eine Binnenmarktrelevanz vorliegend nicht gegeben ist.Rn. 31 Soweit der erkennende Senat in einem Obiter Dictum zu seinem Urteil vom 13. Dezember 2017, I-27 U 25/17, eine Nichtigkeit des unter Verstoß gegen eine ungeschriebene Informations- und Wartepflicht bei Unterschwellenvergaben geschlossenen Vertrages gemäß § 134 BGB für konsequent erachtet hat (NZBau 2018, 168 Rn. 18), hält er daran vor dem Hintergrund der vorgenannten Wertungswidersprüche in vollständig neuer personeller Besetzung und in Fortführung seiner bereits mit Beschluss vom 2. Mai 2022, I-27 W 1/22, geänderten Rechtsprechung nicht fest.
- VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17
Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit …
Die Wartepflicht ist sogar im Unterschwellenbereich verbindlich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - 27 U 25/17). - KG, 13.12.2019 - 9 U 79/19
Berufung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Vorläufige Anordnung mit dem …
Der Antrag auf einstweilige Anordnungen im Berufungsverfahren gegen ein eine einstweilige Verfügung zurückweisendes Urteil ist, jedenfalls soweit sie über einen Eingriff in die vollstreckbaren Regelungen des angefochtenen Urteils hinausgehen, unstatthaft (hier: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der weiteren Auftragsdurchführung in einem unterschwelligen Vergabeverfahren) (Anschluss BGH, 1. Dezember 2005, IX ZB 208/05, NJW-RR 2006, 332; entgegen OLG Düsseldorf, 13. Dezember 2017, I-27 U 25/17, VergabeR 2018, 174) (Rn.2) .Für eine entsprechende oder sinngemäße Heranziehung der §§ 935 ff. ZPO ist kein Raum (anders öffenbar OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - I-27 U 25/17 - juris Rn. 31), weil weder eine gesetzgeberische Regelungslücke feststellbar ist noch ein möglicherweise auch grundrechtlich gestütztes Schutzbedürfnis für derartige Anordnungen gegeben ist.
Zudem verspricht aber die Berufung nach vorläufiger summarischer Prüfung auch keine Aussicht auf Erfolg, was sonst regelmäßig für vorläufige gerichtliche Anordnungen, beispielsweise auch im Kartellvergaberecht (vgl. § 173 Abs. 2 S. 3 GWB), erforderlich ist (auch insoweit wohl a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - I-27 U 25/17 - juris Rn. 31).
Als gesetzliche Sonderregelungen dürften sie einer entsprechenden Anwendung über ihren Anwendungsbereich hinaus nicht zugänglich sein und zudem zeigen, dass für eine richterrechtlich begründete Verallgemeinerung unter Berufung auf vermeintlich ungeschriebene Verbotsgesetze kein Raum ist (a.A. wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - I-27 U 25/17 -, juris Rn. 44 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 13 B 839/22
1. Für die Frage, ob rettungsdienstliche Leistungen i. S. d. der Bereichsausnahme …
Rn. 164 wohl zu einer ungeschriebenen Wartepflicht bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb der Schwellenwerte tendierend OLG Düsseldorf, 13. Dezember 2017 - I-27 U 25/17 -, juris, Rn. 44,. - KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18
Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von …
Art. 3 GG ist im Verhältnis zwischen innerstaatlicher Gesetzgebung und Gemeinschaftsgesetzgebung nicht unmittelbar anwendbar (OLG Stuttgart, Urteil vom 21. März 2002, 2 U 240/01, in VergR 2002, 373, 376; offen gelassen in BGH…, Beschluss vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 24/89 -, juris, Rn. 13; a.A. Prieß in Anmerkung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 21. März 2002, 2 U 240/01, in VergR 2002, 373, 377; für eine direkte Herleitung aus Art. 3 GG offenbar OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - I-27 U 25/17 -, Rn. 41, juris, in einem orbiter dictum ohne jede Herleitung). - OVG Thüringen, 15.06.2026 - 3 EO 13/26
Beschwerde: Mitteilung der Absage an unterlegende Bewerber vor Abschluss eines …
Die insoweit von ihm zitierten Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 30. November 2010 - OVG 1 S 107.10 -) und OLG Düsseldorf (Urteil vom 13. Dezember 2017 - I-27 U 25/17 -) sind bereits mangels Vorabinformation in den zugrundliegenden Sachverhalten bzw. der Anwendbarkeit des GWB und bereits erfolgter Vergabe nicht einschlägig. - VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825
Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt
Rn. 36 Auch unterhalb der Schwellenwerte und unterhalb einer Binnenmarktrelevanz erfordert der Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG, Dienstleistungskonzessionen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 13.12.2017 - I-27 U 25/17 - juris Rn. 41).Bei fehlender Vorabinformation sind die erfolglosen Bewerber um eine Auftragsvergabe unterhalb des Schwellenwertes generell faktisch in aller Regel vom Primärrechtsschutz ausgeschlossen (…vgl. BVerfG, B.v. 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 - juris Rn. 15 f.) und auf die Geltendmachung von Schadensersatz (Sekundärrechtsschutz) angewiesen (vgl. zum Streitstand bezüglich einer Informations- und Wartepflicht im Unterschwellenbereich - ungeschriebener Anspruch des Bieters auf Vorabinformation und Möglichkeit der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrags - im Übrigen Dageförde, NZBau 2020, 72; vgl. in diesem Sinne OLG Düsseldorf, B.v. 13.12.2017 - I-27 U 25/17 - juris Rn. 44;… a.A. KG Berlin, U.v. 7.1.2020 - 9 U 79/19 - juris Rn. 10;… OLG Celle, U.v. 9.1.2020 - 13 W 56/19 - juris Rn. 27 ff.).
- OLG Naumburg, 03.09.2020 - 7 W 27/20
Interimsauftrag - Vergabeverfahren: Rechtsweg für einen Bieter im Verfahren eines …
- VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.00200
Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen
- OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Neuvergabe eines Konzessionsvertrags für die Zurverfügungstellung von Flächen zum …
- VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.200
Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen
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