Weitere Entscheidung unten: AG Wiesbaden, 21.09.1983

Rechtsprechung
   BAG, 03.03.1983 - 6 ABR 4/80   

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BAG, 03.03.1983 - 6 ABR 4/80 (https://dejure.org/1983,2652)
BAG, Entscheidung vom 03.03.1983 - 6 ABR 4/80 (https://dejure.org/1983,2652)
BAG, Entscheidung vom 03. März 1983 - 6 ABR 4/80 (https://dejure.org/1983,2652)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 71
  • NJW 1984, 198
  • VersR 1984, 397
  • BB 1983, 1922
  • DB 1983, 1366
  • JR 1984, 264
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.11.1978 - 3 AZR 258/77

    Dienstfahrt - Verschulden - Unfall - Haftung - Sachschaden - Schadensersatz -

    Auszug aus BAG, 03.03.1983 - 6 ABR 4/80
    Einerseits ist allgemein anerkannt, daß mit der Erstattung eines derartigen Pauschbetrages kaum die Kosten der Pkw-Benutzung abgedeckt sind, geschweige denn ein etwaiges Unfallrisiko (BAG 31, 147, 150; 33, 108, 111; Hagemeier, DB 1977, 2047, 2050; Hohn, BB 1978, 865, 866).

    Es ist zu prüfen, ob der Antragsteller seinen Pkw nur zur persönlichen Erleichterung der Durchführung seiner Aufgaben benutzte, oder ob er es angesichts der zeitlichen und betrieblichen Situation für erforderlich ansehen konnte, seine Tätigkeit unter Benutzung des eigenen Pkw auszuüben, weil er sie zumutbarerweise mit anderen Verkehrsmitteln nicht erfüllen konnte (vgl. BAG 33, 108, 111 und Zilius, ArbuR 1979, 286, Anm. zu BAG 31, 147).

    Sollte das Landesarbeitsgericht insoweit zu dem Ergebnis kommen, daß der Antragsteller die Benutzung des eigenen Pkw für erforderlich halten konnte und demnach auch der Unfallschaden infolge der Tätigkeit als Wahlvorstandsmitglied entstand (vgl. Dietz/Richardi, aaO, § 20 Rz 28, § 40 Rz 43; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 40 Rz 11 b; BAG 31, 147), so wird weiter die Frage des eigenen Verschuldens an dem Unfall mit der Folge einer Minderung oder eines Wegfalls der Schadensübernahme durch die Antragsgegnerin zu prüfen sein.

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 03.03.1983 - 6 ABR 4/80
    Es ist zu prüfen, ob der Antragsteller seinen Pkw nur zur persönlichen Erleichterung der Durchführung seiner Aufgaben benutzte, oder ob er es angesichts der zeitlichen und betrieblichen Situation für erforderlich ansehen konnte, seine Tätigkeit unter Benutzung des eigenen Pkw auszuüben, weil er sie zumutbarerweise mit anderen Verkehrsmitteln nicht erfüllen konnte (vgl. BAG 33, 108, 111 und Zilius, ArbuR 1979, 286, Anm. zu BAG 31, 147).
  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 67/73

    Betriebsrat - Mitgliedschaft in einem Mieterbund - Erwerb der erforderlichen

    Auszug aus BAG, 03.03.1983 - 6 ABR 4/80
    Dabei sind ebenso wie nach § 40 BetrVG nicht jedwede Kosten zu ersetzen, sondern nur die Kosten, die der Wahlvorstand bzw. seine Mitglieder bei vernünftiger Betrachtung für erforderlich ansehen konnten (vgl. BAG Beschluß vom 27. September 1974 1 ABR 67/73 ..., AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.12.1987 - 6 ABR 79/85

    Kosten - Vorschlagslisten

    Der Arbeitgeber hat die Wahlvorstandsmitglieder allerdings nur von den Kosten freizustellen, die zur ordnungsgemäßen Durch führung der Wahl erforderlich waren, auch wenn das Gesetz diese Einschränkung nicht ausdrücklich enthält (BAGE 42, 71 = AP Nr. 8 zu § 20 BetrVG 1972; das Schrifttum spricht in diesem Zusammenhang von notwendigen Kosten: Dietz/Richardi, aaO, % 20 Rz 29; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., % 20 Rz 24; Hess/ Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 20 Rz 38; Kreutz, aaO, § 20 Rz 49; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 20 Rz 30).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 7/90
    Dazu zählen auch die Kosten der Geschäftsführung des Wahlvorstandes einschließlich der persönlichen Kosten seiner Mitglieder, die ihnen als Wahlvorstandsmitglieder entstanden sind ( BAGE 42, 71, 72 = AP Nr. 8 zu § 20 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlichen Einzelbegründungen, allgemein anerkannt, daß solche Kosten nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG bzw. nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Wahlvorstandes bzw. des Betriebsrates erforderlich waren (vgl. für Kosten des Wahlvorstandes: BAGE 42, 71, 72 = AP, a.a.O.; vgl. für Kosten des Betriebsrates: BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2022 - 4 Ta 141/22

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung einer Betriebsratswahl;

    Ebenso ist nach der Rechtsprechung über den Schadensersatzanspruch eines Betriebsratsmitglieds für Schäden, die es in Ausübung seines Amtes erlitten hat, im Beschlussverfahren zu verhandeln (BAG 03.03.1983 - 6 ABR 4/80; LAG Niedersachsen 07.11.2017 - 3 Ta 166/17).
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Rechtsprechung
   AG Wiesbaden, 21.09.1983 - 97 C 1039/83   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Bei Kleinschäden zwischen 250 und 500 € ist die Einholung einer sachverständigen Kostenschätzung für etwa 40 € gerechtfertigt

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Bei Kleinschäden zwischen 250 und 500 DM ist die Einholung einer sachverständigen Kostenschätzung für etwa 40 DM gerechtfertigt

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Bei einem Schaden unterhalb der Bagatellgrenze verstößt die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen mit einem Kurzgutachten bzw. Kostenanschlag nicht gegen die Schadensminderungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 254

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 397
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