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Rechtsprechung
   BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,388
BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76 (https://dejure.org/1977,388)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1977 - 3 AZR 530/76 (https://dejure.org/1977,388)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 (https://dejure.org/1977,388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Gleichbehandlungsgrundsatz - Versorgungszusage - Stichtagsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 93
  • BB 1978, 558
  • DB 1978, 991
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.06.1974 - 3 AZR 44/74

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76
    Dieser ist verletzt, wenn die Unterscheidung auf unsachlichen oder sachfremden Gründen beruht (Bestätigung von BAG 16.4.974 - 3 AZR 44/74 - AP Nr. 165 zu § 242 BGB Ruhegehalt, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …

    Im vorliegenden Falle war daher zu entscheiden, ob die Beklagte eine willkürliche Differenzierung vor genommen hat, d.h. ob die unterschiedliche Behandlung auf unsachlichen oder sachfremden Gründen beruht (…vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. I, § 48 a II 3, S. 424;… Nikisch, Arbeitsrecht, 3- Aufl., Bd. I, § 37 I 5, S. 5o1; BAG ständige Rspr. zuletzt Urt. v. 8 . Dezember 1977 - 5 AZR 53o/76 " [demnächst] AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98

    Umfang einer Ermächtigung nach § 113 Abs. 1 BGB

    Unerheblich ist es, daß der unstreitige Sachverhalt nicht im Tatbestand, sondern in den Entscheidungsgründen aufgeführt ist (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BAG Urteil vom 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 349 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe; Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 4 der Gründe).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1111
BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76 (https://dejure.org/1977,1111)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1977 - VI ZR 250/76 (https://dejure.org/1977,1111)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 (https://dejure.org/1977,1111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Anspruches auf Ersatz eines bei einem Auffahrunfall entstandenen Schadens - Beendigung der Verjährungshemmung durch den Geschädigten - Ausbleiben des schriftlichen Bescheides des Versicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242; PflVG § 3 Nr. 3; StVG § 14 Abs. 2
    Hemmung der Verjährung des Direktanspruchs gegen den Versicherer

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 93
  • VersR 1979, 93
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76
    Zutreffend geht zwar das Berufungsgericht davon aus, daß die Verjährung des Direktanspruches gegen den Versicherer gemäß § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG grundsätzlich solange gehemmt ist, bis der Versicherer schriftlich ablehnt, Schadensersatz zu leisten (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - BGHZ 67, 372 ff).
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76

    Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76
    Der Geschädigte kann daher in der Regel von sich aus die Hemmung der Verjährung nicht beenden (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76 - VersR 1977, 335 ff m.w.Nachw.; zust. Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehr, Anm. 6 zu § 3 PflVG).
  • OLG Nürnberg, 28.09.1976 - 3 U 188/75
    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76
    Das Berufungsgericht (VersR 1977, 235 - MDR 1977, 232) hält die Ansprüche des Klägers gemäß § 852 BGB für verjährt.
  • OLG Nürnberg, 28.09.1976 - 3 U 188/76
    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76
    Das Berufungsgericht (VersR 1977, 235 - MDR 1977, 232) hält die Ansprüche des Klägers gemäß § 852 BGB für verjährt.
  • OLG Oldenburg, 22.03.2017 - 3 U 74/16

    Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen die …

    Rn. 100 In Bezug auf Schadensfälle nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG hat der BGH aber klargestellt, dass die zu § 14 Abs. 2 StVG aufgestellten Grundsätze über die Beendigung der Verjährungshemmung seitens des Geschädigten nicht zur Auslegung des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG herangezogen werden können; im Interesse der Rechtssicherheit sei es geboten, daran festzuhalten, dass grundsätzlich nur der Versicherer durch seine schriftliche Entscheidung die für den Direktanspruch geltende Verjährungsfrist wieder in Lauf setzen könne; der Geschädigte könne daher in der Regel von sich aus die Hemmung der Verjährung nicht beendigen (VI ZR 1/76, Tz. 9; VI ZR 250/76, Tz. 7).

    Sie stünde deshalb im Widerspruch zu den oben zitierten Entscheidungen des BGH (VI ZR 101/76 und VI ZR 250/76).

    Rn. 119 4. Der BGH hat allerdings stets bejaht, dass es sich der Geschädigte gefallen lassen muss, sein Verhalten an Treu und Glauben messen zu lassen, wenn er sich auf die strenge Regelung des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG beruft (VI ZR 1/76, Tz. 10 f; VI ZR 250/76, Tz. 8; VI ZR 356/95, Tz. 9 f; VI ZR 281/80, Tz. 7).

    Rn. 120 Die Ausnahme von § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG sei erst gegeben, wenn die Erteilung eines schriftlichen Bescheides durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche inzwischen offensichtlich nicht mehr weiter verfolge und daher auf einen endgültig ablehnenden Bescheid des Versicherers gar nicht mehr warte (…BGH, a.a.O.; VI ZR 250/76 Tz. VIII, VI ZR 356/95 Tz. 10; VI ZR 281/80, Tz. 7).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Diese so bewirkte Hemmung kann auch nicht durch den Schädiger oder den Verletzten beendet werden; nur dem Versicherer steht diese Möglichkeit offen (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 = VersR 1978, 93 und vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 = VersR 1978, 423), wie sich aus § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG zweifelsfrei ergibt.
  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem …

    Wie bereits in mehreren Senatsentscheidungen dargelegt (Senatsurteile vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 - VersR 1978, 93; vom 13. Juli 1982 - VI ZR 281/80 - VersR 1982, 1006;… ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil VI ZR 116/76 - aaO), beruht das Erfordernis der Schriftlichkeit in § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG auf der Notwendigkeit, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die Entscheidung des Versicherers zu verdeutlichen.

    Die von ihr herangezogenen Senatsurteile vom 17. Januar 1978 und 13. Juli 1982 (…jeweils aaO; ebenso die Senatsurteile vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - VersR 1977 282, 284 - und vom 15. November 1977, aaO) erwägen eine solche Ausnahme nur für den Sonderfall, daß der Geschädigte den zunächst angemeldeten Anspruch inzwischen offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt und die Erteilung eines schriftlichen Bescheids durch den Versicherer deshalb entbehrlich ist.

  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19

    Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs. …

    Die bloße Untätigkeit des Geschädigten während eines längeren Zeitraums berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Geschädigte billigerweise nicht mehr rechnen (vgl. BGH…, Urteil vom 14.12.1976 - VI ZR 1/76, zitiert nach juris, Rz. 12; Urteil vom 15.11.1977 - VI ZR 250/76, zitiert nach juris, Rz. 8; OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 03.11.2017 - 8 U 239/16 , zitiert nach juris, Rz. 72 ).
  • OLG Celle, 27.02.2018 - 14 U 114/17

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger; …

    Rn. 23 Der BGH unterscheidet in allen vorliegenden Entscheidungen zwischen Sozial-hilfeträgern (SHT) und Sozialversicherungsträgern (SVT) als Anspruchsteller (so auch bereits in BGH VersR 1979, 93).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2013 - 7 U 276/12

    Ansprüche aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wegen eines durch …

    Bei einer derartigen Gestaltung wäre es unbillig, der Beklagten zuzumuten, noch einen schriftlichen Bescheid zu erteilen, um die Verjährungshemmung zu beseitigen (BGH, Urteil vom 14.12.1976, Az. VI ZR 1/76; Urteil vom 15.11.1977, Az. VI ZR 250/76; zitiert nach Juris).

    Allein die bloße Untätigkeit der Klägerin während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Geschädigte billigerweise nicht mehr rechnen (BGH, Urteil vom 14.12.1976, Az. VI ZR 1/76; Urteil vom 15.11.1977, Az. VI ZR 250/76; zitiert nach Juris).

  • BGH, 18.02.1997 - VI ZR 356/95

    Anforderung an schriftliche Entscheidung des Versicherers

    Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, daß grundsätzlich nur der Versicherer selbst durch seine Entscheidung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG die Verjährung wieder in Lauf setzen kann, während der Geschädigte in der Regel von sich aus die Hemmung der Verjährung nicht beenden kann (Senatsurteile vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76 - VersR 1977, 335, 336; vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 - VersR 1978, 93; vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 - VersR 1978, 423 und vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - VersR 1982, 546, 548).
  • BGH, 28.01.1992 - IV ZR 114/91

    Schriftform zur Beendigung der Verjährungshemmung bei positiver Entscheidung des …

    Wie bereits in mehreren Senatsentscheidungen dargelegt (Senatsurteile vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 - VersR 1978, 93; vom 13. Juli 1982 - VI ZR 281/80 - VersR 1982, 1006;… ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil VI ZR 116/76 - aaO.), beruht das Erfordernis der Schriftlichkeit in § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG auf der Notwendigkeit, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die Entscheidung des Versicherers zu verdeutlichen.

    Die von ihr herangezogenen Senatsurteile vom 17. Januar 1978 und 13. Juli 1982 (…jeweils aaO.; ebenso die Senatsurteile vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - VersR 1977, 282, 284 - und vom 15. November 1977, aaO.) erwägen eine solche Ausnahme nur für den Sonderfall, daß der Geschädigte den zunächst angemeldeten Anspruch inzwischen offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt und die Erteilung eines schriftlichen Bescheids durch den Versicherer deshalb entbehrlich ist.

  • BGH, 13.07.1982 - VI ZR 281/80

    Verjährungshemmung - Regulierungsverhandlungen

    Zwar hat der Senat entschieden, daß es einer schriftlichen Entscheidung des Versicherers gemäß § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG nicht mehr bedarf, wenn sich die Erteilung eines solchen Bescheides im gegebenen Fall nur als eine Förmelei darstellen würde, etwa weil der Geschädigte die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche inzwischen offensichtlich nicht mehr weiter verfolgt (Senatsurteile vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76 = VersR 1977, 335 und vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 = VersR 1978, 93).
  • OLG Celle, 27.09.2005 - 14 U 59/05

    Berufung auf eine dauerhafte Hemmung der dreijährigen Verjährungsfrist durch …

    Denn wie der Bundesgerichtshof verschiedentlich entschieden hat (vgl. BGH VersR 1977, 335, 336; 1978, 93, 94; 1982, 1006; ebenso OLG Düsseldorf, NZV 1990, 74), verhindert es die formstrenge Regelung des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG nicht, das Verhalten des Geschädigten, der sich auf das Fehlen einer schriftlichen Entscheidung beruft, an Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu messen.
  • BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76

    Ersatz von Heilbehandlungskosten wegen eines Verkehrsunfalls - Zahlung einer …

  • OLG Hamm, 17.03.1992 - 7 U 103/91

    Schadensersatz wegen Verseuchung eines Grundstücks mit Transformatorenöl; …

  • OLG München, 22.01.1991 - 5 U 3964/90

    Anforderungen an eine die Verjährungsfrist auslösende Kenntnis wegen einer …

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Rechtsprechung
   AG München, 11.01.1978 - 13 C 1728/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,5419
AG München, 11.01.1978 - 13 C 1728/77 (https://dejure.org/1978,5419)
AG München, Entscheidung vom 11.01.1978 - 13 C 1728/77 (https://dejure.org/1978,5419)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 93
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Rechtsprechung
   AG Biberach, 14.07.1978 - 2 C 232/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,16360
AG Biberach, 14.07.1978 - 2 C 232/78 (https://dejure.org/1978,16360)
AG Biberach, Entscheidung vom 14.07.1978 - 2 C 232/78 (https://dejure.org/1978,16360)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 93
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