Rechtsprechung
| BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ruhegehalt - Gleichbehandlungsgrundsatz - Versorgungszusage - Stichtagsregelung
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 11.05.1976 - 10 (5) Sa 613/75
- BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76
Papierfundstellen
- VersR 1979, 93
- BB 1978, 558
- DB 1978, 991
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (1)
- BAG, 06.06.1974 - 3 AZR 44/74
Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76
Dieser ist verletzt, wenn die Unterscheidung auf unsachlichen oder sachfremden Gründen beruht (Bestätigung von BAG 16.4.974 - 3 AZR 44/74 - AP Nr. 165 zu § 242 BGB Ruhegehalt, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86
Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel
Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe). - BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77
Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …
Im vorliegenden Falle war daher zu entscheiden, ob die Beklagte eine willkürliche Differenzierung vor genommen hat, d.h. ob die unterschiedliche Behandlung auf unsachlichen oder sachfremden Gründen beruht (…vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. I, § 48 a II 3, S. 424;… Nikisch, Arbeitsrecht, 3- Aufl., Bd. I, § 37 I 5, S. 5o1; BAG ständige Rspr. zuletzt Urt. v. 8 . Dezember 1977 - 5 AZR 53o/76 " [demnächst] AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt). - BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98
Umfang einer Ermächtigung nach § 113 Abs. 1 BGB
Unerheblich ist es, daß der unstreitige Sachverhalt nicht im Tatbestand, sondern in den Entscheidungsgründen aufgeführt ist (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BAG Urteil vom 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 349 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe; Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 4 der Gründe).
- BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …
Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe).Die Beklagte hätte vielmehr innerhalb der Frist des § 320 Abs. 1 ZPO einen Tatbestandsberichtigungsantrag stellen müssen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1977, aaO, sowie BAGE 54, 365 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
- BGH, 26.03.1997 - IV ZR 275/96
Berichtigung eines in den Entscheidungsgründen enthaltenen Tatbestandes
Der Regelungsgehalt dieser Vorschriften erfaßt auch tatbestandliche Feststellungen in den Entscheidungsgründen (st. Rspr. z.B. BAG VersR 1979, 93 unter 3 a m.w.N.; BGH Urteil vom 29. April 1993 - IX ZR 215/92 - NJW 1993, 1851 = LM BGB § 419 Nr. 54 unter II 1 a [- insoweit BGHZ 122, 297, 300 nicht abgedruckt]). - BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes …
Sie hat mündliches Parteivorbringen zum Gegenstand und gehört deshalb zum Tatbestand im Sinne des § 314 ZPO, auch wenn sie formal in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils erscheint (BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe). - BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79
Änderungskündigung und Gleichbehandlung
b) Die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 3. April 1957 - 4 AZR 644/54 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - und 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP Nr. 176 und 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt) das Bestehen einer bestimmten Ordnung voraus, die über individuelle, auf der Grundlage der Vertragsfreiheit ausgehandelte Einzelarbeitsverhältnisse hinaus für alle oder eine Gruppe von Arbeitnehmern gilt. - LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Betriebliche Altersversorgung, …
Er verbietet lediglich eine willkürliche Differenzierung, also eine unsachliche oder auf sachfremden Gründen beruhende Gruppenbildung (BAG 26, 178 (184) = AP Nr. 165 zu § 242 BGB Ruhegehalt (zu III 1 der Gründe); AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt (zu 1 a der Gründe)). - BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86
Voraussetzungen der betrieblichen Übung - Voraussetzung für die begründung …
Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift und im Sinne des § 320 ZPO gehören auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vergleiche BAG Urteil vom 08.12.1977, 3 AZR 530/76 = AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt).Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift und im Sinne des § 320 ZPO gehören auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vgl. BAGE 24, 95 = AP Nr. 2 zu § 9 BUrlG; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe).
Wenn die Klägerin die vom Landesarbeitsgericht getroffene Feststellung für unrichtig hielt, mußte sie sich hiergegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 1 ZPO wenden (vgl. BAGE 8, 156, 159 f. = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - aaO).
- BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle - …
Der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet es, bei der Bildung von Gruppen willkürlich vorzugehen; er fordert, daß nur in einer sachgerechten Weise unter Berücksichtigung der vom Arbeitsrecht anerkannten Wertungen unterschieden wird (Urteil des Senats vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 b der Gründe).Der Senat hat sich bisher in drei Entscheidungen mit der Zulässigkeit von Stichtagsregelungen unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes befaßt, und zwar in den Urteilen vom 6. Juni 1974 (BAG 26, 178 = AP Nr. 165 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Schröder), vom 8. Dezember 1977 (- 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von G. Hueck) und vom 11. September 1978(- 3 AZR 606/79 - AP Nr. 187 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Herschel).
- BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87
Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem …
- OLG München, 21.10.2011 - 10 U 2304/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Wirksamkeit und Beachtlichkeit eines …
- BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 7/88
Neueinstellung nach BeschFG 1985
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente
- LAG Düsseldorf, 29.05.2009 - 10 Sa 1320/08
Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 57/82
Hausbrandkohle - Barabgeltung
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 488/92
Höherwertige Dienstleistung einer Auszubildenden zur Begründung eines Anspruchs …
- BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 19/83
Gleichbehandlung bei Versorgung im öffentlichen Dienst - Anspruch auf …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2007 - 10 Sa 1164/07
Auslegung eines Sozialplans - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz - …
- BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86
Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze
- BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 386/81
- BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 573/81
- BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77
Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld …
- BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 393/82
Hinterbliebenenrente - Unfallwitwentente - Gleichbehandlung - Anrechenbarkeit
- LAG Baden-Württemberg, 09.11.1998 - 15 Sa 87/98
Zustimmung des Betriebsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine durch den …
- BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 52/87
Anrechnung eines Kinderzuschusses auf die Versorgungsleistungen - Anrechnung des …
- BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 113/83
Unverfallbarkeit des Anspruchs auf Ruhegehalt aus einer Zusatzversorgung im …
- BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76
Anspruch auf Abfindung einer Versorgungsanwartschaft
- BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 300/86
Altersversorgung
- BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 64/82
Betriebsrente - Verletztenrente - Unfallversicherung - Altersrente - …
- BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 537/82
Unfallrente - Versorgungsberechtigter - Nachzahlung - Rentenbetrag - Betriebliche …
- LAG Baden-Württemberg, 09.11.1998 - 15 Sa 86/98
Zustimmung des Betriebsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine durch den …
- BAG, 03.06.1992 - 4 AZR 325/91
Eingruppierung einer portugiesischen Lehrkraft und Fachberaterin für den Bereich …
- BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 137/81
Krankengeldversicherung - Krankengeld - Berufsunfähigkeit - Betriebsrente - …
- LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 6 O 97/04
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verletzung des Allgemeinen …
- BAG, 08.04.1986 - 3 AZR 611/84
Anrechnung eines Leistungszuschlags der gesetzlichen Knappschaftsversicherung auf …
- BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
Anspruch einer als Fachlehrerin im Angestelltenverhältnis an einer Städtischen …
- LG Karlsruhe, 06.10.2006 - 6 S 71/05
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Entbehrlichkeit der Erfüllung der …
- BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 159/82
- BGH, 21.09.1983 - IVb ZB 113/83
Übertragung von Rentenanwartschaften aus einer Zusatzversorgung auf die …
- LG Karlsruhe, 03.06.2005 - 6 S 32/04
Steuerrechtliches Gnadensplitting und VBL-Bestandsrentner
- LAG München, 13.08.1987 - 6 (7) Sa 868/86
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und einer willkürfreien …
- BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 560/82
- BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 352/81
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 274/82
- BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 25/85
Vorliegen eines konkreten Mehrbedarfs (Individualisierungsgebot) als …
- BAG, 09.03.1982 - 3 AZR 565/79
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Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung eines Anspruches auf Ersatz eines bei einem Auffahrunfall entstandenen Schadens - Beendigung der Verjährungshemmung durch den Geschädigten - Ausbleiben des schriftlichen Bescheides des Versicherers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 242; PflVG § 3 Nr. 3; StVG § 14 Abs. 2
Hemmung der Verjährung des Direktanspruchs gegen den Versicherer
Papierfundstellen
- VersR 1978, 93
- VersR 1979, 93
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75
Umfang der Hemmung der Verjährung
Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76
Zutreffend geht zwar das Berufungsgericht davon aus, daß die Verjährung des Direktanspruches gegen den Versicherer gemäß § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG grundsätzlich solange gehemmt ist, bis der Versicherer schriftlich ablehnt, Schadensersatz zu leisten (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - BGHZ 67, 372 ff). - BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76
Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben
Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76
Der Geschädigte kann daher in der Regel von sich aus die Hemmung der Verjährung nicht beenden (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76 - VersR 1977, 335 ff m.w.Nachw.; zust. Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehr, Anm. 6 zu § 3 PflVG). - OLG Nürnberg, 28.09.1976 - 3 U 188/75
Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76
Das Berufungsgericht (VersR 1977, 235 - MDR 1977, 232) hält die Ansprüche des Klägers gemäß § 852 BGB für verjährt. - OLG Nürnberg, 28.09.1976 - 3 U 188/76
Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76
Das Berufungsgericht (VersR 1977, 235 - MDR 1977, 232) hält die Ansprüche des Klägers gemäß § 852 BGB für verjährt.
- OLG Oldenburg, 22.03.2017 - 3 U 74/16
Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen die …
Rn. 100 In Bezug auf Schadensfälle nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG hat der BGH aber klargestellt, dass die zu § 14 Abs. 2 StVG aufgestellten Grundsätze über die Beendigung der Verjährungshemmung seitens des Geschädigten nicht zur Auslegung des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG herangezogen werden können; im Interesse der Rechtssicherheit sei es geboten, daran festzuhalten, dass grundsätzlich nur der Versicherer durch seine schriftliche Entscheidung die für den Direktanspruch geltende Verjährungsfrist wieder in Lauf setzen könne; der Geschädigte könne daher in der Regel von sich aus die Hemmung der Verjährung nicht beendigen (VI ZR 1/76, Tz. 9; VI ZR 250/76, Tz. 7).Sie stünde deshalb im Widerspruch zu den oben zitierten Entscheidungen des BGH (VI ZR 101/76 und VI ZR 250/76).
Rn. 119 4. Der BGH hat allerdings stets bejaht, dass es sich der Geschädigte gefallen lassen muss, sein Verhalten an Treu und Glauben messen zu lassen, wenn er sich auf die strenge Regelung des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG beruft (VI ZR 1/76, Tz. 10 f; VI ZR 250/76, Tz. 8; VI ZR 356/95, Tz. 9 f; VI ZR 281/80, Tz. 7).
Rn. 120 Die Ausnahme von § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG sei erst gegeben, wenn die Erteilung eines schriftlichen Bescheides durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche inzwischen offensichtlich nicht mehr weiter verfolge und daher auf einen endgültig ablehnenden Bescheid des Versicherers gar nicht mehr warte (…BGH, a.a.O.; VI ZR 250/76 Tz. VIII, VI ZR 356/95 Tz. 10; VI ZR 281/80, Tz. 7).
- BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79
Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Diese so bewirkte Hemmung kann auch nicht durch den Schädiger oder den Verletzten beendet werden; nur dem Versicherer steht diese Möglichkeit offen (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 = VersR 1978, 93 und vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 = VersR 1978, 423), wie sich aus § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG zweifelsfrei ergibt. - BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91
Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem …
Wie bereits in mehreren Senatsentscheidungen dargelegt (Senatsurteile vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 - VersR 1978, 93; vom 13. Juli 1982 - VI ZR 281/80 - VersR 1982, 1006;… ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil VI ZR 116/76 - aaO), beruht das Erfordernis der Schriftlichkeit in § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG auf der Notwendigkeit, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die Entscheidung des Versicherers zu verdeutlichen.Die von ihr herangezogenen Senatsurteile vom 17. Januar 1978 und 13. Juli 1982 (…jeweils aaO; ebenso die Senatsurteile vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - VersR 1977 282, 284 - und vom 15. November 1977, aaO) erwägen eine solche Ausnahme nur für den Sonderfall, daß der Geschädigte den zunächst angemeldeten Anspruch inzwischen offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt und die Erteilung eines schriftlichen Bescheids durch den Versicherer deshalb entbehrlich ist.
- OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19
Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs. …
Die bloße Untätigkeit des Geschädigten während eines längeren Zeitraums berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Geschädigte billigerweise nicht mehr rechnen (vgl. BGH…, Urteil vom 14.12.1976 - VI ZR 1/76, zitiert nach juris, Rz. 12; Urteil vom 15.11.1977 - VI ZR 250/76, zitiert nach juris, Rz. 8; OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 03.11.2017 - 8 U 239/16 , zitiert nach juris, Rz. 72 ). - OLG Celle, 27.02.2018 - 14 U 114/17
Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger; …
Rn. 23 Der BGH unterscheidet in allen vorliegenden Entscheidungen zwischen Sozial-hilfeträgern (SHT) und Sozialversicherungsträgern (SVT) als Anspruchsteller (so auch bereits in BGH VersR 1979, 93). - OLG Frankfurt, 22.07.2013 - 7 U 276/12
Ansprüche aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wegen eines durch …
Bei einer derartigen Gestaltung wäre es unbillig, der Beklagten zuzumuten, noch einen schriftlichen Bescheid zu erteilen, um die Verjährungshemmung zu beseitigen (BGH, Urteil vom 14.12.1976, Az. VI ZR 1/76; Urteil vom 15.11.1977, Az. VI ZR 250/76; zitiert nach Juris).Allein die bloße Untätigkeit der Klägerin während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Geschädigte billigerweise nicht mehr rechnen (BGH, Urteil vom 14.12.1976, Az. VI ZR 1/76; Urteil vom 15.11.1977, Az. VI ZR 250/76; zitiert nach Juris).
- BGH, 18.02.1997 - VI ZR 356/95
Anforderung an schriftliche Entscheidung des Versicherers
Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, daß grundsätzlich nur der Versicherer selbst durch seine Entscheidung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG die Verjährung wieder in Lauf setzen kann, während der Geschädigte in der Regel von sich aus die Hemmung der Verjährung nicht beenden kann (Senatsurteile vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76 - VersR 1977, 335, 336; vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 - VersR 1978, 93; vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 - VersR 1978, 423 und vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - VersR 1982, 546, 548). - BGH, 28.01.1992 - IV ZR 114/91
Schriftform zur Beendigung der Verjährungshemmung bei positiver Entscheidung des …
Wie bereits in mehreren Senatsentscheidungen dargelegt (Senatsurteile vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 - VersR 1978, 93; vom 13. Juli 1982 - VI ZR 281/80 - VersR 1982, 1006;… ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil VI ZR 116/76 - aaO.), beruht das Erfordernis der Schriftlichkeit in § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG auf der Notwendigkeit, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die Entscheidung des Versicherers zu verdeutlichen.Die von ihr herangezogenen Senatsurteile vom 17. Januar 1978 und 13. Juli 1982 (…jeweils aaO.; ebenso die Senatsurteile vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - VersR 1977, 282, 284 - und vom 15. November 1977, aaO.) erwägen eine solche Ausnahme nur für den Sonderfall, daß der Geschädigte den zunächst angemeldeten Anspruch inzwischen offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt und die Erteilung eines schriftlichen Bescheids durch den Versicherer deshalb entbehrlich ist.
- BGH, 13.07.1982 - VI ZR 281/80
Verjährungshemmung - Regulierungsverhandlungen
Zwar hat der Senat entschieden, daß es einer schriftlichen Entscheidung des Versicherers gemäß § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG nicht mehr bedarf, wenn sich die Erteilung eines solchen Bescheides im gegebenen Fall nur als eine Förmelei darstellen würde, etwa weil der Geschädigte die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche inzwischen offensichtlich nicht mehr weiter verfolgt (Senatsurteile vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76 = VersR 1977, 335 und vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 = VersR 1978, 93). - OLG Celle, 27.09.2005 - 14 U 59/05
Berufung auf eine dauerhafte Hemmung der dreijährigen Verjährungsfrist durch …
Denn wie der Bundesgerichtshof verschiedentlich entschieden hat (vgl. BGH VersR 1977, 335, 336; 1978, 93, 94; 1982, 1006; ebenso OLG Düsseldorf, NZV 1990, 74), verhindert es die formstrenge Regelung des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG nicht, das Verhalten des Geschädigten, der sich auf das Fehlen einer schriftlichen Entscheidung beruft, an Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu messen. - BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76
Ersatz von Heilbehandlungskosten wegen eines Verkehrsunfalls - Zahlung einer …
- OLG Hamm, 17.03.1992 - 7 U 103/91
Schadensersatz wegen Verseuchung eines Grundstücks mit Transformatorenöl; …
- OLG München, 22.01.1991 - 5 U 3964/90
Anforderungen an eine die Verjährungsfrist auslösende Kenntnis wegen einer …
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Rechtsprechung
| AG München, 11.01.1978 - 13 C 1728/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 93
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Rechtsprechung
| AG Biberach, 14.07.1978 - 2 C 232/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 93
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