Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz wegen einer im Straßenverkehr begangenen unerlaubten Handlung; Anforderungen an die Regulierung des aus einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.06.1979 - 2 O 291/77
- OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Papierfundstellen
- NJW 1980, 2646
- VersR 1981, 69
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.10.1976 - VI ZR 253/75
Verkehrsunfall - Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer - Gemeinsamer …
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Dieser Regelung liegt die Erwägung zugrunde, daß in die Grundkonzeption des Tatortprinzips Sachverhalte nur schwer passen, in denen engere gemeinsame Beziehungen der Beteiligten zu einer anderen Rechtsordnung bestehen, die den Tatort als gemeinsamen Anknüpfungspunkt in den Hintergrund treten lassen und die Beurteilung des Rechtsverhältnisses nach dem dort geltenden Recht selbst bei voller Würdigung des Bedürfnisses des Verkehrs nach einer einfachen und klaren Rechtszuweisung eher zufällig, gezwungen oder unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 496/497).Die an sich auf Delikte zwischen Deutschen zugeschnittene Regelung der Verordnung vom 7. Dezember 1942 wird entsprechend auf andere Fälle gleichen Personalstatuts angewandt (…herrschende Auffassung: Soergel-Siebertz-Kegel, a.a.O., Art. 12 EGBGB RN 30;… Palandt-Heldrich, 38. Aufl., zu Art. 12 EGBGB Anm. 2; BGH 57, 265 (268) = NJW 1972, 387; BGH NJW 1977, 496).
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1977, 496 ff.) trifft die Rechtsanwendungsverordnung für derartige Konflikte bei gleicher Staatsangehörigkeit der Beteiligten eine Regelung, indem sie die gemeinsame Beziehung zum Heimatrecht der nur "zufälligen" Auslandsberührung für deutsche Staatsangehörige vorgehen läßt.
Demgegenüber wird zum Teil - im wesentlichen im Schrifttum - die Auffassung vertreten, es komme auf das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes an, daß die gemeinsame Staatsangehörigkeit ohne jene durch den Wohnsitz oder zumindest den gewöhnlichen Aufenthalt vermittelte zusätzliche Gemeinsamkeit allein nicht ausreiche, das Tatortprinzip zugunsten des Heimatrechtes aufzugeben (vgl. BGH NJW 1977, 496, 497 [BGH 05.10.1976 - VI ZR 253/75] ; LG Köln, VersR 1977, 831/832; Kropholler, Rabels Z 33, 617 ff.; Ahrens NJW 1978, 467 ff.; Mummenhoff, NJW 1975, 478, Fußnote 35).
Ihr stehen aber - worauf der Bundesgerichtshof zu Recht hinweist (vgl. BGH NJW 1977, 496/497) - die Schwierigkeiten gegenüber, die bei einem Auseinanderfallen von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatut die Ermittlungen der sozialen Eingliederung (des Aufenthaltsstaats? des Heimatstaats?) bereiten kann.
In den von Ahrens zitierten Entscheidungen (BGH 57, 265 ff. = NJW 72, 387; NJW 1974, 495 ff und NJW 1977, 496 ff.) hat er die Aufgabe des Tatortprinzips zugunsten des sich aus Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt ergebenden Personalstatuts in den konkreten Fällen verneint.
Dabei hat der Bundesgerichtshof (NJW 1977, 496/498) auch dem Gesichtspunkt, daß außer dem gemeinsamen Aufenthalt der am Unfall Beteiligten beide Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland registriert und versichert waren, keine entscheidende Bedeutung beigemessen, weil das gemeinsame Versicherungsstatut ebensowenig wie die Gemeinsamkeit des gewöhnlichen Aufenthaltes, aus dem sich die Registrierung ergibt, das Tatortprinzip "als zufällig" erscheinen lasse.
Von entscheidender Bedeutung ist, daß das EGBGB - wie die meisten Rechtsordnungen - vom Tatortgrundsatz ausgeht, der von Bundesgerichtshof auch stets betont wird (vgl. BGH 57, 265 ff. = NJW 1972, 387; NJW 1974, 495 und NJW 1977, 496 ff.) und hiervon nach gefestigter Rechtsprechung eine Ausnahme aufgrund der Verordnung vom 7. Dezember 1942 nur zu machen, also das Recht des gemeinsamen Personalstatuts in Abweichung vom Tatortprinzip zugrundezulegen ist, wenn sich Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit vorübergehend im Ausland aufhalten und dort einer gegen den anderen unerlaubt handelt (…vergl. auch Kegel: Internationales Privatrecht, 4. Aufl., S. 312).
- BGH, 23.11.1971 - VI ZR 97/70
Anwendung deutschen Rechts bei einem Verkehrsunfall unter Ausländern
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Diese ungeschriebene Kollisionsnorm wird von Art. 12 EGBGB stillschweigend vorausgesetzt, da jene Vorschrift nur als Ausnahme von dem Grundsatz der lex loci delicti commissi anzusehen ist (…vgl. Soergel-Siebertz-Kegel, 10. Aufl., zu Art. 12 EGBGB RN 1; BGH 57, 265 ff., BGB NJW 1974, 496 ff. [BGH 18.12.1973 - VI ZR 25/72] ; OLG Saarbrücken, NJW 1958, 752 (753) [OLG Saarbrücken 22.10.1957 - 2 U 45/57] m.w.N.).Die an sich auf Delikte zwischen Deutschen zugeschnittene Regelung der Verordnung vom 7. Dezember 1942 wird entsprechend auf andere Fälle gleichen Personalstatuts angewandt (…herrschende Auffassung: Soergel-Siebertz-Kegel, a.a.O., Art. 12 EGBGB RN 30;… Palandt-Heldrich, 38. Aufl., zu Art. 12 EGBGB Anm. 2; BGH 57, 265 (268) = NJW 1972, 387; BGH NJW 1977, 496).
Dabei wird in einer vorangegangenen Entscheidung (BGH 57, 265 (268) = NJW 1972, 387) in Übereinstimmung mit der im Schrifttum vorherrschenden Meinung davon ausgegangen, daß dieses Rangverhältnis nach deutschem internationalen Privatrecht nicht nur bei der gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit, sondern im Grundsatz entsprechend auch bei gemeinsamer ausländischer Staatsangehörigkeit gilt, so daß diese Regelung zu einer allseitigen Kollisionsnorm ausgebaut worden ist.
In den von Ahrens zitierten Entscheidungen (BGH 57, 265 ff. = NJW 72, 387; NJW 1974, 495 ff und NJW 1977, 496 ff.) hat er die Aufgabe des Tatortprinzips zugunsten des sich aus Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt ergebenden Personalstatuts in den konkreten Fällen verneint.
Von entscheidender Bedeutung ist, daß das EGBGB - wie die meisten Rechtsordnungen - vom Tatortgrundsatz ausgeht, der von Bundesgerichtshof auch stets betont wird (vgl. BGH 57, 265 ff. = NJW 1972, 387; NJW 1974, 495 und NJW 1977, 496 ff.) und hiervon nach gefestigter Rechtsprechung eine Ausnahme aufgrund der Verordnung vom 7. Dezember 1942 nur zu machen, also das Recht des gemeinsamen Personalstatuts in Abweichung vom Tatortprinzip zugrundezulegen ist, wenn sich Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit vorübergehend im Ausland aufhalten und dort einer gegen den anderen unerlaubt handelt (…vergl. auch Kegel: Internationales Privatrecht, 4. Aufl., S. 312).
- BGH, 09.06.1960 - VIII ZR 109/59
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß die Verweisung des deutschen internationalen Deliktsrechtes unter dem Vorbehalt einer Rück- bzw. Weiterverweisung steht, weil Art. 27 EGBGB zumindest dann entgegen seinem Wortlaut auch im Rahmen von Art. 12 EGBGB zu beachten ist, wenn die Verweisung durch die Anknüpfung an das gemeinsame Heimatrecht erfolgt (…vgl. Soergel-Siebert-Kegel, a.a.O., zu Art. 12 RN 64 und zu Art. 27 RN 31;… Erman-Arndt, 6. Aufl., zu Art. 27 EGBGB RN 5 m.N.d.R.; BGH NJW 1958, 750; BGH 45, 351/352; NJW 1960, 1720/1722).Sie steht im übrigen ganz überwiegend auf dem Standpunkt, daß die Verweisung auf ein ausländisches Recht - z.B. durch Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit - nicht nur eine solche auf seine Sachnormen, sondern die Rechtsordnung als Ganzes enthält (…vgl. Palandt-Heldrich, a.a.O., zu Art. 27 EGBGB, Anm. 2 m.N.d.R.; BGH NJW 1960, 1720/1722).
So hat auch der BGH in der bereits genannten Entscheidung NJW 1960, 1720/1722 eine einmalige Weiterverweisung beachtet, weil nach deutschem Kollisionsrecht die Verweisung auf fremdes Recht in schuldrechtlichen Rechtsverhältnissen jedenfalls in der Regel nicht nur eine Verweisung auf das fremde materielle Recht, sondern auch auf das Kollisionsrecht des fremden Staates enthält, und nur die Frage, ob der mehrfachen Weiterverweisung zu folgen ist, offen gelassen.
- BGH, 18.12.1973 - VI ZR 25/72
Umfang des Deckungsschutzes aufgrund der internationalen Versicherungskarte
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Diese ungeschriebene Kollisionsnorm wird von Art. 12 EGBGB stillschweigend vorausgesetzt, da jene Vorschrift nur als Ausnahme von dem Grundsatz der lex loci delicti commissi anzusehen ist (…vgl. Soergel-Siebertz-Kegel, 10. Aufl., zu Art. 12 EGBGB RN 1; BGH 57, 265 ff., BGB NJW 1974, 496 ff. [BGH 18.12.1973 - VI ZR 25/72] ; OLG Saarbrücken, NJW 1958, 752 (753) [OLG Saarbrücken 22.10.1957 - 2 U 45/57] m.w.N.).In den von Ahrens zitierten Entscheidungen (BGH 57, 265 ff. = NJW 72, 387; NJW 1974, 495 ff und NJW 1977, 496 ff.) hat er die Aufgabe des Tatortprinzips zugunsten des sich aus Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt ergebenden Personalstatuts in den konkreten Fällen verneint.
Von entscheidender Bedeutung ist, daß das EGBGB - wie die meisten Rechtsordnungen - vom Tatortgrundsatz ausgeht, der von Bundesgerichtshof auch stets betont wird (vgl. BGH 57, 265 ff. = NJW 1972, 387; NJW 1974, 495 und NJW 1977, 496 ff.) und hiervon nach gefestigter Rechtsprechung eine Ausnahme aufgrund der Verordnung vom 7. Dezember 1942 nur zu machen, also das Recht des gemeinsamen Personalstatuts in Abweichung vom Tatortprinzip zugrundezulegen ist, wenn sich Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit vorübergehend im Ausland aufhalten und dort einer gegen den anderen unerlaubt handelt (…vergl. auch Kegel: Internationales Privatrecht, 4. Aufl., S. 312).
- LG Köln, 23.03.1977 - 19 S 286/76
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Demgegenüber wird zum Teil - im wesentlichen im Schrifttum - die Auffassung vertreten, es komme auf das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes an, daß die gemeinsame Staatsangehörigkeit ohne jene durch den Wohnsitz oder zumindest den gewöhnlichen Aufenthalt vermittelte zusätzliche Gemeinsamkeit allein nicht ausreiche, das Tatortprinzip zugunsten des Heimatrechtes aufzugeben (vgl. BGH NJW 1977, 496, 497 [BGH 05.10.1976 - VI ZR 253/75] ; LG Köln, VersR 1977, 831/832; Kropholler, Rabels Z 33, 617 ff.; Ahrens NJW 1978, 467 ff.; Mummenhoff, NJW 1975, 478, Fußnote 35).Der Gesichtspunkt der vereinfachten Schadensregulierung, daß die Schadensersatzprozesse vor den Gerichten des Landes ausgetragen werden, in welchem die Beteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und es einen nicht zu unterschätzenden Vorteil biete, wenn das Recht des gemeinsamen Aufenthaltes diesem Rechtsstreit zugrundegelegt werden kann (vgl. LG Köln, VersR 1977, 831/832), reichen de lege lata nicht aus, das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes zugrundezulegen.
- BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57
Anteil an deutscher Personengesellschaft mit Grundstückeigentum. Vererbung nach …
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Die Auslegung der ausländischen Vorschrift, die die Rück- oder Weiterverweisung enthält, erfolgt allein nach dem Auslandsrecht, da jede Rechtsordnung nur aus sich selbst heraus verstanden werden kann (…vgl. Palandt-Heldrich, a.a.O., zu Art. 27 EGBGB, Anm. 2; RG 145, 85; BGH 24, 352 ff.). - BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64
Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß die Verweisung des deutschen internationalen Deliktsrechtes unter dem Vorbehalt einer Rück- bzw. Weiterverweisung steht, weil Art. 27 EGBGB zumindest dann entgegen seinem Wortlaut auch im Rahmen von Art. 12 EGBGB zu beachten ist, wenn die Verweisung durch die Anknüpfung an das gemeinsame Heimatrecht erfolgt (…vgl. Soergel-Siebert-Kegel, a.a.O., zu Art. 12 RN 64 und zu Art. 27 RN 31;… Erman-Arndt, 6. Aufl., zu Art. 27 EGBGB RN 5 m.N.d.R.; BGH NJW 1958, 750; BGH 45, 351/352; NJW 1960, 1720/1722). - BGH, 14.02.1958 - VIII ZR 10/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß die Verweisung des deutschen internationalen Deliktsrechtes unter dem Vorbehalt einer Rück- bzw. Weiterverweisung steht, weil Art. 27 EGBGB zumindest dann entgegen seinem Wortlaut auch im Rahmen von Art. 12 EGBGB zu beachten ist, wenn die Verweisung durch die Anknüpfung an das gemeinsame Heimatrecht erfolgt (…vgl. Soergel-Siebert-Kegel, a.a.O., zu Art. 12 RN 64 und zu Art. 27 RN 31;… Erman-Arndt, 6. Aufl., zu Art. 27 EGBGB RN 5 m.N.d.R.; BGH NJW 1958, 750; BGH 45, 351/352; NJW 1960, 1720/1722). - BGH, 02.02.1961 - II ZR 163/59
Zusammenstoß deutscher Schiffe im Ausland
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Auf der Grundlage der vom Bundesgerichtshof (BGH 34, 222 ff. = NJW 1961, 731) ausdrücklich als fortgeltend anerkannten Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebietes vom 7. Dezember 1942 (RGBl I 706) wird eine Ausnahme von der Anwendbarkeit der lex loci gemacht, wenn es sich um unerlaubte Handlungen handelt, in welche Personen gleichen Personalstatuts verwickelt sind, die sich nur vorübergehend am Tatort aufhalten. - OLG Saarbrücken, 22.10.1957 - 2 U 45/57
Auszug aus OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79
Diese ungeschriebene Kollisionsnorm wird von Art. 12 EGBGB stillschweigend vorausgesetzt, da jene Vorschrift nur als Ausnahme von dem Grundsatz der lex loci delicti commissi anzusehen ist (…vgl. Soergel-Siebertz-Kegel, 10. Aufl., zu Art. 12 EGBGB RN 1; BGH 57, 265 ff., BGB NJW 1974, 496 ff. [BGH 18.12.1973 - VI ZR 25/72] ; OLG Saarbrücken, NJW 1958, 752 (753) [OLG Saarbrücken 22.10.1957 - 2 U 45/57] m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.08.1980 - 23 W 241/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 249; BRAGO § 27
Papierfundstellen
- VersR 1981, 69
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.08.1980 - 20 W 245/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 91
Papierfundstellen
- VersR 1981, 69
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.08.1980 - 20 W 254/80 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 91
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrsunfall; Gutachten des Versicherers; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Vergleich
Papierfundstellen
- VersR 1981, 69
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.08.1980 - 20 W 7/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwaltshonorar; Kostenfestsetzungsverfahren; Beschwerde
Papierfundstellen
- VersR 1981, 69
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Rechtsprechung
| LG München II, 28.05.1980 - 4 O 3770/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 390
- VersR 1981, 69
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
aa) Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes im Schrifttum umstritten ist (ablehnend z.B. Lorenz, Immaterieller Schaden und billige Entschädigung in Geld (1981), 133;… MünchKomm/Mertens 3. Aufl., BGB § 847 Rdn. 2;… MünchKomm/Schwerdtner, aaO., § 12 Rdn. 292, 293;… Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 847 Rdn. 75; Schwerdtner, JuS 1978, 289, 297 und Klimke, VersR 1981, 390, 391), will jedoch grundsätzlich an seiner bisherigen Auffassung hierzu (JZ 1970, 548) festhalten. - OLG Hamm, 19.04.1988 - 27 U 279/87
5000 DM Schmerzensgeld
Rn. 22 Das Landgericht München II hat schließlich mit seinem Urteil vom 28.05.1980 (VersR 1981, 69) in einem Fall, in dem eine 29jährige Ehefrau und Mutter von 2 Kindern zwei Wochen nach einem Unfall an dessen Folgen verstorben war, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben, ein Schmerzensgeld von 10.000,- DM für angemessen erachtet. - KG, 03.12.1990 - 12 U 5356/89
Schmerzensgeld; Nierenversagen; Verkehrsunfall; Bauchtrauma; Tod
10.000,- DM wurden zuerkannt, nachdem die Geschädigte nach 12 Tagen verstarb, ohne das Bewußtsein wiederzuerlangen (LG München II VersR 1981, 69 ).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.02.1980 - 27 U 29/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 847
- VersR 1981, 69
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