Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- DFR
Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ärztliche Pflicht - Unterrichtung der Patienten - Mögliche Risiken - Schwangerschaftsabbruch - Notlagenindikation - Ärztlicher Beurteilungsspielraum - Darlegungs- und Beweislast - Ersatzhaftung
- opinioiuris.de
Misslungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur prozessualen Feststellung der Notlagenindikation bei mißglücktem Schwangerschaftsabbruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzpflicht des Arztes wegen eines mißlungenen Schwangerschaftsabbruchs; Feststellung der Notlagenindikation; Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadenersatz - Arzt - Indikation - Beratung - Notlagenindikation - Versuchter Schwangerschaftsabbruch - Beweislast - Kind - Unterhaltsbelastung der Mutter - Soziale und wirtschaftliche Verhältnisse
Papierfundstellen
- BGHZ 95, 199
- NJW 1985, 2752
- MDR 1985, 1013
- FamRZ 1985, 1011
- VersR 1985, 965
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83
Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener …
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
Das rechtfertigt, wie der Senat in seinem nach der Entscheidung des Berufungsgerichtes veröffentlichten Urteil vom 27. November 1984 - VI ZR 43/83 - = NJW 1985, S. 671 f. mit Anm. Deutsch = JZ 1985, S. 331 Ü mit Anm. Giesen = VersR 1985, 240 im Einzelnen ausgeführt hat, jedenfalls dann den Anspruch der Klägerin auf Ersatz für ihre Belastung mit dem Unterhalt für das Kind, dessen Geburt gerade auch zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage für die Mutter verhindert werden sollte, wenn eine sogenannte Notlagenindikation zum Schwangerschaftsabbruch i.S. von § 218a Abs. 2 Nr. 3 StGB vorgelegen hat.Wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits ausgesprochen hat, wird diese wirtschaftliche Seite deshalb grundsätzlich von dem Schutzzweck des Arztvertrages mitumfaßt mit der Folge, daß der Arzt, durch dessen Verschulden der Schwangerschaftsabbruch mißlingt, auch für solche Belastungen schadensrechtlich einzustehen hat (Senatsurteil vom 27. November 1984 - VI ZR 243/83 - NJW 1985, 671 = VersR 1985, 240).
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
Der Entscheidungskonflikt der Schwangeren muß dabei ähnlich schwer sein wie in den anderen gesetzlichen Indikationsfällen (BVerfGE 39, 1, 52;… zu den in der strafrechtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum entwickelten Kriterien, die in Einzelheiten umstritten sind, vgl. u. a. Eser und Hirsch, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch 1980, S. 110 m. w. Nachw.;… Eser in Schönke/Schroeder, StGB 21. Aufl. § 218a StGB Rdn. 49 ff.;…Jähnke in LK 10. Aufl. § 218a StGB Rdn. 68 ff. , jeweils m. w. Nachw.; aus ärztlicher Sicht Poettgen DArzt 1984, 1989 f). - BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
Rn. 21 1. Auch im Falle eines mißlungenen Schwangerschaftsabbruches, dem eine Notlagenindikation nach § 218a Abs. 2 Nr. 3 StGB zugrunde liegt, besteht ein ersatzfähiger Unterhaltsschaden der Mutter des Kindes nur dann, wenn sich die Gefahr, der mit dem straffreien Abbruch begegnet werden sollte und durfte, auch tatsächlich verwirklicht hat (vgl. für die Abbruchsindikation des § 218a Abs. 2 Nr. 1 StGB die Senatsurteile BGHZ 86, 240, 248 - Rötelninfektion der Mutter - und BGHZ 89, 95, 105 f - mongoloides Kind -). - BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82
Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
Rn. 21 1. Auch im Falle eines mißlungenen Schwangerschaftsabbruches, dem eine Notlagenindikation nach § 218a Abs. 2 Nr. 3 StGB zugrunde liegt, besteht ein ersatzfähiger Unterhaltsschaden der Mutter des Kindes nur dann, wenn sich die Gefahr, der mit dem straffreien Abbruch begegnet werden sollte und durfte, auch tatsächlich verwirklicht hat (vgl. für die Abbruchsindikation des § 218a Abs. 2 Nr. 1 StGB die Senatsurteile BGHZ 86, 240, 248 - Rötelninfektion der Mutter - und BGHZ 89, 95, 105 f - mongoloides Kind -).
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Haftung für ärztliche Beratungsfehler oder für fehlgeschlagene Schwangerschaftsabbrüche (zum Schwangerschaftsabbruch vgl.BGHZ 86, 240 ff.; 89, 95 ff.; 95, 199 ff.;… BGH, NJW 1985, S. 671 ff.;… VersR 1985, S. 1068 ff.;… VersR 1986, S. 869 f.;… VersR 1988, S. 155 f.;… NJW 1992, S. 1556 ff.; zur Sterilisation vgl. BGHZ 76, 249 ff.; 76, 259 ff.;… BGH, NJW 1984, S. 2625 f.) ist im Blick darauf der Überprüfung bedürftig.Der Bundesgerichtshof hat jedoch sowohl in seiner zivilrechtlichen als auch in seiner strafrechtlichen Judikatur den Tatbestand der allgemeinen Notlagenindikation ebenso wie die anderen in § 218a StGB a.F. normierten Indikationstatbestände als Rechtfertigungsgrund ausgelegt (vgl. BGHZ 86, 240 [245]; 95, 199 [204 ff.];… BGHR StGB § 218a Abs. 1 Indikation 1).
Sie haben sich zu vergewissern, daß die Annahme einer allgemeinen Notlage nach ärztlicher Erkenntnis nicht unvertretbar war - insoweit können sie sich an den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (…vgl. BGHR StGB § 218a Abs. 2 Erkenntnis 1; BGHZ 95, 199 [204 ff.]) orientieren - und die Vorschriften über die Beratung (§ 218b StGB a.F.) und das Indikationsfeststellungsverfahren (§ 219 StGB a.F.) nicht mißachtet wurden.
- BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis …
Das Landgericht sieht sich mit seiner Auslegung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des für Rechtsfragen aus dem Bereich der medizinischen Behandlung zuständigen VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 199).Dem Arzt bleibt also "ein gewisser ärztlicher Beurteilungsspielraum" (BGHZ 95, 199, 206).
- BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, …
Der Senat hat zu dieser Frage schon mehrfach für vergleichbare Fallgruppen Stellung genommen, nämlich bei fehlerhafter Beratung zur Vermeidung der Geburt eines vorgeburtlich schwer geschädigten Kindes (Senatsurteile BGHZ 86, 240 ff.; 89, 95 ff. sowie vom 7. Juli 1987 - VI ZR 193/86 - VersR 1988, 155 f.), bei mißlungener Sterilisation (Senatsurteile BGHZ 76, 249 ff. und 76, 259 ff.; vom 18. März 1980 - VI ZR 15/78 - VersR 1980, 719; vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 175/78 - VersR 1981, 278 ff.; vom 10. März 1981 - VI ZR 202/79 - VersR 1981, 730 ff.; vom 19. Juni 1984 - VI ZR 76/83 - VersR 1984, 864 ff. und vom 30. Juni 1992 - VI ZR 337/91 - VersR 1992, 1229 f.) und bei mißlungenem (erlaubtem) Schwangerschaftsabbruch (Senatsurteile BGHZ 95, 199 ff. [BGH 09.07.1985 - VI ZR 244/83]; vom 27. November 1984 - VI ZR 43/83 - VersR 1985, 240 ff.; vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068 ff.; vom 15. April 1986 - VI ZR 72/85 - VersR 1986, 869 f. und vom 25. Februar 1992 - VI ZR 44/91 - VersR 1992, 829 ff.).
- BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03
Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers …
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse gilt nichts anderes (vgl. BGHZ 95, 199, 209 f.; 116, 209, 212;… BGH, Urt. v. 17.10.1990 - IV ZR 197/89, VersR 1990, 1396, 1398). - BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93
Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung
Eine sich aus der Durchführung des damals gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsverfahrens ergebende Vermutung, daß die Indikation gegeben gewesen sei, reicht hierfür nicht aus (Abgrenzung BGH, 1985-07-09, VI ZR 244/83, BGHZ 95, 199ff).Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu solchen Ansprüchen war die Auffassung, daß ein Vertrag über die Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs bei Vorliegen einer der in § 218 a StGB a.F. bezeichneten Indikationen, hier der sog. Notlagenindikation nach Abs. 2 Nr. 3, rechtswirksam und im Fall einer Schlechterfüllung Anknüpfungspunkt für einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch sein könne (Senatsurteile BGHZ 95, 199, 204 f.; vom 27. November 1984 - VI ZR 43/83 - VersR 1985, 240, 241 f.; vom 15. April 1986 - VI ZR 72/85 - VersR 1986, 869 f. und vom 25. Februar 1992 - VI ZR 44/91 - VersR 1992, 829
; vgl. zur rechtfertigenden Wirkung des § 218 a StGB a.F. aus strafrechtlicher Sicht auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 - NJW 1992, 763, 766 ff.). Hierzu hat der Senat die Auffassung vertreten, der Aufgabe des Arztes, sich aufgrund der vielseitigen und erst in ihrem Zusammenhang zutreffend erfaßbaren Faktoren in einer prognostischen Bewertung eigenverantwortlich eine persönliche Meinung zu bilden, wäre die Grundlage entzogen, wenn er nicht davor geschützt wäre, daß eine von ihm bejahte Indikation nachträglich allein aufgrund anderer Gewichtung der maßgeblichen Faktoren als nicht bestehend bewertet werden könnte (BGHZ 95, 199, 205 ff).
- BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm
Das trifft nicht nur für den Bereich des Deliktsrechts, sondern auch im Vertragsrecht zu; auch hier muß der Schaden nach Art und Entstehungsweise aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht bestimmt war (vgl. BGHZ 95, 199, 209 f. [BGH 09.07.1985 - VI ZR 244/83]; BGH, Urteile vom 25. Juni 1985 - VI ZR 27O/83 = NJW 1985, 2749, 2751 [BGH 25.06.1985 - VI ZR 270/83] und vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 197/88 = WM 1991, 246, 248 [BGH 17.10.1990 - IV ZR 197/88]; Senatsurteil vom 30. Januar 1990 - XI ZR 63/89 = WM 1990, 808, 809; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 - XI ZR 282/90 = WM 1991, 1629 [BGH 18.06.1991 - XI ZR 282/90]). - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99
Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft
Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Überprüfung, ob das Berufungsgericht im Anschluß an die vom Landgericht durchgeführte Anhörung der Klägerin und ihres Ehemannes ausnahmsweise ohne sachverständigen Rat (vgl. Senatsurteile BGHZ 95, 199, 206 und vom 15. April 1986 - VI ZR 72/85 - VersR 1986, 869, 870) zu dem Ergebnis gelangen durfte, daß aufgrund der körperlichen Behinderungen beider Elternteile die Voraussetzungen einer außergewöhnlichen und schweren Notlage im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch vorgelegen hätten. - OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
Schadensersatzklage der AOK gegen Pflegeheim abgewiesen
(2.2.1.2) Der Senat hält es deshalb für geboten, den Pflegekräften bei der Führung derartiger Beratungsgespräche einen Beurteilungsspielraum zuzubilligen und ihr Vorgehen nur daraufhin zu überprüfen, ob es auf einer gut vertretbaren Abwägung der gegenläufigen Rechtsgüterziele beruht (vgl. zum Beurteilungsspielraum bei Diagnosen: OLG Hamm VersR 2002, 578 [579]; zur gerichtlichen Kontrolle von Beratungsgesprächen im medizinischen Bereich ergänzend: BGHSt 38, 144 [154]; BGHZ 95, 199 [206]). - LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
Schwangerschaftsabbruch - unterblieben - Schadensersatz
Im Falle eines misslungenen Schwangerschaftsabbruches, dem eine Notlagenindikation zugrunde liegt, besteht ein ersatzfähiger Unterhaltsschaden der Mutter des Kindes allerdings nur dann, wenn sich die Gefahr, der mit dem straffreien Abbruch begegnet werden sollte und durfte, auch tatsächlich verwirklicht hat (BGH, NJW 1985, 2752 ff.). - OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14
Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines …
Das Landgericht war insbesondere nicht gehindert, bei seiner Beweiswürdigung die Einlassung des Beklagten zu 1) im Rahmen der nach § 141 ZPO angeordneten Parteianhörung zu verwerten (z. B. BGH VersR 1985, 965).Denn diese Gewichtung trägt dem Umstand angemessen Rechnung, dass die Hauptverantwortlichkeit für das Unfallgeschehen bei dem Beklagten zu 1) als Fahrer des unfallgeschädigten Lkw liegen muss (z. B. BGH VersR 1985, 965), schon weil es zunächst seine Sache war, das Gefahrengeschehen zu beherrschen.
- BGH, 15.04.1986 - VI ZR 72/85
Umfang des Schadensersatzes nach Fehlschlagen eines Schwangerschaftsabbruchs
- OLG München, 20.02.1992 - 1 U 2278/91
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer vorgenommener …
- BGH, 25.02.1992 - VI ZR 44/91
Ersatzpflicht des Arztes für elterlichen Unterhalt bei fehlgeschlagenen …
- LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05
Kein Schadensersatzanspruch wegen fehlender Information über die künftige …
- BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89
Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftsabbruch wegen Notlagenindikation
- BayObLG, 26.04.1990 - RReg. 3 St 78/89
Notlagenindikation; Schwangerschaftsabbruch; Anforderungen; Notlage; …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
Authentizität des Schadensereignisses im Sinne des zufälligen Zusammenstoßes …
- OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
Haftung des Arztes bei missglücktem Schwangerschaftsabbruch
- OLG Hamm, 29.03.2023 - 12 U 62/20
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Tierarzt wegen einer mangelhaft …
- OLG Hamm, 19.05.1999 - 8 U 298/98
- OLG Stuttgart, 28.01.1987 - 13 U 9/85
Schadensersatz wegen Mißlingens des Versuches des Schwangerschaftsabbruches; …
- OLG Bremen, 18.10.1983 - 1 U 221/82
Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Teilurteil
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 195/99
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Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de
BGB § 254
- ibr-online
Zur Höhe des immateriellen Schadens bei Verkehrsunfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mitverschulden - Jugendlicher - Mitfahrer - Fahrer ohne Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis
Papierfundstellen
- VersR 1985, 965
- VersR 1989, 203
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.03.1984 - VI ZR 23/82
Maßgebliches Recht bei einem Verkehrsunfall in Österreich
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Für die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung des Rechtsververhältnisses im Sinne von § 256 ZPO genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Entstehung weiterer in der Zukunft liegender Ersatzansprüche (st. Rspr. s. Senatsurteile vom 4. November 1975 - VI ZR 217/73 - VersR 1976, 291 m.w.N. und vom 13. März 1984 - VI ZR 23/82 - VersR 1984, 542, 544 - insoweit in BGHZ 90, 294 nicht abgedruckt). - BGH, 04.11.1975 - VI ZR 217/73
Voraussetzungen des Feststellungsinteresses
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Für die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung des Rechtsververhältnisses im Sinne von § 256 ZPO genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Entstehung weiterer in der Zukunft liegender Ersatzansprüche (st. Rspr. s. Senatsurteile vom 4. November 1975 - VI ZR 217/73 - VersR 1976, 291 m.w.N. und vom 13. März 1984 - VI ZR 23/82 - VersR 1984, 542, 544 - insoweit in BGHZ 90, 294 nicht abgedruckt). - BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Da der Beklagte zudem mit fast 21 Jahren erheblich älter war als der seinerzeit fast 16-jährige Kläger und damit über ein ausgeprägteres Verantwortungsbewußtsein und größere Lebenserfahrung als dieser verfügte, hätte es der Darlegung ganz besonderer Umstände bedurft, um dem Kläger einen gleichhohen Verursachungsbeitrag wie dem Beklagten anzulasten (vgl. BGHZ 34, 355 f, 366).
- BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80
Pneumatische Einrichtung
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Grundsätzlich ist es dem Richter aus Rechtsgründen nicht einmal verwehrt, allein aufgrund des (in sich stimmigen) Vortrages einer Partei festzustellen, was für wahr und was für unwahr zu erachten ist, sofern er damit nicht Beweisanträge übergeht (BGHZ 82, 13, 20, 21;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1982 - IVb ZR 653/80 - NJW 1982, 1217 m.w.Nachw.); hierzu bedarf es - entgegen der Meinung der Revision - auch nicht der Parteivernehmung nach § 448 ZPO (…BGH Urt. v. 26. Februar 1952 - I ZR 65/51 - LM ZPO § 286 B Nr. 4). - BGH, 16.12.1975 - VI ZR 175/74
Ausgleich einer schwersten Hirnverletzung mit Verlust aller geistigen Fähigkeiten …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Wenn gleichwohl das Berufungsgericht gerade wegen der starken Bewußtseinsstörung des Klägers die für einen vergleichbar Gelähmten mit vollem Bewußtsein angemessenen Schmerzensgeldbeträge deutlich unterschreitet, so entspricht dies angesichts des Wegfalls wesentlicher Funktionen des Schmerzensgeldes (Ausgleich für die täglich bewußt werdende Beeinträchtigung an Lebensfreude, Arbeitserfolg und Entfaltung der Persönlichkeit) der Rechtsprechung des Senats (s. Urteile vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 175/74 - VersR 1976, 660 und vom 22. Juni 1982 - VI ZR 247/80 - VersR 1982, 880). - BGH, 22.06.1982 - VI ZR 247/80
Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und hierdurch bedingt …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Wenn gleichwohl das Berufungsgericht gerade wegen der starken Bewußtseinsstörung des Klägers die für einen vergleichbar Gelähmten mit vollem Bewußtsein angemessenen Schmerzensgeldbeträge deutlich unterschreitet, so entspricht dies angesichts des Wegfalls wesentlicher Funktionen des Schmerzensgeldes (Ausgleich für die täglich bewußt werdende Beeinträchtigung an Lebensfreude, Arbeitserfolg und Entfaltung der Persönlichkeit) der Rechtsprechung des Senats (s. Urteile vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 175/74 - VersR 1976, 660 und vom 22. Juni 1982 - VI ZR 247/80 - VersR 1982, 880). - BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 653/80
Ehegatten aus unterschiedlichen Nationen; Unterhaltsanspruch; Anspruch auf die …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Grundsätzlich ist es dem Richter aus Rechtsgründen nicht einmal verwehrt, allein aufgrund des (in sich stimmigen) Vortrages einer Partei festzustellen, was für wahr und was für unwahr zu erachten ist, sofern er damit nicht Beweisanträge übergeht (BGHZ 82, 13, 20, 21; BGH, Urt. v. 17. Februar 1982 - IVb ZR 653/80 - NJW 1982, 1217 m.w.Nachw.); hierzu bedarf es - entgegen der Meinung der Revision - auch nicht der Parteivernehmung nach § 448 ZPO (…BGH Urt. v. 26. Februar 1952 - I ZR 65/51 - LM ZPO § 286 B Nr. 4). - BGH, 26.02.1952 - I ZR 65/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Grundsätzlich ist es dem Richter aus Rechtsgründen nicht einmal verwehrt, allein aufgrund des (in sich stimmigen) Vortrages einer Partei festzustellen, was für wahr und was für unwahr zu erachten ist, sofern er damit nicht Beweisanträge übergeht (BGHZ 82, 13, 20, 21;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1982 - IVb ZR 653/80 - NJW 1982, 1217 m.w.Nachw.); hierzu bedarf es - entgegen der Meinung der Revision - auch nicht der Parteivernehmung nach § 448 ZPO (BGH Urt. v. 26. Februar 1952 - I ZR 65/51 - LM ZPO § 286 B Nr. 4).
- BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Diese Auffassung liegt auch dem Senatsurteil vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - VRS 69, 339 - zugrunde.Soweit der Senat in den genannten Entscheidungen vom 16. Dezember 1975, 22. Juli 1982 und 2. Juli 1985 aaO. eine andere Auffassung zugrunde gelegt hat, hält er nicht mehr daran fest.
- BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91
Auswahlverschulden bei Werkvertrag
Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…vgl. BGH, Urt. v. 13.01.1969 - VI ZR 86/65, VersR 1967, 378; Urt. v. 02.07.1985 - VI ZR 68/84, VersR 1985, 965;… Urt. v. 29.03.1987 - VI ZR 311/87, VersR 1988, 570;… Urt. v. 02.10.1990 - VI ZR 14/90, NJW 1991, 165 [BGH 02.10.1990 - VI ZR 14/90] = MDR 1991, 325). - OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 55/07
Schmerzensgeldklage des schwerverletzten Beifahrers gegen die …
Zwar begründet das Mitfahren grundsätzlich ein Mitverschulden, wenn der Mitfahrer weiß oder wissen muss, dass der Fahrer nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt (BGH VersR 1985, S. 965;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 493).
- OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14
Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines …
Rn. 73 Ein Mitverschulden des Zeugen N. hat das Landgericht darüber hinaus zutreffend daraus abgeleitet, dass er dem Beklagten zu 1) das Steuer des Sprinter überließ, obwohl er wusste, dass dieser nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte (z. B. BGH VersR 1985 965: OLG Hamm VersR 2000, 1255). - OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach …
Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).Der BGH hat die Bewertung des Mitverschuldens des Beifahrers mit 1/2 in einem Fall (VersR 85, 965) als zu hoch angesehen, der dem vorliegenden nicht vergleichbar war.
- BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90
Geminderte Ersatzansprüche - Mitverschulden bei Schwarzarbeit - Erledigung …
Danach kann ein Mitverschulden auch darin bestehen, daß der Geschädigte einem Dritten, von dessen Fachkompetenz er nicht überzeugt sein konnte, eine erkennbar gefahrenträchtige Einwirkungsmöglichkeit auf eines seiner Rechtsgüter gestattet, die dann zum Schaden führt (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1967 - VI ZR 86/65 - VersR 1967, 379; vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - VersR 1985, 965 und vom 29. März 1988 - VI ZR 311/87 - VersR 1988, 570; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - VII ZR 89/71 - WM 1974, 311, 312). - OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit …
Deshalb fällt in der Abwägung nach § 254 BGB grundsätzlich dem Fahrer der gewichtigere Anteil zu (BGH VersR 1985, 965; OLG Hamm, 27. ZS., ZfS 1987, 290). - OLG Hamm, 08.05.2006 - 13 U 190/05
Dem fahruntüchtigen Fahrer kommt eine größere Verantwortung an dem …
Rn. 6 Mit seiner Berufung rügt der Kläger, das Landgericht habe entgegen den vom BGH (VersR 1985, 965) aufgestellten zutreffenden Grundsätzen übersehen, dass der Haftungsanteil eines ohne Fahrerlaubnis fahrenden Kfz-Führers, der einen Unfall durch fehlerhafte Fahrweise verursache, grundsätzlich höher zu bewerten sei als die Mithaftung des verletzten Insassen, der sich dem Fahrer in Kenntnis des Fehlens einer Fahrberechtigung zum Fahren anvertraut habe.Hierauf hebt der BGH in dem entschiedenen Fall entscheidend ab ( BGH VersR 1985, 965;… vgl. auch Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 55 Rdn 21 ).
- LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Geltendmachung materiellen und immateriellen Schadensersatzes nach einem durch …
Rn. 58 Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes in der jüngeren Rechtsprechung - der die Kammer folgt - ist für das Bestehen des Feststellungsinteresses bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens von Schäden ausreichend (BGH, Urteil vom 21.09.1987 - II ZR 20/87, in: NJW-RR 1998, 445; BGH, Urteil vom 23.04.1991 - X ZR 77/89, in: NJW 1991, 2707), die regelmäßig bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1985 - VI ZR 68/84, in: BeckRS 1985, 30401809) und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (…Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 256 Rn. 46 m.w.N.). - BGH, 29.03.1988 - VI ZR 311/87
Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens
Eine schuldhafte Mitverantwortung an der Entstehung eines Schadens kann nämlich grundsätzlich auch darin begründet sein, daß der Geschädigte einer Person, die er für die übertragene Aufgabe nicht für geeignet halten durfte, Einwirkungsmöglichkeiten auf seine Rechtsgüter gegeben hat (BGH, Urteile vom 13. Januar 1967 - VI ZR 86/65 - Überlassen eines Pkw - VersR 1967, 379; vom 13. Dezember 1973 - VIII ZR 89/71 - Auftrag zur Ausführung eines Flachdaches - WM 1974, 311 und vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - Teilnahme an einer Fahrt mit einem ohne Fahrerlaubnis fahrenden Kfz-Führer - VersR 1985, 965; vgl. auch H. Lange, Schadensersatz, § 10 IX S. 359;… MünchKomm-Grunsky, 2. Aufl., § 254 Rdnr. 30). - OLG Köln, 07.12.1998 - 16 U 14/98
Kein Mitverschulden des Beifahrers allein aufgrund der Kenntnis, daß der Fahrer …
- OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
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