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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 03.03.1994 - 1 O 208/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,25568
LG Koblenz, 03.03.1994 - 1 O 208/93 (https://dejure.org/1994,25568)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03.03.1994 - 1 O 208/93 (https://dejure.org/1994,25568)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03. März 1994 - 1 O 208/93 (https://dejure.org/1994,25568)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 577
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Rn. 53 d) Obgleich es sich um eine von der Beklagten zu 2) vorformulierte und einseitig gestellte Regelung, also um Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB (= § 1 Abs. 1 AGBG) handelt, stehen § 305c Abs. 1 BGB (= § 3 AGBG) sowie § 307 Abs. 1 BGB (= § 9 Abs. 1 AGBG) ihrer Wirksamkeit nicht entgegen, da sich der Verzicht des Klägers auf weitergehende Ansprüche nur auf den Versicherer, den Versicherungsnehmer und eventuelle weitere Gesamtschuldner erstreckt, nicht jedoch auf beliebige weitere Dritte und dies weder eine überraschende noch eine unangemessen benachteiligende Klausel ist (vgl. BGH, NJW 1985, 970; BGH, VersR 1986, 467; OLG Frankfurt/M., VersR 2003, 204; LG Heidelberg, VersR 1995, 575; LG Koblenz, VersR 1995, 577;… Geigel-Kolb, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, 40. Kap., Rdnr. 42 u. 55).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2002 - 1 U 173/01

    Zivilrecht, Sonstiges Zivilrecht

    Eine entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung des Geschädigten liegt in dieser Klausel nicht (BGH NJW 1985, 970, 971; Landgericht Koblenz, VersR 1995, 577; Landgericht Heidelberg, VersR 1995, 575).
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