Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 21.06.1995 | LG Hamburg, 08.06.1995

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2172
OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94 (https://dejure.org/1995,2172)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.05.1995 - 8 U 3815/94 (https://dejure.org/1995,2172)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 8 U 3815/94 (https://dejure.org/1995,2172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutliche Belehrung notwendig - Nur dann wird Versicherung wegen Falschangaben des Versicherungsnehmers von ihrer Leistungspflicht frei - Zum Verwendungszweck bei Neuwertentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufklärungspflichtverletzung; Belehrung; Verlust des Versicherungsschutzes; Fragenkatalog; Darlegung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 544
  • VersR 1996, 746
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    Das Gericht kann jedoch im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO ) den Behauptungen und Angaben eines Versicherungsnehmers auch dann folgen, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (vgl. BGH VersR 1991, 917 ; 1992, 868; 1993, 571).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    Das Gericht kann jedoch im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO ) den Behauptungen und Angaben eines Versicherungsnehmers auch dann folgen, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (vgl. BGH VersR 1991, 917 ; 1992, 868; 1993, 571).
  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 197/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Neuwertentschädigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    Der Tatrichter hat deshalb im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob die Verwendung der Neuwert-Entschädigung zur Wiederbeschaffung sichergestellt ist (vgl. BGH VersR 1986, 756 ; OLG Köln, RuS 1990, 45).
  • OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers i.R. eines …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    a) Der Kläger hat den ihm von der Rechtsprechung in der Kaskoversicherung zugebilligten erleichterten Diebstahlsnachweis geführt: Dafür reicht grundsätzlich der Nachweis aus, daß das Fahrzeug zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es dort nicht mehr vorgefunden wurde (vgl. OLG Hamm, VersR 1992, 49; Högen, VersR 1987, 22).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    Zum Verlust des Versicherungsanspruchs fordert die obergerichtliche Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, selbst bei vorsätzlicher -folgenlos gebliebener- Aufklärungspflichtverletzung, daß der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher darauf hingewiesen hat, daß ihm bei vorsätzlich falschen Angaben der Verlust des Versicherungschutzes auch dann droht, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eintritt (vgl. BGHZ 48, 7; VersR 1978, 121; 83, 675).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages - …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    Zum Verlust des Versicherungsanspruchs fordert die obergerichtliche Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, selbst bei vorsätzlicher -folgenlos gebliebener- Aufklärungspflichtverletzung, daß der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher darauf hingewiesen hat, daß ihm bei vorsätzlich falschen Angaben der Verlust des Versicherungschutzes auch dann droht, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eintritt (vgl. BGHZ 48, 7; VersR 1978, 121; 83, 675).
  • OLG Hamburg, 09.03.1990 - 14 U 190/89

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Verlust des Versicherungsschutzes; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    Die Rechtsprechung fordert hierzu zusätzlich einen äußerlich auffallenden Hinweis (BGHZ 48, 9) oder einen in einer nicht zu übersehenden Weise gegebenen Hinweis (vgl. BGH NJW 1969, 607; OLG Hamburg, RuS 1990, 362).
  • BGH, 20.12.1968 - IV ZR 510/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    Die Rechtsprechung fordert hierzu zusätzlich einen äußerlich auffallenden Hinweis (BGHZ 48, 9) oder einen in einer nicht zu übersehenden Weise gegebenen Hinweis (vgl. BGH NJW 1969, 607; OLG Hamburg, RuS 1990, 362).
  • OLG Köln, 21.12.1989 - 5 U 96/89

    Sicherstellung; Versicherungsnehmer; Neupreisentschädigung; Ersatzfahrzeug; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    Der Tatrichter hat deshalb im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob die Verwendung der Neuwert-Entschädigung zur Wiederbeschaffung sichergestellt ist (vgl. BGH VersR 1986, 756 ; OLG Köln, RuS 1990, 45).
  • OLG Hamm, 02.06.1993 - 20 U 380/92

    Anforderungen an den Nachweis eines Raubüberfalls

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
    Dies setzt allerdings voraus, daß die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers nicht (durch unstreitige oder vom Versicherer bewiesene) Indizien in Frage gestellt wird (vgl. OLG Hamm VersR 1994, 48).
  • AG Kenzingen, 16.08.1982 - C 451/81
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl: …

    Rn. 23 bb) Bereits in der Relevanzrechtsprechung war allgemein anerkannt, dass die Belehrung sowohl drucktechnisch als auch hinsichtlich ihrer Platzierung so ausgestaltet werden musste, dass sie für den Versicherungsnehmer nicht zu übersehen war (…Römer aaO Rn. 64; BGH, Urteil vom 8. Mai 1967 - II ZR 17/65, BGHZ 48, 7, 9), sich insbesondere vom übrigen Text desselben Dokuments durch eine andersartige drucktechnische Gestaltung (OLG Köln VersR 2009, 251, 252; OLG Nürnberg ZfSch 1995, 338) abhob.
  • OLG Naumburg, 16.02.2012 - 4 U 32/11

    Kfz-Kaskoversicherung: Arglistiges Verschweigen von Vorschäden

    Rn. 44 3. Die nach § 28 Abs. 4 Satz 1 VVG für eine Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß Abs. 2 der Vorschrift notwendige Belehrung hat die Beklagte, wie geboten, durch gesonderte Mitteilung in Textform vorgenommen, das heißt ausdrücklich und unmissverständlich erteilt und zugleich optisch durch Fettdruck aus dem übrigen Text des Anzeigeformulars hinreichend hervorgehoben (vgl. OLG Nürnberg, VersR 1996, 746; OLG Köln, VersR 2009, 252).
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …

    Das OLG Nürnberg (VersR 1996, 746) und das OLG Hamm (VersR 1999, 89) haben entschieden, dass eine Belehrung, die in gleicher Größe gedruckt ist wie die Formularfragen und sich aus dem Text des Formulars nicht hervorhebt, nicht ausreichend ist.
  • OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02

    Zum Umfang der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

    Sie ist auch drucktechnisch deutlich hervorgehoben (dazu OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 544); der Hinweis findet sich am Beginn des Formulares und weist eine im Vergleich zum folgenden Fragenkatalog größere Schriftstärke auf, schließlich fällt er durch einen links daneben angebrachten senkrechten schwarzen Balken ins Auge.
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06

    Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der …

    Dies beinhaltet nach ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine drucktechnische Hervorhebung, aufgrund deren die Belehrung vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (OLG Köln, RuS 2001, 121; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 476; OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 544; OLG Hamburg, RuS 1990, 362).
  • OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …

    - Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) und das OLG Hamm (NJW-RR 1997, 476) haben daraus abgeleitet, der Hinweis müsse drucktechnisch hervorgehoben sein, und der Senat (OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30) ist dem für einen Fall gefolgt, wo sich die Belehrung - wie üblich - am Schluss der Schadenanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand.
  • OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer …

    Entsprechend ihrer besonderen Bedeutung muss die Belehrung nicht bloß inhaltlich ausdrücklich und unmissverständlich sein, sondern sich auch drucktechnisch aus dem übrigen Text hervorheben (OLG Nürnberg, VersR 1996, 746; OLG Hamm, VersR 1999, 89; OLG Köln, VersR 2009, 252).
  • LG Erfurt, 28.11.2001 - 3 O 1297/01

    Kfz-Diebstahl: Vorschäden nicht angegeben - Versicherung leistungsfrei?

    Wenn das Oberlandesgericht Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) einen Hinweis in gleichem Druck und Druckgröße wie im Fragenkatalog nicht genügen läßt, sondern einen drucktechnisch besonders hervorgehobenen Hinweis verlangt, folgt dem das erkennende Gericht nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Nürnberg

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4121
OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95 (https://dejure.org/1995,4121)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.06.1995 - 2 U 105/95 (https://dejure.org/1995,4121)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 2 U 105/95 (https://dejure.org/1995,4121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 142 StGB; § 6 VVG; § 61 VVG; § 7 I AKB; § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB; § 12 I AKB; § 12 Abs. 1 II e AKB; § 15 II AKB
    Kfz-Haftpflichtversicherung; Leistungsfreiheit; Unfallflucht; Aufklärungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kfz-Haftpflichtversicherung; Leistungsfreiheit; Unfallflucht; Aufklärungspflichtverletzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 602 (Ls.)
  • VersR 1996, 746
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 234/86

    Deckung eines Brandschadens an der Betriebseinrichtung und an den Lagerbeständen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95
    Deshalb sind dem Versicherungsnehmer selbst Fehler des Repräsentanten, die ebensogut mit denselben Schadenfolgen eine sonstige Person hätte begehen können, zuzurechnen (BGH r + s 1988, 176, 177).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95
    Darüber hinaus ist entgegen der Ansicht des Landgerichts aber nicht erforderlich, daß auch eine Berechtigung zur Verwaltung des Versicherungsvertrags besteht (BGH NJW 1993, 1862, 1864).
  • OLG Hamm, 26.10.1994 - 20 U 48/94

    Versicherungsnehmer; Nutzung; Dienstfahrzeug; Risikoverwalter; Fehlverhalten; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95
    Nach Ansicht des Senats gilt das indessen nicht auch für die Fahrzeugversicherung (so wohl auch OLG Hamm NJW-RR 1995, 602, 603; a.A: OLG Stuttgart VersR 1977, 172, 173; OLG Frankfurt VersR 1986, 1095).
  • BGH, 20.05.1969 - IV ZR 616/68
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95
    Der Bundesgerichtshof (BGH VersR 1965, 149, 150; 1969, 695, 696) hat zwar für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ausgeführt: Das bloße Fahren des versicherten Kraftfahrzeugs durch einen Dritten könne nicht als Repräsentation gewertet werden könne; der Fahrer tue nur etwas, was sich im Rahmen des versicherten Risikos halte und durchaus als üblich anzusehen sei; das schuldhafte Verhalten des Fahrers beim Gebrauch des Kraftfahrzeugs sei ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen (§ 10 Nr. 2 c AKB) und wegen des engen Sachzusammenhangs zwischen dem Fahren und der Unfallflucht sei auch die darin liegende Aufklärungspflichtverletzung des Fahrers dem versichertem Halter nicht zuzurechnen.
  • BGH, 17.12.1964 - II ZR 17/63

    Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit einem Pkw mit rotem Nummernschild …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95
    Der Bundesgerichtshof (BGH VersR 1965, 149, 150; 1969, 695, 696) hat zwar für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ausgeführt: Das bloße Fahren des versicherten Kraftfahrzeugs durch einen Dritten könne nicht als Repräsentation gewertet werden könne; der Fahrer tue nur etwas, was sich im Rahmen des versicherten Risikos halte und durchaus als üblich anzusehen sei; das schuldhafte Verhalten des Fahrers beim Gebrauch des Kraftfahrzeugs sei ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen (§ 10 Nr. 2 c AKB) und wegen des engen Sachzusammenhangs zwischen dem Fahren und der Unfallflucht sei auch die darin liegende Aufklärungspflichtverletzung des Fahrers dem versichertem Halter nicht zuzurechnen.
  • OLG Frankfurt, 14.03.1985 - 1 U 158/84

    Handlung des Repräsentanten; Rahmen des versicherten Risikos; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95
    Nach Ansicht des Senats gilt das indessen nicht auch für die Fahrzeugversicherung (so wohl auch OLG Hamm NJW-RR 1995, 602, 603; a.A: OLG Stuttgart VersR 1977, 172, 173; OLG Frankfurt VersR 1986, 1095).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des …

    Denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht hat (…vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175;… BGH, Urt. v. 1.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222 ;… Senat, Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355 ; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ;… siehe auch Kreuter-Lange in Halm/Kreuter/Schwab, AKB , 2010, Rdn. 2008).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08

    Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen …

    Insbesondere hätte die Beklagte prüfen können, ob Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit in Betracht gekommen wäre (OLG Celle, Schaden-Praxis 2006, 358; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ; OLG Köln, VersR 1999, 963 ).

    Allerdings geht es in Fällen der vorliegenden Art um das Interesse des Versicherers, die Fahrtüchtigkeit des Versicherungsnehmers und eine etwaige Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. zu prüfen (vgl. OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2008, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 1406 ; OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).

    Es genügt die hier ohne weiteres gegebene, unabhängig vom konkreten Einzelfall zu beurteilende allgemeine Gefährdung der Sachverhaltsaufklärung (vgl. OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2008, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 1406 ; OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher …

    Die Obliegenheit besteht auch bei eindeutiger Haftungslage (…BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222), denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (…vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175;… BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222;… Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - 1 U 149/02

    Zum Garantieschutz durch ein Garantie-Versicherung von einem Garantieanbieter …

    In der Übergabe eines Fahrzeugs an einen berechtigten Fahrer liegt indessen regelmäßig ebenso wenig eine Übertragung der Verwaltung wie in dem - möglicherweise auch überwiegenden - Gebrauch des Fahrzeugs durch den Ehegatten, solange er nicht unter Ausschluss des versicherungsnehmenden Ehegatten der allein Nutzende ist (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 204, 241; VersR 1990, 261, 262, OLG Oldenburg, VersR 1996, 746;… vgl. Prölss/Martin-Prölss, VVG, 26. Aufl. 1998, § 6 Rdz. 76, 72).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Oldenburg

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.06.1995 - 323 S 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12775
LG Hamburg, 08.06.1995 - 323 S 4/95 (https://dejure.org/1995,12775)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.06.1995 - 323 S 4/95 (https://dejure.org/1995,12775)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - 323 S 4/95 (https://dejure.org/1995,12775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,12775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 746
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht