Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.02.1997 - 27 U 216/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schmerzensgeld i.R. eines Verkehrsunfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 29.08.1996 - 22 O 86/96
- OLG Hamm, 20.02.1997 - 27 U 216/96
Papierfundstellen
- NZV 1997, 440
- VersR 1998, 631
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64
Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.1997 - 27 U 216/96
Der Berufung ist darin Recht zu geben, daß der vorliegende Sachverhalt denen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1966, S. 243 und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in VersR 1987, S. 389 nicht vergleichbar ist. - OLG Hamm, 04.03.1985 - 13 U 244/83
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.1997 - 27 U 216/96
Der Berufung ist darin Recht zu geben, daß der vorliegende Sachverhalt denen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1966, S. 243 und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in VersR 1987, S. 389 nicht vergleichbar ist. - OLG Schleswig, 05.02.1976 - 7 U 153/75
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.1997 - 27 U 216/96
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Schleswig seiner in VersR 1978, S. 187 veröffentlichten Entscheidung sogar bei späterer unerwarteter Amputation des Oberschenkels die Berufung auf den Abfindungsvergleich nicht versagt.
- OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07
Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs über einen Pflichtteilsanspruch bei …
So ist schon zweifelhaft, ob der Betrag, um den sich die Klägerin benachteiligt sieht, absolut oder relativ von solchem Gewicht ist, dass der Verzicht auf ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (vgl. BGH NJW 1957, 1395 ; OLG Hamm VersR 1998, 631, 632).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 22.08.1997 - 2 U 121/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Telefonwerbung, wettbewerbswidriger Telefonanruf zur Vorbereitung eines Vertreterbesuchs, Unzulässige Einverständniserklärung durch AGB-Klausel in Bankvertrag, Bank als Akquisiteur für Versicherung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Wettbewerbswidriger Telefonanruf eines Bankangestellten
Papierfundstellen
- VersR 1998, 631
- BB 1997, 2181
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97
Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung
Das Berufungsgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (OLG Stuttgart BB 1997, 2181 = WM 1998, 2054 = WuB V B § 1 UWG 1.99). - OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06
Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützende Normen als Marktverhaltensregelungen und …
Als gemäß § 307 BGB unzulässige Klausel, die sich auch am Markt , und zwar zu Lasten der Mitbewerber und Verbraucher - nämlich bei der Kundenakquise - auswirken könnte und daher möglicherweise über § 4 Nr. 11 UWG verboten werden könnte, sei beispielhaft auf den bei Ulmer/Brandner/Hensen (AGB-Recht, 10.Aufl., § 1 UKlaG Rn.2) genannten Fall hingewiesen, dass eine Bank sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sparkontovertrags das Einverständnis des Kunden geben lässt, ihn zwecks Verabredung von Besuchsterminen zum Abschluss von Versicherungsverträgen anrufen zu dürfen (nach OLG Stuttgart BB 97, 2181). - OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 81/07
Vertrieb indizierter Medien wettbewerbswidrig
Als gemäß § 307 BGB unzulässige Klausel, die sich auch am Markt, und zwar zu Lasten der Mitbewerber und Verbraucher - nämlich bei der Kundenaquise - auswirken könnte und daher möglicherweise über § 4 Nr. 11 UWG verboten werden könnte, sei beispielhaft auf den bei Ulmer/Brandner/Hensen (AGB-Recht, 10.Aufl., § 1 UKlaG Rn.2) genannten Fall hingewiesen, dass eine Bank sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sparkontovertrags das Einverständnis des Kunden geben lässt, ihn zwecks Verabredung von Besuchsterminen zum Abschluss von Versicherungsverträgen anrufen zu dürfen (nach OLG Stuttgart BB 97, 2181).
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