Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Höhe der Entschädigungsleistung der Kfz-Kaskoversicherung bei unterlassener bzw unvollständiger Reparatur und zur Begrenzung auf den Wiederbeschaffungswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AGBG § 3 § 9; AKB § 13 Nr. 5; BGB § 249
Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier Reparaturkostenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes - Einschränkung durch AKB -Zusatz; Restwert-Anrechnung nach Versicherer-Angebot
Papierfundstellen
- VersR 2000, 1010
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91
Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97
Denn abgesehen davon, daß der Versicherungsnehmer nach § 13 Abs. 5 AKB ähnlich wie ein zum Schadensersatz nach § 249 BGB Berechtigter die Dispositionsbefugnis hat, ob und in welchem Umfang er sein Fahrzeug reparieren läßt und wofür er im Fall der Nichtreparatur die auch dann vom Versicherer zu erbringende Ersatzleistung verwendet, muß sich der Geschädigte auch im Rahmen des § 249 BGB bei der Geltendmachung der Kosten für eine fiktive Reparatur grundsätzlich in den Grenzen halten, die durch eine Abrechnung nach den Wiederbeschaffungskosten gezogen werden (vgl. BGH, NJW 1992, 903).Unabhängig davon bezieht sich diese Rechtsprechung auch lediglich auf das Verhältnis zwischen dem Geschädigten, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Satz 2 BGB Gebrauch macht, und dem Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer (vgl. BGH NJW 1993, 1849; 1992, 903).
- BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92
Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht in einem derartigen Fall der nach § 249 BGB vom Schädiger zu ersetzende Schaden lediglich in der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeuges (…BGH a.a.O.; NJW 1993, 1849, 1850).Unabhängig davon bezieht sich diese Rechtsprechung auch lediglich auf das Verhältnis zwischen dem Geschädigten, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Satz 2 BGB Gebrauch macht, und dem Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer (vgl. BGH NJW 1993, 1849; 1992, 903).
- BGH, 08.11.1995 - IV ZR 365/94
Anrechnung des Restwertes oder Veräußerungserlöses auf die Ersatzleistung
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97
Ohne Erfolg verweist der Kläger auf Rechtsprechung, die besagt, daß die Leistungspflicht des Versicherers bei Beschädigung nicht davon abhänge, ob und in welchem Umfang das Fahrzeug wiederhergestellt worden sei; vielmehr richte sich die Ersatzpflicht des Versicherers auch ohne Durchführung einer Reparatur nach den erforderlichen Reparaturkosten und werde nur durch den Wiederbeschaffungswert begrenzt; eine Anrechnung des Restwertes oder des Veräußerungserlöses des beschädigten Fahrzeuges komme auch dann nicht in Betracht, wenn das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer unrepariert veräußert werde (vgl. BGH VersR 1996, 91; OLG Stuttgart, VersR 1990, 379).Auf den Inhalt der jeweils vereinbarten AKB kommt es aber für die Frage, welche Ersatzleistung der Versicherer im Schadensfall zu erbringen hat, entscheidend an, was näherer Begründung nicht bedarf und im übrigen in den zitierten Entscheidungen des BGH (VersR 1996, 91, 92) und des OLG Stuttgart (VersR 1990, 379) auch ausdrücklich ausgeführt worden ist.
- OLG Stuttgart, 10.10.1989 - 12 U 121/89
Erstattung der Reparaturkosten; Reparatur des Fahrzeugs; Abrechnung auf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97
Ohne Erfolg verweist der Kläger auf Rechtsprechung, die besagt, daß die Leistungspflicht des Versicherers bei Beschädigung nicht davon abhänge, ob und in welchem Umfang das Fahrzeug wiederhergestellt worden sei; vielmehr richte sich die Ersatzpflicht des Versicherers auch ohne Durchführung einer Reparatur nach den erforderlichen Reparaturkosten und werde nur durch den Wiederbeschaffungswert begrenzt; eine Anrechnung des Restwertes oder des Veräußerungserlöses des beschädigten Fahrzeuges komme auch dann nicht in Betracht, wenn das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer unrepariert veräußert werde (vgl. BGH VersR 1996, 91; OLG Stuttgart, VersR 1990, 379).Auf den Inhalt der jeweils vereinbarten AKB kommt es aber für die Frage, welche Ersatzleistung der Versicherer im Schadensfall zu erbringen hat, entscheidend an, was näherer Begründung nicht bedarf und im übrigen in den zitierten Entscheidungen des BGH (VersR 1996, 91, 92) und des OLG Stuttgart (VersR 1990, 379) auch ausdrücklich ausgeführt worden ist.
- BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97
Bei einer folgenlosen Obliegenheitsverletzung der hier fraglichen Art wird der Versicherer nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 1984, 228; 1976, 849; 1975, 752) aber nur dann - selbst bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen - von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens traf, und der Versicherer den Versicherungsnehmer über die mögliche Leistungsfreiheit auch bei vorsätzlicher folgenloser Obliegenheitsverletzung belehrt hat (vgl. BGH VersR 1978, 121). - BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75
Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97
Bei einer folgenlosen Obliegenheitsverletzung der hier fraglichen Art wird der Versicherer nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 1984, 228; 1976, 849; 1975, 752) aber nur dann - selbst bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen - von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens traf, und der Versicherer den Versicherungsnehmer über die mögliche Leistungsfreiheit auch bei vorsätzlicher folgenloser Obliegenheitsverletzung belehrt hat (vgl. BGH VersR 1978, 121). - BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73
Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97
Bei einer folgenlosen Obliegenheitsverletzung der hier fraglichen Art wird der Versicherer nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 1984, 228; 1976, 849; 1975, 752) aber nur dann - selbst bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen - von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens traf, und der Versicherer den Versicherungsnehmer über die mögliche Leistungsfreiheit auch bei vorsätzlicher folgenloser Obliegenheitsverletzung belehrt hat (vgl. BGH VersR 1978, 121). - BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75
Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97
Bei einer folgenlosen Obliegenheitsverletzung der hier fraglichen Art wird der Versicherer nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 1984, 228; 1976, 849; 1975, 752) aber nur dann - selbst bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen - von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens traf, und der Versicherer den Versicherungsnehmer über die mögliche Leistungsfreiheit auch bei vorsätzlicher folgenloser Obliegenheitsverletzung belehrt hat (vgl. BGH VersR 1978, 121).
- OLG Karlsruhe, 21.10.2010 - 9 U 41/10
Kfz-Kaskoversicherung: Vollständigkeit einer Reparatur im Sinne der …
Rn. 20 Die entsprechende Klausel ist allerdings zweifellos wirksam (vgl. nur OLG Frankfurt/M, VersR 2000, 1010). - OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung: …
Nach § 49 VVG in Verbindung mit § 13 AKB geht es um den Umfang der vertraglichen Versicherungsleistung, den die Beklagte im Rahmen der Vertragsfreiheit im Wesentlichen selbst bestimmen kann (vgl. auch LG München NJW-RR 2001, 169; OLG Frankfurt VersR 2000, 1010 für § 13 Nr. 5 AKB). - LG Dortmund, 20.04.2011 - 2 O 272/10
I.R.d. Fahrzeugvollversicherung kann aus AKB kein Anspruch auf Abgabe einer …
Nach zutreffender und herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung wird die Beschränkung der Entschädigung auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert bis zum Nachweis einer Reparatur nicht für unwirksam gehalten (OLG Frankfurt, VersR 2000, 1010; OLG Hamm r + s 1998; zuletzt näher LG Dortmund VersR 2009, 926;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Ziffer A.2.13 AKB 2008 Rn. 17 f;… Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., Ziffer A.2.7, Rn. 11 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 180/03
Voraussetzungen des Sachverständigenverfahrens
Gegen die Wirksamkeit von § 13 Abs. 5 AKB bestehen keine rechtlichen Bedenken (OLG Frankfurt, VersR 2000, 1010 ; OLG Hamm, VersR 2000, 629 ). - LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07
Wirksamkeit einer die Erstattung der Reparaturkosten nur nach einer fachgerechten …
Die Vertragsparteien sind frei, Voraussetzungen und Höhe einer Entschädigungsleistung zu vereinbaren (vgl. OLG Frankfurt VersR 2000, 1010). - AG Coburg, 23.01.2008 - 14 C 1612/07
Kasko - Klausel begrenzt bei Nichtreparatur auf Totalschaden
Die von der Beklagten der Abrechnung zugrunde gelegte Regelung des § 13 Abs. 5 AKB ist auch nicht überraschend im Sinn des § 305 c BGB und dementsprechend auch nicht unwirksam (…vgl. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 20. Auflage, § 13 AKB RN 17, 0LG Frankfurt, Urteil vom 12.11.1998, AZ: 15 U 269/97, LG Coburg, Urteil vom 10.08.2001, AZ: 32 S 115/01). - AG Düsseldorf, 12.05.2009 - 40 C 11773/08
Verbleiben der Wahlmöglichkeit zwischen Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes …
Sie verstößt nicht gegen § 307 BGB und benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen (vgl. OLG Hamm, NZV 200, 124, OLG Frankfurt, VersR 2000, 1010). - AG Mönchengladbach, 25.02.2003 - 5 C 587/02
Anspruch aus einem Versicherungsvertrag auf Ersatz des Schadens an einem Auto; …
Rn. 25 Viertens, sind auch nach § 249 S. 2 BGB a. F. fiktive Reparaturkosten nur bis zur Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert ersatzfähig (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1992, AZ VI ZR 142/91; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.11.1998, AZ: 15 U 269/97; OLG Hamm, Urteil vom 18.09.1997, AZ: 6 U 85/97).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 278 BGB; § 29a StVZO
KfZ-Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei; Übergabe der grünen Versicherungskarte ohne Belehrung über die Beschränkung der Fahrzeugversicherung auf den europäischen Teil - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
KfZ-Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei; Übergabe der grünen Versicherungskarte ohne Belehrung über die Beschränkung der Fahrzeugversicherung auf den europäischen Teil
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 245
- MDR 2000, 450
- VersR 2000, 1010 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84
Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers für Unfall im Ausland bei angegebener …
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99
Gleichwohl entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1986, 541, 542 = MDR 1986, 739; BGH VersR 1969, 1088; BGH VersR 1964, 840; ebenso OLG Hamm VersR 1990, 82, 84) [OLG Hamm 26.04.1989 - 20 U 252/88], dass die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu führt, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist.Die damit zustande gekommene Individualvereinbarung geht Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (BGH VersR 1986, 541, 542).
- BGH, 28.10.1992 - IV ZR 326/91
Anknüpfung an gemeinsames Aufenthaltsstatut bei Verkehrsunfall - Einschränkungen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99
Das gilt nur dann nicht, wenn der Versicherer gleichzeitig erklärt, den Versicherungsschutz für die Türkei örtlich oder seinem Umfang nach begrenzen zu wollen (BGHZ 120, 87 = VersR 1993, 88 = NJW 1993, 1007). - OLG Hamm, 26.04.1989 - 20 U 252/88
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99
Gleichwohl entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1986, 541, 542 = MDR 1986, 739; BGH VersR 1969, 1088; BGH VersR 1964, 840; ebenso OLG Hamm VersR 1990, 82, 84) [OLG Hamm 26.04.1989 - 20 U 252/88], dass die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu führt, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist. - BGH, 08.10.1969 - IV ZR 627/68
Anforderungen an die Deckungszusage bei einer Haftpflichtversicherung - Umfang …
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99
Gleichwohl entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1986, 541, 542 = MDR 1986, 739; BGH VersR 1969, 1088; BGH VersR 1964, 840; ebenso OLG Hamm VersR 1990, 82, 84) [OLG Hamm 26.04.1989 - 20 U 252/88], dass die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu führt, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist. - BGH, 08.06.1964 - II ZR 163/61
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99
Gleichwohl entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1986, 541, 542 = MDR 1986, 739; BGH VersR 1969, 1088; BGH VersR 1964, 840; ebenso OLG Hamm VersR 1990, 82, 84) [OLG Hamm 26.04.1989 - 20 U 252/88], dass die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu führt, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist.
- OLG Hamm, 15.01.2020 - 20 U 198/19
Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei; …
Rn. 28 Mithin ist eine Verletzung der Beratungspflicht der Beklagten aus § 6 Abs. 4 VVG vorliegend nur deshalb denkbar, weil die Beklagte eine grüne Versicherungskarte ausstellte, in der das Länderkürzel für die Türkei nicht gestrichen war, und weil dadurch bei einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer unabhängig davon, dass sich die grüne Versicherungskarte nur auf die Haftpflichtversicherung bezieht, ohne eine entsprechende Klarstellung die Fehlvorstellung entstehen kann, er genieße auch für die Kaskoversicherung Versicherungsschutz im gesamten Gebiet der Türkei (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 29.09.1999 - 2 U 157/99, NVersZ 2000, 388). - OLG Celle, 29.01.2026 - 11 U 119/25
Zurückweisung der Berufung mangels Anspruchs auf Schadesnersatz wegen …
Der Senat versteht das Urteil allerdings dahin, dass ein Versicherer im Allgemeinen zunächst einmal davon ausgehen muss, dass ein Versicherungsnehmer nicht über die räumliche Begrenzung des Versicherungsschutzes aufgeklärt ist, und dies erst recht, wenn der Versicherungsnehmer von sich aus auf den Versicherer zutritt und von Plänen berichtet, mit dem versicherten Fahrzeug in die Türkei zu fahren, ohne ausdrücklich mitzuteilen, dass er Kenntnis von der räumlichen Begrenzung des (Kasko-) Versicherungsschutzes hat (vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 29. September 1999 - 2 U 157/99, juris Rn. 4 f.). - OLG Stuttgart, 15.08.2002 - 13 U 213/01
Welche Verkehrssicherungspflicht bei Gefahren durch Stromkabel?
Arbeitnehmer des Unternehmers (hier der Beklagte Ziff. 2), die den Bau zumindest weitgehend in eigener Verantwortung leiten, sind Dritten gegenüber ebenfalls verkehrssicherungspflichtig (OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 245).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.10.1999 - 20 W 18/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
AKB § 2
Hinweispflicht des Versicherers auf die räumliche Geltung des Versicherungsschutzes; Schadensersatzpflicht wegen unrichtiger Aufklärung über Übung anderer Versicherer - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Hinweis auf Ausschluss
Verfahrensgang
- LG Münster, 17.06.1999 - 15 O 131/99
- OLG Hamm, 01.10.1999 - 20 W 18/99
Papierfundstellen
- VersR 2000, 1010
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 06.03.1998 - 10 U 134/97
Aufklärungspflicht bei erkennbarer Absicht einer Nutzung des Kfz außerhalb …
Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1999 - 20 W 18/99
Der Versicherer oder sein Agent sind zwar verpflichtet, auf den eingeschränkten räumlichen Geltungsbereich für den Versicherungsschutz hinzuweisen, wenn, was der Antragsteller zu beweisen hat, besondere Umstände auf die naheliegende Nutzung des Kraftfahrzeugs im außereuropäischen Raum oder eine unrichtige Vorstellung des Versicherungsnehmers hindeuten (zuletzt OLG Koblenz, NVersZ 1999, 430).
- OLG Hamm, 15.01.2020 - 20 U 198/19
Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei; …
Das folgt bereits aus dem Wortlaut von § 6 Abs. 4 S. 1 VVG, wonach eine Verpflichtung zur Beratung besteht, "soweit für den Versicherer ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist" (vgl. aber schon für die Zeit vor Inkrafttreten des § 6 VVG n.F. BGH…, Urteil vom 13.04.2005 - IV ZR 86/04, VersR 2005, 824, juris Rn. 13; vgl. auch Senat, Beschluss vom 01.10.1999 - 20 W 18/99, Schaden-Praxis 2000, 176). - OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 87/04
Kfz-Kaskoversicherung: Ausschluss der Türkei aus dem räumlichen …
Das OLG Karlsruhe (ZfSch 1993, 187) misst der "Grünen Karte" eine besondere Bedeutung bei und sieht in deren Beantragung den Anlass für eine Hinweispflicht des Versicherers (vgl. hierzu auch OLG Hamm VersR 2000, 1010 und ZfS 1991, 97; OLG Stuttgart Sch-Prax 1993, 188).
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