Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99 |
Betrunkener Fußgänger auf der Bundesstraße
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
StVO § 3 Abs. 2 Buchst. a
- Judicialis
StVO § 3 Abs. 2 Buchst. a
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hilfsbedürftig - Hilfsbedürftigkeit - Fußgänger - Alkohol - Betrunken
- rabüro.de
Fußgänger, der erkennbar alkoholisiert auf die Fahrbahn läuft, ist hilfsbedürtig im Sinne der StVO
- RA Kotz
Wann ist ein Fußgänger hilfsbedürftig?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 3 Abs. 2 lit. a
Hilfsbedürftigkeit eines Fußgängers wegen Alkoholisierung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1040
- MDR 2000, 155
- NZV 2000, 120
- VersR 2000, 199
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
Diese durch die Verordnung zur Änderung der StVO vom 21. Juli 1980 (BGBl. I S. 1060) eingefügte und am 1. August 1980 in Kraft getretene Vorschrift soll den Schutz der darin genannten Verkehrsteilnehmer verbessern (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - VI ZR 219/93 - VersR 1994, 739).Insoweit kann es mithin für den Streitfall nur darauf ankommen, ob für den Erstbeklagten der verkehrsuntüchtige Zustand des Klägers und seine sich hieraus ergebende Hilfsbedürftigkeit erkennbar war (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - aaO - sowie OLG Schleswig, VersR 1987, 825 und OLG Hamm NZV 1991, 466, 467).
- OLG Hamm, 22.01.1991 - 27 U 164/90
Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Radfahrers mit einem …
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
Insoweit kann es mithin für den Streitfall nur darauf ankommen, ob für den Erstbeklagten der verkehrsuntüchtige Zustand des Klägers und seine sich hieraus ergebende Hilfsbedürftigkeit erkennbar war (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - aaO - sowie OLG Schleswig, VersR 1987, 825 und OLG Hamm NZV 1991, 466, 467). - OLG München, 08.05.1987 - 10 U 5721/86
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem 11 Jahre alten Radfahrer des …
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
Nach dem Schutzzweck der Vorschrift sind nämlich die Verpflichtungen des § 3 Abs. 2 a StVO zu erfüllen, wenn nicht ihre Voraussetzungen - hier die Hilfsbedürftigkeit - ausgeschlossen werden können (OLG München NZV 1988, 66, 67).
- OLG Schleswig, 16.01.1986 - 7 U 82/84
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
Insoweit kann es mithin für den Streitfall nur darauf ankommen, ob für den Erstbeklagten der verkehrsuntüchtige Zustand des Klägers und seine sich hieraus ergebende Hilfsbedürftigkeit erkennbar war (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - aaO - sowie OLG Schleswig, VersR 1987, 825 und OLG Hamm NZV 1991, 466, 467). - BGH, 10.01.1989 - VI ZR 99/88
Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers auf Straßen außerorts; Einhaltung eines …
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
So ist von der Rechtsprechung bei einem vergleichbaren, auf Alkoholisierung hinweisenden Verhalten des Fußgängers eine Geschwindigkeit von 47-50 km/h (Senatsurteil vom 10. Januar 1989 - VI ZR 99/88 - NZV 1989, 265), von 30-35 km/h (OLG Celle VersR 1953, 290 und DAR 1957, 73) und selbst von 20-25 km/h (Senatsurteil vom 21. Mai 1968 - VI ZR 128/67 - VM 1968 Nr. 126) noch für zu schnell erachtet worden. - BGH, 21.05.1968 - VI ZR 128/67
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers in der Silvesternacht
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
So ist von der Rechtsprechung bei einem vergleichbaren, auf Alkoholisierung hinweisenden Verhalten des Fußgängers eine Geschwindigkeit von 47-50 km/h (Senatsurteil vom 10. Januar 1989 - VI ZR 99/88 - NZV 1989, 265), von 30-35 km/h (OLG Celle VersR 1953, 290 und DAR 1957, 73) und selbst von 20-25 km/h (Senatsurteil vom 21. Mai 1968 - VI ZR 128/67 - VM 1968 Nr. 126) noch für zu schnell erachtet worden. - KG, 18.04.1974 - 12 U 2207/73
Geltendmachung von übergegangenen Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall; …
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
War bei dieser Sachlage ein Ausweichen nach links in Fahrtrichtung des Fußgängers schon objektiv zur Vermeidung eines Zusammenstoßes nicht geeignet (vgl. KG, VersR 1975, 140), so mußte der Erstbeklagte erst recht wegen des von ihm wahrgenommenen Verhaltens des Klägers, der sich bereits auf der Fahrbahn befand und sich taumelnd und winkend zur Fahrbahnmitte fortbewegte, mit einer Fortsetzung dieses verkehrswidrigen Verhaltens rechnen und deshalb seine Geschwindigkeit in wesentlich stärkerem Maß reduzieren, um eine Gefährdung des Fußgängers zu vermeiden. - BGH, 23.10.1959 - 4 StR 409/59
Kraftfahrer - Fußgänger - Überqueren einer Straße - Straßenbahngleise - …
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
verursacht war, in jedem Fall auf einen hilfsbedürftigen Zustand schließen, der erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme im Sinne des § 3 Abs. 2 a StVO gebot (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Oktober 1959 - 4 StR 409/59 - VRS 18, 52 f.). - BGH, 15.03.1960 - VI ZR 28/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
Das vom Erstbeklagten bei seiner Anhörung vor dem Berufungsgericht geschilderte Verhalten des Klägers, der taumelnd und winkend auf die Straße gerannt sei, wies den Kläger als erkennbar verkehrsuntauglich aus und ließ eine geordnete Reaktion auf ein schnell herannahendes Kraftfahrzeug nicht erwarten (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 - VersR 1960, 429 sowie OLG Köln VRS 75, 87, 88). - BGH, 28.03.1961 - VI ZR 173/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 28. März 1961 - VI ZR 173/60 - VersR 1961, 592 f. ausgeführt, ein solcher Grundsatz, wie er dort wegen des unauffälligen Verhaltens des Fußgängers zur Anwendung gelangt ist, könne nicht eingreifen, wenn der Beklagte Anlaß hätte haben müssen, an dem verkehrsgerechten Verhalten des Verletzten zu zweifeln, vor allem also, wenn er hätte erkennen können, daß der Verletzte betrunken und verkehrsuntüchtig war. - OLG Köln, 06.04.1984 - 3 Ss 54/84
- OLG Köln, 13.05.1987 - 27 U 97/86
- LG Köln, 15.02.1984 - 19 S 295/83
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten Fußgänger
- AG Köln, 07.01.1983 - 266 C 461/82
- OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4757/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus …
Für § 3 II a StVO ist im Übrigen maßgeblich, dass die Person aufgrund äußerer Merkmale erkennbar einer der in der Norm genannten verkehrsschwachen Gruppe angehört (BGH VersR 2000, 199 ; OLG Schleswig VersR 1987, 825 [826];… Hentschel/König/Dauer- König , Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 3 StVO Rz. 29 a). - BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen …
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 20/99 - VersR 2000, 199, 200) begründet ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers eine Erhöhung der Betriebsgefahr, die im Rahmen der Abwägung nach §§ 254 BGB, 9 StVG zu Gunsten des Verletzten zu berücksichtigen ist, denn eine völlige Haftungsfreistellung des Kfz-Halters von der Gefährdungshaftung im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG a.F. kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG a.F. vorliegt. - OLG Hamm, 19.08.2024 - 7 U 58/23
Ansehen eines erkennbar alkoholisierten Fußgängers als hilfsbedürftiger …
Zwar ist auch ein erkennbar alkoholisierter Fußgänger als hilfsbedürftig im Sinn des § 3 Abs. 2a StVO anzusehen (im Anschluss an BGH Urt. v. 26.10.1999 - VI ZR 20/99, r+s 2000, 64 = juris Rn. 8).Die Anwendung von § 3 Abs. 2a StVO setzt allerdings voraus, dass der gefährdete Verkehrsteilnehmer - wie hier nicht - aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale als hilfsbedürftig in diesem Sinne zu erkennen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26.10.1999 - VI ZR 20/99, r+s 2000, 64 = juris Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 27.02.2024 - 7 U 120/22, NJW-RR 2024, 894 = juris Rn. 20 m. w. N.).
Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat nach eigener Überprüfung anschließt, dass auch erkennbar alkoholisierte Fußgänger - um eine solche hat es sich bei der Verletzten möglicherweise gehandelt - als hilfsbedürftig im Sinn dieser Vorschrift anzusehen sind (BGH Urt. v. 26.10.1999 - VI ZR 20/99, juris Rn. 8 mwN).
Von der Zielsetzung der Vorschrift her, die gesteigerte Rücksichtnahme auf erkennbar objektiv hilfsbedürftige Personen verlangt, kann es nämlich keinen Unterschied bedeuten, ob die mangelnde Verkehrstüchtigkeit auf Jugend, Alter oder einem besonderen körperlichen bzw. geistigen Zustand beruht, ob dieser dauerhaft oder nur vorübergehend ist und ob der Betroffene verschuldet oder unverschuldet in diesen Zustand geraten ist (BGH Urt. v. 26. Oktober 1999 - VI ZR 20/99, juris Rn. 8).
Voraussetzung für die von § 3 Abs. 2a StVO verlangte "äußerste Sorgfalt" ist vielmehr lediglich, dass der gefährdete Verkehrsteilnehmer aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale als eine den vorgenannten Gruppen zugehörige Person zu erkennen ist (BGH Urt. v. 26. Oktober 1999 - VI ZR 20/99, juris Rn. 8).
Insoweit kommt es mithin nur darauf an, ob für den Fahrzeugführer der verkehrsuntüchtige Zustand des besonderes geschützten Verkehrsteilnehmers und seine sich hieraus ergebende Hilfsbedürftigkeit erkennbar ist (vgl. BGH Urt. v. 26.10.1999 - VI ZR 20/99, juris Rn. 8 mwN).
Ist dies der Fall, ist für den Vertrauensgrundsatz kein Raum (vgl. BGH Urt. v. 26.10.1999 - VI ZR 20/99, juris Rn. 9).
- OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers
Er muss nicht noch erkennbar hilfebedürftig sein, um den besonderen Schutz des § 3 Abs. 2a StVO zu erfahren (vgl. BGH, NJW 1994, 2829 (2830); NJW 2000, 1040 (1041);… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO, Rdn. 29 a)). - LAG Niedersachsen, 03.12.2001 - 17 Sa 310/01
Unfall im Rahmen einer Beförderung der Arbeitnehmer auf Veranlassung des …
So etwa beim organisierten Transport Versicherter in einem Betriebsfahrzeug von der Wohnung zum Betrieb (BGH v. 22.10.1968, a.a.O. und BGH v. 05.11.1991 - VI ZR 20/99 - NJW 1992, 572), oder auch wenn der Unternehmer Arbeitnehmer wegen späten Arbeitsendes (…BGH v. 13.01.1976, a.a.O.) oder wegen auswärtigen Arbeitseinsatzes (…BGH v. 08.05.1973, a.a.O. und BGH v. 19.12.1967 - VI ZR 6/66 - AP Nr. 2 zu § 637 RVO) mit einem Betriebsfahrzeug nach Hause bringen lässt.Aus der Sicht der beteiligten Arbeitnehmer diente die Unglücksfahrt nicht nur betrieblichen Zwecken, sondern ihre Durchführung war Teil der betrieblichen Organisation (vgl. BGH v. 05.11.1991, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 03.04.2025 - 12 U 5/24
Beachten der Ausgleichsfunktion bei der Bemessung des Schmerzensgeldes; Vornahme …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezeichnung - Prozeßpartei - Parteibezeichnung - Auslegung - Rechtsmittelführer - Rechtsmittel - Berufung - Form - Frist
- rechtsportal.de
ZPO § 518 Abs. 2
Bezeichnung des Rechtsmittelführers - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1661
- VersR 2000, 1299
- VersR 2000, 199
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Formvorschrift des § 518 Abs. 2 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - NJW 1999, 1554 sowie Senatsbeschluß vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 - NJW 1996, 320 jeweils m.w.N.).Vielmehr kann sie auch im Weg der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (Senatsurteile vom 15. Dezember 1998 (aaO) und vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98 - NJW 1999, 291, Senatsbeschluß vom 18. April 2000 - VI ZB 1/00 -, jeweils m.w.N.).
Seine Anwendung setzt allerdings voraus, daß bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung Zweifel an der Person des Rechtsmittelführers ausgeschlossen sind (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 (aaO) sowie Senatsbeschluß vom 7. November 1995 (aaO)).
Das Berufungsgericht hat dies im Ansatz nicht verkannt und auch nicht übersehen, daß im Fall einer fehlerhaften Bezeichnung des Rechtsmittelklägers auch Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils für die Auslegung der Berufungsschrift heranzuziehen sind, wenn wie im Streitfall eine vollständige Abschrift des Urteils für das Berufungsgericht beigefügt ist (Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 (aaO)).
Auch das Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 (aaO) besagt nicht, daß bereits die Berufungsschrift für sich genommen auslegungsbedürftig sein muß.
Wie der Senat im Urteil vom 15. Dezember 1998 (aaO) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt hat, darf nämlich die Zulässigkeit der Berufung unter Beachtung der Verfahrensgarantie des Grundgesetzes den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW 1991, 3140), nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern, wenn für Gericht und Prozeßgegner das wirklich Gewollte deutlich wird (so auch BGH, Beschluß vom 11. Februar 1999 - V ZB 27/98 - NJW-RR 1999, 938).
Da sich jedenfalls für den fachkundigen Leser, dessen Sicht hier maßgeblich ist (Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 (aaO)), aus dem der Berufungsschrift beigefügten Urteil in eindeutiger Weise ergab, daß durch dieses Urteil nur der Beklagte zu 2) beschwert war, war auch der vom Berufungsgericht erwogene Umstand, daß der Beklagte zu 1) im Tenor des landgerichtlichen Urteils dahingehend erwähnt sei, daß der Beklagte zu 2) neben dem Beklagten zu 1) als Gesamtschuldner verurteilt werde, nicht geeignet, ernsthafte Zweifel daran zu erwecken, daß als Rechtsmittelkläger nur der Beklagte zu 2) in Betracht kam.
- BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98
Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00
Vielmehr kann sie auch im Weg der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (…Senatsurteile vom 15. Dezember 1998 (aaO) und vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98 - NJW 1999, 291, Senatsbeschluß vom 18. April 2000 - VI ZB 1/00 -, jeweils m.w.N.).Dieser Grundsatz gilt nicht nur bei einer Vertauschung der Parteirollen, wie sie dem Senatsurteil vom 13. Oktober 1998 (aaO) zugrunde liegt, sondern auch dann, wenn wie im Streitfall die Verwechslung innerhalb einer aus mehreren Personen bestehenden Parteiseite erfolgt ist.
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von den Sachverhalten, die dem Beschluß des BGH vom 16. Juli 1998 (…aaO) und dem Senatsurteil vom 13. Oktober 1998 (aaO) zugrunde liegen.
- BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98
Fehlerhafte Bezeichnung des Berufungsklägers
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00
Daran fehlt es, wenn in der Berufungsschrift der Rechtsmittelführer in der Weise unrichtig bezeichnet ist, daß anstelle des wirklichen Berufungsklägers ein anderes, mit ihm nicht identisches Rechtssubjekt bezeichnet wird (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98 - NJW 1998, 3499).Soweit dem angefochtenen Beschluß entnommen werden könnte, daß bei eindeutiger, jedoch fehlerhafter Bezeichnung des Berufungsklägers kein Raum für eine Auslegung sei, findet diese Auffassung in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Beschluß des VII. Zivilsenats vom 16. Juli 1998 (aaO) keine Stütze, auch wenn der Leitsatz dieses Beschlusses mißverständlich sein mag.
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von den Sachverhalten, die dem Beschluß des BGH vom 16. Juli 1998 (aaO) und dem Senatsurteil vom 13. Oktober 1998 (…aaO) zugrunde liegen.
- BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95
Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Formvorschrift des § 518 Abs. 2 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - NJW 1999, 1554 sowie Senatsbeschluß vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 - NJW 1996, 320 jeweils m.w.N.).Seine Anwendung setzt allerdings voraus, daß bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung Zweifel an der Person des Rechtsmittelführers ausgeschlossen sind (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 (aaO) sowie Senatsbeschluß vom 7. November 1995 (aaO)).
- BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00
Wie der Senat im Urteil vom 15. Dezember 1998 (…aaO) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt hat, darf nämlich die Zulässigkeit der Berufung unter Beachtung der Verfahrensgarantie des Grundgesetzes den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW 1991, 3140), nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern, wenn für Gericht und Prozeßgegner das wirklich Gewollte deutlich wird (so auch BGH, Beschluß vom 11. Februar 1999 - V ZB 27/98 - NJW-RR 1999, 938). - BGH, 18.04.2000 - VI ZB 1/00
Unzulässigkeit der Berufung mangels Einhaltung der Form
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00
Vielmehr kann sie auch im Weg der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (…Senatsurteile vom 15. Dezember 1998 (aaO) und vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98 - NJW 1999, 291, Senatsbeschluß vom 18. April 2000 - VI ZB 1/00 -, jeweils m.w.N.). - BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98
Benennung der falschen Prozeßpartei in einer Einspruchsschrift gegen ein …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00
Wie der Senat im Urteil vom 15. Dezember 1998 (…aaO) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt hat, darf nämlich die Zulässigkeit der Berufung unter Beachtung der Verfahrensgarantie des Grundgesetzes den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW 1991, 3140), nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern, wenn für Gericht und Prozeßgegner das wirklich Gewollte deutlich wird (so auch BGH, Beschluß vom 11. Februar 1999 - V ZB 27/98 - NJW-RR 1999, 938).
- BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05
Metrosex
Da sich somit jedenfalls im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und des beigefügten erstinstanzlichen Urteils hinreichend klar die Beklagte als die Person der Rechtsmittelklägerin ergab, wäre die falsche Bezeichnung der Berufungsklägerin auch bei dieser Sachlage unschädlich (vgl. BGH, Beschl. v. 30.5.2000 - VI ZB 12/00, NJW-RR 2000, 1661, 1662 m.w.N.). - BGH, 08.04.2004 - III ZR 20/03
Wirtschaftliche Identität des beabsichtigten und des tatsächlich abgeschlossenen …
Vielmehr kann sie - nicht zuletzt unter Beachtung des Grundsatzes, daß der Zugang zu den Instanzen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unzumutbar erschwert werden darf - auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorhandenen Unterlagen gewonnen werden (BGH, Urteile vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98 - NJW 1999, 291, 292 = VersR 1999, 636, 637; vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - NJW 1999, 1554 = VersR 1999, 900, 901 und vom 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00 - NJW 2002, 1430 f.; Beschlüsse vom 18. April 2000 - VI ZB 1/00 - NJW-RR 2000, 1371 f.; vom 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00 - VersR 2000, 1299, 1300 …und vom 20. Januar 2004 aaO). - BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 332/18
Revisionsverfahren über Anspruch des Vermieters auf Duldung einer …
Rn. 18 Jedoch kann der bei einer falschen oder ungenauen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der Rechtsmittelschrift im Hinblick auf dessen Identifizierbarkeit bestehende Mangel behoben werden, wenn der richtige Rechtsmittelkläger aufgrund weiterer Erkenntnismöglichkeiten innerhalb der Rechtsmittelfrist zweifelsfrei erkennbar wird, beispielsweise im Wege der Auslegung der Rechtsmittelschrift sowie der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist vorliegenden Unterlagen und Umstände (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2004 - VI ZB 53/03, aaO unter II 1 b aa; vgl. auch Beschluss vom 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00, NJW-RR 2000, 1661 unter II 1).
- OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung eines …
Insbesondere ist eine falsche Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift unschädlich, wenn sich aus der beigefügten Urteilsabschrift ergibt, dass der Bezeichnete nicht beschwert ist und nur die andere Partei als Rechtsmittelführer in Betracht kommen kann (BGH, NJW-RR 2000, 1661). - BGH, 24.05.2006 - IV ZB 47/05
Rechtsfolgen des Abweichens von Urteil und -ausfertgung
Dazu gehört die Bezeichnung der Partei, gegen die sich das Rechtsmittel richtet (BGH, Beschlüsse vom 21. März 1991 - IX ZB 6/91 - NJW 1991, 2081 unter II 1; vom 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00 - VersR 2000, 1299 unter 1).Ein Berufungsgericht ist gehalten, bei fehlerhafter oder unvollständiger Parteibezeichnung Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen (und beigefügten) Urteils für die Auslegung der Berufungsschrift heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 aaO unter II 2).
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der …
Aus der Revisionsschrift muss entweder schon für sich allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, wie etwa dem beigefügten zweitinstanzlichen Urteil, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Revisionskläger ist und wer Revisionsbeklagter sein soll (BGH 13. Januar 2004 - VI ZB 53/03 - NJW-RR 2004, 572; 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - VersR 1999, 900; 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00 - VersR 2000, 1299). - BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03
Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des …
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Formvorschrift des § 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (früher: § 518 Abs. 2 ZPO a.F.) nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zweifelsfrei angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - VersR 1999, 900; Beschluß vom 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00 - VersR 2000, 1299, 1300; vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 - VersR 1996, 251).Vielmehr kann sie auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (vgl. Senatsurteile vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98 - VersR 1999, 636, 638;… vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - aaO; Senatsbeschlüsse vom 18. April 2000 - VI ZB 1/00 - NJW-RR 2000, 1371, 1372 sowie vom 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00 - aaO).
- BGH, 20.01.2004 - VI ZB 68/03
Anforderungen an die Bezeichnung der rechtsmittelführenden Partei in der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Formvorschrift des § 519 Abs. 2 ZPO (früher § 518 Abs. 2 ZPO) nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - VersR 1999, 900; Beschluß vom 13. Januar 2003 - VI ZB 53/03 - noch nicht veröff.; vom 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00 - VersR 2000, 1299, 1300 und vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 - VersR 1996, 251).Vielmehr kann sie auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (Senatsurteile vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98 - VersR 1999, 636, 637 …und vom 15. Dezember 1998 aaO; Beschluß vom 18. April 2000 - VI ZB 1/00 - NJW-RR 2000, 1371 sowie vom 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00 - aaO).
- BGH, 22.09.2009 - VI ZB 76/08
Umdeutung oder Heilung eines Bezeichnungsmangels
Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, dass zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift gemäß § 519 Abs. 2 ZPO auch die Angabe gehört, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird; aus der Berufungsschrift muss entweder für sich allein oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00 - VersR 2002, 777; Senatsbeschlüsse vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 - VersR 1996, 251 und vom 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00 - VersR 2000, 1299 m.w.N.). - BGH, 15.03.2022 - VI ZB 20/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Bezeichnung von Berufungskläger und …
Dabei sind vor allem an die eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers strenge Anforderungen zu stellen; bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung muss jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelklägers ausgeschlossen sein (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 2000 - VI ZB 12/00, NJW-RR 2000, 1661, juris Rn. 6;… vom 20. Januar 2004 - VI ZB 68/03, NJW-RR 2004, 862, juris Rn. 19;… vom 22. September 2009 - VI ZB 76/08, NJW-RR 2010, 277 Rn. 5;… vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320, juris Rn. 8;… BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - VII ZB 8/21, BauR 2021, 1008 Rn. 8;… vom 9. April 2008 - VIII ZB 58/06, NJW-RR 2008, 1161 Rn. 5;… vom 6. Dezember 2006 - IV ZB 20/06, NJW-RR 2007, 935 Rn. 7;… vom 10. Juli 1985 - IVa ZB 8/85, VersR 1985, 970, juris Rn. 7). - OLG Hamm, 06.03.2013 - 12 U 122/12
Umfang der Bauüberwachungspflicht des Architekten; Überwachung der Beseitigung …
- BGH, 10.10.2006 - XI ZB 14/06
Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift
- OLG Köln, 09.06.2011 - 19 U 9/11
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der Berufungsschrift
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05
Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der …
- OLG Brandenburg, 05.05.2004 - 7 U 250/03
Zu den Erfordernissen nach § 519 Abs. 1 , 2 ZPO
- LG Berlin, 25.09.2019 - 66 S 212/18
Wohnraummiete: Mietminderung und Anspruch auf Beseitigung bei einem …
- OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 250/03
Keine zulässige Berufung bei nicht eindeutigen Angaben zu der Person des …
- LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07
Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung; …
- OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
Berufung: Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der …
- OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
Papierpolster mit System
- OLG Hamburg, 21.11.2017 - 7 U 113/16
Unterlassungsanspruch bei Presseberichterstattung: Öffentliches …
- OLG Stuttgart, 03.03.2020 - 1 U 28/20
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer herzchirurgischen Operation …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.12.1998 - 12 U 1249/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 8 Abs. 1 S. 1
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Parkplatz
Papierfundstellen
- VersR 2000, 199
Wird zitiert von ... (4)
- LG Detmold, 02.05.2012 - 10 S 1/12
Geltung der Vorfahrtsregel rechts vor links auf Parkplätzen bei einander …
Allenfalls dann, wenn die auf dem Parkplatz vorgesehenen Fahrspuren durch besondere bauliche Maßnahmen so von den Parkplätzen getrennt sind, dass erkennbar ein Netz von eigens für den Fahrverkehr bestimmen Fahrbahnen geschaffen worden ist, kann § 8 StVO in Betracht kommen (OLG Koblenz, Urteil vom 14.12.1998, 12 U 1249/97). - OLG Naumburg, 28.07.2006 - 10 U 28/06
Verwirrung auf Parkplätzen von Einkaufszentren
cc) Selbst wenn man mit Teilen der Rechtsprechung davon ausginge, dass auf Parkplätzen die Vorfahrtsregeln der StVO nur in gemilderter Form gelten (vgl. u.a. OLG Hamm VRS 47, 455, OLG Koblenz VersR 2000, 199), so träfe die Beklagte zu 1) - im Rahmen der ebenfalls vorzunehmenden Abwägung - dennoch die Hauptverantwortung an dem Verkehrsunfall. - AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11
Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen …
In diesem Fall finden die besonderen Bestimmungen, vorliegend also auch die §§ 9 Abs. 5, 10 StVO Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.8.1978 - 2 Ss OWi 666/89, VRS 56, 294 ff.;… OLG Hamm, Urt. v. 15.2.2001 - 6 U 202/00, Schaden-Praxis 2001, 229; OLG Köln, Urt. v. 14.12.1998 - 12 U 1249/97, VersR 2000, 199;… OLG Köln, Urt. v. 9.1.1998 - 11 U 66/97, Schaden-Praxis 1998, 199 f.;… LG Bad Kreuznach, Urt. v. 25.07.2007 1 S 29/07, ZfS 2007, 559 f.;… LG Bochum, Urt. v. 15.11.2002 - 5 S 209/02, Schaden-Praxis 2003, 124 ff.). - LG Bochum, 15.11.2002 - 5 S 209/02 Insgesamt sind aber die Vorfahrtsregeln und damit der Grundsatz "rechts vor links" auf Parkplätzen anwendbar, allerdings aus den genannten Gründen lediglich in gemilderter Form {vgl. dazu z.B.: OLG Hamm VRS 47, 455 (456) und Urteil vom 15.02.2001 -Az. 6 U 202/00-; OLG Düsseldorf VRS 56, 294 (295); Kammergericht VersR 1977, 503 und NZV 1988, 65 (66); OLG Nürnberg, NJW 1977, 1188; OLG Frankfurt, ZfS 1994, 5; OLG Köln NZV 1995, 401 = MDR 1995, 152; etwas einschränkend aber im Grundsatz ähnlich: OLG Koblenz, VersR 2000, 199; vgl. auch: OLG Düsseldorf NZV 2002, 87 (88)).
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