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Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.06.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1618
BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00 (https://dejure.org/2000,1618)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00 (https://dejure.org/2000,1618)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 (https://dejure.org/2000,1618)
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Letzte Postleerung Freitag

Art. 103 Abs. 1 GG, § 233 ZPO, Vertrauen auf normale Postlaufzeiten, grundsätzlich kein Verschulden, wenn bei Fristablauf am Montag der Schriftsatz am Freitag zur Post gegeben wird

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 ... Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 516; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Berufungsfrist - Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufung - Rechtsstaatsprinzip - Verschulden - Sorgfaltspflicht - Briefkasten

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233; ZPO § 516
    D (A), Verfahrensrecht, Fristen, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Postlaufzeiten, Verschulden, Rechtsstaatsprinzip, Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 516
    Vertrauen auf Postlaufzeit bei Zustellung an einem Montag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 744
  • NVwZ 2001, 426 (Ls.)
  • VersR 2001, 656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Gleiches folgt aus der Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 50, 1 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726).

    Dabei hat sich an der Maßgeblichkeit dieser Grundsätze durch die Neuorganisation der Post im Zuge der so genannten Postreform von 1994 nichts geändert (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726;… siehe auch BGH, NJW 1999, S. 2118).

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Rn. 14 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot, aus dem für zivilrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ), den Prozessparteien bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 53, 25 ).

    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ).

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und …

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Rn. 14 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot, aus dem für zivilrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ), den Prozessparteien bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 53, 25 ).

    Gleiches folgt aus der Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 50, 1 ;… BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726).

  • BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer …

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Der Bundesgerichtshof gehe davon allerdings aus (unter Hinweis auf BGH, NJW 1999, S. 2118).

    Dabei hat sich an der Maßgeblichkeit dieser Grundsätze durch die Neuorganisation der Post im Zuge der so genannten Postreform von 1994 nichts geändert (…vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726; siehe auch BGH, NJW 1999, S. 2118).

  • LG Tübingen, 17.04.2000 - 1 S 47/00
    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    gegen a) den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 17. April 2000 - 1 S 47/00 -, b) den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 24. März 2000 - 1 S 47/00 - .

    Die Beschlüsse des Landgerichts Tübingen vom 17. April 2000 - 1 S 47/00 - und vom 24. März 2000 - 1 S 47/00 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Rn. 14 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot, aus dem für zivilrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ), den Prozessparteien bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 53, 25 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Die insoweit geltend gemachten Verfassungsverletzungen haben besonderes Gewicht, weil die Begründung der angegriffenen Entscheidungen erwarten lässt, dass das Landgericht die genannten Verfassungsrechtspositionen ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch künftig nicht hinreichend wahren wird (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Rn. 18 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Doch ist hier für den Fristbeginn nach § 93 Abs. 1 BVerfGG die Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung maßgeblich, weil mit dieser ausschließlich die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das Landgericht als letztinstanzlichem Gericht gerügt wurde (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2000, S. 273 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ).
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2000 - VII ZB 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1639
BGH, 29.06.2000 - VII ZB 5/00 (https://dejure.org/2000,1639)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2000 - VII ZB 5/00 (https://dejure.org/2000,1639)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - VII ZB 5/00 (https://dejure.org/2000,1639)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Berufsrecht; keine Notwendigkeit doppelter Fristenkontrolle

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3006
  • MDR 2000, 1217
  • VersR 2001, 656
  • BB 2000, 1964
  • BB 2000, 1964 Ls
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.1999 - VII ZB 12/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis infolge reduzierten …

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - VII ZB 5/00
    c) Nicht gefolgt werden kann der auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 26. August 1999 - VII ZR 12/99, NJW 1999, 3783 = EBE 1999, 338 = MDR 1999, 1411) gestützten Ansicht, die Prozeßbevollmächtigten der Beklagten habe wegen des Ausscheidens eines Rechtsanwalts und privater persönlicher Probleme der Sekretärin eine erhöhte Sorgfaltspflicht getroffen.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung je nach Fallgestaltung eine Erhöhung der grundsätzlichen Organisationspflichten eines Anwalts im Falle einer erheblichen Mehrbelastung des verfügbaren Personals manchmal bejaht (vgl. BGH, Beschl. v. 1. April 1965, II ZB 11/64, VersR 1965, 596, 597: Ausfall zweier von drei Bürokräften; Beschl. v. 1. Juli 1999, III ZB 47/98, NJW-RR 1999, 1664: Ausfall zweier von drei Mitarbeiterinnen während eines Arbeitstages; Beschl. v. 26. August 1999, VII ZB 12/99, NJW 1999, 3783 f: Reduzierung der Belegschaft auf fast die Hälfte für mehr als einen Monat; Beschl. v. 28. Juni 2001, III ZB 24/01, NJW 2001, 2975, 2976: Verzicht auf Eintragung des Fristablaufes bei Erkrankung einer Mitarbeiterin zum Fristende und unzureichender Wiedervorlagezeit wegen eines Wochenendes), teilweise aber auch verneint (BGH, Beschl. v. 17. November 1975, II ZB 8/75, VersR 1976, 343: Abwesenheit zweier von drei Kräften; Beschl. v. 29. Juni 2000, Vll ZB 5/00, NJW 2000, 3006: Ausscheiden eines Anwalts und Eheprobleme einer Anwaltssekretärin; Beschl. v. 27. März 2001, VI ZB 7/01, NJW-RR 2001, 1072, 1073: Doppeltes Fehlverhalten einer Bürokraft in einer Sache).

    Die Beklagte zeigt aber nicht auf, daß über die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Verschärfung der Organisationspflichten eines Anwalts in Fällen angespannter Personallage (…vgl. vor allem Beschl. vom 1. Juli 1999, III ZB 47/98 aaO;… Beschl. v. 26. August 1999, VII ZB 12/99 aaO; Beschl. v. 29. Juni 2000, VII ZB 5/00, aaO), zur fehlenden Zurechenbarkeit organisationsunabhängigen Fehlverhaltens von Angestellten (…vgl. Beschl. v. 23. März 2001, VI ZB 7/01, aaO) oder zum Überwachungs- und Organisationsverschulden bei Häufung von Mängeln (…vgl. Beschl. v. 18. Dezember 1997, III ZB 41/97, BGHR ZPO § 233 Büropersonal 11) hinaus eine Notwendigkeit für weitere sachverhaltsbezogene Leitlinien besteht.

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung je nach Fallgestaltung eine Erhöhung der grundsätzlichen Organisationspflichten eines Anwalts im Falle einer erheblichen Mehrbelastung des verfügbaren Personals in Einzelfällen bejaht (vgl. 1. April 1965 - II ZB 11/64 - VersR 1965, 596, 597; 1. Juli 1999 - III ZB 47/98 - NJW-RR 1999, 1664; 26. August 1999 - VII ZB 12/99 - NJW 1999, 3783; 28. Juni 2001 - III ZB 24/01 - NJW 2001, 2975, 2976), in durchaus vergleichbaren anderen Fällen aber auch verneint (17. November 1975 - II ZB 8/75 - VersR 1976, 343; 29. Juni 2000 - VII ZB 5/00 - NJW 2000, 3006; 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - NJW-RR 2001, 1072, 1073).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    aa) Allerdings liegt entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kein Fall einer Divergenz zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Juni 2000 (VII ZB 5/00, NJW 2000, 3006) vor.

    Dies kann höchstens ganz ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2000, VII ZB 5/00, NJW 2000, 3006), wenn ein geordneter Geschäftsbetrieb infolge besonderer Umstände nicht mehr gewährleistet ist.

  • BGH, 20.12.2006 - IV ZB 25/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …

    Der Rechtsanwalt darf die von ihm einzuhaltenden Fristen auch allein mit Hilfe eines elektronischen Fristenkalenders überwachen, ohne verpflichtet zu sein, parallel dazu noch einen schriftlichen Fristenkalender zu führen (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1996 - VII ZB 31/95 - VersR 1997, 257 = NJW 1997, 327 unter II 1; 29. Juni 2000 - VII ZB 5/00 - VersR 2001, 656 = NJW 2000, 3006 unter II 2 a).

    Insofern ist das im Büro des Prozessbevollmächtigten der Klägerin praktizierte System der Aktenvorlage anhand täglich ausgedruckter Computerlisten, aus denen sich die jeweils ablaufenden Vor- oder Endfristen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 aaO) ergeben, nicht zu beanstanden.

    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2000 (VII ZB 5/00 aaO) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03

    Überprüfung der Eintragung von Fristen durch den Rechtsanwalt

    Eine doppelte Prüfung könne von ihm ebenso wenig erwartet werden wie die doppelte Führung von Fristenkalendern (dazu BGH, Beschluß vom 29. Juni 2000 - VII ZB 5/00 - NJW 2000, 3006 unter II 2 a).
  • BGH, 09.04.2008 - I ZB 101/06

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Überwachung einer …

    Dies kann allenfalls ganz ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.6.2000 - VII ZB 5/00, NJW 2000, 3006), wenn ein geordneter Geschäftsbetrieb infolge besonderer Umstände nicht mehr gewährleistet ist (BGH NJW 2004, 367, 368).
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