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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 20.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2972
OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00 (https://dejure.org/2001,2972)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2001 - 7 U 192/00 (https://dejure.org/2001,2972)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 7 U 192/00 (https://dejure.org/2001,2972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 MB/KK, § 4 Abs 2 MB/KK, § 138 BGB
    Private Krankenversicherung: Sittenwidrigkeit der Vereinbarung einer Fallpauschale mit dem privaten Klinikträger

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 612 Abs. 2; ; MB/KK 76 § 5 Abs. 2; ; MB/KK 76 § 1 Abs. 2; ; KHG § 17 Abs. 5; ; KHG § 17 Abs. 4; ; KHG § 22; ; KHG § 23; ; KHG § 25; ; BPflVO § 8 Abs. 7; ; SGB V § 108; ; AO § 67; ; KStG § 5 Nr. 9; ; GewStG § 20; ; UstG § 4 Nr. 16; ; UstG § 4 a; ; HBeihVO § 6 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Fallpauschale; Vergleichsgrundlage; Private Krankenversicherung ; Sittenwidrigkeit; Krankheitskosten; Krankenhausleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 4.11.2008)

    Erstattungsfähigkeit von Fallpauschalen privatwirtschaftlicher Kliniken in der privaten Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 241
  • NJW-RR 2003, 792 (Ls.)
  • VersR 2002, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 154/00

    Vergütungsabrede mit privatem Krankenhausträger - Sittenwidrigkeit - konkrete …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Das von der Beklagten für ihre Ansicht in Anspruch genommene Urteil des OLG Stuttgart vom 30.11.2000 ­ 7 U 154/00 ­ (veröffentlicht in VersR 01, 491 f.) verkenne, dass die Streithelferin berechtigt sei, ihre Kosten in einer umfassenden Fallpauschale zu kalkulieren.
  • BGH, 14.01.1998 - IV ZR 61/97

    Berechnung privatärztlicher stationärer Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Es trifft zwar zu, dass der Versicherer nicht mehr zu erstatten hat, als das Krankenhaus vereinbarungsgemäß von dem Versicherungsnehmer verlangen kann (vgl. BGH VersR 98, 350).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Das von der Streithelferin eingelegte Rechtsmittel ist, wenn auch die Partei Rechtsmittel einlegt, als Erklärung des Streithelfers, die Partei auch im Rechtsmittelverfahren unterstützen zu wollen, zu verstehen (vgl. BGH NJW 93, 2944; BGHZ 76, 301; RGZ 147, 125).
  • OLG Köln, 13.07.1995 - 5 U 94/93

    Erstattung der Kosten für eine Zahnbehandlung durch eine private …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Bei den in der Rechtsprechung unter diesem Gesichtspunkt erörterten Fällen (OLG Köln VersR 95, 1177; R + S 98, 34) handelt es sich um zahnprothetische Behandlungen, bei denen sowohl die Kosten wie auch die Gleichwertigkeit des Teilerfolges zuverlässig prognostisch beurteilt werden können.
  • OLG Köln, 22.10.1997 - 5 U 94/97

    Medizinische Notwendigkeit implantologischer Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Bei den in der Rechtsprechung unter diesem Gesichtspunkt erörterten Fällen (OLG Köln VersR 95, 1177; R + S 98, 34) handelt es sich um zahnprothetische Behandlungen, bei denen sowohl die Kosten wie auch die Gleichwertigkeit des Teilerfolges zuverlässig prognostisch beurteilt werden können.
  • RG, 05.03.1935 - III B 3/35

    Kann der Nebenintervenient die Berufung beschränken, wenn die Hauptpartei zwar im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Das von der Streithelferin eingelegte Rechtsmittel ist, wenn auch die Partei Rechtsmittel einlegt, als Erklärung des Streithelfers, die Partei auch im Rechtsmittelverfahren unterstützen zu wollen, zu verstehen (vgl. BGH NJW 93, 2944; BGHZ 76, 301; RGZ 147, 125).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …

    Das Oberlandesgericht hat ihr in diesem Umfang stattgegeben (VersR 2002, 222 mit Anm. Patt).
  • LG München I, 07.05.2002 - 13 S 534/02

    Anspruch auf Ausgleich stationärer Behandlungskosten; Ersatz der notwendigen …

    Wenn das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 10.10.2001 (Az.: 7 U 192/00) formuliere, dass die Unangemessenheit der Fallpauschale von der dort beklagten Versicherung nicht dargelegt sei, lasse dies nur den Schluss auf die Beweislast der Versicherung zu.

    Rn. 12 Damit übereinstimmend hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 10.10.2001 (NVersR 02, 71 = NJW-RR 02, 243 = VersR 02, 222) darauf abgehoben, dass die Beklagte "nicht substantiiert dargelegt habe, dass die vom Kläger in Anspruch genommene Heilbehandlung in einem anderen Krankenhaus bzw. oder mit einer anderen Methode zum selben Heilerfolg bei geringeren Kosten geführt hätte".

  • VG Minden, 20.04.2010 - 10 K 948/09

    Beihilfefähigkeit einer stationären Nasenoperation in einer Privatklinik wegen …

    Auf das im beigefügten Merkblatt erwähnte zur Fallpauschale ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 10. Oktober 2001 - 7 U 192/00 -, das vom Bundesgerichtshof am 12. März 2003 - IV ZR 278/01 - bestätigt worden sei, werde verwiesen.
  • LG Osnabrück, 21.02.2003 - 9 S 537/02
    Rn. 13 Die Kammer folgt den Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.11.2000 (VersR 2001, 491); die - dagegen - in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.10.2001 (VersR 2002, 222) enthaltene Begründung hat die Kammer nicht überzeugt.
  • LG Osnabrück, 19.02.2003 - 9 S 537/02

    Krankenhauskosten, Sittenwidrigkeit

    Die Kammer folgt den Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.11.2000 (VersR 2001, 491); die - dagegen - in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.10.2001 (VersR 2002, 222) enthaltene Begründung hat die Kammer nicht überzeugt.
  • LG Osnabrück, 23.12.2002 - 9 S 537/02

    Private Krankenversicherung: Sittenwidrigkeit der zwischen Versicherungsnehmer …

    Rn. 17 Die Kammer folgt den Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.11.2000 (VersR 2001, 491); die - dagegen - in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.10.2001 (VersR 2002, 222) enthaltene Begründung hat die Kammer nicht überzeugt.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3578
OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00 (https://dejure.org/2001,3578)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.04.2001 - 10 U 1003/00 (https://dejure.org/2001,3578)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. April 2001 - 10 U 1003/00 (https://dejure.org/2001,3578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VVG § 22

  • rechtsportal.de

    VVG § 22
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu Vorerkrankungen - Beweislast des Versicherers - innere Tatsachen - Indizienbeweis - Beweislast unter Berücksichtigung der "Auge und Ohr-Rechtsprechung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anzeigepflichtverletzung; Wahrheitsgemäße Angaben; Gesundheitszustand; Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    Zu den Voraussetzungen der Beweislast unter Berücksichtigung der "Auge und Ohr-Rechtsprechung" (in Anknüpfung an BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387).

    Die Empfangsvollmacht des Vermittlungsagenten bezieht sich außer auf die Entgegennahme des Antrags und seines Widerrufs auch auf die Entgegennahme aller im Zusammenhang mit dem Antrag, insbesondere mit den Fragen des Antragsformulars und/oder des Vermittlungsagenten mitgeteilten Tatsachen (Wissenserklärungen) (BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 113, 387; 102, 194).

    Was der Versicherungsnehmer dem Agenten dabei mündlich mitteilt, ist dem Versicherer mitgeteilt, auch wenn der Agent diese Mitteilung falsch, unvollständig oder gar nicht ins Antragsformular einträgt (BGH VersR 1992, 217; BGHZ 107, 322; 102, 194;… Prölss/Martin, aaO, § 43 Rn. 18).

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    Zu den Voraussetzungen der Beweislast unter Berücksichtigung der "Auge und Ohr-Rechtsprechung" (in Anknüpfung an BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387).

    Die Empfangsvollmacht des Vermittlungsagenten bezieht sich außer auf die Entgegennahme des Antrags und seines Widerrufs auch auf die Entgegennahme aller im Zusammenhang mit dem Antrag, insbesondere mit den Fragen des Antragsformulars und/oder des Vermittlungsagenten mitgeteilten Tatsachen (Wissenserklärungen) (BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 113, 387; 102, 194).

  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72f.; NVersZ 1999, 472f.).

    1) Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9).

  • OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72f.; NVersZ 1999, 472f.).

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (Senatsurteil vom 19. Mai 2000 10 U 824/99 NVersZ 2001, 74; OLG Hamburg, VersR 1971, 902).

  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85

    Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72f.; NVersZ 1999, 472f.).

    1) Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9).

  • OLG Koblenz, 28.11.1997 - 10 U 714/96

    Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens einer Alkoholabhängigkeit L

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72f.; NVersZ 1999, 472f.).

    1) Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9).

  • OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1133/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72f.; NVersZ 1999, 472f.).

    1) Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9).

  • OLG Hamburg, 08.07.1971 - 6 U 62/70
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    1) Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9).

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (Senatsurteil vom 19. Mai 2000 10 U 824/99 NVersZ 2001, 74; OLG Hamburg, VersR 1971, 902).

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    Was der Versicherungsnehmer dem Agenten dabei mündlich mitteilt, ist dem Versicherer mitgeteilt, auch wenn der Agent diese Mitteilung falsch, unvollständig oder gar nicht ins Antragsformular einträgt (BGH VersR 1992, 217; BGHZ 107, 322; 102, 194;… Prölss/Martin, aaO, § 43 Rn. 18).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
    Was der Versicherungsnehmer dem Agenten dabei mündlich mitteilt, ist dem Versicherer mitgeteilt, auch wenn der Agent diese Mitteilung falsch, unvollständig oder gar nicht ins Antragsformular einträgt (BGH VersR 1992, 217; BGHZ 107, 322; 102, 194;… Prölss/Martin, aaO, § 43 Rn. 18).
  • OLG Koblenz, 19.12.2012 - 2 U 1194/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den …

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28. November 1984, IVa ZR 81/83, VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 1. Oktober 1986, IVa ZR 61/85, VersR 1987, 91; Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20. April 2001, 10 U 1003/00, VersR 2002, 222; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Mai 2000, 10 U 824/99, NVersZ 2001, 74; OLG Koblenz, Urteil vom 9. Oktober 1998, 10 U 1133/97, NVersZ 1999, 472 f.).

    Trägt der Versicherungsnehmer zwar im Sine der Auge- und Ohrrechtsprechung vor, dass er bei Antragstellung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ausführlich mit dem Versicherungsagenten über seine psychische Erkrankung im Rahmen seines Coming-Out als Homosexueller und der Einnahme von L-Tyroxin gesprochen habe, verschweigt er aber, dass er nach seiner Behandlung eines interkurrenten psychischen Ausnahmezustandes vor Antragstellung weiterhin zwecks psychosomatischer Grundversorgung 22 Mal in Behandlung bei seinem Haus- und Facharzt für Allgemeinmedizin und psychosomatische Medizin war, hat er damit gefahrerhebliche Umstände nicht offenbart, die neben einem Rücktritt vom Vertrag auch die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung rechtfertigen (in Anknüpfung an vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993, IV ZR 153/92, VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; OLG Koblenz, Urteil vom 20. April 2001, 10 U 1003/00, VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503; OLG Koblenz, Urteil vom 1. März 2002, 10 U 433/01, VersR 2002, 1145 = NVersZ 2002, 276 = OLGR 2002, 189 = R+S 2002, 336 = Zfs 2002, 1145 mit.

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV a ZR 81/83 - VersR 1985, 156, 157; BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV a ZR 81/83 - VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 01.10.1986 - IV a ZR 61/85 - VersR 1987, 91; Oberlandesgericht Koblenz Urteil vom 20. April 2001 - 10 U 1003/00 - VersR 2002, 222; OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2000 - 10 U 824/99 - NVersZ 2001, 74; OLG Koblenz, Urteil vom 09.10.1998 - 10 U 1133/97 - NVersZ 1999, 472 f.).

    Der Kläger hat damit gefahrerhebliche Umstände nicht offenbart (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1993 - IV ZR 153/92 - VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2001 - 10 U 1003/00 - VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503; OLG Koblenz, Urteil vom 01.03.2002 - 10 U 433/01 - VersR 2002, 1145 = NVersZ 2002, 276 = OLGR 2002, 189 = R+S 2002, 336 = Zfs 2002, 1145 mit.

    Es hätte ihm bewusst sein müssen, dass der Versicherer bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV a ZR 81/83 - VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 01.10.1986 - IV a ZR 61/85 - VersR 1987, 91; OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2001- 10 U 1003/00 - NVersZ 2001, 503;… Reinert, Rücktritt und Anfechtung des Versicherers bei unwahren Angaben des Versicherungsnehmers, Verbraucherrecht kompakt 2004, S. 55 ff., 56).

  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …

    NVersZ 2001, 503).
  • OLG Koblenz, 14.06.2002 - 10 U 1733/01

    Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages bei arglistiger Täuschung über eine …

    Zu den Voraussetzungen der Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen arglistiger Täuschung, wenn der Versicherungsnehmer bei Antragstellung eine ihm seit 5 Jahren bekannte Diabetes mellitus-Erkrankung mit Insulinpflichtigkeit verschweigt (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 20. April 2001 - 10 U 1003/00 - VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, H. 11; 28.11.1997 - 10 U 714/96 - NVersZ 1999, 72 f.; vom 9.10.1998 - 10 U 1133/97 - NVersZ 2001, 472 f.).

    Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten des Verfahrens 10 U 1003/00, zu tragen.

    Das Berufungsverfahren vor dem Senat (10 U 1003/00) führte mit Urteil vom 20. April 2001 zur Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht wegen eines erheblichen Verfahrensmangels.

    Das Landgericht hatte u.a. die Beweislast für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung verkannt und die "Auge und Ohr-Rechtsprechung" des BGH nicht beachtet (VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine …

    So spricht für ein arglistiges Verhalten eines Versicherungsnehmers, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erschienen sein mussten (…Senat, Urt. v. 30.06.2004 - 5 U 656/03-60 - OLGR Saarbrücken 2004, 592 ff.;… Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488 ff.; OLG Koblenz, NVersZ 2001, 503 f.).
  • OLG Koblenz, 24.06.2005 - 10 U 974/02

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch …

    Hat der Versicherer die Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst ohne Erfolg darauf gestützt, dass der als selbständiger Trockenausbauer tätige VN eine Angstneurose und einen Alkoholmissbrauch arglistig verschwiegen habe, reicht die Tatsache der Nichtangabe einer dreitätigen Behandlung eines chronischen Schulter-Arm- bzw. Schulter-Nackensydroms nicht aus, um nachträglich eine arglistige Täuschung hinsichtlich Nichtangabe von Vorerkrankungen zu begründen (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503).

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503).

  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157, VersR 1987, 91, OLG Koblenz NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f., NVersZ 1999, 472 f., Urteil NVersZ 2001, 503 = VersR 2002, 222).

    2001 NVersZ 2001, 503).

  • OLG Koblenz, 24.10.2002 - 10 U 338/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen des …

    Dem steht nicht die Auge- und Ohr-Rechtsprechung entgegen (in Anknüpfung an BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; Senatsurteile VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503; VersR 2002, 1145 = NVers 2002, 276 = OLGR 2002, 189 = R+S 2002, 336 = Zfs 2002, 1145 mit.

    Entgegen der Auffassung der Berufung stellt die Argumentation des Landgerichts auch keine Verletzung der Auge- und-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; u.a. Senatsurteile vom 20.4.2001 - 10 U 1003/00 VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503; vom 1.3.2002 - 10 U 433/01 - VersR 2002, 1145 = NVersZ 2002, 276 = OLGR 2002, 189 = R+S 2002, 336 = Zfs 2002, 441 mit Anm. Rixecker) dar.

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die …

    Dies bedeutet, dass i.d.R., wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (vgl. OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2003, 335, in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156 [157]; VersR 1987, 91; OLG Koblenz, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; NVersZ 2001, 503 = VersR 2002, 222; OLG Köln, VersR 1973, S. 1161 ff; OLG Köln, VersR 1996, S. 1531 ff; Römer/Langheid, aaO, § 22, Rdnr. 6, m.w.N. ; Berliner Kommentar zum VVG /Voit, aaO, § 22,.
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04

    Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages wegen arglistigen Verschweigens von …

    In einem solchen Fall ist in der Regel davon auszugehen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglicherweise nur mit erschwerten Bedingungen annehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten würde (OLG Koblenz VersR 2002, 222; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1251;… Prölss/Martin, a. a. O., § 22 Rdnr. 7 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01

    Feuerversicherung, Brand in einem Bordell

    b) Der Senat hat entsprechend der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (in Anknüpfung an BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; Senatsurteil vom 20. April 2001 - 10 U 1003/00) den von der beweisbelasteten Partei, hier der Beklagten, benannten Versicherungsagenten zu den behaupteten Vorgängen vernommen.
  • OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 5 U 78/09

    Rechtsfolgen des Verschweigens eines Diabetes und der hierdurch bedingten …

  • OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01

    Krankenversicherung

  • OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch …

  • OLG Koblenz, 08.07.2004 - 10 U 1571/03

    Rücktritt von BUZ-Versicherungsvertrag bei Verschweigen erheblicher …

  • KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines …

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