Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Ausweichmanöver mit Unfall wegen Haarwild - Versicherungsfall?
- RA Kotz
Ausweichmanöver mit Unfall wegen Haarwild - Versicherungsfall?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Motorradfahrer darf Kleintieren ausweichen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 07.06.2000 - 21 O 58/00
- OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1317
- MDR 2001, 1051
- NZV 2001, 516
- VersR 2002, 478 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 16.12.1992 - 20 U 171/92
Vollbremsung uns Ausweichmanöver wegen eines Kaninchens; Grobe Fahrlässigkeit; …
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Rn. 20 Die Schilderung des Klägers ist auch zeitnah abgegeben worden und nicht erst nach "Weckung des Problembewußtseins" (vgl. dazu OLG Köln, VersR 95, 1231; OLG Hamm - 20. ZS -, r+s 94, 167).Es hat sich allerdings die Erkenntnis durchgesetzt, daß durch einen Zusammenstoß mit kleinen Tieren, etwa einem Kaninchen, Hasen oder auch Fuchs an einem Pkw regelmäßig nicht solche Schäden zu erwarten sind, die ein gefahrenträchtiges Ausweichmanöver rechtfertigen könnten, von dem größere Schäden drohen (vgl. statt vieler BGH VersR 97, 351 = r+s 97, 98; OLG Hamm 20 ZS - r+s 94, 167; OLG Köln r+s 92, 295).
Diese Erkenntnisse können aber keineswegs uneingeschränkt auf den drohenden Zusammenstoß eines Motorrades mit einem kleinen Tier übertragen werden (anders LG Halle, r+s 98, 57; offengelassen in OLG Hamm - 20. ZS - r+s 94, 167).
- BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95
Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Es hat sich allerdings die Erkenntnis durchgesetzt, daß durch einen Zusammenstoß mit kleinen Tieren, etwa einem Kaninchen, Hasen oder auch Fuchs an einem Pkw regelmäßig nicht solche Schäden zu erwarten sind, die ein gefahrenträchtiges Ausweichmanöver rechtfertigen könnten, von dem größere Schäden drohen (vgl. statt vieler BGH VersR 97, 351 = r+s 97, 98; OLG Hamm 20 ZS - r+s 94, 167; OLG Köln r+s 92, 295). - OLG Köln, 13.07.1992 - 5 U 48/92
Zusammenstoß; Haarwild; Versicherungsnehmer; Schaden; Fahrzeug; Erfüllung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Es hat sich allerdings die Erkenntnis durchgesetzt, daß durch einen Zusammenstoß mit kleinen Tieren, etwa einem Kaninchen, Hasen oder auch Fuchs an einem Pkw regelmäßig nicht solche Schäden zu erwarten sind, die ein gefahrenträchtiges Ausweichmanöver rechtfertigen könnten, von dem größere Schäden drohen (vgl. statt vieler BGH VersR 97, 351 = r+s 97, 98; OLG Hamm 20 ZS - r+s 94, 167; OLG Köln r+s 92, 295). - OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 133/94
Schaden bei Ausweichen vor Haarwild - Nachweis, Rettungskosten
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Rn. 20 Die Schilderung des Klägers ist auch zeitnah abgegeben worden und nicht erst nach "Weckung des Problembewußtseins" (vgl. dazu OLG Köln, VersR 95, 1231; OLG Hamm - 20. ZS -, r+s 94, 167). - OLG Düsseldorf, 31.03.1992 - 4 U 108/91
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Dieser Hergang deckt sich mit der üblichen Vermeidungsstrategie und dem Abwehrverhalten eines durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers, der meistens das Fahrzeug in die Richtung lenkt, aus der die Gefahr nicht kommt (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 92, 188).
- OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
Honorar des Architekten: Verwirkung des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund; …
Die Beklagte kann diesen Erwägungen auch die Grundsätze von Treu und Glauben nicht entgegenhalten, nachdem sie den Klägern eine Frist zur Neuberechnung nicht gesetzt, sondern eine solche durch fehlende Mitwirkung bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten sogar hinausgezögert hat und nachdem sie sich im Vorprozess mit fehlender Prüfbarkeit verteidigte (vgl. BGH MDR 2001, 1051; NJW-RR 2000, 386 f.; NJW-RR 2004, 445 ff.). - OLG Saarbrücken, 10.10.2001 - 5 U 217/01
Anforderungen an den Nachweis eines Verkehrsunfalls in Vermeidung des …
Das Fahrzeug des Versicherungsnehmers ist im Bereich einer S-Kurve nach rechts ohne einen sonstigen erkennbaren objektiven Grund - von der Witterung gingen keine Beeinträchtigungen des Verkehrs aus - abgekommen und hat sich überschlagen (vgl. dazu OLG Hamm U. v. 3.5.2001 - 6 U 209/00 -). - LG Hamburg, 03.08.2006 - 323 O 106/06 Eine solche birgt nämlich jedenfalls bei dem Befahren einer Kurve, bei dem sich der Kradfahrer in einer Schräglage befindet, die ganz erhebliche Gefahr eines seitlichen Wegrutschens des Krades und damit zugleich einer schweren Verletzung des Fahrers wie auch einer beträchtlichen Beschädigung des Krades selbst (ebenso: OLG Hamm, MDR 2001, 1051, 1052; OLG Hamm, VersR 2002, 478; Rixecker, zfs 2001, 462, 463).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
VVG § 1; ; VVG § ... 49; ; AKB § 12 Abs. 1 I b; ; ZPO § 448; ; ZPO § 141; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BZRG § 51; ; BZRG § 52; ; BZRG § 32 Abs. 2 Nr. 3; ; BZRG § 32 Nr. 5; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 a; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 2 a; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 d; ; BZRG § 36 Abs. 2 Nr. 1; ; BZRG § 47 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis des äußeren Bildes des Diebstahls; Keine Anhörung des Versicherungsnehmers nach § 141 ZPO zum Diebstahlsnachweis bei mangelnder Glaubwürdigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislast des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung für Diebstahl eines Zweirades; Unglaubwürdigkeit eines klagenden Versicherungsnehmers aufgrund von beigezogenen Strafakten; Beweiserleichterungen im Bereich von Kfz-Versicherungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 16.11.2000 - 9 O 277/00
- OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 478
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Vom Regelfall des redlichen Versicherungsnehmers, dessen Angaben als Grundlage für eine Verurteilung des Versicherers genügen, kann aber dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder Anlaß zu schwerwiegenden Zweifeln an seiner Glaubwürdigkeit geben und an der Richtigkeit seiner Behauptungen zur Entwendung (BGH r+s 1996, 125 = VersR 1996, 575; BGH r+s 1997, 277 = VersR 1997, 733; Senat r+s 1998, 11 und 56; Senat r+s 2000, 320 und 277).Dies gilt hier, obwohl die Taten in beiden Fällen lange zurückliegen (vgl. dazu BGH NJW 1996, 1348).
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Erforderlich ist insoweit, daß der Versicherungsnehmer beweist, das Fahrzeug an bestimmter Stelle abgestellt und später nicht wieder aufgefunden zu haben (BGH NJW VersR 1993, 571 = r+s 1993, 169; BGH VersR 1991, 1047 = r+s 1991, 294).Letztlich kommt bei der hier gegebenen Sachlage zum Nachweis des äußeren Bildes nur eine Anhörung des Klägers gemäß § 141 ZPO in Betracht(dazu BGH r+s 1993, 169 = VersR 1993, 571; BGH r+s 1992, 221 = VersR 1992, 867), so wie sie vom Landgericht vorgenommen wurde.
- BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Abgesehen hiervon, kommt eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO auch deshalb nicht in Betracht, weil Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers bestehen (BGH VersR 1992, 867 = r+s 1992, 221 und BGH VersR 1991, 917 = r+s 1991, 221), wie noch auszuführen ist.Letztlich kommt bei der hier gegebenen Sachlage zum Nachweis des äußeren Bildes nur eine Anhörung des Klägers gemäß § 141 ZPO in Betracht(dazu BGH r+s 1993, 169 = VersR 1993, 571; BGH r+s 1992, 221 = VersR 1992, 867), so wie sie vom Landgericht vorgenommen wurde.
- BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96
Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Vom Regelfall des redlichen Versicherungsnehmers, dessen Angaben als Grundlage für eine Verurteilung des Versicherers genügen, kann aber dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder Anlaß zu schwerwiegenden Zweifeln an seiner Glaubwürdigkeit geben und an der Richtigkeit seiner Behauptungen zur Entwendung (BGH r+s 1996, 125 = VersR 1996, 575; BGH r+s 1997, 277 = VersR 1997, 733; Senat r+s 1998, 11 und 56; Senat r+s 2000, 320 und 277). - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Bei der Entwicklung der oben dargestellten Rechtsprechung zu den Beweiserleichterungen ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, daß nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (so schon BGH VersR 1984, 29). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Abgesehen hiervon, kommt eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO auch deshalb nicht in Betracht, weil Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers bestehen (BGH VersR 1992, 867 = r+s 1992, 221 und BGH VersR 1991, 917 = r+s 1991, 221), wie noch auszuführen ist. - BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Erforderlich ist insoweit, daß der Versicherungsnehmer beweist, das Fahrzeug an bestimmter Stelle abgestellt und später nicht wieder aufgefunden zu haben (BGH NJW VersR 1993, 571 = r+s 1993, 169; BGH VersR 1991, 1047 = r+s 1991, 294). - BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 196/85
Anspruch auf Zahlung eines Betrags aus der Unfalltod-Versicherungssumme bei …
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Die Rechtsprechung gewährt dem Versicherungsnehmer, der grundsätzlich die tatbestandlichen Voraussetzungen seines Anspruchs beweisen muß (BGH VersR 1987, 1007), in Entwendungsfällen Beweiserleichterungen. - OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Vom Regelfall des redlichen Versicherungsnehmers, dessen Angaben als Grundlage für eine Verurteilung des Versicherers genügen, kann aber dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder Anlaß zu schwerwiegenden Zweifeln an seiner Glaubwürdigkeit geben und an der Richtigkeit seiner Behauptungen zur Entwendung (BGH r+s 1996, 125 = VersR 1996, 575; BGH r+s 1997, 277 = VersR 1997, 733; Senat r+s 1998, 11 und 56; Senat r+s 2000, 320 und 277).
- OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 7 U 65/05
Schmuckversicherung: Einbruch in eine Zweitwohnung; Berücksichtigung einer …
Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil im Deckungsprozess ergeht (so im Ergebnis auch OLG Köln VersR 2002, 478 f. und - für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers im Deckungsprozess - BGH VersR 1998, 488 f. Rn 14 im juris-Ausdruck). - KG, 10.09.2010 - 6 U 18/10
Nachweis des äußeren Bildes durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers
Rn. 9 Der Senat hat den Kläger in der mündlichen Verhandlung am 27. August 2010 -insbesondere um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen - zu seinen entsprechenden Behauptungen nochmals angehört; aus dem vorgetragenen Akteninhalt unter Einschluss des erstinstanzlichen Beweisergebnisses waren Anhaltspunkte, dass der Kläger von vornherein unredlich und damit ohnehin nicht glaubwürdig sein würde - was bereits einer erneuten Anhörung entgegengestanden hätte (vgl. dazu BGH NJW-RR 1997, 663 und OLG Köln NVersZ 2002, 83) - nicht ersichtlich. - OLG Köln, 17.02.2004 - 9 U 116/03 Hinsichtlich dieser Minimaltatsachen ist der Vollbeweis zu erbringen; Beweiserleichterungen gibt es insoweit nicht (vgl. BGH r+s 93, 169; VersR 99, 1535; Urteil des Senats vom 4.9.2001 - 9 U 18/01 - veröffentlicht in VersR 2002, 478).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.10.2000 - 7 U 108/2000 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VVG § 61; ; AKB § 12
- rechtsportal.de
VVG § 61; AKB § 12
Herbeiführung des Versicherungsfalles - Rauchen im LKW-Führerhaus - Brand nach Einschlafen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Brand durch Rauchen im Lkw- Führerhaus
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
LKW-Führer; Rauchen im Führerhaus; Schlafkoje; Brand im Führerhaus; Grobe Fahrlässigkeit
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 14.04.2000 - 17 O 109/00
- OLG Stuttgart, 19.10.2000 - 7 U 108/2000
Papierfundstellen
- MDR 2001, 329
- VersR 2002, 478 (Ls.)
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