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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3503
OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01 (https://dejure.org/2002,3503)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2002 - 14 W 45/01 (https://dejure.org/2002,3503)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 14 W 45/01 (https://dejure.org/2002,3503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    Ablehnung des Sachverständigen wegen eigenmächtiger Ausdehnung des Gutachtenauftrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 2 O 2401/00
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 135
  • VersR 2003, 1593
  • BauR 2003, 599 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 30.12.1986 - 20 W 65/86
    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
    Mit dieser Vorgehensweise hat der Sachverständige dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrgenommen und dem LG den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits gewiesen (vgl. die vergleichbar gelagerten Fallkonstellationen, die den Beschlüssen des OLG Köln v. 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198 f., und des OLG Bamberg v. 22.3.1993 - 8 W 5/93, MedR 1993, 351 f., zugrunde lagen).

    Richtigerweise hätte der Gutachter auf eine Ergänzung der Beweisfragen hinwirken, es aber letztlich dem LG überlassen müssen, ihn auch insoweit zu beauftragen (vgl. OLG Köln v. 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198 f.;… Musielak, 2. Aufl., § 406 ZPO Rz. 11).

  • OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93

    Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
    Mit dieser Vorgehensweise hat der Sachverständige dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrgenommen und dem LG den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits gewiesen (vgl. die vergleichbar gelagerten Fallkonstellationen, die den Beschlüssen des OLG Köln v. 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198 f., und des OLG Bamberg v. 22.3.1993 - 8 W 5/93, MedR 1993, 351 f., zugrunde lagen).
  • OLG Koblenz, 10.01.1992 - 4 W 2/92

    Sachverständiger; Außergerichtliche Gutachtertätigkeit; Ablehnungsgrund

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
    Man würde diese Sachverständige disqualifizieren, wenn man ihnen als gerichtliche Sachverständige in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Versicherungsunternehmen Partei ist oder hinter einer Partei steht, generell mit Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit begegnete (vgl. OLG Koblenz v. 10.1.1992 - 4 W 2/92, NJW-RR 1992, 1470 [1471] m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 13.07.1998 - 4 W 407/98
    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
    Wird der Ablehnungsgrund aus einem schriftlichen Gutachten hergeleitet, so muss der Ablehnungsantrag unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens gestellt werden, wobei der antragstellenden Partei eine den Umständen des Falles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist zuzubilligen ist (vgl. OLG Koblenz v. 13.7.1998 - 4 W 407/98, OLGReport Koblenz 1998, 470 [471] m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung …

    Rn. 12 So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock…, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Ein solches Misstrauen kann sich aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569; Senat, Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07, OLGR Saarbrücken 2007, 587) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135;… Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07

    Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme …

    Mit dieser "Anweisung" hat der Sachverständige unzulässigerweise dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrgenommen (vgl. OLG Celle, VersR 2003, 1593 m w N) und dem Amtsgericht am 23.11.2006 den von ihm für richtig gehaltenen Weg gewiesen, auf dem das Amtsgericht ihm gefolgt ist, ohne das Gutachten des Sachverständigen zu kennen und ohne den Parteien rechtliches Gehör zu gewähren.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1037
BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02 (https://dejure.org/2003,1037)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - XI ZR 153/02 (https://dejure.org/2003,1037)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 (https://dejure.org/2003,1037)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ZPO §§ 448, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 544 Abs. 2 Satz 3; GG Art. 103 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 448; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 544 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Revisionszulassung bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht - Erforderlichkeit der Vernehmung der zeugenlosen Gegenseite als Partei zur Wahrung der Chancengleichheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 448, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 544 Abs. 2 Satz 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Gehör, rechtliches - und Revision; Hinweispflicht, Verstoß gegen richterliche

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Parteivernehmung aus Gründen der Chancengleichheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Verletzung d. Anspruchs auf rechtliches Gehör: Revisionsgrund?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2534 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1003
  • MDR 2003, 647
  • FamRZ 2003, 1005
  • VersR 2003, 1593 (Ls.)
  • WM 2003, 702
  • BB 2003, 872 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02
    Diese Darlegung, die für die Geltendmachung einer die Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) erfüllenden Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unverzichtbar ist (Senatsbeschluß vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, WM 2002, 2344, 2347; zum Abdruck in BGHZ vorgesehen), erfordert dann, wenn es, wie hier, um angebliche gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht geht, die Darstellung dessen, was der Beschwerdeführer im Falle der Gelegenheit zur Äußerung auf einen richterlichen Hinweis vorgetragen hätte.
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer …

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02
    In diesem Zusammenhang müssen die gleichen Anforderungen gelten, wie sie die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b ZPO a.F. aufgestellt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Oktober 1987 - VII ZR 45/87, WM 1988, 197, 199 m.w.Nachw.; Urteil vom 13. März 1996 - VIII ZR 99/94, NJW-RR 1996, 949, 950).
  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 99/94

    Rücktritt vom Vertrag wegen Gefährdung von Vertragszweck und Leistungserfolg

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02
    In diesem Zusammenhang müssen die gleichen Anforderungen gelten, wie sie die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b ZPO a.F. aufgestellt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Oktober 1987 - VII ZR 45/87, WM 1988, 197, 199 m.w.Nachw.; Urteil vom 13. März 1996 - VIII ZR 99/94, NJW-RR 1996, 949, 950).
  • BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17

    Zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

    Rn. 28 Eine auf die Verletzung einer Hinweispflicht § 139 Abs. 2 ZPO gestützte Verfahrensrüge ist allerdings nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn angegeben wird, was auf einen entsprechenden Hinweis in der Vorinstanz vorgebracht worden wäre; der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden und schlüssig sein (BGH…, Urteil vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311 Rn. 20; Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, 1004, jeweils mwN.).
  • BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18

    GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt …

    Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte, und wie er weiter vorgegangen wäre (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, 1004;… Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, juris, Rn. 12;… Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 243/16, NJW-RR 2018, 1003 Rn. 13 - Gewohnt gute Qualität).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04

    Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der …

    Die Frage ist nicht entscheidungserheblich; es kann ausgeschlossen werden, daß das Berufungsgericht bei Verneinung der Bindungswirkung und ausdrücklicher Berücksichtigung des Berufungsvorbringens anders entschieden hätte (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205; Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - MDR 2003, 647 und vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02 - NJW 2003, 831).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.02.2003 - 14 W 101/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9414
OLG Koblenz, 13.02.2003 - 14 W 101/03 (https://dejure.org/2003,9414)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2003 - 14 W 101/03 (https://dejure.org/2003,9414)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 14 W 101/03 (https://dejure.org/2003,9414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ; ZSEG § 2 Abs. 1; ; ZSEG § 2 Abs. 2; ; ZSEG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; ZSEG § 10

  • rechtsportal.de

    Erstattung des allgemeinen Prozessaufwands einer Partei, hier: KG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung des allgemeinen Prozessaufwands einer Partei; Erstattungsfähigkeit der Zeitversäumnis einer Partei, die durch notwendige Reisen oder Wahrnehmung gerichtlicher Termine entsteht; Höhe der Verdienstausfallentschädigung eines Komplementär einer GmbH für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1593 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 02.06.1995 - 14 W 275/95

    Erstattungsfähigkeit von Parteikosten; Wahrnehmung von Terminen; Durcharbeitung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2003 - 14 W 101/03
    Die Erstattungsfähigkeit entsprechender Kosten scheitert jedenfalls deshalb, weil es sich dabei um eine Mühewaltung handelte, die zum Pflichtenkreis der Beklagten gehörte (Senat Rpfleger 1976, 408 und VersR 1996, 1170).
  • LAG München, 16.06.2003 - 10 Ta 252/03

    Reisekostenerstattung zugunsten der Partei auch bei nicht angeordneter Teilnahme …

    Allgemeiner Aufwand der Partei für die Teilnahme am Prozess ist nicht erstattungsfähig (vgl. OLG Koblenz VersR 2003, 1593).
  • OLG Köln, 06.05.2009 - 17 W 20/09

    Kostenerstattung für die Hinzuziehung des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters …

    Nicht erstattungsfähig sind dagegen Kosten, die dadurch entstanden sind, dass die Partei - selbst oder unter Hinzuziehung Dritter - das gerichtlich eingeholte Gutachten durcharbeitet (…OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 2003 - 14 W 101/03;… Zöller/Herget, a.a.O.).
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dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7579
OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 12/02 (https://dejure.org/2002,7579)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2002 - 3 U 12/02 (https://dejure.org/2002,7579)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 3 U 12/02 (https://dejure.org/2002,7579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 3 UWG
    Wettbewerb - Irreführung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefahr der Irreführung; Wettbewerbsverstoß; Auf Erhebung gestützte Werbeaussage zur Nutzung eines Internetportals; Werbeaussage "T-Online ist der zweitgrößte Onlinedienst der Welt überhaupt"; Fehlende gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1593 (Ls.)
  • K&R 2003, 142
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 23.11.2000 - 3 U 13/00

    Irreführung durch Werbung mit der Größe eines Onlinedienstes

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 12/02
    Der Senat hatte die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 23. November 2000 zurückgewiesen ( Anlage K 3, Az. 3 U 13/00 ).

    Der Senat hat sich bereits im Verfügungsverfahren in seinem Urteil vom 23. November 2000 ( 3 U 13/00, AfP 2001, 234; Kommunikation & Recht 2001, 107 f. ) zur umstrittenen Werbe aussage "T-Online ist der zweitgrößte Onlinedienst der Welt überhaupt" geäußert, ferner in seinem Urteil vom 4. Oktober 2001 ( Az. 3 U 29/00 - Anlage K 81 - ) zur Werbeaussage "T-Online ist Europas größter Onlinedienst".

  • OLG Hamburg, 04.10.2001 - 3 U 29/00

    Irreführung; Online; Unlauterer Wettbewerb; Spitzenstellung; Provider; Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 12/02
    Der Senat hat sich bereits im Verfügungsverfahren in seinem Urteil vom 23. November 2000 ( 3 U 13/00, AfP 2001, 234; Kommunikation & Recht 2001, 107 f. ) zur umstrittenen Werbe aussage "T-Online ist der zweitgrößte Onlinedienst der Welt überhaupt" geäußert, ferner in seinem Urteil vom 4. Oktober 2001 ( Az. 3 U 29/00 - Anlage K 81 - ) zur Werbeaussage "T-Online ist Europas größter Onlinedienst".
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