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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 25.01.2002 | OLG Dresden, 05.08.2002

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01   

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https://dejure.org/2002,2061
BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01 (https://dejure.org/2002,2061)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2002 - II ZR 214/01 (https://dejure.org/2002,2061)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - II ZR 214/01 (https://dejure.org/2002,2061)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Fassung: 3. Dezember 1976

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1073
  • VersR 2003, 85
  • BB 2002, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01
    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel ein zulässiges Rechtsmittel voraus (BGH, Urt. v. 25. Februar 1999 - III ZR 53/98, NJW 1999, 1407, 1408 m.w.N.).

    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt "seinem Wesen nach" erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH, Urt. v. 25. Februar 1999 - III ZR 53/98, NJW 1999, 1407).

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01
    aa) Nach der prozeßrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozeß, die auch der Bundesgerichtshof vertritt, wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefaßte eigenständige prozessuale Anspruch (BGHZ 117, 1, 5 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01
    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st.Rspr. des BGH; BGH, Urt. v. 6. Mai 1999 - III ZR 265/98, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 - Anfechtungsgründe 7 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Entscheidend ist, ob die mit der Berufung zur Entscheidung gestellten Ansprüche gegenüber den Ursprungsforderungen einen anderen Streitgegenstand bilden, der nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozess durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (vgl. zum Ganzen BGH…, Urteil vom 30.11.2005, XII ZR 112/03, Rn. 15 bei juris;… Beschluss vom 07.05.2003, XII ZB 191/02, Rn. 17 bei juris;… Urteil vom 15.03.2002, V ZR 39/01, Rn. 6 bei juris; Urteil vom 04.02.2002, II ZR 214/01, Rn. 7 bei juris;… Urteil vom 11.10.2000, VIII ZR 321/99, Rn. 7 bei juris;… vgl. auch Rimmelspacher in MüKo ZPO, 5. Auflage 2016, vor § 511 Rn. 76 m.w.N.;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage 2019, vor § 511 Rn. 26 m.w.N.;… Heßler in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 511 Rn. 10).

    Dasselbe gilt, wenn der Kläger in der Berufung den erstinstanzlichen Klageantrag zurücknimmt und die Rechtsfolgen des klageabweisenden Urteils durch neue Klageanträge, die auf neue Sachverhalte gestützt werden, wirkungslos werden sollen, um ohne Überprüfung des angefochtenen Urteils durch das Berufungsgericht eine ihm günstige Entscheidung zu erreichen (vgl. BGH…, Urteil vom 15.03.2002, V ZR 39/01, Rn. 9 bei juris), oder wenn ein Zahlungsbegehren nach Klageabweisung in erster Instanz mit der Berufung auf gänzlich andere Lebenssachverhalte als Begründung gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.2002, II ZR 214/01, Rn. 13 bei juris).

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06

    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der …

    Dem Tatrichter ist es insbesondere nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier der Einlagenzahlung - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (…vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, NJW 2004, 3423 f.) und auf die Erhebung weiteren Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. März 2002 - XI ZR 193/01, NJW-RR 2002, 1073).
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Entscheidend ist, ob die mit der Berufung zur Entscheidung gestellten Ansprüche gegenüber den Ursprungsforderungen einen anderen Streitgegenstand bilden, der nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozess durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (vgl. zum Ganzen BGH…, Urteil vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, juris, Rn. 15;… Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, juris, Rn. 17;… Urteil vom 15. März 2002 - V ZR 39/01, juris, Rn. 6; Urteil vom 4. Februar 2002 - II ZR 214/01, juris, Rn. 7;… Urteil vom 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99, juris, Rn. 7;… Rimmelspacher in MüKo ZPO, 5. Auflage 2016, Vor § 511 ZPO, Rn. 26, m. w. N.;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 17. Auflage 2020, Vor § 511 ZPO, Rn. 26, m. w. N.;… Koch in Saenger, ZPO, 8. Auflage 2019, Vor § 511 ZPO, Rn. 21;… Heßler in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, Vor § 511 ZPO Rn. 10).
  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 283/06

    Bareinlagen einer Aktiengesellschaft - Haftung der Bank für die Richtigkeit einer …

    Jedenfalls machen das genannte Indiz und sonstige Indizien die Erhebung des von der Beklagten angebotenen Gegenbeweises nicht entbehrlich (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. März 2002 - XI ZR 193/01, NJW-RR 2002, 1073).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21

    Änderung Klassifizierung Teilnehmer paralympische Wettbewerbe …

    Entscheidend ist, ob die mit der Berufung zur Entscheidung gestellten Ansprüche gegenüber den Ursprungsforderungen einen anderen Streitgegenstand bilden, der nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozess durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (vgl. zum Ganzen BGH…, Urteil vom 30.11.2005 - XII ZR 112/03, Rn. 15 bei juris;… Beschluss vom 07.05.2003 - XII ZB 191/02, Rn. 17 bei juris;… Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 39/01, Rn. 6 bei juris; Urteil vom 04.02.2002 - II ZR 214/01, Rn. 7 bei juris;… Urteil vom 11.10.2000 - VIII ZR 321/99, Rn. 7 bei juris;… vgl. auch Rimmelspacher in MüKoZPO, 6. Auflage 2020, vor § 511 Rn. 79 f. m.w.N.;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, vor § 511 Rn. 26 ff. m.w.N.;… Zöller/Heßler, ZPO, 34. Auflage 2022, vor § 511 Rn. 10 f. m.w.N.).

    Dasselbe gilt, wenn der Kläger in der Berufung den erstinstanzlichen Klageantrag zurücknimmt und die Rechtsfolgen des klageabweisenden Urteils durch neue Klageanträge, die auf neue Sachverhalte gestützt werden, wirkungslos werden sollen, um ohne Überprüfung des angefochtenen Urteils durch das Berufungsgericht eine ihm günstige Entscheidung zu erreichen (vgl. BGH…, Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 39/01, Rn. 9 bei juris), oder wenn ein Zahlungsbegehren nach Klageabweisung in erster Instanz mit der Berufung auf gänzlich andere Lebenssachverhalte als Begründung gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.2002 - II ZR 214/01, Rn. 13 bei juris).

  • BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03

    Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung

    Die bloße Erweiterung oder Änderung der Klage in zweiter Instanz (§§ 523, 263 ZPO a.F.) kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein (BGHZ 155, 21, 26;… BGH Urteile vom 15. März 2002 - V ZR 39/01 - aaO; vom 4. Februar 2002 - II ZR 214/01 - NJW-RR 2002, 1073, 1074; vom 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - NJW 2001, 226; vom 6. Mai 1999 - IX ZR 250/98 - NJW 1999, 2118, 2119 m.w.N.;… MünchKomm/Rimmelspacher ZPO Aktualisierungsband 2. Aufl. vor § 511 Rdn. 25;… Musielak/Ball ZPO 4. Aufl. vor § 511 Rdn. 26;… Zöller/Gummer ZPO 25. Aufl. vor § 511 Rdn. 10 a;… Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 62. Aufl. Grundz § 511 Rdn. 13;… a.A. Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. Einl. V vor § 511 Rdn. 73).
  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 277/07

    Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts auf Angehörige eines Gesellschafters

    Ohne die Erhebung dieses Gegenbeweises durfte und darf die Klage auf Feststellung der Darlehensforderungen des Klägers zur Insolvenztabelle der Schuldnerin nicht abgewiesen werden (vgl. auch BGH, Urt. v. 19. März 2002 - XI ZR 183/01, NJW-RR 2002, 1073 zum Gegenbeweis bei Indiztatsachen).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Die bloße Erweiterung oder Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel eine zulässige Berufung voraus (s. nur BGH, Urt. v. 30. November 1995, III ZR 240/94, NJW 1996, 527, 528; Urt. v. 6. Mai 1999, IX ZR 250/98, NJW 1999, 2118, 2119; Urt. v. 20. März 2000, II ZR 250/99, NJW 2000, 1958; Urt. v. 11. Oktober 2000, VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226; Urt. v. 4. Februar 2002, II ZR 214/01, zur Veröffentlichung bestimmt, jew. m. umfangr.
  • LG Stendal, 25.04.2008 - 22 S 124/07
    Das gilt jedenfalls dann, wenn auch das Ersturteil angegriffen wird und die "Berufung" sich nicht in der Einführung eines neuen Streitstoffs erschöpft (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1073 und 1435).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2010 - 26 U 7/10

    Erstattung verbotener Rückzahlungen: Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den …

    Dem Tatrichter ist es dabei nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (vgl. BGH, NJW 2004, 3423) und auf die Erhebung weiteren Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (BGH, NJW-RR 2002, 1073).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 18/02

    Haftung des Scheinsozius

  • OLG Zweibrücken, 15.07.2003 - 4 U 31/03

    Einspruchsverwerfung im Versäumnisverfahren: Unzulässigkeit der Berufung mangels …

  • KG, 23.05.2025 - 9 U 105/22

    Voraussetzung für Unerheblichkeit der Zulässigkeit eines Rechtsmittels

  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als …

  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 130/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als …

  • LAG Hamm, 23.01.2003 - 4 Sa 1117/02
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 131/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9995
OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01 (https://dejure.org/2002,9995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2002 - 9 U 62/01 (https://dejure.org/2002,9995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 9 U 62/01 (https://dejure.org/2002,9995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg geführte Rohrleitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1394 (Ls.)
  • NZV 2002, 506
  • VersR 2003, 85 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Er bleibt aber dann zu einem eigenen Eingreifen verpflichtet, wenn dessen Tätigkeiten mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm - dem Auftraggeber erkannt und durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können, BGHZ 120, 124 (128) = NJW 1993, 1647; Senat VersR 1997, 124.
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein) …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Erfahrungssatz, daß die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung zu bejahen ist, wenn ein vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll, ein Verstoß gegen dieses Gebot feststeht und die zu bekämpfende Gefahr auch verwirklicht worden ist, BGH NJW 1974, 453 (554 ff.); NJW 1984, 432 (433); Senat NJW-RR 1987, 412 (413).
  • BGH, 29.11.1973 - III ZR 211/71

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Erfahrungssatz, daß die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung zu bejahen ist, wenn ein vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll, ein Verstoß gegen dieses Gebot feststeht und die zu bekämpfende Gefahr auch verwirklicht worden ist, BGH NJW 1974, 453 (554 ff.); NJW 1984, 432 (433); Senat NJW-RR 1987, 412 (413).
  • OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Er bleibt aber dann zu einem eigenen Eingreifen verpflichtet, wenn dessen Tätigkeiten mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm - dem Auftraggeber erkannt und durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können, BGHZ 120, 124 (128) = NJW 1993, 1647; Senat VersR 1997, 124.
  • BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99

    Zulässigkeit - Rechtsmittel - Einlegung - Gegenbeweis - Frist - Wiedereinsetzung …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Rn. 62 Der Anspruch des Klägers auf Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für zukünftige materielle Schäden ist zulässig, denn nach seinem Vortrag sind die unfallbedingten schweren Kopfverletzungen nicht ausgeheilt, so daß die Möglichkeit weiterer Schäden besteht, vgl. zuletzt BGH VersR 2001, 84.
  • OLG Brandenburg, 09.04.1998 - 2 U 125/97

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autobahnbaustelle

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Die zeitlichen Abstände, innerhalb derer Kontrollen durchzuführen sind, richten sich dabei nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen, OLG Brandenburg, VersR 1998, 912.
  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 80/79

    Schuldhafte Verursachung der Verletzung eines Fußgängers durch Verletzung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Bei Verletzung der gemäß §§ 9, 9 a Straßen- und Wegegesetz NWR als hoheitlicher Pflicht ausgestalteten allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kommt wegen des Grundsatzes der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung eine Haftungsprivilegierung nach § 838 Abs. 1 Satz BGB nicht in Betracht, BGH NJW 1981, 682.
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 9 U 101/07

    Sperrung; Metallkette; Verkehrssicherung; Gefahrenquelle

    Denn der Verkehrssicherungspflichtige hat sich auch auf eine nicht ganz fern liegende bestimmungswidrige Nutzung einzurichten und vorhersehbaren Gefahren entsprechend zu begegnen (BGH VersR 1978, 561; Senat, Urt. v. 25.1.2002, OLGR 2002, 249).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 13 S 207/11

    Haftungsverteilung: Einbrechen eines Fahrzeugs auf einer unzureichend gesicherten …

    Rn. 11 b) Nach diesen Grundsätzen war die Beklagte als ein mit der Durchführung von Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum beauftragtes Unternehmen für die Sicherung der durch ihre Arbeiten entstandenen Gefahrenstellen grundsätzlich verantwortlich (vgl. nur OLG Hamm, NZV 2002, 506;… Palandt/Sprau aaO Rn. 191, 222 m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 15.05.2026 - 2 S 97/25

    Verletzung am Latte-Macchiato-Glas - Haftet Bäckerei für Schnittverletzungen?

    Vielmehr sind diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die den Verkehrsteilnehmern bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung trotz Anwendung der von ihm zu erwartenden Eigensorgfalt drohen (OLG Hamm, Urteil vom 25. Januar 2002 - 9 U 62/01 -, juris; OLG Celle…, Urteil vom 12. August 2010 - 8 U 15/10 -, juris Rn. 17; OLG Koblenz…, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 W 200/10 -, juris Rn. 5 ).
  • OLG Hamm, 25.11.2008 - 9 W 41/08

    Fahrbahnglätte; Kreisverkehr; Verkehrssicherungspflicht

    Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (Senat, Urt. v. 25.1.2002 - 9 U 62/01 - OLGR 2002, 249).
  • LG Tübingen, 13.08.2019 - 5 O 304/18

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung …

    Vielmehr sind diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die den Verkehrsteilnehmern bei bestimmungsgemäßer Benutzung trotz Anwendung der von ihm zu erwartenden Eigensorgfalt drohen (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 506 ff. m.w.N.).
  • LG Bonn, 08.12.2017 - 1 O 174/17

    Verkehrssicherungspflicht - Radweg - Belag - Sturz - Schadenersatz

    Eine Verkehrssicherungspflicht entsteht nach alledem erst dann, wenn eine Gefahrenlage besteht oder gar geschaffen worden ist, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGHZ 108, 273, 275; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 = juris Rd.81ff. betreffend Fahrbahnunebenheiten bei einem Radfahrer; OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2002 - 9 U 62/01 = NZV 2002, 506, 507 betreffend einen Sturz eines Radfahrers über eine Rohrleitung;… Palandt/Sprau, BGB, 76.Aufl. 2017, § 823 Rd.221 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9256
OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02 (https://dejure.org/2002,9256)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.08.2002 - 9 W 633/02 (https://dejure.org/2002,9256)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. August 2002 - 9 W 633/02 (https://dejure.org/2002,9256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § 24 Abs. 1; ; EGGVG § 24 Abs. 2; ; EGGVG § 26 Abs. 1; ; EGGVG § 28 Abs. 2; ; EGGVG § 30; ; EGGVG § 30 Abs. 3; ; ZPO § 299 Abs. 2

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Begriff des rechtlichen Interesses im Zusammenhang mit der Ablehnung von Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Rechts auf Akteneinsicht Dritter im Zivilrechtsstreit; Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 EGGVG

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 1 O 2162/01
  • OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 85
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1952 - IV ZB 82/51

    Todeserklärung. Rechtliches Interesse

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (BGHZ 4, 323/325; OLG Hamm NJW 89, 533; KG NJW 89, 534).

    Angesichts dessen besteht an der in BGHZ 4, 323/325, bezeichneten Grundvoraussetzung des rechtlichen Interesses kein ernsthafter Zweifel.

  • KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Die in der Entscheidungsbegründung herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 931 verweist ihrerseits auf die Entscheidung des Kammergerichts, NJW 88, 1738.
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2000 - 1 VA 1/00
    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Die in der Entscheidungsbegründung herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 931 verweist ihrerseits auf die Entscheidung des Kammergerichts, NJW 88, 1738.
  • KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Einsicht …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (BGHZ 4, 323/325; OLG Hamm NJW 89, 533; KG NJW 89, 534).
  • OLG Hamm, 09.05.1988 - 15 VA 2/88
    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (BGHZ 4, 323/325; OLG Hamm NJW 89, 533; KG NJW 89, 534).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2016 - 20 VA 20/15

    Zum rechtlichen Interesse für die Akteneinsicht nach § 299 II ZPO

    Dieser Annahme stehen auch die von dem weiteren Beteiligten angeführten obergerichtlichen Entscheidungen betreffend Einsichtsgesuche in Akten von Parallelverfahren (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2014, Az. 2 VA 3/14, BeckRS 2015, 06038; OLG Dresden, Beschluss vom 05.08.2002, Az. 9 W 633/02, VersR 2003, 85, auch veröffentlich: NVZ 2002, 569;… OLG Nürnberg, a. a. O., auch veröffentlicht: BeckRS 2014, 07135; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 931) nicht entgegen.
  • OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14

    Akteneinsicht im Zivilverfahren: Rechtliches Interesse an Akteneinsicht in …

    Rn. 43 Die Antragstellerin hat jedoch ein rechtliches Interesse auf Akteneinsicht in die Akte des Parallelverfahrens X O 3086/11, weil und soweit die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 3.6.2014 im Ausgangsverfahren zur Klarstellung ihres Vortrages auf den Inhalt der Akten des Parallelverfahrens X O 3086/11 verweist (zum rechtlichen Interesse bei Bezugnahme auf Parallelverfahren durch die gegnerische Partei: OLG Dresden Beschluss vom 5.8.2002 3 VA 633/02 zitiert nach Juris VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken Beschluss vom 17.2.2000 1 VA 1/00 zitiert nach Juris NJW-RR 2001, 931).
  • BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21

    Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse

    Rn. 34 Zwar kann nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Akten eines Parallelverfahrens bestehen, insbesondere wenn eine Partei den Inhalt der Akten eines Verfahrens durch Bezugnahme darauf zum Gegenstand ihres Vortrags in einem anderen Verfahren macht, an dem Dritte beteiligt sind (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. Juni 2016, 20 VA 20/15, juris Rn. 44; OLG Dresden, Beschluss vom 5. August 2002, 9 W 0633/02, VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Februar 2000, 1 VA 1/00, NJW-RR 2001, 931 [juris Rn. 7]; vgl. auch: OLG Braunschweig…, Beschluss vom 26. November 2014, 2 VA 3/14, juris Rn. 39; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 14. Januar 2014, 4 VA 2218/13, juris Rn. 11;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 299 Rn. 38).
  • BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels …

    Rn. 28 (2) Zwar kann nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Akten eines Parallelverfahrens bestehen, insbesondere wenn eine Partei den Inhalt der Akten eines Verfahrens durch Bezugnahme darauf zum Gegenstand ihres Vortrags in einem anderen Verfahren macht, an dem Dritte beteiligt sind (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. Juni 2016, 20 VA 20/15, juris Rn. 44; OLG Dresden, Beschluss vom 5. August 2002, 9 W 0633/02, VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Februar 2000, 1 VA 1/00, NJW-RR 2001, 931 [juris Rn. 7]; vgl. auch: OLG Braunschweig…, Beschluss vom 26. November 2014, 2 VA 3/14, juris Rn. 39; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 14. Januar 2014, 4 VA 2218/13, juris Rn. 11;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 299 Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2026 - 3 VA 6/26

    Zurückweisung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung mangels Anspruchs auf …

    Rn. 14 aa) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Akten eines Parallelverfahrens  zwar bestehen, wenn eine Partei den Inhalt der Akten eines Verfahrens durch Bezugnahme darauf zum Gegenstand ihres Vortrags in einem anderen Verfahren macht, an dem Dritte beteiligt sind (BayObLG, Beschluss vom 8.4.2022, 101 VA 6/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.6.2016, 20 VA 20/15; OLG Dresden, Beschluss vom 5.8.2002, 9 W 0633/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.2.2000, 1 VA 1/00).
  • LG Hamburg, 17.09.2014 - 325 O 373/09

    Parallelprozess mit demselben Sachverhalt: Recht auf Akteneinsicht!

    Danach besteht ein rechtliches Interesse an der Einsicht von Akten eines Parallelprozesses beispielsweise dann, wenn eine Prozesspartei aufgrund desselben Sachverhalts in verschiedenen Prozessen unterschiedliche Gegner auf Schadensersatz in Anspruch nimmt (OLG Hamburg, Beschluss v. 14.7.1987 - 2 VA 1/87, OLGZ 1988, 51; OLG Dresden, Beschluss v. 5.8.2002 - 9 W 633/02, VersR 2003, 85).
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