Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.08.2005 - 20 W 31/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StGB §§ 22 f.; ; StGB §§ 211 f.; ; StGB § 303 Abs. 1; ; StGB § 303 Abs. 2; ; StGB § 308 Abs. 1; ; AUB § 2 Abschnitt I Abs. 2
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB § 2 Abschnitt I Abs. 2
Ablehnung der beantragten Prozesskostenhilfe wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Träger der Unfallversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Versicherungsschutz; Voraussetzungen der Versagung des Versicherungsschutzes bezüglich eines durch eine strafbare Handlung verursachten Schadens; Auswirkungen eines strafbefreienden Rücktritts auf ein mögliches ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Unfallversicherung - Verletzung bei Rücktritt vom Versuch der Straftat
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Verbrennungen bei Gasexplosion - Kein Geld von der Unfallversicherung für Unfall bei versuchter Straftat
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.05.2005 - 2 O 95/05
- OLG Hamm, 17.08.2005 - 20 W 31/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1618
- MDR 2005, 1228
- VersR 2006, 399
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86
nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher …
Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2005 - 20 W 31/05
Die Handlung des Täters ist im vorliegenden Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als zum Beispiel das Ausschütten von Benzin durch einen Brandstifter (vgl. dazu etwa BGH, wistra 1987, 26). - BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2005 - 20 W 31/05
Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Täter eine Handlung vornimmt, die nach seinem Tatvorsatz der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmündet (vgl. etwa BGHSt 26, 201, 203; NJW 1993, 2125; StV 1989, 526). - BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2005 - 20 W 31/05
Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Täter eine Handlung vornimmt, die nach seinem Tatvorsatz der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmündet (vgl. etwa BGHSt 26, 201, 203; NJW 1993, 2125; StV 1989, 526).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 104/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2; ; AUB 94 § 2 Abs. 2; ; StVG § 21; ; StGB §§ 15 f.; ; StGB § 17; ; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. f)
- IWW
- rechtsportal.de
AUB 94 § 2 Abs. 2; StVG § 21
Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz nach vorsätzlich begangener Straftat - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- streifler.de (Kurzinformation)
Unfallversicherung: Vermeidbarer Verbotsirrtum des Versicherungsnehmers
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallversicherung - Vermeidbarer Verbotsirrtum des VN
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - 2 O 607/04
- OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 104/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1404
- VersR 2006, 399
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 17.10.2000 - 2 Ss 33/00
Begriff der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit; Veränderung der …
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 104/05
Ob der Kläger wusste, dass er mit diesem Führerschein diesen Roller nicht fahren durfte, ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, allein eine Frage nach dem Vorliegen eines Verbotsirrtums gemäß § 17 StGB, (vgl. etwa auch Brandenburgisches OLG, VRS 101, 293 m.w.N.). - OLG München, 11.07.1997 - 14 U 953/96
Tod nach grob verkehrswidrigem Überholversuch in der Schweiz
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 104/05
Dieses Erfordernis des § 2 Abs. 2 AUB 94 ist dann erfüllt, wenn im Sinne des deutschen Strafrechts (vgl. OLG München, VersR 1999, 881) eine vorsätzliche Straftat vorliegt. - OLG Hamm, 23.01.1981 - 20 W 35/80
Verkehrsunfall; Unfall; Todesfall; Vergehen; Überholen; Rechtsverstoß
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 104/05
Es verweist damit hinsichtlich des Vorsatzes auf §§ 15 f. StGB (vgl. bereits Senat, VersR 1981, 954).
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