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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - I-4 U 183/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5851
OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - I-4 U 183/13 (https://dejure.org/2015,5851)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2015 - I-4 U 183/13 (https://dejure.org/2015,5851)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2015 - I-4 U 183/13 (https://dejure.org/2015,5851)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Handtaschenraub - Haftung der Hausratversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141; StGB § 249 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Raubes in der Hausratversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Raubes in der Hausratversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Raubgeschehen bei Wegreißen der Handtasche ohne Leistung von Widerstand

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 748
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.03.2012 - II ZR 50/09

    Beweisaufnahme: Ablehnung eines Beweisantrags zu erheblichem Vorbringen bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - 4 U 183/13
    Die Widersprüchlichkeit des Parteivortrages ist im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (BGH NZG 2012, 795).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 22/12

    Schadensersatzklage gegen ein Paketdienstunternehmen wegen des Verlustes von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - 4 U 183/13
    Die Versagung der Beweiserhebung wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag ist eine grundsätzlich unzulässige vorweggenommene tatrichterliche Beweiswürdigung (BGH BeckRS 2013, 08902).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - 4 U 183/13
    Voraussetzung dafür ist aber, dass konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder die geeignet sind, dass sich schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit aufdrängen (BGH NJW 1996, 1348).
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05

    Hausratversicherung - Raub einer wertvollen Uhr in Neapel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - 4 U 183/13
    Eine solche Regelung ist für den Versicherungsnehmer nicht überraschend im Sinne des § 307 BGB, weil er nach dem normalen Sprachgebrauch typischerweise davon ausgehen wird, dass kein Raub vorliegt, wenn die Entwendung durch seine Überraschung erreicht wird, auch wenn dabei eine gewisse Körperkraft eingesetzt wird, um den Gegenstand wegzunehmen, nicht aber, um einen tatsächlichen oder erwarteten Widerstand zu brechen (so bereits OLG Köln, NJW-RR 2007, 1473).
  • BGH, 26.01.1977 - IV ZR 41/76

    Haftungsumfang einer Einbruchsversicherung mit dem Zusatzschutz einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - 4 U 183/13
    Dieser strafrechtliche Raubbegriff, von dem zunächst auszugehen ist (vergl. BGH VersR 1977, 417), wird jedoch durch die vereinbarten Bedingungen überlagert (2.8 der Bedingungen, Bl. 233 GA).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 4 U 198/04

    Hausratsversicherung: Nachweispflicht des Versicherungsnehmers zum Vorliegen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - 4 U 183/13
    Grundsätzlich sind solche Veränderungen der Sachverhaltsschilderung nur Umstände, die im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsentscheidung vom 11.10.2005 - 4 U 198/04, BeckRS 2007, 12006).
  • OLG Köln, 18.07.2017 - 9 U 183/16

    Begriff der Beraubung i.S. von § 5 Nr. 3a Hs. 1 VHB 2005

    Rn. 45 Eine Regelung wie in § 5 Nr. 3 a) 2. HS VHB 2005 ist für den Versicherungsnehmer nicht überraschend i.S.d. § 305 c I BGB, weil er nach dem normalen Sprachgebrauch typischerweise davon ausgehen wird, dass kein Raub vorliegt, wenn die Entwendung durch Überraschung erreicht wird, auch wenn dabei eine gewisse Körperkraft eingesetzt wird, um den Gegenstand wegzunehmen, nicht aber, um einen tatsächlichen oder erwarteten Widerstand zu brechen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2015, - 4 U 183/13 -, VersR 2015, 748 ff. in juris Rn. 22).

    Ausreichend für den strafrechtlichen Gewaltbegriff ist eine Einwirkung, die als körperlicher Zwang empfunden wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2015, - 4 U 183/13 -, VersR 2015, 748 ff. in juris Rn. 21 m.w.N.).

    Eine Beraubung ist danach nur dann versichert, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten, wobei Gewalt nicht vorliegt, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstands entwendet werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2015, - 4 U 183/13 -, VersR 2015, 748 ff. in juris Rn. 21;… LG Köln, Beschl. v. 12.11.2014, - 24 S 49/14 -, VersR 2015, 751 f. in juris Rn. 13).

    Wird beim plötzlichen Wegreißen von Gegenständen kein bewusster Widerstand überwunden, so liegt - bei Vereinbarung entsprechender Bedingungen - keine Beraubung i.S.d. Versicherungsrechts vor (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2015, - 4 U 183/13 -, VersR 2015, 748 ff. in juris Rn. 22;… Prölss/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, § 5 VHB 2000 Rn. 14 m.w.N.).

    Eine derartige Modifizierung des strafrechtlichen Raubbegriffs dient dazu, die Unschärfen des strafrechtlichen Gewaltbegriffs zu vermeiden, indem sie die Abgrenzung zwischen Raub und Trickdiebstahl durch das Unterscheidungsmerkmal der bewussten Widerstandsüberwindung deutlicher definiert (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2015, - 4 U 183/13 -, VersR 2015, 748 ff. in juris Rn. 22).

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 85/16

    Außenversicherung der Hausratversicherung: Versicherter Raub einer wertvollen …

    Aber auch die restriktivere Gegenauffassung bejaht einen Raub zumindest dann, wenn das Opfer die Absicht des Täters rechtzeitig erkennt und die Sache über das zur Überwindung der Schwerkraft übliche Maß hinaus derart festhält, dass der Täter einen erheblichen Kraftaufwand entfalten muss (OLG Düsseldorf VersR 2015, 748; OLG Karlsruhe - 19. Zivilsenat - VersR 2009, 1360; vgl. auch Günther r+s 2007, 265, 269 mwN.).
  • LG Arnsberg, 14.08.2025 - 2 O 274/22
    Aber nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann die tatrichterliche Überzeugung auf den gesamten Inhalt der Verhandlungen gestützt werden, zu der auch die Parteianhörung gehört (…Prütting in MüKo-ZPO, 6. Aufl. 2020, § 286 ZPO Rn. 8; Kockentiedt/Windau in NJW 2019, 3348 [3349]), aus der sie deshalb gewonnen werden kann (vgl. dazu BVerfG v. 21.02.2001 [2 BvR 140/00] - Juris-Tz. 12 f; BGH v. 16.07.1998 [I ZR 32/96] - Juris-Tz. 21; BGH v. 24.06.2003 [VI ZR 327/02] - Juris-Tz. 9; OLG Düsseldorf v. 13.03.2015 [4 U 183/13] - Juris-Tz. 18; Kockentiedt/Windau in NJW 2019, 3348 [3349]; Schöpflin in NJW 1996, 2134 [2138]; Stackmann in NJW 2012, 1249 [1252 f]).
  • LG Essen, 23.02.2023 - 20 O 118/22

    Hausratversicherung, Raub

    Erforderlich ist entgegen der Ansicht der Klägerin ein bewusster Widerstand gegen die Entwendung (so auch KG Berlin…, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 6 U 98/19 -, Rn. 9, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. März 2015 - I-4 U 183/13 -, Rn. 23, juris).
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