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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41290
BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14 (https://dejure.org/2015,41290)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2015 - VI ZR 476/14 (https://dejure.org/2015,41290)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14 (https://dejure.org/2015,41290)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 823 Abs. 1, ZPO § 286

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Arzthaftungsprozess: Abgrenzung zwischen ärztlichem Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung bei Notwendigkeit und Dringlichkeit der diagnostischen Abklärung einer koronaren Herzerkrankung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO
    Arzthaftungsprozess: Abgrenzung zwischen ärztlichem Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung bei Notwendigkeit und Dringlichkeit der diagnostischen Abklärung einer koronaren Herzerkrankung

  • IWW

    § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2, § 1922 Abs. 1, § 844 Abs. 1, 2 BGB, § 286 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung; Schmerzensgeld Begehren wegen fehlerhafter Behandlung eines Patienten aus ererbtem Recht; Ausreichende Aufklärung über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung; Schmerzensgeld Begehren wegen fehlerhafter Behandlung eines Patienten aus ererbtem Recht; Ausreichende Aufklärung über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befunderhebungsfehler oder Fehler der therapeutischen Aufklärung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei einfachem Verstoß gegen Aufklärungspflicht über Dringlichkeit einer ärztlichen Maßnahme muss Geschädigter Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden nachweisen - Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers oder ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 563
  • MDR 2016, 208
  • VersR 2016, 260
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10

    Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Rn. 14 b) Bei der Einstufung eines ärztlichen Fehlverhaltens als grob handelt es sich um eine juristische Wertung, die dem Tatrichter und nicht dem Sachverständigen obliegt (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 139/10, VersR 2012, 362 Rn. 9 mwN).

    Ein Behandlungsfehler ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nur dann als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. etwa Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 139/10, VersR 2012, 362 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler, …

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Die Frage, ob in dem unterlassenen Hinweis auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit weiterer diagnostischer Maßnahmen ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist, unterliegt vielmehr der gesonderten Beurteilung im jeweiligen Einzelfall (vgl. Senatsurteil vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225 f.).

    Rn. 18 b) Unterlässt es ein Arzt, den Patienten über die Dringlichkeit der - ihm ansonsten zutreffend empfohlenen - medizinisch gebotenen Maßnahmen zu informieren und ihn vor Gefahren zu warnen, die im Falle des Unterbleibens entstehen können, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung des Patienten vor (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225, 227 und vom 16. November 2004 - VI ZR 328/03, VersR 2005, 228, 229; in diesem Sinne auch: OLG Köln, VersR 2001, 66; OLG Hamm, VersR 2005, 837 mit Zurückweisungsbeschluss des Senats vom 9. März 2004 - VI ZR 269/03, VersR 2005, 837 f.; Strücker-Pitz, GuP 2015, 118, 119).

  • OLG Köln, 05.11.2014 - 5 U 152/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da ein Kausalzusammenhang des Unterbleibens der …

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Rn. 7 Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2015, 1173 veröffentlicht ist, hat Ansprüche der Kläger auf Schmerzensgeld sowie auf Ersatz von Beerdigungskosten und eines Unterhaltsschadens verneint.

    Rn. 18 b) Unterlässt es ein Arzt, den Patienten über die Dringlichkeit der - ihm ansonsten zutreffend empfohlenen - medizinisch gebotenen Maßnahmen zu informieren und ihn vor Gefahren zu warnen, die im Falle des Unterbleibens entstehen können, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung des Patienten vor (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225, 227 und vom 16. November 2004 - VI ZR 328/03, VersR 2005, 228, 229; in diesem Sinne auch: OLG Köln, VersR 2001, 66; OLG Hamm, VersR 2005, 837 mit Zurückweisungsbeschluss des Senats vom 9. März 2004 - VI ZR 269/03, VersR 2005, 837 f.; Strücker-Pitz, GuP 2015, 118, 119).

  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 554/12

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Rn. 17 a) Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats auch ein einfacher Befunderhebungsfehler zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. etwa Senatsurteil vom 2. Juli 2013 - VI ZR 554/12, VersR 2013, 1174 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 106/13

    Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen …

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Dabei muss diese wertende Entscheidung des Tatrichters jedoch in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 24. Februar 2015 - VI ZR 106/13, VersR 2015, 712 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der …

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Rn. 18 b) Unterlässt es ein Arzt, den Patienten über die Dringlichkeit der - ihm ansonsten zutreffend empfohlenen - medizinisch gebotenen Maßnahmen zu informieren und ihn vor Gefahren zu warnen, die im Falle des Unterbleibens entstehen können, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung des Patienten vor (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225, 227 und vom 16. November 2004 - VI ZR 328/03, VersR 2005, 228, 229; in diesem Sinne auch: OLG Köln, VersR 2001, 66; OLG Hamm, VersR 2005, 837 mit Zurückweisungsbeschluss des Senats vom 9. März 2004 - VI ZR 269/03, VersR 2005, 837 f.; Strücker-Pitz, GuP 2015, 118, 119).
  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12

    Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der …

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Revisionsrechtlich ist insoweit nur nachprüfbar, ob das Berufungsgericht den Begriff des groben Behandlungsfehlers verkannt und ob es bei der Gewichtung dieses Fehlers erheblichen Streitstoff außer Betracht gelassen oder verfahrensfehlerhaft gewürdigt hat (vgl. etwa Senatsurteil vom 5. November 2013 - VI ZR 527/12, VersR 2014, 247 Rn. 30 mwN).
  • OLG Hamm, 14.07.2003 - 3 U 128/02

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess bei unterbliebener …

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Rn. 18 b) Unterlässt es ein Arzt, den Patienten über die Dringlichkeit der - ihm ansonsten zutreffend empfohlenen - medizinisch gebotenen Maßnahmen zu informieren und ihn vor Gefahren zu warnen, die im Falle des Unterbleibens entstehen können, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung des Patienten vor (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225, 227 und vom 16. November 2004 - VI ZR 328/03, VersR 2005, 228, 229; in diesem Sinne auch: OLG Köln, VersR 2001, 66; OLG Hamm, VersR 2005, 837 mit Zurückweisungsbeschluss des Senats vom 9. März 2004 - VI ZR 269/03, VersR 2005, 837 f.; Strücker-Pitz, GuP 2015, 118, 119).
  • OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 9/98

    Beweis der unterbliebenen oder unzureichenden Sicherheitsaufklärung obliegt dem …

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Rn. 18 b) Unterlässt es ein Arzt, den Patienten über die Dringlichkeit der - ihm ansonsten zutreffend empfohlenen - medizinisch gebotenen Maßnahmen zu informieren und ihn vor Gefahren zu warnen, die im Falle des Unterbleibens entstehen können, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung des Patienten vor (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225, 227 und vom 16. November 2004 - VI ZR 328/03, VersR 2005, 228, 229; in diesem Sinne auch: OLG Köln, VersR 2001, 66; OLG Hamm, VersR 2005, 837 mit Zurückweisungsbeschluss des Senats vom 9. März 2004 - VI ZR 269/03, VersR 2005, 837 f.; Strücker-Pitz, GuP 2015, 118, 119).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 269/03

    Voraussetzungen für Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
    Rn. 18 b) Unterlässt es ein Arzt, den Patienten über die Dringlichkeit der - ihm ansonsten zutreffend empfohlenen - medizinisch gebotenen Maßnahmen zu informieren und ihn vor Gefahren zu warnen, die im Falle des Unterbleibens entstehen können, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung des Patienten vor (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225, 227 und vom 16. November 2004 - VI ZR 328/03, VersR 2005, 228, 229; in diesem Sinne auch: OLG Köln, VersR 2001, 66; OLG Hamm, VersR 2005, 837 mit Zurückweisungsbeschluss des Senats vom 9. März 2004 - VI ZR 269/03, VersR 2005, 837 f.; Strücker-Pitz, GuP 2015, 118, 119).
  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 60/16

    BGH konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen …

    Dabei ist ein Behandlungsfehler nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann als grob zu bewerten, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (z.B. BGH, Urteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 14;… Palandt/Weidenkaff aaO § 630h Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 11.05.2017 - III ZR 92/16

    Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer, die Bewahrung von Leben und …

    Dabei ist ein Behandlungsfehler nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann als grob zu bewerten, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (z.B. BGH, Urteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 14;… Palandt/Weidenkaff aaO § 630h Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 146/14

    Arzthaftung: Abgrenzung eines Diagnoseirrtums von einem Befunderhebungsfehler; …

    Rn. 4 1. Das Berufungsgericht ist im Ansatz der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt, wonach auch ein einfacher Befunderhebungsfehler zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich dessen Kausalität für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen kann, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und dieser Fehler generell geeignet ist, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (…vgl. etwa Senatsurteile vom 2. Juli 2013 - VI ZR 554/12, VersR 2013, 1174 Rn. 11 mwN und vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, juris Rn. 17).
  • BGH, 26.06.2018 - VI ZR 285/17

    Arzthaftung: Pflicht zur Weiterleitung von Informationen über bedrohliche Befunde …

    Es ist ein (schwerer) ärztlicher Behandlungsfehler, wenn der Patient über einen bedrohlichen Befund, der Anlass zu umgehenden und umfassenden ärztlichen Maßnahmen gibt, nicht informiert und ihm die erforderliche ärztliche Beratung versagt wird (Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225 f.;… vgl. vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15, NJW 2018, 621 Rn. 19 f.; vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 15, 18 auch OLG Köln, Beschluss vom 13. Oktober 1989 - 27 W 23/89, NJW 1990, 772 f.).

    Rn. 18 a) Ein Behandlungsfehler ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (…Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 139/10, VersR 2012, 362 Rn. 8; vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 14).

    Dabei muss diese wertende Entscheidung des Tatrichters jedoch in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können (Senatsurteil vom 17. November 2015, aaO Rn. 14).

    Revisionsrechtlich ist insoweit nur nachprüfbar, ob das Berufungsgericht den Begriff des groben Behandlungsfehlers verkannt und ob es bei der Gewichtung dieses Fehlers erheblichen Prozessstoff außer Betracht gelassen oder verfahrensfehlerhaft gewürdigt hat (st. Rspr., Senat, Urteile vom 28. Mai 2002 - VI ZR 42/01, VersR 2002, 1062 unter II 2 a mwN; vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 04.06.2024 - VI ZR 108/23

    Verpflichtung des Krankenhausträgers und der behandelnden Ärzte zur Organisation …

    Sie kommt hingegen nicht zur Anwendung, wenn der Behandlungsfehler in einem Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Information liegt (…vgl. Senatsurteile vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15, VersR 2017, 888 Rn. 15, 17; vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, VersR 2016, 260 Rn. 17;… vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08, VersR 2009, 1267 Rn. 8).

    Dies gilt auch dann, wenn die Verletzung der Informationspflicht - wie zum Beispiel bei fehlendem Hinweis auf die Dringlichkeit der weiter angeratenen diagnostischen Maßnahmen - unmittelbar zur Folge hat, dass die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterbleibt (…vgl. Senatsurteile vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15, VersR 2017, 888 Rn. 16 f.; vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, VersR 2016, 260 Rn. 17;… BeckOK BGB/Katzenmeier, 70. Ed. (Stand: 1.5.2024), § 630h Rn. 89;… MünchKommBGB/Wagner, 9. Aufl., § 630h Rn. 106;… Staudinger/Gutmann (2021) BGB, § 630h Rn. 198, 216, 218).

    In einem solchen Fall darf das ärztliche Versäumnis auch nicht in einen Fehler der therapeutischen Information einerseits und in einen Befunderhebungsfehler andererseits aufgespalten werden, sondern ist als einheitlicher Vorgang zu behandeln (Senatsurteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, VersR 2016, 260 Rn. 16).

    Denn in diesen Fällen liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit ärztlichen Fehlverhaltens regelmäßig nicht in der unterbliebenen Befunderhebung als solcher, sondern in dem Unterlassen von Warnhinweisen zum Zwecke der Sicherstellung des Behandlungserfolgs (…vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 2020 - VI ZR 213/19, VersR 2020, 1052 Rn. 23;… vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15, NJW 2018, 621 Rn. 15; vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 18).

    Rn. 19 Dementsprechend hat der Senat einen Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Information in den Fällen angenommen, in denen der Patient von dem ihn behandelnden niedergelassenen Arzt über das Vorliegen eines kontrollbedürftigen Befundes unterrichtet und zur Wiedervorstellung in dessen Praxis aufgefordert worden war, der Patient dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen war (…Senatsurteil vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15, NJW 2018, 621 Rn. 15) bzw. einen zur Abklärung des Befunds vereinbarten Termin abgesagt und keinen neuen Termin vereinbart hatte (Senatsurteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 10 f., 15), weil ihm der Grund der Einbestellung und die Dringlichkeit der Abklärung nicht erläutert worden war.

  • BGH, 11.04.2017 - VI ZR 576/15

    Arzthaftung: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Abgrenzung …

    Zur Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung (Anschluss Senatsurteil vom 17. November 2015, VI ZR 476/14, VersR 2016, 260).

    Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit des ärztlichen Fehlverhaltens liegt hier nämlich regelmäßig nicht in der unterbliebenen Befunderhebung als solcher, sondern in dem Unterlassen von Warnhinweisen zum Zwecke der Sicherstellung des Behandlungserfolgs (Senatsurteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, VersR 2016, 260 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 26.05.2020 - VI ZR 213/19

    Arzthaftung: Pflichten des Arztes bei Mammographie-Screening; horizontale …

    Rn. 23 aa) Zutreffend hat es ausgeführt, dass danach zu differenzieren ist, ob der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit ärztlichen Fehlverhaltens in der unterbliebenen Befunderhebung als solcher oder in dem Unterlassen von Warnhinweisen zum Zwecke der Sicherstellung des Behandlungserfolgs liegt (Senatsurteile vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 18;… vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15, NJW 2018, 621 Rn. 15).

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann aber auch ein einfacher Befunderhebungsfehler zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. nur Senatsurteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 17 mwN).

  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 26 U 88/16

    250.000 Euro Schmerzensgeld nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der …

    Es handelt sich deshalb auch nach Überzeugung des Senates um einen Fehler, bei dem eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wurde, und der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen durfte (vgl. etwa BGH-Urteil v. 17.11.2015 - VI ZR 476/14 - veröffentlicht  in  NJW 2016, S.563 [564]; BGH NJW 2001, S.2795 [2796]).
  • OLG München, 18.01.2017 - 3 U 5039/13

    Zahnärztlicher Befunderhebungsfehler durch unterlassenes Screening hinsichtlich …

    Jedoch führt auch ein einfacher Befunderhebungsfehler zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich dessen Kausalität für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und dieser Fehler generell geeignet ist, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (…vgl. BGH-Urteile vom 2. Juli 2013 - VI ZR 554/12, VersR 2013, 1174 Rn. 11 m. w. N. und vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, juris Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als …

    In diesen Fällen liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit des ärztlichen Fehlverhaltens regelmäßig nicht in einer unterlassenen Befunderhebung als solcher, sondern in dem Unterlassen von Warnhinweisen zum Zwecke der Sicherstellung des Behandlungserfolges (BGH, VersR 2017, 888 ff., Tz. 15 m.w.N., juris; BGH, NJW 2016, 563 f., Tz. 18, juris; OLG Oldenburg, VersR 2017, 1084 ff., juris Tz. 51; Martis/Winkhart-Martis, MDR 2017, 925 (929)).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 26 U 59/16

    Symptome eines Kompartmentsyndroms übersehen - 50.000 Euro Schmerzensgeld

  • OLG Oldenburg, 01.03.2023 - 5 U 45/22

    Arzthaftung wegen eines versäumten Hinweises auf die Dringlichkeit postnataler …

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14

    Arzthaftung: Pflicht zur Ergänzung der therapeutischen Sicherungsaufklärung bei …

  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 26 U 122/09

    Unterlassen einer Bluttransfusion bei einer reanimierten Patientin als grober …

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

  • LG Bochum, 12.02.2020 - 6 O 336/17

    Fehler während Geburtsvorgang - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch

  • OLG Köln, 21.08.2024 - 5 U 127/23

    Befugnis einer Pflegekraft zur Gestattung des unbeaufsichtigten Duschens eines …

  • OLG Celle, 20.09.2021 - 1 U 32/20

    Die fehlende Klingel im Kreißsaal

  • LG Bochum, 14.11.2018 - 6 O 383/16
  • OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 1 U 52/15

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch wegen eines Schockschadens bei dem Tod eines …

  • OLG Köln, 07.01.2026 - 5 U 115/24

    Zum richtigen Vorgehen eines Notarztes bei einem Nabelschnurvorfall

  • LG Kiel, 29.03.2019 - 8 O 190/16

    Haftung einer Fachärztin für Gynäkologie: Grober Behandlungsfehler und …

  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 26 U 149/17

    Pflichten der die Nachbehandlung eines Patienten nach einer Organtransplantation …

  • OLG Hamm, 19.11.2019 - 26 U 30/19

    Ärztlicher Behandlungsfehler

  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 331/20

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht vor einer Koloskopie

  • OLG Stuttgart, 07.05.2019 - 1 U 16/17

    Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch einer Krebspatientin bei …

  • OLG Köln, 09.03.2026 - 5 U 5/24

    Bei eindeutigem Riss der Gebärmutter muss Arzt das Kind sofort entbinden

  • OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 U 147/22

    Fehlerhafte ärztliche Behandlung - Anforderung an Aufklärung und …

  • OLG Hamm, 15.03.2016 - 26 U 137/15

    Zwerchfelllähmung durch chiropraktische Manipulation

  • OLG Köln, 10.02.2025 - 5 U 33/23

    Grober Befunderhebungsfehler bei Ultraschalluntersuchung einer adipösen und an …

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 84/16

    Beweisrechtliche Einstufung eines unterlassenen Hinweises auf die Notwendigkeit …

  • OLG Köln, 26.07.2017 - 5 U 117/16

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler

  • LG Gießen, 08.11.2018 - 4 O 162/16

    Befunderhebungsfehler - Schadensersatz bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung

  • OLG Köln, 11.12.2024 - 5 U 32/23

    Diagnoseirrtum; Diagnosefehler

  • OLG Oldenburg, 27.03.2019 - 5 U 112/18

    Bagatelltrauma; Sicherungsaufklärung; Therapeutische Aufklärung

  • LG München I, 25.06.2018 - 9 O 5656/17

    Unterlassene Blutentnahme zum Ausschluss einer Malaria-Erkrankung

  • OLG Brandenburg, 16.05.2023 - 12 W 35/22

    Behandlungsfehler in der Notaufnahme eines Krankenhauses; Nichtfeststellung einer …

  • KG, 18.11.2019 - 20 U 129/18

    Arzthaftungsanspruch bei fehlerhafter therapeutischer Aufklärung hinsichtlich der …

  • OLG Köln, 21.08.2024 - 5 U 127/235 U 127/23
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