Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Nr A.2.5.1 AKB, Nr A.2.5.5 AKB, § 69 Abs 1 Nr 2 VVG
Versicherungsschutz in der Kfz-Kaskoversicherung bei Fahrzeugdiebstahl: Beginn der Monatsfrist für eine Rücknahme des wiedergefundenen Fahrzeugs; Wirkungen einer Herausgabe des Fahrzeugs durch den Versicherer bei bereits anhängiger Klage auf Neupreisentschädigung - versicherungsrechtsiegen.de
Kaskoversicherung - Versicherungsschutz bei Fahrzeugdiebstahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen eines Diebstahlereignisses Verpflichtung eines Versicherungsnehmers zur Rücknahme eines entwendeten Fahrzeugs Mitteilung über das Wiederauffinden eines Fahrzeugs vor Ablauf einer Monatsfrist Anspruch auf Auszahlung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Entschädigung des Versicherungsnehmers nach Entwendung seines Kraftfahrzeugs
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rücknahmepflicht bei Wiederauffinden des entwendeten Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 19.09.2019 - 14 O 142/18
- OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Papierfundstellen
- VersR 2021, 23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (18)
- BGH, 17.11.1981 - IVa ZR 230/80
Pflicht zur Rücknahme eines Fahrzeuges nach einer Entwendung - Begriff des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Dass das versicherte Fahrzeug in der Nacht vom 5. auf den 6. April 2018 in W. entwendet wurde, ist zwischen den Parteien unstreitig geblieben; damit ist - unbeschadet der nachgelagerten Fragen der Entschädigungsberechnung - der Anspruch des Klägers auf die Versicherungssumme nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Regelung entstanden (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1981 - IVa ZR 230/80, VersR 1982, 135).Der Eintritt des Versicherungsfalles "Verlust" ist also - anders als das Landgericht offenbar gemeint hat - nicht durch das Wiederauffinden bis zum Ablauf der Frist auflösend bedingt; vielmehr kann durch das Wiederauffinden der Versicherungsfall - nur - "ausgeglichen" werden (BGH, Urteil vom 17. November 1981 - IVa ZR 230/80, VersR 1982, 135).
"Zur Stelle gebracht" bedeutet, dass es dem Versicherungsnehmer jedenfalls bei objektiv zumutbaren Anstrengungen möglich sein muss, den versicherten Gegenstand innerhalb der Monatsfrist in seine Verfügungsgewalt zurückzuerlangen (BGH, Urteil vom 17. November 1981 - IVa ZR 230/80, VersR 1982, 135;… Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. A.2.5 AKB 2015 Rn. 45;… Koch, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., A.2 AKB Rn. 583).
Darüber hinaus würde eine Pflicht zur Rücknahme des Fahrzeugs nach A.2.5.5.1 AKB aber auch schon dann entfallen, wenn die Mitteilung über das Wiederauffinden den Versicherungsnehmer zwar vor Ablauf der Monatsfrist erreicht hätte, dieser aber das Fahrzeug im Rahmen objektiv zumutbarer Anstrengung erst nach Fristablauf in seine Verfügungsmacht bringen kann (BGH, Urteil vom 17. November 1981 - IVa ZR 230/80, VersR 1982, 135).
- BGH, 04.04.2001 - IV ZR 138/00
Kein allgemeines und zwingendes Bereicherungsverbot im Versicherungsrecht - Zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Der mit dem Versicherungsfall entstandene, mit Ablauf der Monatsfrist fällig gewordene Anspruch auf die Neuwertentschädigung folgt unmittelbar aus dem vertraglichen Leistungsversprechen der Beklagten, die dies mit ihrer sehr weitgehende Zusage, die Neuwertentschädigung für die Dauer von 24 Monaten zu leisten, bewusst in Kauf genommen hat; dies ist mit Blick auf die Vertragsfreiheit und weil das Versicherungsvertragsrecht ein allgemeines Bereicherungsverbot nicht kennt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1997 - IV ZR 136/96, BGHZ 137, 319 = VersR 1998, 305; Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 138/00, BGHZ 147, 212 = VersR 2001, 749), auch ohne weiteres möglich.Was der Versicherer vertraglich versprochen hat, muss er aber auch halten, es sei denn, aus dem Gesetz ergäben sich Leistungsbeschränkungen (BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 138/00, VersR 2001, 749); dafür ist hier jedoch nichts ersichtlich.
- BGH, 13.03.2013 - IV ZR 110/11
Wohngebäudeversicherung: Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Nur bis zu der Erklärung, die Leistung abzulehnen, besteht die besondere Schutzbedürftigkeit des Versicherers, der im Versicherungsrecht mit der - dem übrigen Schuldrecht unbekannten - Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhaft begangener Obliegenheitsverletzungen Rechnung getragen werden darf (BGH, Urteil vom 13. März 2013 - IV ZR 110/11, VersR 2013, 609; Senat, Urteil vom 7. November 2018 - 5 U 22/18, VersR 2019, 353).
- OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Die Beklagte hatte bereits mit Schreiben vom 10. Juli 2018 zu erkennen gegeben (§§ 133, 157 BGB), dass sie nicht gewillt sein würde, den geltend gemachten Anspruch freiwillig zu erfüllen; darin lag jedenfalls eine ernsthafte und endgültige Ablehnung des Leistungsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 BGB ohne weiteres zum Verzugseintritt führte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546). - BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05
Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Die Beklagte hatte bereits mit Schreiben vom 10. Juli 2018 zu erkennen gegeben (§§ 133, 157 BGB), dass sie nicht gewillt sein würde, den geltend gemachten Anspruch freiwillig zu erfüllen; darin lag jedenfalls eine ernsthafte und endgültige Ablehnung des Leistungsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 BGB ohne weiteres zum Verzugseintritt führte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546). - BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96
Einschränkung der Neuwertversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Der mit dem Versicherungsfall entstandene, mit Ablauf der Monatsfrist fällig gewordene Anspruch auf die Neuwertentschädigung folgt unmittelbar aus dem vertraglichen Leistungsversprechen der Beklagten, die dies mit ihrer sehr weitgehende Zusage, die Neuwertentschädigung für die Dauer von 24 Monaten zu leisten, bewusst in Kauf genommen hat; dies ist mit Blick auf die Vertragsfreiheit und weil das Versicherungsvertragsrecht ein allgemeines Bereicherungsverbot nicht kennt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1997 - IV ZR 136/96, BGHZ 137, 319 = VersR 1998, 305; Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 138/00, BGHZ 147, 212 = VersR 2001, 749), auch ohne weiteres möglich. - OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13
Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit hoher Geschwindigkeit auf der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Dieser anzurechnende Vorteil entspricht hier in erster Linie dem sachverständig ermittelten Fahrzeugrestwert in Höhe von 11.941,18 Euro (netto); der von der Beklagten angesetzte Brutto-Betrag, der erstinstanzlich ebenfalls unstreitig war und vom Kläger erstmals mit der Berufung verspätet (§ 531 Abs. 2 ZPO) und ohne nähere Substanz in Abrede gestellt wird, ist mit Blick auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Klägers nicht maßgeblich (…Koch in: Bruck/Möller, a.a.O. A.2 Rn. 567;… Meinecke, in: Stiefel/Maier a.a.O. A.2 AKB 2015 Rn. 667; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2014 - I-1 U 34/13, juris). - BGH, 27.02.2002 - IV ZR 238/00
Rechtsfolgen der Leistungsablehnung des Versicherers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Die Beklagte hatte bereits mit Schreiben vom 10. Juli 2018 zu erkennen gegeben (§§ 133, 157 BGB), dass sie nicht gewillt sein würde, den geltend gemachten Anspruch freiwillig zu erfüllen; darin lag jedenfalls eine ernsthafte und endgültige Ablehnung des Leistungsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 BGB ohne weiteres zum Verzugseintritt führte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546). - OLG Saarbrücken, 07.11.2018 - 5 U 22/18
Leitungswasserversicherung: Austritt von Reinigungswasser durch undichte Stellen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Nur bis zu der Erklärung, die Leistung abzulehnen, besteht die besondere Schutzbedürftigkeit des Versicherers, der im Versicherungsrecht mit der - dem übrigen Schuldrecht unbekannten - Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhaft begangener Obliegenheitsverletzungen Rechnung getragen werden darf (BGH, Urteil vom 13. März 2013 - IV ZR 110/11, VersR 2013, 609; Senat, Urteil vom 7. November 2018 - 5 U 22/18, VersR 2019, 353). - BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98
Verzicht auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts durch freiwillige Rücknahme des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
Das folgt aus der Auslegung der wechselseitigen Erklärungen und des Verhaltens der Beteiligten unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nach den §§ 157, 133 BGB, die auch in Rechnung stellen muss, dass ein Verzicht auf Ansprüche grundsätzlich nicht zu vermuten ist und an die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines Erlassvertrages vielmehr strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, VersR 1999, 1104; Senat, Urteil vom 24. Juli 2019 - 5 U 95/18, ZEV 2020, 423). - OLG Saarbrücken, 24.07.2019 - 5 U 95/18
Pflichtteilsergänzungsanspruch - Erblasserschenkung durch Erlass …
- OLG Köln, 26.01.1999 - 9 U 16/98
Kfz-Kaskoversicherung; Entschädigungsanspruch ; Fahrzeugdiebstahl; …
- BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten …
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
- BGH, 26.10.2016 - IV ZR 193/15
Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Neupreisentschädigung bei Leasing-Fahrzeugen; …
- BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von …
- BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers
- BGH, 09.12.1965 - II ZR 173/63
Obliegenheitsverletzung durch Anerkennung eines Verschuldens am Unfall
- OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21
Anspruch auf Auskunft über Nachlass an Betreuer
Das folgt aus der Auslegung dieser Erklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nach den §§ 157, 133 BGB, die auch in Rechnung stellen muss, dass ein Verzicht auf Ansprüche grundsätzlich nicht zu vermuten ist und an die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines Erlassvertrages strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, VersR 1999, 1104; Senat, Urteil vom 24. Juli 2019 - 5 U 95/18, ZEV 2020, 423; Urteil vom 30. September 2020 - 5 U 91/19, VersR 2021, 23). - OLG Saarbrücken, 12.02.2025 - 5 U 42/24
Leistungsfreiheit des Kfz-Vollkaskoversicherers bei arglistiger Verletzung der …
Denn ein - hier schon aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes eindeutig als solcher erkennbarer - Versicherungsmakler (vgl. § 59 Abs. 3 Satz 1 VVG) ist, anders als ein Agent (jetzt: Versicherungsvertreter, § 59 Abs. 2 VVG; dazu Senat, Urteil vom 30. September 2020 - 5 U 91/19, VersR 2021, 23), grundsätzlich nicht zum Empfang solcher für den Versicherer bestimmten Erklärungen oder Anzeigen ermächtigt und insoweit auch nicht dessen Wissensvertreter (§ 70 VVG, § 166 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00, VersR 2001, 1498; OLG Hamm, VersR 2019, 928;… Dörner, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 70 Rn. 2;… Reiff, in: MünchKomm-VVG 3. Aufl., § 69 Rn. 6 f.). - OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 54/21
Zulässigkeit einer Klage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines in …
An das Vorliegen eines solchen Erlasses (§ 397 Abs. 1 BGB) sind allgemein hohe Anforderungen zu stellen; so muss das Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages unmissverständlich erklärt werden (BGH, Urteil vom 10. Mai 2001 - VII ZR 356/00, NJW 2001, 2325), auch an die Feststellung des insoweit erforderlichen Verzichtswillens sind strenge Anforderungen zu stellen, er darf nicht vermutet werden (BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, VersR 1999, 1104; Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 76/06, VersR 2007, 71; Senat, Urteil vom 30. September 2020 - 5 U 91/19, VersR 2021, 23). - OLG Dresden, 24.10.2022 - 4 U 1545/22
Ist in den Bedingungen einer Kasko-Versicherung eine Kfz-Entschädigung zum …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Anspruch Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug Versichererung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20
- OLG Koblenz, 26.10.2020 - 12 U 1161/20
Papierfundstellen
- VersR 2021, 23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz
Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20
Die Rechtsprechung hat zwar Nutzungsausfallentschädigungen nicht nur als Schadensersatz nach Verkehrsunfällen zugesprochen, sondern zum Beispiel auch, wenn der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs verzögert hat (BGH VIII ZR 161/81, Urteil vom 14.07.1982, juris) oder wenn der Schuldner aufgrund eines Kaufvertrages zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefes verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (BGH VIII ZR 131/82, Urteil vom 15.06.1983, juris).Unverzichtbare Voraussetzung für die Zuerkennung einer Nutzungsausfallentschädigung bleibt nämlich, dass eine unmittelbare nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst (BGH VIII ZR 161/81, Urteil vom 14.07.1982, juris; BGH VI ZR 120/69, Urteil vom 15.12.1970, juris, OLG Düsseldorf 4 W 45/05, Beschluss vom 25.08.2005, juris), sei es auch in Gestalt dessen unterlassener Herausgabe (siehe obige Beispiele), stattgefunden hat.
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20
Unverzichtbare Voraussetzung für die Zuerkennung einer Nutzungsausfallentschädigung bleibt nämlich, dass eine unmittelbare nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst (BGH VIII ZR 161/81, Urteil vom 14.07.1982, juris; BGH VI ZR 120/69, Urteil vom 15.12.1970, juris, OLG Düsseldorf 4 W 45/05, Beschluss vom 25.08.2005, juris), sei es auch in Gestalt dessen unterlassener Herausgabe (siehe obige Beispiele), stattgefunden hat. - BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82
Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20
Die Rechtsprechung hat zwar Nutzungsausfallentschädigungen nicht nur als Schadensersatz nach Verkehrsunfällen zugesprochen, sondern zum Beispiel auch, wenn der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs verzögert hat (BGH VIII ZR 161/81, Urteil vom 14.07.1982, juris) oder wenn der Schuldner aufgrund eines Kaufvertrages zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefes verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (BGH VIII ZR 131/82, Urteil vom 15.06.1983, juris). - OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20
Die durch den Verzug damit eventuell entgangenen Nutzungsmöglichkeiten (der Sache an sich) stellen daher keinen ersatzfähigen Schaden dar (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 9 U 61/94, Urteil vom 01.02.1995, juris; OLG Hamm 20 U 108/10, Urteil vom 15.12.2010, juris; OLG Düsseldorf 4 W 45/05, Beschluss vom 25.08.2005, juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Auf., § 286, Rndr.
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