Rechtsprechung
| BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des Rechtsschutzes
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§ 128 S 1 VVG, § 129 VVG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des Rechtsschutzes - IWW
§ 3a Abs. 2 Satz 1 ARB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB, § 3a Abs. 2 Satz 2 ARB, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 128 VVG, § 3a Abs. 4 Satz 1 ARB, § 406 ZPO, § 3a Abs. 4 Satz 2 ARB, § 3a ARB, § 129 VVG, § 128 Satz 1 VVG, § 17 Abs. 2 Satz 1 ARB, § 3a Abs. 3 Satz 2 ARB, § 3a Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 ARB, § 158n VVG, Art. 6 der Richtlinie 87/344/EWG, Richtlinie 87/344/EWG, Richtlinie 2009/138/EG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 242 BGB, §§ 307-309 BGB, § 5 UKlaG, § 13 Abs. 3 UWG, § 291 BGB, § 3a Abs. 3 Satz 1 ARB, Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, §§ 128 Satz 1, 129 VVG, Art. 203 der Solvabilität II
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Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren; Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
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Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren; Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
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Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des Rechtsschutzes
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Schiedsgutachterklausel in Versicherungs-AGB (un-)wirksam?
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Wirksamkeit von Rechtsschutzversicherungsbedingungen zum Schiedsgutachterverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Schiedsgutachterverfahren in der Rechtsschutzversicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung - und die Sachverständigenklausel
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherungsbedingungen zum Schiedsgutachterverfahren sind rechtswirksam
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BGH stärkt Versicherungsnehmern in Streit um Fitness-Tarif den Rücken
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über Schiedsgutachterverfahren nach Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer wegen
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Schiedsgutachterverfahren in der Rechtsschutzversicherung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 08.11.2021 - 18 O 123/21
- OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21
- BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2395
- ZIP 2024, 1885
- ZIP 2024, 2412
- MDR 2024, 982
- VersR 2024, 995
- WM 2024, 1310
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (17)
- OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Der Bestimmung kann - wie ihre Auslegung ergibt - nur die Gewährleistung eines Verfahrens entnommen werden, im Rahmen dessen der Versicherungsnehmer bei der Frage der Bewertung der Erfolgsaussichten oder der Mutwilligkeit seiner Rechtsverfolgung auf einen unparteiischen Dritten zurückgreifen kann und nicht gezwungen ist, die Bewertung des Versicherers zu akzeptieren (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 35];… OLG Köln r+s 2012, 339 [juris Rn. 15]).Er wird daraus aber weder folgern, dass nach Fristablauf dem Versicherer übersandte Mitteilungen und Unterlagen nicht auch dem Schiedsgutachter zur Verfügung zu stellen sind, noch wird er daraus schließen, mit dem Recht ausgeschlossen zu sein, dem Schiedsgutachter seinerseits für die Durchführung des Verfahrens wesentliche Mitteilungen und Unterlagen zu übermitteln (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 48]).
Vorzusehen ist nach § 128 Satz 1 VVG lediglich ein abstraktes Verfahren, das Garantien für Unparteilichkeit und Objektivität bietet, was auch dann der Fall ist, wenn Personen trotz vorhandener Eignung nicht Schiedsgutachter werden können (zutr. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 46];… vgl. auch Piontek in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 11).
Damit ist aber nichts darüber gesagt, dass die Klausel Verfahrensregelungen dazu aufstellen müsste, ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen dem Versicherungsnehmer das Recht eröffnet ist, den Schiedsgutachter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 47]).
Bereits dem Umstand, dass der Schiedsgutachter durch den Präsidenten der für seinen Wohnsitz zuständigen Rechtsanwaltskammer - und damit durch einen neutralen Dritten - aus dem Kreis der seit mindestens fünf Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Rechtsanwälte zu bestimmen ist, entnimmt der durchschnittliche Versicherungsnehmer, dass der Schiedsgutachter die Gewähr für eine unparteiliche Entscheidung bieten muss (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 47]).
Rn. 58 (3) Das Verfahren nötigt daher auch nicht zu einer Entscheidung der streitigen Frage, ob dem Versicherungsnehmer - wie das Berufungsgericht annimmt - ein Ablehnungsrecht in entsprechender Anwendung von § 406 ZPO zusteht (…bejahend van Bühren in van Bühren/Plote, ARB 3. Aufl. § 3a ARB (Schieds) Rn. 38;… Schmitt in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 9. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 37 ff.;… a.A. Lensing in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 5. Aufl. § 27 Rn. 506; offenlassend OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 47]), und - bejaht man dies - aus welchen Gründen eine Ablehnung erfolgen kann, bei wem das Ablehnungsgesuch in welcher Form und Frist anzubringen ist, wer über es entscheidet und ob und in welcher Form gegen die Entscheidung der Rechtsweg eröffnet ist (…vgl. zum bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren auch Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601 [juris Rn. 14];… vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75, VersR 1978, 121 [juris Rn. 23]).
Auch wenn die Klausel die Verpflichtung des Versicherers aus § 3a Abs. 3 Satz 1 ARB konkretisiert, das Schiedsgutachterverfahren einzuleiten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 48]), findet der durchschnittliche Versicherungsnehmer, der den Wortlaut der Klausel zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen nimmt, darin keinen Anhalt dafür, dass es im Rahmen der Entscheidung des Schiedsgutachters nur auf solche Mitteilungen und Unterlagen ankommen soll, die der Versicherer ihm zur Verfügung gestellt hat.
- BGH, 18.01.2023 - IV ZR 465/21
Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (Senatsurteil vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21, BGHZ 236, 74 Rn. 20; st. Rspr.).Unklar sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (Senatsurteil vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21, BGHZ 236, 74 Rn. 28 m.w.N.).
Nur dann kann er die Entscheidung treffen, ob er den angebotenen Versicherungsschutz nimmt oder nicht (…Senatsurteile vom 5. Juli 2023 - IV ZR 118/22, r+s 2023, 666 Rn. 21; vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21, BGHZ 236, 74 Rn. 44; jeweils m.w.N.).
Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ist nicht schon dann zu bejahen, wenn Bedingungen noch klarer und verständlicher hätten formuliert werden können (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21, BGHZ 236, 74 Rn. 45 m.w.N.).
- BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 137/15
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die …
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Dagegen gebietet es darüber hinaus nicht, die aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur eines Vertrags folgenden Rechte der Vertragsparteien ausdrücklich oder vollständig zu regeln oder den Vertragspartner darüber zu belehren (grundlegend BGH…, Urteil vom 14. Mai 1996 - XI ZR 257/94, BGHZ 133, 25, 32 [juris Rn. 31]; s. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2016 - VIII ZR 137/15, NJW 2016, 1308 Rn. 18 m.w.N.).Vielmehr können mögliche Missverständnisse oder Fehldeutungen des Vertragspartners darüber, welche vertraglichen oder gesetzlichen Rechte und Ansprüche ihm gegenüber dem Klauselverwender zustehen, nur dann zur Intransparenz führen, wenn sie durch eine unklare oder mehrdeutige Fassung der Klausel selbst hervorgerufen oder verstärkt werden (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2016 aaO;… vom 5. November 1998 - III ZR 226/97, NJW 1999, 276 [juris Rn. 8]; s. auch Armbrüster, DNotZ 2004, 437, 445).
Zwar schließt das Transparenzgebot das Bestimmtheitsgebot ein und verlangt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Klausel so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2016 - VIII ZR 137/15, NJW 2016, 1308 Rn. 18 m.w.N.).
- BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85
Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Rn. 22 In diesem Verständnis wird sich der durchschnittliche Versicherungsnehmer durch den ihm erkennbaren Zweck des Schiedsgutachterverfahrens bestärkt sehen, ihm eine - zusätzliche - außergerichtliche Möglichkeit an die Hand zu geben, Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer über die Erfolgsaussichten oder die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung möglichst rasch und kostengünstig zu klären (…vgl. Bruns in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 128 Rn. 3) und gerade keinen - möglicherweise langwierigen und kostspieligen - Streit vor den staatlichen Gerichten auszutragen (vgl. - jeweils zum bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren - Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601 [juris Rn. 14];… vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75, VersR 1978, 121 [juris Rn. 23];… OLG Hamm r+s 2022, 29 Rn. 21; vgl. auch Maier, r+s 1995, 361, 365 f.).Rn. 58 (3) Das Verfahren nötigt daher auch nicht zu einer Entscheidung der streitigen Frage, ob dem Versicherungsnehmer - wie das Berufungsgericht annimmt - ein Ablehnungsrecht in entsprechender Anwendung von § 406 ZPO zusteht (…bejahend van Bühren in van Bühren/Plote, ARB 3. Aufl. § 3a ARB (Schieds) Rn. 38;… Schmitt in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 9. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 37 ff.;… a.A. Lensing in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 5. Aufl. § 27 Rn. 506;… offenlassend OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 47]), und - bejaht man dies - aus welchen Gründen eine Ablehnung erfolgen kann, bei wem das Ablehnungsgesuch in welcher Form und Frist anzubringen ist, wer über es entscheidet und ob und in welcher Form gegen die Entscheidung der Rechtsweg eröffnet ist (vgl. zum bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren auch Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601 [juris Rn. 14];… vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75, VersR 1978, 121 [juris Rn. 23]).
- BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75
Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages - …
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Rn. 22 In diesem Verständnis wird sich der durchschnittliche Versicherungsnehmer durch den ihm erkennbaren Zweck des Schiedsgutachterverfahrens bestärkt sehen, ihm eine - zusätzliche - außergerichtliche Möglichkeit an die Hand zu geben, Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer über die Erfolgsaussichten oder die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung möglichst rasch und kostengünstig zu klären (…vgl. Bruns in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 128 Rn. 3) und gerade keinen - möglicherweise langwierigen und kostspieligen - Streit vor den staatlichen Gerichten auszutragen (…vgl. - jeweils zum bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren - Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601 [juris Rn. 14]; vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75, VersR 1978, 121 [juris Rn. 23];… OLG Hamm r+s 2022, 29 Rn. 21; vgl. auch Maier, r+s 1995, 361, 365 f.).Rn. 58 (3) Das Verfahren nötigt daher auch nicht zu einer Entscheidung der streitigen Frage, ob dem Versicherungsnehmer - wie das Berufungsgericht annimmt - ein Ablehnungsrecht in entsprechender Anwendung von § 406 ZPO zusteht (…bejahend van Bühren in van Bühren/Plote, ARB 3. Aufl. § 3a ARB (Schieds) Rn. 38;… Schmitt in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 9. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 37 ff.;… a.A. Lensing in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 5. Aufl. § 27 Rn. 506;… offenlassend OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 47]), und - bejaht man dies - aus welchen Gründen eine Ablehnung erfolgen kann, bei wem das Ablehnungsgesuch in welcher Form und Frist anzubringen ist, wer über es entscheidet und ob und in welcher Form gegen die Entscheidung der Rechtsweg eröffnet ist (…vgl. zum bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren auch Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601 [juris Rn. 14]; vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75, VersR 1978, 121 [juris Rn. 23]).
- BGH, 05.07.2023 - IV ZR 118/22
Hausratversicherung: Wirksamkeit der sog. erweiterten Schlüsselklausel
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Nur dann kann er die Entscheidung treffen, ob er den angebotenen Versicherungsschutz nimmt oder nicht (Senatsurteile vom 5. Juli 2023 - IV ZR 118/22, r+s 2023, 666 Rn. 21;… vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21, BGHZ 236, 74 Rn. 44; jeweils m.w.N.).Insoweit gilt kein anderer Maßstab als derjenige, der auch bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen zu beachten ist (…Senatsurteile vom 11. Oktober 2023 - IV ZR 41/22, VersR 2023, 1504 Rn. 35; vom 5. Juli 2023 aaO; jeweils m.w.N.).
- BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15
Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des …
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Eine solche, auf die Einzelfallumstände abstellende Bewertung des konkreten Verhaltens des Klauselverwenders anhand von § 242 BGB, welcher neben den §§ 307-309 BGB die Funktion der sogenannten Ausübungskontrolle zukommt, hat bei der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB außer Betracht zu bleiben und begründet mithin im Rahmen der dort gebotenen generalisierenden Betrachtung keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers (Senatsurteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 21 m.w.N.). - BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17
Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Es bedarf aber weder eines solchen Grades an Konkretisierung, dass alle Eventualitäten erfasst sind und im Einzelfall keinerlei Zweifelsfragen auftreten können, noch ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot schon dann zu bejahen, wenn Bedingungen noch klarer und verständlicher hätten formuliert werden können (Senatsurteil vom 4. April 2018 - IV ZR 104/17, r+s 2018, 258 Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 11.10.2023 - IV ZR 41/22
Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf
- BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11
Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei …
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Demgegenüber genügt es für eine Unklarheit nicht, dass eine Klausel lediglich auf den ersten Blick unklar erscheint oder Streit über ihre Auslegung besteht (Senatsurteil vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 34/11, VersR 2012, 351 Rn. 17). - BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97
Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in …
- BGH, 14.05.1996 - XI ZR 257/94
Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Globalabtretung ohne …
- BGH, 31.05.2023 - IV ZR 58/22
Auslegung einer Dienstunfähigkeitsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen …
- OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21
Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Verwendung von Klauseln in …
- BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 987/07
Bühnentechniker - Auslegung des Arbeitsvertrages - Schiedsabrede
- OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11
Der Stichentscheid ist - wie das Gutachterverfahren - ein den Anforderungen des § …
- OLG Hamm, 26.05.2021 - 20 U 3/21
Ansprüche aus einer Feuerversicherung Anspruch auf Zustimmung zu einem Wechsel …
- BGH, 10.12.2025 - IV ZR 34/25
Zulässigkeit einer Klausel in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sog. …
Die Zumutbarkeit eines Absenkungsrechts der Beklagten ohne gleichzeitige Verpflichtung zu einer Wiederanhebung des Rentenfaktors entfällt angesichts der im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise (…Senatsurteile vom 11. Dezember 2024 - IV ZR 498/21, BGHZ 242, 249 Rn. 60; vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22, VersR 2024, 995 Rn. 39;… BGH, Urteile vom 15. Februar 2024 - VII ZR 42/22, BGHZ 239, 300 Rn. 41;… vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172 Rn. 49) nicht erst dann, wenn die Voraussetzungen einer Wiederanhebung tatsächlich vorliegen. - BGH, 13.11.2024 - IV ZR 212/23
Gefährdung des Vertragszwecks bei Ausschluss von Schwammschäden in …
Rn. 30 2. Die Zurückverweisung bietet dem Berufungsgericht zudem die Gelegenheit, für den Fall der AGB-rechtlichen Wirksamkeit der Schwamm-Ausschlussklausel zu prüfen, ob die Berufung der Beklagten auf diese Klausel im Einzelfall rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB ist, dem neben den §§ 307-309 BGB die Funktion der sogenannten Ausübungskontrolle zukommt (vgl. Senatsurteile vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22, VersR 2024, 995 Rn. 39;… vom 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23, NJW-RR 2024, 869 Rn. 22). - BGH, 11.12.2024 - IV ZR 498/21
Unfall-Kombirente: Kündigungsrecht des Versicherers nach AGB-Recht zulässig
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (Senatsurteile vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22, VersR 2024, 995 Rn. 19;… vom 17. Januar 2024 - IV ZR 51/22, r+s 2024, 210 Rn. 17; st. Rspr.).
- BGH, 05.11.2025 - IV ZR 109/24
Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach "nicht …
Erst wenn mehrere Auslegungen - wie hier nicht - möglich wären, gingen Zweifel bei der Auslegung gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (…vgl. Senatsurteile vom 25. September 2024 - IV ZR 350/22, BGHZ 241, 362 Rn. 37; vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22, VersR 2024, 995 Rn. 24; jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 25.02.2025 - 9 U 98/24
Erfolgreiche Berufung des Klägers wegen fehlerhaftem Hinweis in Deckungsablehnung …
In der Berufungsbegründung (S. 8 ff., Bl. 191 ff. eA-OLG) führt der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.2024 (IV ZR 341/22) zu § 3a ARB 2010 (betreffend das Schiedsgutachterverfahren und die dortigen Fristen in § 3a Abs. 2 S 1 und 2 ARB 2010) aus, während in den vom Bundesgerichtshof geprüften Bedingungen mit dem Versäumnis der Ausschlussfrist kein Verlust der weitergehenden Möglichkeit, den Deckungsanspruch anderweitig, etwa durch einen Deckungsprozess durchzusetzen, verbunden sei, sei in § 18 Abs. 3 S. 3 RB 2007 die Fristversäumung durch den Verlust des Rechtsschutzes sanktioniert, weshalb die Regelung gegen § 128 Abs. 1 VVG verstoße, den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige, § 307 Abs. 1 BGB, und den Vertragszweck gefährde, § 307 Abs. 2 BGB.Dies wird sich dem durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer, auf dessen Erkenntnismöglichkeiten es allein ankommt (BGH in st. Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urt. v. 12.06.2024 - IV ZR 341/22 - juris Rn. 19), bereits aufgrund des nachfolgenden Satzes des § 18 RB 2007 (§ 18 Abs. 3 S. 2 RB 2007) erschließen, der für den Fall der Fristversäumnis den Verlust des Versicherungsschutzes vorsieht.
Allerdings wird der verständige Versicherungsnehmer eingedenk der in § 18 Abs. 3 S. 3 RB 2007 enthaltenen Hinweispflicht des Versicherers auf die Rechtsfolge der Fristversäumnis erkennen, dass die Frist mit dem Zugang des zu übermittelnden Schreibens beginnt (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.06.2024 - IV ZR 341/22 - juris Rn. 29 zu § 3 a ARB 2010).
Den vorzitierten Regelwerken kann nur entnommen werden, dass der Versicherer ein Verfahren zu gewährleisten hat, in dessen Rahmen der Versicherungsnehmer auf einen unparteiischen Dritten zurückgreifen kann, um die Frage der Erfolgsaussichten oder der Mutwilligkeit seiner Rechtsverfolgung beurteilen zu lassen und nicht gezwungen ist, die Bewertung des Versicherers zu akzeptieren, ohne dass diese Vorgaben zur Ausgestaltung des Verfahrens enthalten (ganz h.M. vgl. nur BGH, Urt. v. 12.06.2024 - IV ZR 341/22 - juris Rn. 34 m.w.Nw.).
- BGH, 18.03.2026 - IV ZR 184/24
Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum sogenannten …
Weil er die Nachprüfung nicht mehr im zeitlichen Zusammenhang mit der Situation des Vertragsschlusses - der sowohl im Rahmen der Transparenzkontrolle des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. Senatsurteile vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22, VersR 2024, 995 Rn. 26;… vom 5. Juli 2023 - IV ZR 118/22, r+s 2023, 666 Rn. 21;… vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21, BGHZ 236, 74 Rn. 44; jeweils m.w.N.) als auch nach dem Regelungskonzept des § 169 Abs. 5 VVG vorwiegend in den Blick zu nehmen ist - vornehmen wird, sind die mit der tatsächlichen Durchführung des Berechnungsverfahrens verbundenen Lästigkeiten für die Gewährleistung einer informierten Entscheidung über den Vertragsabschluss von nachrangiger Bedeutung. - OLG Köln, 10.02.2026 - 9 U 19/23
Kein weitergehender Leistungsanspruch der Versicherungsnehmering aus …
Rn. 51 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfolgt neben der generalisierenden Beurteilung der Wirksamkeit der Klausel im Rahmen der §§ 307 - 309 BGB über § 242 BGB eine auf die Einzelfallumstände abstellende Bewertung des konkreten Verhaltens des Klauselverwenders im Wege einer sog. Ausübungskontrolle (…vgl. Urt. v. 06.07.2016 - IV ZR 44/15 -, NJW 2017, 388 Rn. 21;… Urt. v. 22.05.2024 - IV ZR 124/23 - NJW-RR 2024, 869 Rn. 22; Urt. v. 12.06.2024 - IV ZR 341/22 - VersR 2024, 995 Rn. 39;… Beschl. v. 13.11.2024, a.a.O., Rn. 30). - OLG Hamburg, 04.02.2025 - 9 U 69/24
Restschuldversicherung: Ausschluss des Versicherungsschutzes bei …
Insoweit gilt kein anderer Maßstab als derjenige, der auch bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen zu beachten ist (vgl. BGH…, Urteil vom 05.07.2023 - IV ZR 118/22, juris Rn. 21; Urteil vom 12.06.2024 - IV ZR 341/22, juris Rn. 26).Vielmehr können mögliche Missverständnisse oder Fehldeutungen des Vertragspartners darüber, welche vertraglichen oder gesetzlichen Rechte und Ansprüche ihm gegenüber dem Klauselverwender zustehen, nur dann zur Intransparenz führen, wenn sie durch eine unklare oder mehrdeutige Fassung der Klausel selbst hervorgerufen oder verstärkt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2024 - IV ZR 341/22, juris Rn. 31).
- BGH, 09.07.2025 - IV ZR 199/24
Das obligatorische Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung - und das …
Mit dem Sachverständigenverfahren wird - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar - bezweckt, dass die Schadensregulierung möglichst rasch mit sachverständiger Hilfe erledigt wird und kein - möglicherweise langwieriger und kostspieliger - Streit vor den staatlichen Gerichten um die oftmals komplizierte Schadensfeststellung ausgetragen wird (…Senatsurteil vom 10. Dezember 2014 - IV ZR 281/14, VersR 2015, 182 Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22, VersR 2024, 995 Rn. 22; jeweils m.w.N.). - OLG Stuttgart, 13.03.2025 - 7 U 337/23
Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz- und Stichentscheidsverfahren; Umfang …
Rn. 71 Schon aus dem Wortlaut der einen Stichentscheid vorsehenden Bedingung folgt aus Sicht eines durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Versicherungsnehmers, auf dessen Verständnismöglichkeiten es bei der Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen maßgeblich ankommt (BGH, Urteil vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22, VersR 2024, 995 Rn. 19, juris; BGH…, Urteil vom 17. Januar 2024 - IV ZR 51/22, r + s 2024, 210 Rn. 17, juris; st. Rspr.), die Option, aber eben auch die Notwendigkeit eines gesonderten Entschlusses hierzu. - BGH, 15.02.2024 - VIII ZR 446/21
Deckungsschutz für die Rechtsschutzversicherung: Stichentscheid ohne Auftrag …
- LG Kleve, 20.02.2025 - 6 O 117/24
Rechtschutzversicherung; Impfschaden; Corona; Hersteller
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