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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 03.02.1987 | BAG, 11.11.1986 | BAG, 20.01.1987 | BAG, 16.12.1986

Rechtsprechung
   BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,17
BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 (https://dejure.org/1987,17)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 (https://dejure.org/1987,17)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 (https://dejure.org/1987,17)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaften - Änderung der Ruhegeldordnung durch eine Pensionsvereinbarung - Möglichkeit der Abänderkeit einer Ruhegeldordnung durch spätere ablösende Betriebsvereinbarung - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 261
  • NJW 1987, 2607 (Ls.)
  • ZIP 1987, 932
  • NZA 1987, 855
  • VersR 1987, 947
  • BB 1987, 1673
  • DB 1987, 1639
 
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Wird zitiert von ... (140)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Betriebsvereinbarungen einer Billigkeitskontrolle unterworfen sind, soweit sie bereits begründete Rechte einschränken (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Eine Kürzung dieses Teilbetrags ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig, und zwar auch dann, wenn es nicht um die Unverfallbarkeit oder den Insolvenzschutz, sondern um die Ablösung einer Versorgungsanwartschaft geht (BAGE 36, 327, 337 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, unter B III 1 a der Gründe).

    Mit dieser Begründung hätte die Beklagte sogar in den nach § 2 BetrAVG errechneten Teilbetrag eingreifen können, weil die Obergrenze der Ruhegeldordnung von 1976 erkennbar dazu diente, Überversorgungen zu vermeiden (BAGE 36, 327, 340 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 2 b der Gründe).

    Ablösende Betriebsvereinbarungen müssen mit einer Härteklausel verbunden sein, die verhindert, daß ungewöhnliche Sonderfälle, die im Rahmen einer generellen Regelung verständlicherweise nicht berücksichtigt werden können, unbillig hart getroffen werden (zur konkreten Billigkeitskontrolle bei ablösenden Betriebsvereinbarungen: BAGE 36, 327, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 Abs. 3 der Gründe; zur Bedeutung von Härteklauseln zuletzt: Urteil des Senats vom 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG).

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf …

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
    Wie der Senat bereits für Unterstützungskassen entschieden hat (zuletzt BAGE 48, 337, 342 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe lassen sich Versorgungsbesitzstände und die für entsprechende Eingriffe erforderlichen Änderungsgründe wie folgt abstufen: a. Der bereits erdiente und nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG errechnete Teilbetrag darf nur in seltenen Ausnahmefällen gekürzt werden.

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Betriebsvereinbarungen einer Billigkeitskontrolle unterworfen sind, soweit sie bereits begründete Rechte einschränken (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Demgegenüber hat der Senat darauf hingewiesen, daß bei dynamischen Versorgungsanwartschaften auch diejenigen Steigerungen als erdient gelten müssen, die erst später anwachsen, jedoch nicht auf dienstzeitabhängigen Steigerungsraten beruhen, sondern sich aufgrund variabler Bezugsgrößen auch für den bereits erdienten Teilbetrag ergeben (Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (2) der Gründe; BAGE 48, 337, 342 f.).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
    Zwar wird die Regelungsmacht der Betriebspartner durch das Günstigkeitsprinzip eingeschränkt (Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts, Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - unter C II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen), das gilt jedoch nur im Verhältnis von Betriebsvereinbarungen zu vertraglichen Regelungen.

    Der Große Senat hat diese Rechtsprechung in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - zu C II 5 der Gründe) bestätigt.

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
    Wie der Senat bereits für Unterstützungskassen entschieden hat (zuletzt BAGE 48, 337, 342 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe lassen sich Versorgungsbesitzstände und die für entsprechende Eingriffe erforderlichen Änderungsgründe wie folgt abstufen: a. Der bereits erdiente und nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG errechnete Teilbetrag darf nur in seltenen Ausnahmefällen gekürzt werden.

    Demgegenüber hat der Senat darauf hingewiesen, daß bei dynamischen Versorgungsanwartschaften auch diejenigen Steigerungen als erdient gelten müssen, die erst später anwachsen, jedoch nicht auf dienstzeitabhängigen Steigerungsraten beruhen, sondern sich aufgrund variabler Bezugsgrößen auch für den bereits erdienten Teilbetrag ergeben (Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (2) der Gründe; BAGE 48, 337, 342 f.).

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
    Deshalb wäre es widersprüchlich, wollte die Beklagte die Risikoverteilung der sozialversicherungsrechtlichen Entwicklung sofort und unvermittelt ändern, sobald sie nicht mehr ausschließlich zu ihren Gunsten verläuft (Urteil des Senats vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - auch zur Veröffentlichung vorgesehen, zu III 2 c (3) der Gründe).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente …

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
    Ablösende Betriebsvereinbarungen müssen mit einer Härteklausel verbunden sein, die verhindert, daß ungewöhnliche Sonderfälle, die im Rahmen einer generellen Regelung verständlicherweise nicht berücksichtigt werden können, unbillig hart getroffen werden (zur konkreten Billigkeitskontrolle bei ablösenden Betriebsvereinbarungen: BAGE 36, 327, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 Abs. 3 der Gründe; zur Bedeutung von Härteklauseln zuletzt: Urteil des Senats vom 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und …

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Betriebsvereinbarungen einer Billigkeitskontrolle unterworfen sind, soweit sie bereits begründete Rechte einschränken (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 26/81

    Versorgungsordnung - Härteklausel - Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
    Ablösende Betriebsvereinbarungen müssen mit einer Härteklausel verbunden sein, die verhindert, daß ungewöhnliche Sonderfälle, die im Rahmen einer generellen Regelung verständlicherweise nicht berücksichtigt werden können, unbillig hart getroffen werden (zur konkreten Billigkeitskontrolle bei ablösenden Betriebsvereinbarungen: BAGE 36, 327, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 Abs. 3 der Gründe; zur Bedeutung von Härteklauseln zuletzt: Urteil des Senats vom 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 28.01.1964 - 3 AZR 137/62

    Rentenreform - Betriebliche Ruhegeldversprechen - Versorgungsbetrag - Anrechnung …

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
    Rechtsprechung und Gesetzgebung sahen sich sogar vor die Frage gestellt, ob Betriebsrenten durch die Anrechnung von Sozialversicherungsrenten ausgezehrt werden dürfen (§ 5 Abs. 1 BetrAVG; BAGE 15, 249 = AP Nr. 92 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des …

    b) Der Senat hat diese Prüfungsmaßstäbe im Laufe der Zeit durch folgende Dreiteilung verdeutlicht (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 66 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c der Gründe; vgl. u. a. BAGE 54, 261, 270 ff. [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe; BAGE 61, 273, 278 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe;… ebenso u. a. Höfer, BetrAVG, 4. Aufl., Stand: September 1995, Rz 459 ff.; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 840; kritisch u. a. Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand: Dezember 1995, 1. Teil, Rz 238):.

    Wie der Senat im Urteil vom 17. März 1987 (BAGE 54, 261, 274 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 c (2) der Gründe) ausgeführt hat, ist es für Gesamtversorgungssysteme charakteristisch, daß sie den Austauschgedanken zurücktreten lassen gegenüber einer Betrachtungweise, die den individuellen Versorgungsbedarf in den Vordergrund stellt.

    In seinem Urteil vom 17. März 1987 (aaO) hat der Senat aber auch betont, daß diese Überlegungen eine Änderung des Versorgungssystems nicht unmöglich machen.

    Entstehen in Sonderfällen, die im Rahmen einer generellen Regelung verständlicherweise nicht berücksichtigt werden können, unbillige Härten, so sind sie auszugleichen (vgl. u. a. BAGE 36, 327, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 der Gründe; BAGE 54, 261, 276 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe).

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

    Durch eine Betriebsvereinbarung kann eine ältere Betriebsvereinbarung abgelöst werden (st. Rspr. des Senats, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG - Ablösung).

    b) Auch der Abbau einer planwidrig eingetretenen Überversorgung rechtfertigt es, den erdienten Teilwert zu schmälern (i. A. an BAGE 54, 261 (273) [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG - Ablösung - zu II 3c (1) der Gründe).

    Ein kollektiver Günstigkeitsvergleich, wie er bei der Ablösung einer vertragsrechtlichen Regelung durch Betriebsvereinbarung geboten ist, kommt nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung und Urteil vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Den Gerichten obliegt eine Rechtskontrolle; die Änderungsgründe sind gegen die Bestandsschutzinteressen der betroffenen Arbeitnehmer abzuwägen (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. März 1987, aaO, und Urteil vom 22. Mai 1990).

    Diese schon vorgesetzliche Rechtsprechung des Senats hat das Betriebsrentengesetz bestätigt, indem es das Merkmal der wirtschaftlichen Notlage aufgegriffen und bei zulässiger Ausübung des Widerrufsrechts das Eingreifen des Insolvenzschutzes gewährleistet (statt aller: BAGE 48, 258 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Urteil vom 17. März 1987, aaO, und Urteile vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - (Kündigung einer Betriebsvereinbarung) und - 3 AZR 299/87 - (Widerruf einer Unterstützungskassenzusage), beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Eine ablösende Betriebsvereinbarung, welche die Folgen dieser Entwicklung korrigiert und den ursprünglich gewollten Versorgungsgrad wiederherstellt, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BAGE 36, 327, 340 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung und Urteil vom 17. März 1987, aaO, zu II 3 c (1) der Gründe).

  • BAG, 02.07.2024 - 3 AZR 247/23

    Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im Konzern

    Rn. 46 a) Soweit das Berufungsgericht bisher angenommen hat, dass keine sachlich-proportionalen Gründe wegen einer Fehlentwicklung des Versorgungssystems vorlagen, hat es darauf abgestellt, das 20. und 21. Rentenanpassungsgesetz könne für sich genommen "die von der Beklagten vorgetragene Fehlentwicklung nicht rechtfertigen", und hat hierfür ua. auf die Senatsentscheidung vom 17. März 1987 (- 3 AZR 64/84 - BAGE 54, 261) verwiesen.

    Dabei hat es verkannt, dass nach dieser Entscheidung die Änderung des Sozialversicherungsrechts durch das 20. und 21. Rentenanpassungsgesetz lediglich "noch nicht" als "triftiger Grund zum Eingriff in bereits erdiente Besitzstände" anerkannt werden konnte (BAG 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 - zu II 3 c (3) der Gründe, aaO).

    Im Übrigen lag die Rechtfertigung auf der dritten Stufe aus Sicht des Senats im damals entschiedenen Fall insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin nahe (BAG 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 - zu II 4 der Gründe, aaO).

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Rechtsprechung
   BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85   

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https://dejure.org/1987,1189
BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 (https://dejure.org/1987,1189)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 (https://dejure.org/1987,1189)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 (https://dejure.org/1987,1189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung - Verpflichtung zur Erhöhung der Betriebsrente enstprechend der Inflationsrate - Entstehen von Rechtsansprüche aufgrund betrieblicher ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 168
  • ZIP 1987, 1142
  • NZA 1987, 666
  • VersR 1987, 947
  • BB 1987, 1673
  • DB 1987, 2046
  • JR 1987, 484
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung - …

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
    Zu der Frage, ob eine ursprüngliche Anpassungspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestehen kann, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 120 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Bogs = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Schulin;… Urteil vom 3. Dezember 1985, aaO, zu III der Gründe).

    Müßte der Träger der Insolvenzsicherung die Renten anpassen, nachdem das Unternehmen insolvent geworden und einer der Sicherungsfälle des § 7 Abs. 1 BetrAVG eingetreten ist, so hätten die Versorgungsberechtigten eines zahlungsfähigen Unternehmens größere Opfer zu bringen als die eines notleidenden oder bereits untergegangenen Unternehmens (BAGE 42, 117, 118 f. = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG, zu 1 a der Gründe = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG).

    Der Senat hat im Urteil vom 22. März 1983 (aaO) weiter entschieden, daß bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht komme (zu 1 c der Gründe).

  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83

    Anpassung einer Betriebsrente auf Grund betrieblicher Übung - Ausfüllung einer …

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
    Überprüft ein Arbeitgeber die laufenden Ruhegeldzahlungen in regelmäßigen Abständen, um sie an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen, obwohl seine Versorgungszusagen das nicht vorsehen, so kann dadurch eine betriebliche Übung entstehen (Bestätigung des Urteils vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 -.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entschieden und näher begründet hat, bildet eine Pflicht zur Anpassung in regelmäßigen Abständen und mit vollem Ausgleich des Geldwertverlustes die Ausnahme und muß deshalb einen deutlichen Ausdruck finden.

    Zu der Frage, ob eine ursprüngliche Anpassungspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestehen kann, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 120 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Bogs = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Schulin; Urteil vom 3. Dezember 1985, aaO, zu III der Gründe).

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
    Läßt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, muß der Rentner dies hinnehmen (BAGE 48, 272, 276, 278 ff. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld - …

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
    Bei der Prüfung, ob aufgrund einer betrieblichen Übung Rechtsansprüche erwachsen (zu den Voraussetzungen zuletzt BAG Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 5 der Gründe mit Nachweisen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), stellen sich zwei Fragen: Zunächst ist zu klären, ob ein Verhalten des Arbeitgebers in der Vergangenheit durch seine Regelhaftigkeit geeignet war, einen Vertrauenstatbestand oder den Eindruck einer vertraglichen Bindung zu erwecken.
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Das habe das Bundesarbeitsgericht bereits durch Urteil vom 3. Februar 19 87 (BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG) festgestellt.

    a) Wie der Senat bereits im Urteil vom 3. Februar 1987 (BAGE 54, 168, 172 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG, zu A I 2 b der Gründe) näher ausgeführt hat, sind bei der Prüfung einer betrieblichen Übung zwei Fragen zu klären, nämlich ob ein gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers den Eindruck einer Bindung erweckt, und, wenn dies zutrifft, wieweit die Übung inhaltlich reicht.

    Ist der Arbeitgeber hingegen verpflichtet, unter näher geregelten Voraussetzungen die Rente an ganz bestimmte Bezugsgrößen anzupassen, so entspricht die Bindung einer Spannenklausel, die für Abwägungen keinen Raum läßt, sondern das Ergebnis unmittelbar vorschreibt (BAG Urteil vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 168, 172 f. = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG, zu A I 2 b der Gründe).

    Eine Pflicht zur Anpassung in regelmäßigen Abständen und mit vollem Ausgleich des Geldwertverlustes, die mit einer betrieblichen Übung begründet wird, muß als Ausnahmetatbestand einen deutlichen Ausdruck finden (BAGE 54, 168, 173 f. = AP, aaO, zu A I 2 c der Gründe, im Anschluß an das BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - AP Nr. 18 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

    Es hat unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 3. Februar 1987 (aaO), das die auch im vorliegenden Rechtsstreit umstrittene Übung bei der BuM betrifft, festgestellt, die BuM habe sich nur verpflichtet, die Anpassung in Abständen von zwei bis drei Jahren nach billigem Ermessen und nach Maßgabe der eigenen Wirtschaftskraft zu prüfen.

    Dies ist nicht der Sinn des gesetzlichen Insolvenzschutzes (BAG Urteil vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 168, 174 = AP, aaO, zu A II 1 der Gründe).

    Wie der Senat in den Urteilen vom 22. März 1983 (…BAGE 42, 117, 120 = AP, aaO, zu 1 c der Gründe) und 3. Februar 1987 (BAGE 54, 168, 174 = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe) weiter ausgeführt hat, kann bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht kommen.

    Die daraus folgenden Härten für die Versorgungsberechtigten seien vom Gesetzgeber erkannt und in § 16 BetrAVG abschließend geregelt worden (ebenso BAG Urteil vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 168, 174 f. = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe).

    Der vom Kläger und vom Berufungsgericht aufgegriffene Hinweis des Senats auf die in der Geschichte Deutschlands schon einmal eingetretenen umfassenden Wirtschaftseinbrüche mit der Folge einer rapiden und totalen Geldentwertung sowie allgemeiner wirtschaftlicher Not (insbesondere in den Jahren 1920 - 1923) sollte nicht einen Tatbestand für eine ausnahmsweise Anpassungspflicht des PSV beschreiben, sondern nur deutlich machen, daß bei globalen Einbrüchen eine Neubewertung der Interessenlage geboten sein kann (so zutreffend Blomeyer, Anm. zum BAG Urteil vom 3. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 19, zu II 2 c).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) können betriebliche Übungen Versorgungsrechte begründen und zu Anpassungspflichten führen, die über § 16 BetrAVG hinausgehen (vgl. BAG 3. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 - BAGE 54, 168, zu A I 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11

    Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes

    Rn. 80 Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) können betriebliche Übungen Versorgungsrechte begründen und zu Anpassungspflichten führen, die über § 16 BetrAVG hinausgehen (BAG v. 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - AP Nr. 64 zu § 16 BetrAVG; vgl. auch BAG v. 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 - AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG).

    Eine solche Anpassungsautomatik ist allerdings die Ausnahme und bedarf konkreter Anhaltspunkte (BAG v. 25.04.2006 und v. 03.02.1987 a.a.O.).

    Denkbar ist aber auch, dass eine Übung entsteht, die Anpassung der Betriebsrenten zu bestimmten - von § 16 BetrAVG abweichenden - Zeiträumen zu überprüfen (sog. Prüfungsübung, vgl. hierzu bereits BAG v. 03.02.1987 a.a.O., unter A. I. 2. b) und c) der Entscheidungsgründe; Blomeyer/Rolfs/Otto, § 16 BetrAVG Rn. 253).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Der Anspruch wäre zwar nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützt, der Träger der Insolvenzsicherung wäre aber nicht zur Anpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Hat der Arbeitgeber eine dynamische Rente zugesagt, hat er sich also verpflichtet, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, dann muß auch der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen und seine Leistungen entsprechend dieser Zusage erhöhen (BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993, BAGE 74, 318 [BAG 05.10.1993 - 3 AZR 698/92] = AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 15. Februar 1994, BAGE 76, 1 [BAG 15.02.1994 - 3 AZR 708/93] = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Stand Juni 1993, § 7 Rz 2860;… Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Bd. I, 3. Aufl., Stand Oktober 1994, 1. Teil Rz 659).
  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Hat der Arbeitgeber, wie im vorliegenden Fall, eine dynamische Rente zugesagt, hat er sich also verpflichtet, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, so muß auch der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen und seine Leistungen entsprechend dieser Zusage erhöhen (vgl. u. a. BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 22. November 1994, 3 AZR 767/93 = AP Nr. 83 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 39/98

    Insolvenzschutz vorzeitig ausgeschiedener Versorgungsempfänger

    Wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, dann muß der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u. a. Urteil vom 3. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 - BAGE 54, 168, 171 ff. = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG, zu A I der Gründe; Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 705/93 - BAGE 75, 377, 381 = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG, zu I der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 19.06.1997 - 17 Sa 2433/96

    Anspruch eines Berufsschullehrers im Ersatzschuldienst auf Gehaltsanpassung; …

    Rn. 351 Erst wenn dies der Fall ist, stellt sich die weitere Frage, wie weit die Übung inhaltlich reicht, welches Verhalten also die begünstigten Arbeitnehmer auch in Zukunft von ihrem Arbeitgeber erwarten dürfen (BAG, Urteil vom 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 - AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG).

    Rn. 353 Zum anderen hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 -, a. a. O., ausgeführt, in dem Fall, bei dem es um die betriebliche Übung gehe, laufende Betriebsrenten anzupassen, müsse unterschieden werden zwischen der Übung einer bloßen Anpassungsprüfung im Rahmen der Billigkeit und der sehr viel weitergehenden Übung ganz bestimmter Rentenerhöhungen.

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98

    Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des …

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  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 (12) Sa 290/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des …

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  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 663/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des Monatsgehalts; …

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 1043/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des …

  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2016 - 5 Ca 3719/16

    Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" in einem Anpassungsvorbehalt einer …

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 113/98

    Verpflichtung eines Pensions-Sicherungs-Vereins zu einer Dynamisierung der …

  • ArbG Essen, 04.08.1999 - 5 Ca 1734/99

    Anspruch auf Anpassung eines Ruhegeldes entsprechend der Besoldungserhöhung der …

  • LAG Hamm, 29.06.2000 - 17 Sa 521/00

    Urteil identisch mit 17 Sa 441/00 v. 29.06.2000

  • ArbG Mönchengladbach, 23.05.2017 - 1 Ca 441/17

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassungsentscheidung des Vorstands

  • LAG Köln, 08.12.2000 - 11 Sa 1073/00

    Rentenanpassung; Kaufkraftverlust; Insolvenzschutz; PSV

  • LAG Köln, 11.09.1997 - 10 Sa 1248/96

    Betriebl. Altersversorgung (Insolvenzsicherung), hier: Leistungsordnung Essener …

  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 20/84

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im …

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Rechtsprechung
   BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85   

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https://dejure.org/1986,1330
BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 (https://dejure.org/1986,1330)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 (https://dejure.org/1986,1330)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 3 AZR 179/85 (https://dejure.org/1986,1330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis, die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs schon entstanden, aber noch nicht fällig gewesen sind - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gesetzeslücke - Provisionsansprüche eines Arbeitnehmers gegen den ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 613 a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Keine Haftung des Betriebserwerbers für Arbeitsverhältnisse vor Betriebsübergang, Betriebserwerber, Betriebsübernahme, Passivlegitimation bei der Geltendmachung von Ansprüchen des Handlungsgehilfen auf Überhangprovision bei Betriebsübergang, angestellter Reisender, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3031
  • ZIP 1987, 874
  • NZA 1987, 597
  • VersR 1987, 947
  • BB 1987, 1603
  • DB 1987, 2047
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85
    Die Revision übersieht, daß die Vorschrift nicht nur bestimmte Zwecke zum Schutz der Arbeitnehmer verfolgt, nämlich Sicherung der Arbeitsplätze und Kontinuität der Betriebsratstätigkeit, sondern daß sie zugleich die Haftung des Betriebsveräußerers und des Betriebserwerbers gegeneinander abgrenzt (BAGE 32, 326, 331 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe sowie Anmerkung von Blomeyer zu BAG AP Nr. 35 zu § 613 a BGB, zu III 4).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften - …

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (für Betriebsrenten BAGE 29, 94, 98 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe und Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613 a BGB, mit Anmerkung von Seiter).
  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76

    Veräußerung eines Betriebes - Versorgungsanwartschaften - Fortbestehen des …

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (für Betriebsrenten BAGE 29, 94, 98 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe und Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613 a BGB, mit Anmerkung von Seiter).
  • LAG Köln, 08.07.2011 - 10 Sa 398/11

    Wettbewerbsabreden bei Betriebsübergang; unbegründete Klage auf …

    Nach seinem insoweit eindeutigen Wortlaut gilt § 613 a BGB nur für Arbeitsverhältnisse, die zur Zeit des Betriebsübergangs noch bestehen (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 -, in NZA 1987, Seite 579 f.).

    Rn. 41 a. Der Regelungszweck des § 613 a BGB besteht in der Sicherung der Arbeitsplätze, der Kontinuität der Betriebsratstätigkeit und zudem in der Abgrenzung der Haftung des Betriebsveräußerers und des Betriebserwerbers gegeneinander (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 -, a.a.O.;… Erfurter Kommentar - Preis, § 613 a BGB, Rdnr. 2).

    Rn. 42 Hieraus zieht das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 11.11.1986 (3 AZR 179/85, a.a.O.) zu Recht die Konsequenz, dass § 613 a BGB eindeutig nur die zur Zeit des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses betrifft und das Gesetz davon ausgeht, dass die zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter ihre Rechte dort geltend machen müssen, wo sie entstanden sind, nämlich beim Betriebsveräußerer.

    Hinsichtlich des Interesses des Arbeitnehmers an einem solventen Schuldner für die zu leistende Karenzentschädigung ist grundsätzlich kein Erfahrungssatz herzuleiten, der für eine bessere Zahlungsfähigkeit des Übernehmers spräche (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 - a. a. O.).

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Dies entspricht dem Zweck des § 613 a BGB, der unter anderem darin besteht, eine Regelung der Haftung des alten und neuen Betriebsinhabers zu schaffen (vgl. BAGE 32, 326, 331 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; 34, 34, 36 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 179/85 - AP Nr. 60 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe;… KR-Wolf , 3. Auflage, § 613 a BGB Rz 3).
  • ArbG Hamm, 06.07.2010 - 1 Ca 580/10

    Sondervergütung, RTV Glaserhandwerk NW, Ausschlussfrist, Betriebsübergang.

    Dies entspricht dem Zweck des § 613 a BGB, der unter anderem darin besteht, eine Regelung der Haftung des alten und neuen Betriebsinhabers zu schaffen (vgl. BAGE 32, 326, 331 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; 34, 34, 36 = AP Nr. 23. zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 179/85 - AP Nr. 60 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe;… KR-Wolf, 3. Auflage, § 613 a BGB Rz 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2011 - 10 Ta 114/11

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Betriebsübergang

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG Urteil vom 23.03.2004 - 3 AZR 151/03 - AP Nr. 265 zu § 613 a BGB und Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 - AP Nr. 60 zu § 613 a BGB).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.1999 - 4 Sa 816/99

    Betriebsübergang: Eishockeyproficlub - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (statt aller: BAG vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 - = NJW 1987, 3031 - DRsp-ROM Nr. 1992/6261 -), dass die Vorschrift des § 613a BGB nur für die zur Zeit des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnisse gilt und zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedene Mitarbeiter ihre Ansprüche beim Betriebsveräußerer geltend machen müssen.
  • LAG Hamm, 17.08.2006 - 17 Sa 164/06

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung und Ausgleichsklausel

    Insoweit bleibt der ursprüngliche Vertragsarbeitgeber Schuldner (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85, NJW 1987, 3031;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Auflage, § 118 Rdnr. 66).
  • LAG Hamm, 18.01.2001 - 16 Sa 1926/00

    Haftung für Provisionsansprüche gem. § 613 a BGB

    Indem diese Vorschrift auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs abstellt, stellt es eine scharfe Zäsur für die Haftung des Betriebserwerbers auf (vgl. die bereits vom Arbeitsgericht in Bezug genommene Entscheidung des BAG vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 - EzA § 613 a Nr. 60).
  • LAG Hamm, 29.03.1994 - 4 Sa 2094/93

    Anspruch auf Zeugnisberichtigung nach Teilbetriebsübergang; Weiterbestehen des …

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  • VG München, 17.12.2009 - M 17 K 09.2693

    Beitragspflicht des ursprünglichen Arbeitgebers

    Dieser bleibt versorgungspflichtiger Arbeitgeber hinsichtlich der Renten und gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften derjenigen Arbeitnehmer, die vor dem Betriebsübergang ausgeschieden sind (s. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Aufl. § 613 a, RdNrn. 5, 18 bis 22, BAG v. 11.11.1986, NJW 1987, 3031 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85   

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BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85 (https://dejure.org/1987,1026)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1987 - 3 AZR 313/85 (https://dejure.org/1987,1026)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 (https://dejure.org/1987,1026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 1336
  • NZA 1987, 664
  • VersR 1987, 947
  • BB 1987, 2307
  • DB 1987, 1947
  • JR 1987, 484
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des …

    Auszug aus BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85
    Der Widerruf einer insolvenzgeschützten Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage setzt voraus, daß der Arbeitgeber zuvor den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung in der erforderlichen Form zur Übernahme der Versorgungslast aufgefordert und bei Meinungsverschiedenheiten über den Sicherungsfall Klage erhoben hat.Ein rechtskräftiges Urteil muß zur Zeit des Widerrufs noch nicht vorliegen (i.A.an BGH vom 11.2.1985 - II ZR 194/84).
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 769/98

    Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH

    Aus anderen Gründen erteilte Zusagen werden durch das Betriebsrentengesetz nicht geschützt (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zu I 2 c der Gründe; 20. Juli 1993 - 3 AZR 99/93 - BAGE 73, 350, 355 f.; BGH 28. September 1981 - II ZR 181/80 - AP BetrAVG § 7 Nr. 12, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ; BAGE 34, 242, 245 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe; 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 2. August 1983 - 3 AZR 370/81 - AP Nr. 19 zu § 7 BetrAVG , zu 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG , zu II der Gründe; BGH Urteil vom 28. September, 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , zu V der Gründe).
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95

    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen …

    Er braucht ein rechtskräftigen Urteil, das das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage bestätigt, nicht abzuwarten (Bestätigung von BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf).

    Das Recht, wegen einer grundlegenden Änderung der Geschäftsgrundlage die zugesagten Leistungen kürzen oder einstellen zu dürfen, wird vom BetrAVG vorausgesetzt (BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf).

    Ist eine solche Klage erhoben worden, kann der Arbeitgeber, bei dem eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, seine Versorgungsleistungen entsprechend einstellen oder kürzen (BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BGH Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG = SAE 1981, 77, mit Anm. von Egon Lorenz).

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Rechtsprechung
   BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86   

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BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86 (https://dejure.org/1986,2470)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1986 - 3 AZR 73/86 (https://dejure.org/1986,2470)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 (https://dejure.org/1986,2470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Karenzentschädigung - Vereinbarung eines bedingten Wettbewerbsverbots - Wirkungen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK (Leitsatz)

    Karenzentschädigung des AN bei bedingtem Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 592
  • VersR 1987, 947
  • BB 1987, 2166
  • DB 1987, 2047
  • JR 1987, 484
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.01.1978 - 3 AZR 573/77

    Rechtswirkungen eines bedingten Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber auch dann Karenzentschädigung zahlen muß, wenn das Wettbewerbsverbot unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung aufgrund des Arbeitgebers steht (BAGE 30, 23 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB; Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37, aa0; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon bei Beginn der Karenzzeit erklären muß, ob er sich auf die Unverbindlichkeit des Verbots berufen, oder aber Wettbewerb unterlassen und dafür Karenzentschädigung verlangen will (BAGE 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c, 2 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 -, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 13.05.1986 - 3 AZR 85/85

    Karenzentschädigung bei bedingtem Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Nichts anderes gilt, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Wettbewerbsverbot in Kraft zu setzen (Urteil des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon bei Beginn der Karenzzeit erklären muß, ob er sich auf die Unverbindlichkeit des Verbots berufen, oder aber Wettbewerb unterlassen und dafür Karenzentschädigung verlangen will (BAGE 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c, 2 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 -, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 05.10.1982 - 3 AZR 451/80

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber auch dann Karenzentschädigung zahlen muß, wenn das Wettbewerbsverbot unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung aufgrund des Arbeitgebers steht (BAGE 30, 23 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB; Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37, aa0; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon bei Beginn der Karenzzeit erklären muß, ob er sich auf die Unverbindlichkeit des Verbots berufen, oder aber Wettbewerb unterlassen und dafür Karenzentschädigung verlangen will (BAGE 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c, 2 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 -, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 24.04.1980 - 3 AZR 1047/77

    Unverbindliches Wettbewerbsverbot - Wahlrecht - Karenzentschädigung - Beginn der …

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber auch dann Karenzentschädigung zahlen muß, wenn das Wettbewerbsverbot unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung aufgrund des Arbeitgebers steht (BAGE 30, 23 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB; Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37, aa0; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe).

    Er hat aber bereits erkannt, daß der Arbeitnehmer berechtigt ist, das Wettbewerbsverbot vorläufig einzuhalten und Karenzentschädigung zu verlangen, wenn Streit über die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbotes entsteht und die vorübergehende Karenz bis zur gerichtlichen Klärung für den Arbeitgeber von Interesse ist (BAG Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37 zu § 74 HGB, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 414/80

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber auch dann Karenzentschädigung zahlen muß, wenn das Wettbewerbsverbot unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung aufgrund des Arbeitgebers steht (BAGE 30, 23 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB; Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37, aa0; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon bei Beginn der Karenzzeit erklären muß, ob er sich auf die Unverbindlichkeit des Verbots berufen, oder aber Wettbewerb unterlassen und dafür Karenzentschädigung verlangen will (BAGE 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c, 2 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 -, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Dies wird besonders deutlich, wenn der Arbeitnehmer - wie im vorliegenden Fall - die Weiterbeschäftigung verlangt hat und nach seinem Obsiegen in der ersten Instanz auch beanspruchen konnte (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72

    Kündigung - Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot - …

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Gegen diese Rechtsauffassung läßt sich nichts aus der Entscheidung des Senats vom 26. Januar 1973 (- 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB) ableiten.
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88

    Karenzentschädigung bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot - Wahlmöglichkeit des …

    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht (Abweichung von Urteilen des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

    Ein von der Entscheidung des Arbeitgebers abhängiges Wettbewerbsverbot ist daher für den Arbeitnehmer unverbindlich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - AP Nr. 51 zu § 74 HGB; Urteil vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 53 zu § 74 HGB).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon zu Beginn der Karenzzeit dem Arbeitgeber erklären müsse, ob er sich an das Wettbewerbsverbot halten wolle oder nicht (Urteile des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht (Abweichung von den Urteilen des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/86 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

  • LAG Hamm, 08.03.2001 - 16 Sa 845/00

    Arbeitnehmerstatus des GmbH-Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft Bedingtes …

    Rn. 34 Das Bundesarbeitsgericht hat seine ursprüngliche Rechtsprechung (Urteile vom 13.05.1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16.12.1986 - 3 AZR 73/86 - EzA HGB § 74 Nr. 48 und 49), wonach der Arbeitnehmer sein Wahlrecht zu Beginn des Verbotszeitraums ausüben und dem Arbeitgeber gegenüber eine entsprechende Erklärung abgeben musste, um den Anspruch auf Karenzentschädigung zur Entstehung zu bringen, seit der oben angegebenen Entscheidung vom 22.05.1999 nicht mehr aufrechterhalten.
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