Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtswirksamer Verkauf und Auflassung eines Grundstücks - Anforderungen an einen Feststellungsantrag - Nichtigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück - Heilung eines Formmangels durch Eintragung des Erwerbers des Grundstücks im Grundbuch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 828
- WM 1967, 701
- DB 1967, 1763
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder Gegenständen; die Feststellung bloßer rechtserheblicher Tatsachen genügt nicht (BGHZ 22, 43, 47) [BGH 15.10.1956 - III ZR 226/55]. - BGH, 19.06.1964 - V ZR 37/63
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Gegenüber dem Versuch der Beklagten, etwas Abweichendes aus dem Urteil des Senats vom 19. Juni 1964, V ZR 37/63 (NJW 1964, 1672) herzuleiten, hat das Berufungsgericht mit Recht darauf hingewiesen, daß jene Entscheidung ein bebautes Grundstück zum Gegenstand hatte und infolgedessen hier nicht einschlägig war. - BGH, 18.04.1966 - VIII ZR 279/63
Verfügungsverbot eines Grundstückseigentümers - Vertragliche Verpflichtung des …
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Das hätte zur Folge, daß die Beklagte ihren Vertragspartnern gegenüber verpflichtet bliebe, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Genehmigung herbeizuführen (BGH Urteil vom 18. April 1966, VIII ZR 279/63, WM 1966, 590, 592).
- BGH, 23.10.1963 - V ZR 256/62
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Die Entscheidung hängt somit davon ab, ob am 28. August 1953 nicht bloß das Flurstück 830 verkauft worden ist, sondern entgegen dem Vertragswortlaut zugleich das benachbarte Flurstück 829. Daß eine solche unrichtige Bezeichnung des von den Beteiligten übereinstimmend Gewollten (falsa demonstratio) unschädlich wäre, hat das angefochtene Urteil zutreffend und insoweit auch von der Revision unbeanstandet vorausgesetzt; denn auch bei Verträgen, deren Wirksamkeit an die Einhaltung der in § 313 BGB vorgeschriebenen Form geknüpft ist, macht eine unvollständige oder unrichtige Erklärung des Vertragswillens die tatsächlich getroffenen Vereinbarungen nicht ungültig, wenn die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit nur die Beschreibung des Vertragsgegenstandes betrifft (RGZ 73, 154, 157; Urteile des Senats vom 23. Oktober 1963, V ZR 256/62, WM 1964, 94, 95, und vom 24. Juni 1964, V ZK 85/62, WM 1964, 911, 913;… BGB RGRK 11. Aufl. § 313 Anm. 62). - BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Am Tage des Vertragsabschlusses war die Grundstückspreisverordnung, soweit es sich - wie hier - um unbebaute Grundstücke handelte, noch in Geltung (Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1961, V ZR 118/59, LM PreisüberwVO § 4 Nr. 11). - BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Soweit die Revision in den bisher zur Grundstückspreisverordnung ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Stellungnahme zu der Frage vermißt, ob im Anwendungsfall des § 4 a.a.O. der Kaufvertrag rechtswirksam bleibe, übersieht sie, daß der erkennende Senat dies schon wiederholt bejaht hat (z.B. Urteil vom 21. Mai 1954, V ZR 1/54, LM PreisüberwVO § 4 Nr. 3: "... daß § 4 ... den unrichtig beurkundeten Vertrag aufrechterhält, wenn ..."; Urteil vom 22. April 1959, V ZR 159/57, LM a.a.O. Nr. 8: "Ist ... § 4 GrdstPrVO ... anzuwenden, so wären ... beide Vertragsteile an den beurkundeten Vertrag gebunden und die Beklagte könnte sich auf den Scheincharakter der dort abgegebenen Erklärungen kraft gesetzlicher Vorschrift nicht berufen"; ferner das bereits angeführte Urteil vom 16. Oktober 1957: "Zum Nachteil des Verkäufers zieht ... nach dieser gesetzlichen Regelung der Abschluß eines Schwarzgeschäfts die zivilrechtliche Folge nach sich, daß der Verkäufer an das Geschäft gebunden bleibt, das verkaufte Grundstück hergeben und darüber hinaus noch den Mehrerlös an den Käufer zurückerstatten muß"). - BGH, 21.05.1954 - V ZR 1/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Soweit die Revision in den bisher zur Grundstückspreisverordnung ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Stellungnahme zu der Frage vermißt, ob im Anwendungsfall des § 4 a.a.O. der Kaufvertrag rechtswirksam bleibe, übersieht sie, daß der erkennende Senat dies schon wiederholt bejaht hat (z.B. Urteil vom 21. Mai 1954, V ZR 1/54, LM PreisüberwVO § 4 Nr. 3: "... daß § 4 ... den unrichtig beurkundeten Vertrag aufrechterhält, wenn ...";… Urteil vom 22. April 1959, V ZR 159/57, LM a.a.O. Nr. 8: "Ist ... § 4 GrdstPrVO ... anzuwenden, so wären ... beide Vertragsteile an den beurkundeten Vertrag gebunden und die Beklagte könnte sich auf den Scheincharakter der dort abgegebenen Erklärungen kraft gesetzlicher Vorschrift nicht berufen"; ferner das bereits angeführte Urteil vom 16. Oktober 1957: "Zum Nachteil des Verkäufers zieht ... nach dieser gesetzlichen Regelung der Abschluß eines Schwarzgeschäfts die zivilrechtliche Folge nach sich, daß der Verkäufer an das Geschäft gebunden bleibt, das verkaufte Grundstück hergeben und darüber hinaus noch den Mehrerlös an den Käufer zurückerstatten muß"). - BGH, 16.10.1957 - V ZR 155/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Diese Vereinbarung hinge, was die Revision verkennt, völlig in der Luft, wenn kein rechtswirksamer Vertrag bestünde; der Käufer müßte dann zwar den Kaufpreis (in der beurkundeten Höhe) entrichten, hätte aber seinerseits keinen Anspruch gegen den Verkäufer auf Übereignung des Grundstücks; daß ein derartiges Ergebnis nicht den Absichten des Gesetzgebers entspräche, der vielmehr umgekehrt den Käufer aus wirtschaftepolitischen Erwägungen hat begünstigen wollen (Urteil des Senats vom 16. Oktober 1957, V ZR 155/55, NJW 1958, 99, 100 r. Sp.), bedarf keiner weiteren Erörterung. - RG, 14.10.1920 - VI 315/20
Negative Feststellungsklage
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Hinsichtlich dieser Frage, die trotz Fehlens entsprechender Revisionsangriffe von Amts wegen zu prüfen ist (RGZ 73, 82, 84 f; 100, 123, 126), könnten Zweifel nach der Richtung bestehen, ob die Klagepartei im Sinne von § 256 ZPO ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung hat. - RG, 18.01.1910 - VII 179/09
Feststellungsklage; Teilurteil
Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Hinsichtlich dieser Frage, die trotz Fehlens entsprechender Revisionsangriffe von Amts wegen zu prüfen ist (RGZ 73, 82, 84 f; 100, 123, 126), könnten Zweifel nach der Richtung bestehen, ob die Klagepartei im Sinne von § 256 ZPO ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung hat.
- BGH, 23.06.2023 - V ZR 89/22
Grundstückskaufvertrag: Erstreckung des verkauften Grundstücks auf ein …
Ebenfalls bejaht hat der Senat die Anwendung der Grundsätze der falsa demonstratio für den Verkauf einer Fläche, die zwar in dem notariellen Kaufvertrag versehentlich nicht bezeichnet war, die aber nach den Umständen des Einzelfalls mitverkauft sein sollte (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 1967 - V ZR 4/66, WM 1967, 701 für den Verkauf eines ganzen Buchenwalds; Urteil vom 18. Januar 2008 - V ZR 174/06, NJW 2008, 1658 für den Verkauf einer ganzen Parkanlage). - BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung
Die Auflassung ist dann hinsichtlich des Objekts erklärt worden, auf das sich der übereinstimmende Wille erstreckte, während für den durch die Erklärungen äußerlich umschriebenen Gegenstand nur scheinbar eine Einigung vorliegt, es insoweit aber in Wirklichkeit an einer Auflassung fehlt (RGZ 46, 225, 227 f;… Senat, Urt. v. 8. Juni 1965, V ZR 197/62, DNotZ 1966, 172, 173;… Urt. v. 25. November 1977, V ZR 102/75, WM 1978, 194, 196; vgl. auch RGZ 133, 279, 281; Senat, Urt. v. 23. Juni 1967, V ZR 4/66, LM § 256 ZPO Nr. 83;… Urt. v. 21. Februar 1986, aaO;… Urt. v. 17. November 2000, V ZR 294/99, nicht veröffentlicht, Umdruck S. 5 f; OLG Nürnberg, DNotZ 1966, 542, 544; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 152, 153;… Staudinger/Pfeifer, BGB [1995], § 925 Rdn. 68;… MünchKomm-BGB/Kanzleiter, 3. Aufl., § 925 Rdn. 22;… Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 925 Rdn. 37;… Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., 2000, Rdn. 1a). - BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81
Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag
Ist daher im notariellen Vertrag vom 27. Februar 1975 die Parzelle 30 mitverkauft worden und umfaßt die gleichzeitig erklärte Auflassung den gesamten verkauften Grundbesitz (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Juni 1967, V ZR 4/66, MDR 1967, 701), so mußte dem vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei zugelassenen Hilfsantrag auf Feststellung stattgegeben werden.
- BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99
Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei …
Dabei war einerseits zu berücksichtigen, daß der Kläger nur aufgrund des in zweiter Instanz gestellten Antrags auf Verurteilung zur Abgabe einer Identitätserklärung obsiegen konnte, denn für seine ursprünglich erhobene Auflassungsklage war kein Raum (Senat, Urt. v. 23. Juni 1967, V ZR 4/66, MDR 1967, 828). - BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73
Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel
Das Bedenken einer unzulässigen Auflockerung des Formzwangs greift hier noch weniger durch als in den Fällen, in denen die Vertragsparteien die geschuldete Leistung in der notariellen Urkunde überhaupt noch nicht bestimmen, sondern die Bestimmung einer Partei oder einem Dritten überlassen (§§ 315, 317 BGB; vgl. Urteil vom 30. Juni 1967, V ZR 104/64, BB 1967, 1394; Urteil vom 22. Juni 1973, V ZR 160/71, LM ErbbauVO § 1 Nr. 7/8), und als in den Fällen der Falschbezeichnung (Urteil vom 23. Juni 1967, V ZR 4/66, WM 1967, 701, 702). - OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
Anforderungen an die Konkretisierung abzuspaltender Grundstücke in einem …
Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass bei einer falschen Bezeichnung (falsa demonstratio) das wirklich gemeinte Grundstück aufgelassen ist, obgleich es in der Auflassungsurkunde nicht bezeichnet ist (vgl. nur BGH, WM 1967, 701, 702; 1978, 194, 196; 1983, 657 f.; 2001, 1905, 1907).Der Eigentumswechsel in den Fällen einer im Wege der Auslegung zu ergänzenden oder zu korrigierenden Konkretisierung vollzieht sich jedoch erst mit der Eintragung des wirklich Gemeinten im Grundbuch, welche wegen der strengen Grundbuchregeln nur nach einer Verurteilung zur Abgabe einer Identitätserklärung (vgl. BGH, MDR 1967, 828; Urteil v. 18.05.2001 - V ZR 353/99 - zu IV. der Gründe) oder nach einer entsprechenden notariellen oder gerichtlichen (vgl. BGH, WM 1983, 657) Feststellung erfolgen kann.
- BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77
Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung
V. 23/10|RG; 16.03.1910; V 23/10">73, 154, 157; 133, 279, 281), die vom Senat übernommen worden ist (vgl. u.a. Urteile vom 24. Juni 1964, V ZR 85/62 = LM BGB § 125 Nr. 19; vom 23. Juni 1967, V ZR 4/66, WM 1967, 701, 702 m.w.Nachw.; vom 14. Juli 1969, V ZR 122/66 = NJW 1969, 2043, 2045; vom 21. Mai 1971, V ZR 10/69 = WM 1971, 1084, 1085; vom 25. Mai 1973, V ZR 26/71 = WM 1973, 869, 870;… vgl. auch BGB-RGRK, 12. Aufl. § 313 Rdn. 97). - BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65
Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung …
In einem Fall gilt die Beurkundungsform als gewahrt sogar für ein Auslegungsergebnis, das dem Urkundentext widerspricht: Haben nämlich die Vertragsparteien dem Urkundentext übereinstimmend eine irrige Bedeutung beigemessen, etwa indem sie das richtig vorgestellte Verkaufsgelände mit einer unrichtigen Grundbuchstelle benannt haben (Falschbezeichnung), so gilt das Gewollte, nicht das Erklärte als beurkundet (RG JW 1904, 58; Senatsurteil vom 23. Juni 1967, V ZR 4/66, WM 1967, 701 mit Nachweisen). - OLG Rostock, 26.04.2007 - 7 U 67/05
Veräußerungsverbot: Veräußerungsverbot nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bei im …
Dass die seinerzeitigen Vertragsparteien außerhalb der Urkunde Einigkeit darüber erzielt haben bzw. sich einig gewesen sind, dass auch die BvS Vormerkungsberechtigte hat sein sollen, was grundsätzlich beachtlich wäre (vgl. u. a.: BGH, Urt. v. 23.06.1967, V ZR 4/66, BB 1967, 811; Schmidt, JuS 1994, 258, 259 m.w.N.), wird nicht ausreichend dargetan. - BGH, 15.02.1985 - V ZR 131/83
Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts unter Bedingungen
Richtig ist zwar der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß für den Gegenstand der dinglichen Einigung der wirkliche Wille beider Vertragsparteien maßgebend ist, mag auch in den beurkundeten Erklärungen der Gegenstand der Einigung unrichtig bezeichnet sein (unschädliche "falsa demonstratio"; Senatsurt. v. 23. Juni 1967, V ZR 4/66, WM 1967, 701 und vom 25. November 1977, V ZR 102/75 m.w.N., WM 1978, 194; vgl. auch BGHZ 87, 150 [BGH 25.03.1983 - V ZR 268/81] zur falsa demonstratio beim Kaufvertrag). - BGH, 25.05.1973 - V ZR 26/71
Bedeutung der Erklärung eines Vertreters nicht existenter Gesellschaften - …
- BGH, 21.05.1971 - V ZR 10/69
Anspruch auf Duldung der Vermessung und Bildung einer neuen Grundstücksparzelle - …
- BGH, 25.11.1977 - V ZR 102/75
Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Widerlegung einer Vermutung - Nachweis …
- BGH, 13.10.1967 - V ZR 83/66
Befreiung von jeglicher Haftung - Formnichtigkeit des Ankauferechts - Annahme des …
- VG Cottbus, 13.06.2013 - 1 K 988/08
Ausgleichsleistungsrecht
- BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer eingetragenen …
- BGH, 09.02.1996 - V ZR 110/95
Formmangel eines Grundstückskaufvertrages bei Dissens - Formerfordernis bei …
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 43/73
Ansprüche auf Löschung von Auflassungsvormerkung und Grundpfandrechten - …
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 84/73
Anforderungen an die Formwirksamkeit eines Vertrages - Einhaltung des …
- BGH, 31.01.1991 - IX ZR 78/90
Beurteilung der Beschwer des Antragstellers - Unschädliche beiderseitige …
- BGH, 04.11.1977 - V ZR 60/75
Zulässigkeit eines Leistungsantrags - Entgegennahme der Auflassungserklärung - …
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 71/74
Anforderungen an die Formwirksamkeit eines Grundstückvertrages - Unschädlichkeit …
- BGH, 16.01.1970 - V ZR 48/69
Hinderung der erneuten Geltendmachung von Einwänden durch rechtskräftiges …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".