Rechtsprechung
| BVerfG, 30.01.1992 - 1 BvR 40/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Entscheidung über ein Mieterhöhungsverlangen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bottrop, 20.06.1991 - 11 C 210/91
- LG Essen, 02.12.1991 - 1 S 440/91
- BVerfG, 30.01.1992 - 1 BvR 40/92
Papierfundstellen
- WM 1992, 707
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Analoge Rechtsanwendung
Auszug aus BVerfG, 30.01.1992 - 1 BvR 40/92
Sie hält sich aber noch im Rahmen herkömmlicher Rechtsanwendung (vgl. dazu BVerfGE 82, 6 [11 ff.]) und ist deshalb verfassungsrechtlich hinzunehmen. - BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Auszug aus BVerfG, 30.01.1992 - 1 BvR 40/92
Es ist auch nicht erkennbar, daß die Entscheidung den Beschwerdeführer in seinem aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 54, 277 [291 f.]; 74, 228 [234]) verletzt.
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Kunsturheberrecht als Eigentum
Auszug aus BVerfG, 30.01.1992 - 1 BvR 40/92
Denn Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert nicht jede denkbare Verwertungsmöglichkeit (vgl. BVerfGE 81, 208 [220]) und nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt (vgl. BVerfGE 71 230 [250]). - BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84
Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige …
Auszug aus BVerfG, 30.01.1992 - 1 BvR 40/92
Denn Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert nicht jede denkbare Verwertungsmöglichkeit (vgl. BVerfGE 81, 208 [220]) und nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt (vgl. BVerfGE 71 230 [250]). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
Auszug aus BVerfG, 30.01.1992 - 1 BvR 40/92
Die vom Landgericht vorgenommene Berechnung des Beschwerdewerts über eine analoge Anwendung des § 16 Abs. 5 GKG dürfte zwar schwerlich den Vorstellungen des Gesetzgebers entsprechen, der diese Regelung geschaffen hatte, um den Gebührenwert in Mietstreitigkeiten aus sozialen Gründen niedrig zu halten (vgl. BVerfGE 68, 376 [382 f.), nicht aber den Zugang zu einer weiteren Instanz erschweren wollte.
- BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04
Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Der Vorzug von Mietspiegeln besteht vor allem darin, daß ordnungsgemäß aufgestellte Mietspiegel in der Regel auf einer erheblich breiteren Tatsachenbasis beruhen, als sie ein gerichtlich bestellter Sachverständiger mit einem Kosten- und Zeitaufwand ermitteln könnte, der zum Streitwert des gerichtlichen Verfahrens in einem noch angemessenen Verhältnis stünde (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes BVerfG, NJW 1992, 1377; BVerfG, WuM 1991, 523; WM 1992, 707, 708; BVerwG, NJW 1996, 2046, 2047). - BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch …
Existiert ein ordnungsgemäßer Mietspiegel (§ 558c BGB, § 558d BGB), der Angaben für die in Rede stehende Wohnung enthält, darf dieser vom Tatrichter (mit-)berücksichtigt werden, wobei im Falle eines Mietspiegels, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d Abs. 1 BGB; qualifizierter Mietspiegel), sogar die in § 558d Abs. 3 BGB vorgesehene Vermutungswirkung zum Tragen kommt (…Senatsurteile vom 6. November 2013 - VIII ZR 346/12, NJW 2014, 292 Rn. 13 f.;… vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12, aaO Rn. 13 ff.; vgl. ferner BVerfG, WM 1992, 707, 708; BVerwG, NJW 1996, 2046 f.).
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