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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3061
BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98 (https://dejure.org/1999,3061)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1999 - V ZR 72/98 (https://dejure.org/1999,3061)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - V ZR 72/98 (https://dejure.org/1999,3061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumnisurteil - Säumnisfolge - Berufung - Schwarzgeld - Aufhebungsvertrag - Treu und Glauben - Nachträgliches Schuldversprechen - Verzichtsvereinbarung - Ausgleichszahlungs- und Regreßansprüche - Zweck des Rechtsgeschäfts - Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 S. 1, § 127, § 780
    Auslegung der Vereinbarung, einen Grundstückskaufvertrag nicht durchzuführen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 130
  • WM 1999, 1887
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …

    Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
    d) Die Auslegung des Berufungsgerichts verletzt schließlich den Grundsatz, daß in Zweifelsfällen der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck (BGHZ 20, 109, 110) und die beiderseitige Interessenlage (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22) bei der Auslegung einer Vertragserklärung zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
    Die indizielle Wirkung des Anerkenntnisses für das Bestehen der anerkannten Schuld wird hiervon nicht berührt (BGHZ 66, 250, 259).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
    Es ist sachlich durch Versäumnisurteil zu erkennen, wobei die Entscheidung inhaltlich nicht auf einer Säumnisfolge beruht (BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …

    Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
    d) Die Auslegung des Berufungsgerichts verletzt schließlich den Grundsatz, daß in Zweifelsfällen der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck (BGHZ 20, 109, 110) und die beiderseitige Interessenlage (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22) bei der Auslegung einer Vertragserklärung zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
    a) Das Berufungsgericht verkennt insbesondere, daß das behauptete nachträgliche Schuldversprechen des Beklagten nicht nur als selbständiger Anspruchsgrund, sondern auch als Indiz für den tatsächlichen Willen der Vertragsparteien und das tatsächliche Verständnis der Verzichtsvereinbarung unter den Parteien Bedeutung haben kann (vgl. Senatsurt. v. 24. Januar 1988, V ZR 49/87, WM 1988, 1599, 1600; BGH, Beschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, WM 1994, 267, 268).
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
    d) Die Auslegung des Berufungsgerichts verletzt schließlich den Grundsatz, daß in Zweifelsfällen der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck (BGHZ 20, 109, 110) und die beiderseitige Interessenlage (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22) bei der Auslegung einer Vertragserklärung zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
    a) Das Berufungsgericht verkennt insbesondere, daß das behauptete nachträgliche Schuldversprechen des Beklagten nicht nur als selbständiger Anspruchsgrund, sondern auch als Indiz für den tatsächlichen Willen der Vertragsparteien und das tatsächliche Verständnis der Verzichtsvereinbarung unter den Parteien Bedeutung haben kann (vgl. Senatsurt. v. 24. Januar 1988, V ZR 49/87, WM 1988, 1599, 1600; BGH, Beschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, WM 1994, 267, 268).
  • OLG Dresden, 27.01.2006 - 12 U 2705/99

    Folgen der Werklohnforderungsfreigabe durch den Insolvenzverwalter

    An die Annahme eines etwa konkludent erklärten Verzichts sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur: Urteil vom 20.12.1983, Az.: VI ZR 19/82, NJW 1984, 1346 f., zitiert nach juris; Urteil vom 29.11.1995, VIII ZR 293/94, NJW 1996, 588 f., zitiert nach juris; Urteil vom 22.06.1995, Az.: VII ZR 118/94, BauR 1995, 701 f., zitiert nach juris; Urteil vom 09.07.1999, Az.: V ZR 72/98, NJW-RR 2000, 130 f., zitiert nach juris).

    Im Übrigen sind bei der Auslegung der hier behaupteten Vergleichserklärungen der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck und die beiderseitige Interessenlage zu berücksichtigen (vgl. auch: BGH, Urteil vom 09.07.1999, a.a.O.).

  • BGH, 13.12.2001 - IX ZR 306/00

    Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO; Beweiswürdigung im Rahmen …

    Die Auslegung des Berufungsgerichts verletzt weiter den Grundsatz, daß die Auslegung von Vertragserklärungen in Zweifelsfällen den mit dem Rechtsgeschäft verfolgten Zweck und die beiderseitige Interessenlage zu berücksichtigen und dabei grundsätzlich davon auszugehen hat, daß beide Parteien mit der vereinbarten Regelung ihre Interessen wahren wollen (vgl. BGHZ 109, 19, 22; BGH, Urt. v. 9. Juli 1999 - V ZR 72/96, WM 1999, 1887, 1888; v. 9. Juli 2001 - II ZR 228/99, WM 2001, 1525, 1526).
  • LAG München, 08.05.2012 - 6 Sa 957/11

    Herausgabe erhaltener Schmiergelder

    Rechtsgeschäfte dienen nicht dazu, die Interessen nur einer Seite durchzusetzen (BGH v. 9.7. 1999 - V ZR 72/98, NJW-RR 2000, 131; BGH v. 31.10.1995 - XI ZR 6/95, NJW 1996, 248), wobei (nicht aufzuklärende) Unklarheiten zulasten derjenigen Partei gehen, welche die Ver- 6 Sa 957/11 - 18 tragsklausel eingeführt hat (BGH v. 13.3. 2008 - VII ZR 194/06, NJW 2008, 2106;… vgl. auch Prütting/Wegen/Weinreich/Brinkmann, BGB, 4. Aufl., § 157 Rz. 4 ff.).
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