Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versäumnisurteil - Säumnisfolge - Berufung - Schwarzgeld - Aufhebungsvertrag - Treu und Glauben - Nachträgliches Schuldversprechen - Verzichtsvereinbarung - Ausgleichszahlungs- und Regreßansprüche - Zweck des Rechtsgeschäfts - Auslegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313 S. 1, § 127, § 780
Auslegung der Vereinbarung, einen Grundstückskaufvertrag nicht durchzuführen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 130
- WM 1999, 1887
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …
Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
d) Die Auslegung des Berufungsgerichts verletzt schließlich den Grundsatz, daß in Zweifelsfällen der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck (BGHZ 20, 109, 110) und die beiderseitige Interessenlage (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22) bei der Auslegung einer Vertragserklärung zu berücksichtigen sind. - BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"
Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
Die indizielle Wirkung des Anerkenntnisses für das Bestehen der anerkannten Schuld wird hiervon nicht berührt (BGHZ 66, 250, 259). - BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
Es ist sachlich durch Versäumnisurteil zu erkennen, wobei die Entscheidung inhaltlich nicht auf einer Säumnisfolge beruht (BGHZ 37, 79, 82).
- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
d) Die Auslegung des Berufungsgerichts verletzt schließlich den Grundsatz, daß in Zweifelsfällen der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck (BGHZ 20, 109, 110) und die beiderseitige Interessenlage (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22) bei der Auslegung einer Vertragserklärung zu berücksichtigen sind. - BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
a) Das Berufungsgericht verkennt insbesondere, daß das behauptete nachträgliche Schuldversprechen des Beklagten nicht nur als selbständiger Anspruchsgrund, sondern auch als Indiz für den tatsächlichen Willen der Vertragsparteien und das tatsächliche Verständnis der Verzichtsvereinbarung unter den Parteien Bedeutung haben kann (vgl. Senatsurt. v. 24. Januar 1988, V ZR 49/87, WM 1988, 1599, 1600; BGH, Beschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, WM 1994, 267, 268). - BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89
Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
d) Die Auslegung des Berufungsgerichts verletzt schließlich den Grundsatz, daß in Zweifelsfällen der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck (BGHZ 20, 109, 110) und die beiderseitige Interessenlage (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22) bei der Auslegung einer Vertragserklärung zu berücksichtigen sind. - BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch
Auszug aus BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
a) Das Berufungsgericht verkennt insbesondere, daß das behauptete nachträgliche Schuldversprechen des Beklagten nicht nur als selbständiger Anspruchsgrund, sondern auch als Indiz für den tatsächlichen Willen der Vertragsparteien und das tatsächliche Verständnis der Verzichtsvereinbarung unter den Parteien Bedeutung haben kann (vgl. Senatsurt. v. 24. Januar 1988, V ZR 49/87, WM 1988, 1599, 1600; BGH, Beschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, WM 1994, 267, 268).
- OLG Dresden, 27.01.2006 - 12 U 2705/99
Folgen der Werklohnforderungsfreigabe durch den Insolvenzverwalter
An die Annahme eines etwa konkludent erklärten Verzichts sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur: Urteil vom 20.12.1983, Az.: VI ZR 19/82, NJW 1984, 1346 f., zitiert nach juris; Urteil vom 29.11.1995, VIII ZR 293/94, NJW 1996, 588 f., zitiert nach juris; Urteil vom 22.06.1995, Az.: VII ZR 118/94, BauR 1995, 701 f., zitiert nach juris; Urteil vom 09.07.1999, Az.: V ZR 72/98, NJW-RR 2000, 130 f., zitiert nach juris).Im Übrigen sind bei der Auslegung der hier behaupteten Vergleichserklärungen der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck und die beiderseitige Interessenlage zu berücksichtigen (vgl. auch: BGH, Urteil vom 09.07.1999, a.a.O.).
- BGH, 13.12.2001 - IX ZR 306/00
Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO; Beweiswürdigung im Rahmen …
Die Auslegung des Berufungsgerichts verletzt weiter den Grundsatz, daß die Auslegung von Vertragserklärungen in Zweifelsfällen den mit dem Rechtsgeschäft verfolgten Zweck und die beiderseitige Interessenlage zu berücksichtigen und dabei grundsätzlich davon auszugehen hat, daß beide Parteien mit der vereinbarten Regelung ihre Interessen wahren wollen (vgl. BGHZ 109, 19, 22; BGH, Urt. v. 9. Juli 1999 - V ZR 72/96, WM 1999, 1887, 1888; v. 9. Juli 2001 - II ZR 228/99, WM 2001, 1525, 1526). - LAG München, 08.05.2012 - 6 Sa 957/11
Herausgabe erhaltener Schmiergelder
Rechtsgeschäfte dienen nicht dazu, die Interessen nur einer Seite durchzusetzen (BGH v. 9.7. 1999 - V ZR 72/98, NJW-RR 2000, 131; BGH v. 31.10.1995 - XI ZR 6/95, NJW 1996, 248), wobei (nicht aufzuklärende) Unklarheiten zulasten derjenigen Partei gehen, welche die Ver- 6 Sa 957/11 - 18 tragsklausel eingeführt hat (BGH v. 13.3. 2008 - VII ZR 194/06, NJW 2008, 2106;… vgl. auch Prütting/Wegen/Weinreich/Brinkmann, BGB, 4. Aufl., § 157 Rz. 4 ff.).
- OLG Celle, 05.04.2006 - 3 U 265/05
Vertrauensschutz bei Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer vor Anerkennung der …
Dass eine Lösung der Angelegenheit nicht darin bestehen würde, dass die Klägerin auf ihre Forderung verzichtet (wobei im Anschluss an die mündliche Verhandlung an dieser Stelle nochmals darauf hinzuweisen ist, dass es sich bei dem Verzicht um einen Vertrag handelt, und bei der Annahme, jemand wolle auf eine ihm zustehende Forderung verzichten, besondere Zurückhaltung geboten ist, vgl. BGH, NJW-RR 2000, 130 f., NJW 2002, 1044, 1046), lag auf der Hand, ebenso, dass die Wohnungsverwalterin die Forderung nicht aus eigener Tasche begleichen würde. - OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 200/01
Haftung für Mängel der Mietsache; konkludenter Verzicht auf …
An die konkludente Annahme eines Erlassvertrags (§ 397 Abs. 1 BGB) sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1996, 237 und 2000, 130 vgl. auch Senat ZMR 2001, 962 = NZM 2001, 893). - OLG Dresden, 27.01.2026 - 4 U 1229/25
Kosten für Pistenbergung mit Schlitten müssen nicht erstattet werden
Primär ist der übereinstimmende wirkliche Wille der Parteien zu erforschen (natürliche Auslegung) (BGH, Urt. v. 09.07.1999 - V ZR 72/98 - juris, Rz. 10 m.w.N.). - OLG Jena, 12.10.2005 - 2 U 293/05
DAV-Abkommen
Indes kommt es nicht auf den inneren, sondern auf den objektiv erklärten Willen aus der Sicht des Empfängers an (BGH NJW-RR 2000, 130).Zunächst einmal gibt es einen allgemeinen Erfahrungssatz dahin, dass ein Erlass nicht zu vermuten ist (BGH NJW 1984, 1346; NJW 1996, 588; NJW-RR 1996, 237; NJW-RR 2000, 130).
- OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 123/20 Primär ist der übereinstimmende wirkliche Wille der Parteien zu erforschen (natürliche Auslegung) (BGH, Urt. v. 09.07.1999 - V ZR 72/98 - juris, Rz. 10 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05
Berechtigte Annahme des Verzichts auf eine titulierte Forderung durch …
Hiernach ist es lebensfremd, anzunehmen, dass eine Partei ohne einen besonderen Grund auf eine offensichtlich begründete Forderung verzichtet (so auch BGH, Urteil vom 09.07.1999, NJW-RR 2000, 130 m. w. N.). - KG, 07.05.2004 - 25 U 157/03
Straßenreinigungsentgelt in Berlin: Verzugsbegründung durch im Amtsblatt von …
Ein Verzicht auf die bereits durch Nichtbegleichung ursprünglich entstandenen Zinsen kann nicht vermutet werden (RG Seuff Arch 54, 274; vgl. BGH NJW-RR 1996, 237; 2000, 130). - OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft: …
- OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06
Erlass: Zustandekommen eines Erlassvertrages bei einfachem Kopfnicken
- KG, 09.01.2004 - 25 U 104/03
Straßenreinigung in Berlin: Fälligkeit des Straßenreinigungsentgelts
- LG Düsseldorf, 08.07.2004 - 4a O 301/03
Hobelgassenbedüsungssystem für einen Strebausbau aus Strebausbaugestellen als …
- KG, 09.01.2004 - 25 U 101/03
Straßenreinigung in Berlin: Fälligkeit des Straßenreinigungsentgelts
- LG Bonn, 09.12.2004 - 8 S 50/04
Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages durch Übersendung einer Abrechnung …
- LG Düsseldorf, 08.07.2004 - 4a O 304/03
Anforderungen an einen Patentverzicht
- LG Düsseldorf, 08.07.2004 - 4a O 303/03
Steinkohlestütze
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