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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3157
BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99 (https://dejure.org/2001,3157)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.2001 - 1 BvR 719/99 (https://dejure.org/2001,3157)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 1 BvR 719/99 (https://dejure.org/2001,3157)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BGB § 242; ; EGBGB § 2 a Abs. 9; ; EGBGB § 2 a Abs. 1; ; EGBGB § 2 a Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB § 2 a Abs. 9 Satz 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • nomos.de PDF, S. 29

    Art. 233 § 2a Abs. 9 EGBGB; Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG
    Grundstücke/öffentliche Nutzung/Moratorium/Eigentumsgarantie/Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe - Beitrittsgebiet - Grundstück - Sachenrechtsänderungsgesetz - Vermögensrechtsbereinigungsgesetz - DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14 Abs. 1 ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 9
    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Vergütungsregelung; Nutzungsentgeltanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 9
    Nutzung von fremden Grundstücken auf dem Gebiet der ehemaligen DDR durch öffentliche Körperschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 304
  • WM 2001, 778
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Diese Rechtsstellung wird zu Lasten des Grundstückseigentümers betroffen, wenn ihm die Möglichkeit, Dritte von Besitz und Nutzung seines Grundstücks auszuschließen, durch gesetzliche Regelungen genommen oder beschnitten wird oder wenn solche Regelungen das Entgelt für die Überlassung einer Grundstücksnutzung ohne Rücksicht darauf begrenzen, dass der Eigentümer hohe öffentliche Lasten zu tragen hat (vgl. BVerfGE 98, 17 ; 101, 54 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 239 ; jeweils m.w.N.).

    Einzelne belastende Vorschriften dürfen weder aus dem Regelungszusammenhang gelöst und für sich betrachtet noch ohne Rücksicht darauf gewürdigt werden, dass der angestrebte Rechtszustand nur in Schritten erreichbar war (vgl. BVerfGE 101, 54 ).

    Sie erhielten zunächst nur weniger, als sie erhofft haben mochten, nachdem der Prozess der Wiedervereinigung in Gang gekommen war (vgl. auch BVerfGE 101, 54 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DtZ 1993, S. 309).

    Soweit die Eigentümer der von ihr erfassten Grundstücke gegenüber den Eigentümern von Grundstücken, die unter das Sachenrechtsmoratorium fielen und jetzt dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen, benachteiligt werden, ist dies sachlich hinreichend gerechtfertigt (vgl. zum Maßstab BVerfGE 101, 54 ).

    Ein Rückgriff auf die allgemeine Handlungsfreiheit kommt neben Art. 14 Abs. 1 GG nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 101, 54 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 96, 1 m.w.N.).

    Dass hier die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Typisierung (vgl. dazu BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ) verletzt worden sind, ist weder vom Beschwerdeführer dargetan noch sonst ersichtlich.

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Diese Rechtsstellung wird zu Lasten des Grundstückseigentümers betroffen, wenn ihm die Möglichkeit, Dritte von Besitz und Nutzung seines Grundstücks auszuschließen, durch gesetzliche Regelungen genommen oder beschnitten wird oder wenn solche Regelungen das Entgelt für die Überlassung einer Grundstücksnutzung ohne Rücksicht darauf begrenzen, dass der Eigentümer hohe öffentliche Lasten zu tragen hat (vgl. BVerfGE 98, 17 ; 101, 54 ).

    Rn. 32 (a) Der Gesetzgeber der Bundesrepublik konnte die in der Deutschen Demokratischen Republik entstandenen Nutzungen privater Grundstücke zu öffentlichen Zwecken ebenso wenig wie die vom Sachenrechtsmoratorium erfassten Nutzungsverhältnisse (vgl. dazu BVerfGE 98, 17 ) ignorieren.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Dass hier die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Typisierung (vgl. dazu BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ) verletzt worden sind, ist weder vom Beschwerdeführer dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Ein Rückgriff auf die allgemeine Handlungsfreiheit kommt neben Art. 14 Abs. 1 GG nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 101, 54 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Dass hier die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Typisierung (vgl. dazu BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ) verletzt worden sind, ist weder vom Beschwerdeführer dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Übergangsregelung bezüglich von …

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Sie erhielten zunächst nur weniger, als sie erhofft haben mochten, nachdem der Prozess der Wiedervereinigung in Gang gekommen war (vgl. auch BVerfGE 101, 54 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DtZ 1993, S. 309).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Das Bundesverfassungsgericht kann insoweit korrigierend nur eingreifen, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Auslegung des einfachen Rechts willkürlich wäre oder Fehler erkennen ließe, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 239 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
    Anhaltspunkte dafür, dass diese Einschätzung im Sinne des verfassungsrechtlichen Willkürverbots auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. dazu BVerfGE 96, 189 ) oder dass die Zivilgerichte Bedeutung und Tragweite von Art. 14 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben könnten, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 24.05.1996 - V ZR 148/94

    Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Zwecke aufgrund rechtswidriger …

  • BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 2153/08

    Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im …

    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 9 EGBGB entstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2001 - 1 BvR 719/99 -, WM 2001, S. 778 ), nicht unter Berufung auf sein Eigentumsgrundrecht verhindern.

    Das sind Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermögen (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2001 - 1 BvR 719/99 -, WM 2001, S. 778 ).

  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

    Flughafen Leipzig/Halle

    Sachenrecht">233 § 2 a Abs. 9 EGBGB nicht finden; denn die Vorschrift regelt den grundsätzlichen Fortbestand der öffentlichen Nutzung von Grundstücken bis zur Überführung der in der Zeit der DDR begründeten öffentlichen Sachherrschaft in die Formen des geltenden Rechts (BVerfG, WM 2001, 778, 779;… Senat, Urt. v. 24. Mai 1996, V ZR 148/94, LM § 985 BGB Nr. 36).

    Da der Gesetzgeber von einem das Privateigentum überlagernden Besitzrecht ausging (…BT-Drucks. 12/7425, S. 92;… Senat, Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, WM 1995, 1848, 1855), konnte den Eigentümern aus vorrangigen Gründen des Gemeinwohls der vorläufige Fortbestand der öffentlichen Nutzung zugemutet werden (vgl. BVerfG, WM 2001, 778, 780).

  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 8 CE 20.1374

    Unterlassung von Schneeablagerungen im Zuge des gemeindlichen Winterdienstes

    Rn. 27 Die Nutzung des Eigentums nach den eigenen Vorstellungen des Eigentümers gehört grundsätzlich zu den durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen (vgl. BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 1 BvR 719/99 - WM 2001, 778 = juris Rn. 20 m.w.N.;… BGH, U.v. 28.11.2003 - V ZR 129/03 - BGHZ 157, 144 = juris Rn. 16; Hösch, GewArch 2002, 305).
  • BGH, 17.11.2005 - V ZR 74/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den öffentlichen Nutzer auf Zahlung …

    a) Bei dieser Vorschrift handelt es sich um ein besonderes, mit einem Endzeitpunkt versehenes Moratorium, mit dem eine in der DDR begründete öffentliche Nutzung fremder Privatgrundstücke bis zur endgültigen Bereinigung der Rechtsverhältnisse aufrechterhalten wird (BVerfG WM 2001, 778, 779); die Regelung knüpft an die Fälle des "rückständigen Grunderwerbs" an, die dadurch gekennzeichnet sind, dass in der DDR Grundstücke ohne förmliche Enteignung oder Überführung in Volkseigentum für öffentliche Zwecke benutzt wurden (…Senat, Urt. v. 18. Januar 2002, V ZR 104/01, WM 2002, 768, 771).
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 CE 21.1102

    Rückbau eines Fuß- und Radweges im Wege der Folgenbeseitigung

    Rn. 40 1.4.1 Die Nutzung des Eigentums nach den eigenen Vorstellungen des Eigentümers gehört grundsätzlich zu den durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen (vgl. BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 1 BvR 719/99 - WM 2001, 778 = juris Rn. 20 m.w.N.;… BGH, U.v. 28.11.2003 - V ZR 129/03 - BGHZ 157, 144 = juris Rn. 16; Hösch, GewArch 2002, 305).
  • VG Berlin, 25.06.2010 - 24 K 297.09

    Der 'Hirschhof' in Berlin-Pankow ist keine öffentliche Grünanlage

    Dagegen dienen die vermögensrechtlichen Vorschriften, die an die öffentliche Nutzung von Grundstücken vor der Vereinigung Rechtsfolgen knüpfen, dazu, öffentliche Nutzungen nur vorübergehend bis zur Klärung der Rechtsverhältnisse aufrechtzuerhalten (vgl. beispielsweise zu Art. 233 § 2 a Abs. 9 Satz 1 EGBGB: BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 2001 - 1 BvR 719/99 - juris, Rn. 20 f.; ), bzw. sehen sie auch Ausgleichsleistungen vor (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 BvR 1680/93 - juris, Rn. 88 ff.).
  • VG Bayreuth, 12.04.2022 - B 9 K 20.86

    Öffentlich-rechtlicher Abwehr- und Unterlassungsanspruch, Betrieb von …

    Rn. 50 Zu den durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen gehört grundsätzlich die Nutzung des Eigentums nach der eigenen Vorstellung des Eigentümers (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2001 - 1 BvR 719/99 - juris Rn. 20 m.w.N.;… BGH, U.v. 28.11.2003 - V ZR 129/03 - juris Rn. 16).
  • VG Bayreuth, 20.05.2025 - B 1 K 22.1023

    Feststellungsinteresse bezüglich der Straßenbaulast

    Zu den durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen gehört grundsätzlich die Nutzung des Eigentums nach den eigenen Vorstellungen des Eigentümers (BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 1 BvR 719/99 - juris Rn. 20 m.w.N.).
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