Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 114; ; BGB § 607 Abs. 1; ; BGB § 765; ; BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § 765 Abs. 2; ; BGB § 767; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 Abs. 1 § 765
Verbraucherrecht; Bankrecht - Falsche Werteinschätzungen in Selbstauskunft eines Bürgen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 138, 765
Falsche Werteinschätzungen in Selbstauskunft eines Bürgen
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.03.2002 - 2 O 231/01
- OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
Papierfundstellen
- WM 2003, 2039
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
Einzubeziehen in die Beurteilung sind im übrigen nur die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bürgen, und nicht die seiner Familie, insbesondere nicht die des Hauptschuldners (BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - NJW 2000, 1182, 1183; Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - 2001, 815, 816).Soweit die Beklagte zu 1) im Gegensatz hierzu davon ausgeht, eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen liege vor, wenn die pfändbaren Einkünfte des Bürgen voraussichtlich nicht ausreichen, in fünf Jahren ein Viertel der Hauptsumme abzudecken, ist darauf hinzuweisen, dass der IX. Senat des BGH diesen von ihm zuvor vertretenen Maßstab mit Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - (NJW 2000, 1182, 1183) ausdrücklich aufgegeben und sich der vom XI. Senat (vgl. Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - NJW 2001, 815, 816 m.w.N.) vertretenen - oben dargestellten - Auffassung zum Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung eines Bürgen oder Mithaftenden angeschlossen hat.
Kann aber nicht einmal von einer finanziellen Überforderung der Beklagten zu 1) ausgegangen werden, kann dahin gestellt bleiben, ob das Haftungsrisiko der Beklagten zu 1) nicht zusätzlich noch durch anderweitige Sicherheiten begrenzt worden ist, die sie als Bürgin in rechtlich gesicherter Weise davor schützen, in einem Maße in Anspruch genommen zu werden, das ihre finanzielle Leistungsfähigkeit krass überfordert (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - NJW 2000, 1182, 1183; Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - 2001, 815, 816).
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
Einzubeziehen in die Beurteilung sind im übrigen nur die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bürgen, und nicht die seiner Familie, insbesondere nicht die des Hauptschuldners (BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - NJW 2000, 1182, 1183; Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - 2001, 815, 816).Soweit die Beklagte zu 1) im Gegensatz hierzu davon ausgeht, eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen liege vor, wenn die pfändbaren Einkünfte des Bürgen voraussichtlich nicht ausreichen, in fünf Jahren ein Viertel der Hauptsumme abzudecken, ist darauf hinzuweisen, dass der IX. Senat des BGH diesen von ihm zuvor vertretenen Maßstab mit Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - (NJW 2000, 1182, 1183) ausdrücklich aufgegeben und sich der vom XI. Senat (vgl. Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - NJW 2001, 815, 816 m.w.N.) vertretenen - oben dargestellten - Auffassung zum Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung eines Bürgen oder Mithaftenden angeschlossen hat.
Kann aber nicht einmal von einer finanziellen Überforderung der Beklagten zu 1) ausgegangen werden, kann dahin gestellt bleiben, ob das Haftungsrisiko der Beklagten zu 1) nicht zusätzlich noch durch anderweitige Sicherheiten begrenzt worden ist, die sie als Bürgin in rechtlich gesicherter Weise davor schützen, in einem Maße in Anspruch genommen zu werden, das ihre finanzielle Leistungsfähigkeit krass überfordert (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - NJW 2000, 1182, 1183; Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - 2001, 815, 816).
- BGH, 02.11.1995 - IX ZR 222/94
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
Entgegen der Ansicht der Beklagten zu 1) kann eine Sittenwidrigkeit auch nicht aus dem Urteil des BGH in NJW 1996, 513ff (Urteil vom 02.11.1995 - IX ZR 22/94) hergeleitet werden.Die in dieser Entscheidung festgestellte Nichtigkeit der Bürgschaft nach § BGB basierte nicht allein auf der Tatsache, dass wesentliche Teile des Kredits bereits an den Ehemann der dortigen Beklagten und Hauptschuldner ausgezahlt waren, als eine Bürgschaft der Ehefrau gefordert wurde, sondern auf der zusätzlichen Besonderheit, dass die Bank die dortige Beklagte nach deren Vortrag in eine seelische Zwangslage gebracht hatte, weil die Mithaftungsübernahme unter Androhung einer Rücknahme der Kreditzusage erst gefordert worden war, nachdem ein wesentlicher Teil des Kredits bereits zum Aufbau des Unternehmens des Ehemannes der Beklagten verwendet worden war, und weil die Bank von Anfang an entweder gewusst hatte, dass die Beklagte keine Mithaftung für die Kredite übernehmen wollte oder dass die Ausfallbürgin ihre Ausfallbürgschaft von einer Mitverpflichtung der Beklagten abhängig machen würde, und die Bank dies dem Ehemann nicht mitgeteilt hatte (vgl. BGH, a.a.O., NJW 1996, 513, 515).
- BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen …
Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
Da im vorliegenden Falle die Kreditforderungen der Klägerin gegen die D. GmbH & Co. KG in Höhe von seinerzeit 799.128,51 DM Anlass für die von der Beklagten zu 1) übernommene Bürgschaftsverpflichtung vom 28.10.1999 waren, spielt es demnach keine Rolle, dass diese Forderungen bereits zuvor durch Darlehensauszahlung entstanden waren (vgl. auch: BGH, Urteil vom 28.10.1999 - IX ZR 364/97 - NJW 2000, 658). - BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
Wird ein Kontokorrentkredit besichert, tritt an die Stelle der Kreditschuld das im Zeitpunkt der Verbürgung geltende Kreditlimit (BGH, Urteil vom 18.05.1995 - IX ZR 108/94 - NJW 1995, 2553, 2556). - BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98
Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
Hat der Bürge dagegen Vermögen, hat er dieses zu verwerten, um die Schuld zu tilgen; dies gilt auch im Falle eines von ihm bewohnten Hausgrundstücks (BGH, Urteil vom 26.04.2001 - IX ZR 337/98 - NJW 2001, 2466, 2467). - OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 93/01
Bankrecht; Sittenwidrigkeitsbeurteilung aus der Gesamtschau einander ergänzender …
Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
Ausgehend von diesen, vom BGH entwickelten Grundsätzen, denen auch der Senat folgt (vgl. Urteil vom 30.01.2002 - 13 U 93/01 - ZIP 2002, 844), hat das Landgericht eine krasse finanzielle Überforderung der Beklagten zu 1) im vorliegenden Verfahren zu Recht verneint, indem es in zutreffender Weise für die Beurteilung der Einkommens- und Vermögenssituation der Beklagten zu 1) von der im September 1999 gegenüber der Klägerin abgegebenen Selbstauskunft (Bl. 90ff AH) ausgegangen ist.
- OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 6/07
Widerlegbare Vermutung zum Vorliegen einer sittenwidrigen privaten Bürgschaft - …
Der Beklagte hat unter ausdrücklicher Versicherung, alle Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben (vgl. Ziffer 12 der Selbstauskunft), den Grundstückswert des Hausgrundstücks ...steig mit 550.000,00 DM beziffert; hieran muss er sich festhalten lassen (ebenso 3. Zivilsenat Beschluss vom 2. Januar 2006 - 3 W 57/05; OLG Köln Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 U 56/02; OLG Dresden Urteil vom 19. Juli 2006 - 8 U 1380/05). - AG Erfurt, 13.02.2013 - 5 C 2530/08
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen fehlender finanzieller Mittel
Soweit die Klägerin schließlich wiederholt auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (WM 2003, S. 2039;… ebenso wohl OLG Brandenburg WM 2006, S. 1014) verwiesen hat, wonach sich eine Bank grundsätzlich auf eine vorgelegte Selbstauskunft verlassen darf, vermag das erkennende Gericht dem aus o. g. Gründen nicht zu folgen. - LG Aachen, 31.08.2005 - 12 O 157/05
Überforderung des Bürgen
Rn. 20 b) Eine Sittenwidrigkeit der eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung scheidet aber trotz finanzieller Überforderung eines Bürgen aus, wenn das Kreditinstitut an Hand der abgegebenen Selbstauskunft nicht in der Lage war, eine krasse finanzielle Überforderung auch zu erkennen (OLG Köln, WM 2003, 2039 ff., Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 138 Rd. 38 c, jew. m. w. Nachw.).
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