Rechtsprechung
| OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § ... 826; ; BGB § 830 Abs. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 263; ; HGB § 128 analog; ; KWG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 (a.F.); ; KWG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 (a.F.); ; KWG § 32; ; KWG § 54; ; InsO § 92; ; InsO § 93
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sittenwidrigkeit der Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 2, §§ 826, 830 Abs. 2; HGB § 128; InsO §§ 92, 93; KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, §§ 32, 54; StGB §§ 27, 263
Zur Frage der Sittenwidrigkeit bei Schuldscheindarlehensgeschäften, der Erlaubnispflichtigkeit von Schuldscheindarlehensgeschäften und Schuldscheindarlehenspensionsgeschäften, der Schutzgesetzeigenschaft von §§ 32, 54 KWG und der Wirksamkeit der Abtretung einer zur ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung; Anspruch auf Schadensersatz wegen des Betreibens von Spekulationsgeschäften zum Nachteil der Gläubiger bei einem Missverhältnis zwischen Stammkapital und Risiko; Das Betreiben erlaubnispflichtiger ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1867
- NZI 2007, 40
- NZI 2007, 46
- WM 2006, 1765
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03
Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Dem Mitgesellschafter sind die durch die kriminellen Machenschaften des Geschäftsführers entstandenen Schäden der Gläubiger nach den Grundsätzen des Haupttäterexzesses nicht zuzurechnen (im Anschluss an BGH vom 25.07.2005, II ZR 390/03) .Der Bundesgerichtshof (BGH Urteil vom 25.7.2005, II ZR 390/03) hat auf die Revision des Klägers das Urteil des OLG München vom 17.12.2003 aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den 7. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Ergänzend wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die Protokolle der mündlichen Verhandlungen und die Urteile des Landgerichts München I vom 17.6.1999 (vgl. Bl. 533/543 d. A.), des OLG München (15. Senat) vom 17.12.2003 (Bl. 1226/1258 d. A.) sowie des BGH vom 25.7.2005 (II ZR 390/03, Bl. 1272/1281 d. A.) Bezug genommen.
Grundsätzlich kann die Beklagte derartige Ansprüche als eigene geltend machen (vgl. BGH Urteil vom 25.07.2005, II ZR 390/03).
Nach den Feststellungen des BGH ( Urteil vom 25.07.2005, II ZR 390/03) handelt es sich insoweit nicht um ein Kreditgeschäft zwischen der G... und der Beklagten, sondern um ein von der G.
- BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00
Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Grundsätzlich können Ansprüche wegen angeblicher Eingriffe in das Vermögen der GGK von einzelnen Gläubigern nur außerhalb, nicht aber während eines laufenden Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft geltend gemacht werden (BGHZ 151, 181, 187). - BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69
Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre, …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Notwendig ist ein innerer Zusammenhang zwischen der Pflicht- oder Normverletzung und dem Schaden, nicht nur eine mehr oder weniger zufällige äußere Verbindung (vgl. BGHZ 57, 137, 142; NJW 1986, 1329; ZIP 2003, 806).
- BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03
Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen
- BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57
Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Bei dem bei der Beklagten eingetretenen Schaden müsste es sich um Folgen handeln, die in den Bereich der Gefahren fallen, um deretwillen die Rechtsnorm erlassen wurde (vgl. BGHZ 27, 137, 140). - BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82
Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Unstreitig hatte der Kläger keine Kenntnis von den betrügerischen Doppelabtretungen der Schuldscheindarlehen durch den Geschäftsführer Sy. Insoweit handelt es sich um einen Exzess des Haupttäters, für den der Kläger weder strafrechtlich gemäß § 27 StGB (vgl. BGHSt 11, 66) noch zivilrechtlich gemäß § 830 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 59, 30, 42; 63, 124, 128; 89, 383, 396) haftet. - BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87
Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Über die Rechtsform einer juristischen Person darf demnach "nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden" (vgl. BGHZ 102, 95, 101; NJW 74, 1372;… Baumbach-Hueck GmbHG, 18. Aufl., § 13 Rdnr. 11). - BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02
Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Notwendig ist ein innerer Zusammenhang zwischen der Pflicht- oder Normverletzung und dem Schaden, nicht nur eine mehr oder weniger zufällige äußere Verbindung (vgl. BGHZ 57, 137, 142; NJW 1986, 1329; ZIP 2003, 806). - BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Dies gilt auch für Altfälle, in denen - wie hier - gemäß Art. 103 EG InsO die Insolvenzordnung mit den dortigen §§ 92, 93 noch keine Anwendung findet (vgl. BGH ZIP 2005, 1174). - BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71
Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Unstreitig hatte der Kläger keine Kenntnis von den betrügerischen Doppelabtretungen der Schuldscheindarlehen durch den Geschäftsführer Sy. Insoweit handelt es sich um einen Exzess des Haupttäters, für den der Kläger weder strafrechtlich gemäß § 27 StGB (vgl. BGHSt 11, 66) noch zivilrechtlich gemäß § 830 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 59, 30, 42; 63, 124, 128; 89, 383, 396) haftet. - BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84
Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung
- BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57
Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e. …
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73
Hausbesetzung - § 823 Abs. 1 BGB, Körperverletzung, § 830 BGB, psychische …
- BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81
Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch …
- BGH, 03.02.1971 - VIII ZR 94/69
Rückgabe der Pfänder nach Erlöschen des Pfandrechts - Anforderungen an das …
- BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11
Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung
Sie trifft denjenigen, der in organschaftlicher Stellung für die juristische Person tätig ist, bei einer GmbH mithin den oder die Geschäftsführer (§ 35 Abs. 1 GmbHG; vgl. Senatsurteile vom 12. März 1996 - VI ZR 90/95, VersR 1996, 713, 714;… vom 11. Juli 2006 - VI ZR 339/04, aaO Rn. 28; BGH…, Urteil vom 21. April 2005 - III ZR 238/03, aaO S. 1396; OLG München, WM 2006, 1765, 1768). - BGH, 07.07.2015 - VI ZR 372/14
Bankenaufsicht: Schutzzweck der Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften
Die Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften bezweckt hingegen nicht zu verhindern, dass von dem Einlagenkonto aus durch den Bankkunden verlustbringende Anlagegeschäfte getätigt oder anderweitig geschlossene Verträge erfüllt werden, die nicht in den Verantwortungsbereich des Kreditinstituts fallen (…vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, VersR 2012, 1038 Rn. 33; OLG Celle, WM 2003, 325, 331;… Lindemann in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 4. Aufl., § 54 Rn. 2a; vgl. auch OLG München, WM 2006, 1765, 1769). - BGH, 14.06.2018 - IX ZR 232/17
Vergleichsabschluss des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Abtretung von …
Wie die hierzu von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen (BGH…, Urteil vom 10. Januar 2013 - IX ZR 172/11, NZI 2013, 347 Rn. 10; OLG München, WM 2006, 1765, 1769 f) bereits zeigen, kommt es maßgeblich auf eine Gesamtbetrachtung der sich für die Masse ergebenden Auswirkung des abzuschließenden Vergleichs an.
- LG München I, 31.05.2007 - 5 HKO 11977/06
Benediktinerabt nach Insolvenz der ‚Kloster Andechs Gastronomie AG’ zu …
Bei einer hälftigen Erlösverteilung und einem vollen Kostentragungsrisiko auf Seiten der Zessionarin kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Abtretung dem Insolvenzzweck einer gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger zuwider läuft, wie es sich aus dem umfassenden Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Insolvenzverwalters ergibt (vgl. BGH NJW 1983, 2018, 2020 [BGH 13.01.1983 - III ZR 88/81] ; OLG München WM 2006, 1765, 1769 f.). - OLG Stuttgart, 19.09.2017 - 12 U 8/17
Insolvenz: Wirksamkeit einer Abtretung von Ansprüchen des Schuldners gegen den …
Rn. 98 Die vom Beklagten Ziff. 2 angeführten Urteile des Oberlandesgerichts München (vom 22.02.2006 - 7 U 46657/05 -, juris, WM 2006, 1765) und des Bundesgerichtshofs (vom 10.01.2013 - IX ZR 172/11 -, juris) besagen nichts anderes:. - OLG Karlsruhe, 13.01.2023 - 3 U 46/21
Auslagen, Honorarvereinbarung
Diese Wertung des Senats steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 22.02.2006 (7 U 4657/05, juris Rn. 59 ff.), auf die sich das Landgericht gestützt hat, auch wenn im dortigen Fall die Abtretung einer Forderung gegen eine Erlösbeteiligung von 20 % für evident insolvenzzweckwidrig erachtet wurde. - VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09
Wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs unzulässige …
Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 22. Februar 2006 Az. 7 U 4657/05, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das ihre Widerklage abweisende Urteil des Landgerichts München I vom 17. Juni 1999 zurückgewiesen wurde. - LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14
Erstattung von Zahlungen durch die Geschäftsführer der Gesellschaft wegen …
Letztlich sind die Beklagten zwar zu Recht der Auffassung, dass eine evident dem Insolvenzzweck zuwiderlaufende Abtretung vorliegen kann, wenn sich der Insolvenzverwalter eine Gewinnbeteiligung an den vom Abtretungsempfänger erlangten Erlöse einräumen lässt, die im Hinblick auf das Kostenrisiko nicht gerechtfertigt ist (OLG München, ZIP 2006, 1867).
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