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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6037
OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06 (https://dejure.org/2007,6037)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.2007 - 24 U 92/06 (https://dejure.org/2007,6037)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 2007 - 24 U 92/06 (https://dejure.org/2007,6037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz bei Insolvenz aufgrund Zahlungsverzuges - keine Hinweispflicht des Gläubigers auf ungewöhnliche Schadenshöhe aufgrund Insolvenzgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der Verwaltung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Erfassung des Vermögens im Insolvenzverfahren; Rechtskraftwirkung der vom Insolvenzverwalter als Prozessstandschafter erwirkten Titel; Darlegungslast und Beweislast ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Insolvenzverursachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 2209
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Adäquanz kann fehlen, wenn der Geschädigte oder ein Dritter in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (BGH NJW 1986, 1329; NJW 1998, 138; NJW 2005, 1420).

    Die Haftungsbegrenzung aufgrund des Schutzzweckes der Norm erfordert eine wertende Betrachtung und gilt gleichermaßen für die vertragliche wie die deliktische Haftung (BGH NJW 2005, 1420).

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung …

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Das gilt grundsätzlich auch, wenn eine Ursache für sich allein den Schaden nicht herbeigeführt hat, es dazu vielmehr des Hinzutretens weiterer Ursachen im Sinne einer kumulativen Gesamtkausalität bedurfte (BGH NJW 1990, 2882, 2884 f.).

    Allgemein ausgedrückt schließt das Adäquanzprinzip eine Schadenszurechnung aus, soweit der Schadenseintritt außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt (BGH NJW-RR 2001, 887; NJW 1990, 2882).

  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84

    Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Adäquanz kann fehlen, wenn der Geschädigte oder ein Dritter in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (BGH NJW 1986, 1329; NJW 1998, 138; NJW 2005, 1420).

    Es muss sich um Folgen handeln, die in den Bereich der Gefahren fallen, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen wurde (BGH NJW 1986, 1329).

  • BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Die Verursachungsbeiträge der Schädiger für den eingetretenen Schaden haben erst in einem möglichen Regressprozess Bedeutung (BGH NJW 2002, 2708; ferner BGH NJW 2002, 504; BGH NJW 2000, 3423).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Allgemein ausgedrückt schließt das Adäquanzprinzip eine Schadenszurechnung aus, soweit der Schadenseintritt außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt (BGH NJW-RR 2001, 887; NJW 1990, 2882).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Adäquanz kann fehlen, wenn der Geschädigte oder ein Dritter in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (BGH NJW 1986, 1329; NJW 1998, 138; NJW 2005, 1420).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Ein Indiz hierfür ergibt sich daraus, dass der Schädiger seine Verpflichtung noch im Prozess bestreitet (…Staudinger/Schiemann, § 254 Rdn. 78; BGH NJW 1989, 290, 292).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der …

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Die Verursachungsbeiträge der Schädiger für den eingetretenen Schaden haben erst in einem möglichen Regressprozess Bedeutung (BGH NJW 2002, 2708; ferner BGH NJW 2002, 504; BGH NJW 2000, 3423).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für …

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Von der Ersatzfähigkeit eines Insolvenzschadens unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 249 BGB sind auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 106, 313, 317 ff.) und das Reichsgericht (RG WarnR 1915, Nr. 278) als selbstverständlich ausgegangen.
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99

    Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
    Die Verursachungsbeiträge der Schädiger für den eingetretenen Schaden haben erst in einem möglichen Regressprozess Bedeutung (BGH NJW 2002, 2708; ferner BGH NJW 2002, 504; BGH NJW 2000, 3423).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 89/97

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage; …

  • KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07

    Gewerberaummiete: Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von …

    Statt dessen haftet sie mit dem Dieb als Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB, ohne dass maßgeblich ist, wer den "wesentlicheren" Teil an der Schadensentstehung zu verantworten hat (vgl. BGH in NJW 1990, 2882 ff. = VersR 1990, 899 ff.; OLG Köln in OLG Report 2007, 766 ff. = WM 2007, 2209 ff.).

    Darlegungs- und beweisbelastet für ein Mitverschulden des Geschädigten ist der Schädiger (vgl. BGH in WuM 2006, 25 f. = VersR 2006, 286 f.; OLG Köln in OLG Report 2007, 766 ff. = WM 2007, 2209 ff.).

  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Das ist nicht der Fall, wenn die gebotene Warnung vor weiter drohenden Schäden von vorneherein aussichtslos gewesen wäre, der Schädiger die Warnung also nicht beachtet hätte (vgl. BGH NJW 1989, 290, OLG Köln WM 2007, 2209).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 2 Sa 555/14

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung

    Dass der Verzug des Schuldners dazu führen kann, dass der Gläubiger seine eigenen Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann und infolgedessen Vollstreckungsmaßnahmen, wie hier die Zwangsversteigerung der Immobilie wegen Nichterfüllung der Darlehensforderungen, eingeleitet werden, ist nicht vollkommen ungewöhnlich oder unwahrscheinlich (vgl. hierzu auch OLG Köln 27. März 2007 - 24 U 92/06 - Rn. 45, juris).

    Es bestand keine Obliegenheit des Klägers, Vorkehrungen - etwa durch Bildung von Rücklagen - für den Fall zu treffen, dass der Beklagte den fälligen Lohn nicht pünktlich zahlt (vgl. OLG Köln 27. März 2007 - 24 U 92/06 - Rn. 49, juris).

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