Rechtsprechung
| BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- webshoprecht.de
Störerhaftung eines Verlegers für Pressespiegel
- Wolters Kluwer
Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits; Unterlassung einer Veröffentlichung von Auszügen einer andernorts ...
- kanzlei.biz
Sorgfältige Presseschau
- sewoma.de
(Verbreiter-)Haftung für Pressespiegel unterliegt Schranken
- kanzlei.biz
Sorgfältige Presseschau
- presserecht-aktuell.de
BGB § 823 Abs. 2; BGB § 1004; StGB § 186; GG Art. 5
Pressespiegel dürfen Artikel gekürzt, nicht aber verfälscht wiedergeben - presserecht-aktuell.de
Pressespiegel dürfen Artikel gekürzt, nicht aber verfälscht wiedergeben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
Grenzen der Pressefreiheit; Pflicht zur Überprüfung von Tatsachenbehauptungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde wegen Haftung für in einer Presseschau veröffentlichte Fremdbeiträge nicht zur Entscheidung angenommen
- internet-law.de (Kurzinformation)
Haftung für Pressespiegel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Presseschau - und die Haftung für Fremdbeiträge
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Verbreiterhaftung für Fremdbeiträge in Presseschau
- kanzleikompa.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Bundesverfassungsgericht zeigt Landgericht Hamburg die gelbe Karte
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Haftung für in einer Presseschau veröffentlichte Fremdbeiträge
- juraexamen.info (Zusammenfassung)
Kürzungen personenbezogener Fremdbeiträge
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verleger haftet als Verbreiter für fremde Beiträge in Presseschau
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde wegen Haftung für Fremdbeiträge in Presseschau nicht angenommen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde wegen Haftung für in einer Presseschau veröffentlichte Fremdbeiträge nicht zur Entscheidung angenommen
Besprechungen u.ä.
- kanzleikompa.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Bundesverfassungsgericht zeigt Landgericht Hamburg die gelbe Karte
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.07.2001 - 324 O 80/01
- OLG Hamburg, 04.06.2002 - 7 U 72/01
- BGH, 17.12.2002 - VI ZR 232/02
- BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 470
- WM 2009, 1706
- DVBl 2009, 1166
- afp 2009, 480
Wird zitiert von ... (163) Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 102, 347 ; 114, 339 ), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Doch ist in der Rechtsprechung eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Kriterien und Vorzugsregeln für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Wahre Tatsachen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 99, 185 ).
Damit wäre ein vom Grundrechtsgebrauch abschreckender Effekt verbunden, der bereits aus Gründen der Meinungsfreiheit vermieden werden muss (vgl. BVerfGE 99, 185 ).
Gegen die Entwicklung derartiger Pflichten bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken, sofern der Umfang dieser Sorgfaltspflichten im Einklang mit den grundgesetzlichen Anforderungen bemessen wird (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Sie haben andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Wahrheitspflicht Ausdruck der Schutzpflicht ist, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Rn. 71 aa) Geht es wie hier um Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheit im Zeitpunkt der Äußerung nicht sicher feststeht, hängt die Beurteilung der Rechtswidrigkeit der Äußerung maßgeblich von der Beachtung der pressemäßigen Sorgfaltspflichten ab (vgl. BVerfGE 99, 185 ).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 102, 347 ; 114, 339 ), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Doch ist in der Rechtsprechung eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Kriterien und Vorzugsregeln für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Gegen die Entwicklung derartiger Pflichten bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken, sofern der Umfang dieser Sorgfaltspflichten im Einklang mit den grundgesetzlichen Anforderungen bemessen wird (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Sie haben andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Wahrheitspflicht Ausdruck der Schutzpflicht ist, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, umso höhere Anforderungen sind an die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu stellen (vgl. BVerfGE 114, 339 ).
Der Äußernde darf sich weder selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf dem Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte stützen und hierbei verschweigen, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 114, 339 ) noch eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache als feststehend hinstellen (vgl. BVerfGE 114, 339 ).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 102, 347 ; 114, 339 ), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren (vgl. BVerfGE 85, 1 ), etwa weil der Verbreitende sie für begrüßenswert hält, weil er ihr ablehnend gegenübersteht oder weil er sie aus sich heraus für bemerkenswert erachtet.
Handelt es sich - wie hier - um die Frage, ob eine bestimmte Äußerung zulässig ist, insbesondere ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, S. 1209 ).
Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
Doch ist in der Rechtsprechung eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Kriterien und Vorzugsregeln für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Eine unbewiesene Tatsachenbehauptung herabsetzenden Charakters wird nicht deswegen zulässig, weil sie auch von anderen unwidersprochen aufgestellt worden ist (vgl. BVerfGE 85, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, S. 1209 ).
Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 85, 1 ; BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 ).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 102, 347 ; 114, 339 ), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Die Behauptung einer Tatsache ist streng genommen zwar keine Meinungsäußerung, fällt aber gleichwohl in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weil und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist, welche Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 >247>; 94, 1 ).
Der Schutz von Tatsachenbehauptungen endet erst dort, wo sie zur Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass nur die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 90, 241 ).
Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Wahre Tatsachen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 99, 185 ).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 102, 347 ; 114, 339 ), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Die Behauptung einer Tatsache ist streng genommen zwar keine Meinungsäußerung, fällt aber gleichwohl in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weil und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist, welche Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 >247>; 94, 1 ).
Der Schutz von Tatsachenbehauptungen endet erst dort, wo sie zur Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass nur die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 90, 241 ).
Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
Doch ist in der Rechtsprechung eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Kriterien und Vorzugsregeln für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
- BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Sie haben andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Wahrheitspflicht Ausdruck der Schutzpflicht ist, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 99, 185 ; 114, 339 ).Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 85, 1 ; BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 ).
Rn. 73 Macht die Presse von ihrem Recht, die Öffentlichkeit zu unterrichten, Gebrauch, ist sie schon um des Ehrenschutzes des Betroffenen willen zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet (vgl. BVerfGE 12, 113 ).
Der Äußernde darf sich weder selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf dem Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte stützen und hierbei verschweigen, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 114, 339 ) noch eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache als feststehend hinstellen (vgl. BVerfGE 114, 339 ).
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 102, 347 ; 114, 339 ), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Handelt es sich - wie hier - um die Frage, ob eine bestimmte Äußerung zulässig ist, insbesondere ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, S. 1209 ).
Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Wahre Tatsachen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 102, 347 ; 114, 339 ), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Die Behauptung einer Tatsache ist streng genommen zwar keine Meinungsäußerung, fällt aber gleichwohl in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weil und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist, welche Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 >247>; 94, 1 ).
Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Allerdings ist auch ein Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2007 - 1 BvR 2231/03 - NJW 2007, S. 2686 ).Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 85, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 ).
Vielmehr sind die Fachgerichte gehalten, auch bei der Bemessung der Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen sind, die Wahrheitspflicht nicht zu überspannen, um den von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Doch ist in der Rechtsprechung eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Kriterien und Vorzugsregeln für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
Zu den Grenzen des Agenturprivilegs
- BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95
Schockwerbung I
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
- BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse
- BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
- BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"
- BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64
Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die …
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
- EGMR, 30.03.2004 - 53984/00
RADIO FRANCE ET AUTRES c. FRANCE
- BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung …
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
- EGMR, 29.03.2001 - 38432/97
THOMA v. LUXEMBOURG
- BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67
Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB …
- EGMR, 14.12.2006 - 76918/01
VERLAGSGRUPPE NEWS GMBH v. AUSTRIA
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
Werkszeitungen
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
Südkurier
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Von einer rein technischen Verbreitung fremder Meinungen, deren Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fraglich ist (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 59), unterscheidet sich der Betrieb des Netzwerks dadurch, dass die Beklagte auf den Kommunikationsprozess der Nutzer durch die Vorgabe von Verhaltensregeln in den Gemeinschaftsstandards einwirkt. - BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17
jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines …
Deshalb kann die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung selbst dann in den Schutzbereich des Grundrechts fallen, wenn der Mitteilende sich diese weder zu eigen macht noch sie in eine eigene Stellungnahme einbindet (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 58;… Grabenwarter in Maunz/Dürig, GG, Art. 5 Rn. 87 ff. [Stand: Januar 2013]; siehe auch OLG Hamburg, CR 2012, 188, 191).Von einer rein technischen Verbreitung, deren Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedenfalls fraglich ist (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 59), unterscheidet sich der Betrieb des Bewertungsportals jedenfalls dadurch, dass das Portal - auch über die Anzeige des Notendurchschnitts - aus Sicht des Nutzers den Anspruch erhebt, ein vollständiges Bild über die abgegebenen und den vorgegebenen Richtlinien entsprechenden Nutzerbewertungen zu zeichnen.
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Entgegen der Auffassung der Revisionen haben die Beklagten zu 1 und 2 insoweit nicht lediglich fremde Äußerungen - solche der Beklagten zu 3 - verbreitet (…vgl. zur Verbreiterhaftung: Senatsurteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, AfP 2010, 72 Rn. 13; BVerfG AfP 2009, 480 Rn. 69, jeweils mwN).So genügt es für die Annahme eines Zu-Eigen-Machens nicht, dass ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview verbreitet, ohne sich ausdrücklich von ihr zu distanzieren (…Senatsurteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, AfP 2010, 72 Rn. 11 mwN; BVerfGK 10, 485, 492; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 69;… EGMR, Urteile vom 29. März 2001 - 38432/97 Rn. 64 - Thoma/Luxemburg;… vom 30. März 2004 - 53984/00 Rn. 37 ff. - Radio France/Frankreich;… vom 14. Dezember 2006 - 76918/01 Rn. 33 ff. - Verlagsgruppe News GmbH/Österreich).
Dies ist beispielsweise bei dem Abdruck einer Presseschau der Fall (vgl. BVerfG NJW 2004, 590, 591; AfP 2009, 480 Rn. 67;… Senatsurteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, VersR 2010, 220 Rn. 11 mwN).
Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (…vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10, AfP 2013, 57 Rn. 12; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62 mwN;… NJW 2012, 1500 Rn. 39).
Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (…vgl. Senatsurteile vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 34;… vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10, AfP 2013, 57 Rn. 12; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62, jeweils mwN).
Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87, VersR 1988, 405; vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 23 mwN;… vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 35;… vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10, AfP 2013, 57 Rn. 26, 28 mwN; BVerfGE 114, 339, 353; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62;… EGMR, Entscheidung vom 4. Mai 2010 - 38059/07, Effectenspiegel AG gegen Deutschland, juris Rn. 42).
Denn weder werden unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind (vgl. BVerfGE 85, 1, 22; BVerfG, NJW-RR 2000, 1209, 1211; AfP 2009, 480 Rn. 64), noch verliert der Betroffene durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten.
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12
Autocomplete
Rn. 21 bb) Es bedarf aber wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02, VersR 2004, 522, 523;… vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06, VersR 2008, 695 Rn. 13 und - VI ZR 7/07, VersR 2008, 793 Rn. 12;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, VersR 2009, 555 Rn. 17;… vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08, VersR 2009, 1545 Rn. 16;… vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, NJW 2010, 2728 Rn. 12; BVerfGE 114, 339, 348 mwN; 120, 180, 200 f.;… BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 17; AfP 2009, 480 Rn. 61).Äußerungen von unwahren Tatsachen müssen nicht hingenommen werden (…vgl. Senatsurteile vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, VersR 2012, 994 Rn. 37;… vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, VersR 2013, 63, Rn. 12, jeweils mwN; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62 mwN;… NJW 2012, 1500 Rn. 39).
- BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13
Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem …
Deshalb kann die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung selbst dann in den Schutzbereich des Grundrechts fallen, wenn der Mitteilende sich diese weder zu eigen macht noch sie in eine eigene Stellungnahme einbindet (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 58;… Grabenwarter in Maunz/Dürig, GG, Art. 5 Rn. 87 ff. [Stand: Januar 2013]; siehe auch OLG Hamburg, CR 2012, 188, 191).Von einer rein technischen Verbreitung, deren Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedenfalls fraglich ist (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 59), unterscheidet sich der Betrieb des Bewertungsportals jedenfalls dadurch, dass das Portal - auch über die Anzeige des Notendurchschnitts - aus Sicht des Nutzers den Anspruch erhebt, ein vollständiges Bild über die abgegebenen und den vorgegebenen Richtlinien entsprechenden Nutzerbewertungen zu zeichnen.
- BVerfG, 28.06.2016 - 1 BvR 3388/14
Die Gerichte müssen bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung eine …
Der Umfang der Sorgfaltspflichten richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und den Aufklärungsmöglichkeiten der Äußernden und ist für Äußerungen der Presse strenger als für Äußerungen von Privatpersonen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, www.bverfg.de, Rn. 64;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 -, www.bverfg.de, Rn. 30 ff.;… BGH, ZUM 2010, S. 339 ). - BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16
Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …
Rn. 26 aa) Geht es um Tatsachenbehauptungen, die, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, grundsätzlich vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erfasst sind (…Senatsurteile vom 22. November 2011 - VI ZR 26/11, AfP 2012, 53 Rn. 14 - Die INKA Story;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, AfP 2009, 137 Rn. 11;… vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 16; BVerfGE 99, 185, 197; jeweils mwN), hängt die Abwägung maßgeblich von ihrem Wahrheitsgehalt ab (BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62).Von dem Schutz der Meinungsfreiheit nicht erfasst werden hingegen Tatsachenbehauptungen, die in dem Bewusstsein ihrer Unwahrheit aufgestellt werden oder deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht (…Senatsurteile vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06, AfP 2009, 55 Rn. 15;… vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 34; vom 16. Juni 1998 - VI ZR 205/97, BGHZ 139, 95, 101; BVerfGE 90, 241, 247; 99, 185, 197; BVerfGK 1, 343, 345; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62; NJW 2013, 217, 218).
Der gebotene Ausgleich zwischen den Anforderungen der Meinungsfreiheit und den Belangen des Persönlichkeitsschutzes wird dann aber dadurch hergestellt, dass demjenigen, der nachteilige Tatsachenbehauptungen über andere aufstellt, Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt auferlegt werden, die sich im Einzelnen nach den Aufklärungsmöglichkeiten richten und etwa für Medien strenger sind als für Privatleute (BVerfGE 99, 185, 197 f.; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62 mwN;… Senatsurteile vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07, VersR 2008, 1081 Rn. 12;… vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239 Rn. 15 mwN - Chefjustiziar).
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Von einer rein technischen Verbreitung fremder Meinungen, deren Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fraglich ist (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 59), unterscheidet sich der Betrieb des Netzwerks dadurch, dass die Beklagte auf den Kommunikationsprozess der Nutzer durch die Vorgabe von Verhaltensregeln in den Gemeinschaftsstandards einwirkt. - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …
Rn. 37 (1) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben (…vgl. BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17; AfP 2009, 480 Rn. 61 f., jeweils mwN).Rn. 45 Weiterhin ist zu beachten, dass das vom Kläger begehrte Verbot einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Pressefreiheit hätte, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde (…vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, aaO Rn. 21 - Online-Archiv I;… vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, aaO Rn. 24 - Online-Archiv II;… vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, aaO Rn. 22;… vom 1. Februar 2011 - VI ZR 345/09, aaO Rn. 22; BVerfGE 93, 266, 292; 99, 185, 197; BVerfG AfP 2009, 480 Rn. 62; vgl. ferner BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 353).
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
Dies ist beispielsweise beim Abdruck einer Presseschau der Fall (BVerfG, WM 2009, 1706, 1709).Jedenfalls macht sich ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu Eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BGHZ 66, 182, 189; BVerfGK 10, 485, 492; BVerfG, WM 2009, 1706, 1709;… EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64;… vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.;… vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33; a.A. aber OLG München, ZUM 1985, 632, 634; OLG Hamburg, AfP 2006, 564, 565; ZUM-RD 2007, 476, 477;… Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 35;… unklar Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 39 Rn. 15).
Zu dem von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Kommunikationsprozess kann die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung auch dann zählen, wenn der Mitteilende sich diese weder zu Eigen macht noch sie in eine eigene Stellungnahme einbindet, sondern die fremde Äußerung lediglich verbreitet (vgl. BVerfGE 85, 1, 22; BVerfG, WM 2009, 1706).
Dabei ist die Presse zwar grundsätzlich in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 18 f.; BVerfGE 12, 113, 130; 85, 1, 22; BVerfG, NJW 2004, 589, 590; WM 2009, 1706, 1709).
- BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14
Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …
- OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08
Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
- BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
- BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22
Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost …
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …
- BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08
AnyDVD
- BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
- LG Frankenthal, 22.05.2023 - 6 O 18/23
Unterlassung einer Online-Bewertung
- LG Berlin II, 17.03.2026 - 27 O 379/25
Unterlassungsanspruch gegen eine Presseberichterstattung über das sog. "Potsdamer …
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen
- BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11
Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed
- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
- BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine …
- BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen …
- BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren; …
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
- BGH, 12.05.2026 - VI ZR 346/24
Identifizierende Berichterstattung über behauptet extrem rechten Unternehmer in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 16 A 770/17
Fahrerbewertungsportal muss geändert werden
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08
Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
- BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17
Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende …
- OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16
Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren …
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 228/08
Sedlmayr-Mörder II - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
- OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in …
- OLG München, 07.06.2017 - 18 W 826/17
Zugriff zu rechtswidrigen gelöschten Kommentaren durch Internetsuchmaschiene
- BGH, 01.02.2011 - VI ZR 345/09
Sedlmayr-Mord - Berichte im Online-Archiv des KStA
- OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
Ansprüche gegen den Betreiber einer Onlineausgabe einer norwegischen Tageszeitung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12
Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und …
- BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über …
- BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die …
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
- BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16
Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht: Sinndeutung einer Äußerung; …
- OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen …
- OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 5 U 35/13
Vorwurf der Begehung einer Straftat in Ausübung eines öffentlichen Amtes: …
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 1 S 2005/19
Anspruch eines Journalisten auf Einsicht in und Auskünfte aus …
- BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 …
- LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
Unzulässige Information durch den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft; Verstoß …
- KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals
- LG München I, 16.06.2017 - 6 Qs 5/17
Veröffentlichung von Entscheidungen in strafrechtlichen Angelegenheiten - …
- OLG München, 27.04.2015 - 18 W 591/15
Sperrpflicht bei Persönlichkeitsverletzungen durch Snippets
- BVerfG, 03.11.2025 - 1 BvR 573/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
- OLG Nürnberg, 03.02.2021 - 3 U 2445/18
Millionenklage gegen Süddeutsche Zeitung: Berufung zurückgewiesen
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines …
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 315/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
- BGH, 08.11.2022 - VI ZR 65/21
Studierendenschaft der Universität Frankfurt am Main darf sich herabsetzend über …
- BGH, 17.12.2015 - I ZR 219/13
Wettbewerbsverstoß: Herabsetzende Äußerungen über die Dissertation eines …
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 114/09
Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Kurzmeldungen mit Hinweis auf …
- OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2025 - 10 B 1.24
Kein Rechtsanspruch auf Zeugenaussage früherer Bundesregierungsmitglieder über …
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 346/09
Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Altmeldungen über einen …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 16 U 2/15
Haftung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten wegen …
- BGH, 19.11.2024 - VI ZR 87/24
Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über Schlagstockeinsatz eines …
- LG Mannheim, 22.09.2020 - 14 O 148/20
Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes in Form eines sogenannten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 2 Sa 386/12
Unterlassungsanspruch - Reichweite der Verschwiegenheitspflicht
- OLG Köln, 31.05.2016 - 15 U 197/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer …
- BGH, 01.02.2011 - VI ZR 347/09
Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über eine Straftat; …
- AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Journalistische Sorgfaltspflichten; Verdachtsberichterstattung; einseitige und …
- BGH, 20.04.2010 - VI ZR 246/08
Unterlassungsanspruch aufgrund auf ältere Veröffentlichungen hinweisende Teaser …
- OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20
Schadensersatzanspruch wegen der Verhängung von Maßnahmen gegen …
- OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 6 U 130/14
Schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierbarkeit eines …
- LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25
Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …
- OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16
Haftung eines Bloggers bei Wiedergabe der Aussage eines Dritten
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 115/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes eines Mörders durch …
- LG Hamburg, 15.11.2024 - 324 O 507/23
Scurrows gegen Shurjoka: Ins Dekolletee gefilmt? Nazi-Troll?
- OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 39/18
Unterlassunganspruch bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen; …
- LG Hamburg, 30.04.2018 - 324 O 51/18
Unterlassung der Verbreitung eines ehrverletzenden Postings in einem sozialen …
- LG Berlin II, 01.09.2026 - 27 O 331/26
- OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15
Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden …
- OLG Frankfurt, 27.03.2015 - 4 UF 362/14
Unterlassung beleidigender Äußerungen zwischen getrennt lebenden Eheleuten
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über die nichtöffentliche …
- OLG München, 09.01.2018 - 18 U 778/17
Identifizierende Verdachtsberichterstattung bei Vergewaltigungsvorwurf
- LG Berlin II, 18.08.2026 - 27 O 298/26
Correctiv hat zu Guttenberg verkürzt und verzerrend zitiert
- VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17
Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert
- OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21
Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare …
- VG Berlin, 10.03.2017 - 14 K 13.15
Pressespiegel dürfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden
- LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Haftung für die Einbindung von Youtube-Videos
- LG Berlin II, 15.09.2026 - 27 O 341/26
- OLG Köln, 16.09.2014 - 15 U 28/14
Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Behauptung, die Tragetaschen der …
- OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 33/17
Haftung des Suchmaschinenbetreibers; Recht auf Vergessenwerden; Aktivlegitimation …
- KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09
Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein …
- BVerfG, 09.12.2025 - 1 BvR 584/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
- OLG Köln, 07.01.2014 - 15 U 86/13
Grenzen der Medienberichterstattung über prominente Personen
- LG Berlin II, 11.08.2026 - 27 O 294/26
- LG Berlin II, 28.07.2026 - 27 O 244/26
"Framing": Selektive Berichterstattung ist kein Journalismus
- KG, 05.07.2018 - 10 U 4/18
Unterlassungsanspruch gegen Internetberichterstattung bei überwiegendem …
- LG Hamburg, 08.03.2024 - 324 O 6/21
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Veröffentlichung einer Äußerung aus einem …
- LG Berlin II, 04.08.2026 - 27 O 281/26
Unvollständige Presseberichterstattung: Beweislast des Mediums
- OLG Stuttgart, 11.04.2013 - 2 U 111/12
AGG-Warndatei: Entschädigungsanspruch wegen Weitergabe von Informationen über …
- VG Osnabrück, 17.12.2021 - 1 B 72/21
Anzeige Versammlung; Demonstration gegen Corona-Maßnahmen; Grundrecht auf …
- LG München I, 19.01.2016 - 6 AR 5/15
Presse, Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, Datenbank, Presse
- LG Hamburg, 18.03.2016 - 324 O 621/13
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch bei Verbreitung einer …
- LG Berlin II, 22.09.2026 - 27 O 332/26
Straftatverdacht ohne Entlastung: Einseitige Berichterstattung ist unzulässig
- OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18
Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse
- OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 28/16
Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines …
- OLG Köln, 05.12.2024 - 15 U 215/23
Unzulässige Medienberichterstattung im Juli 2022 über Kölner Erzbischof Kardinal …
- LG Köln, 21.07.2010 - 28 O 146/10
Anspruch auf Meidung von Äußerungen im Zusammenhang mit einer vermeintlichen …
- OVG Niedersachsen, 20.05.2026 - 10 ME 174/26
Gesteigertes öffentliches Interesse; vorläufiger Rechtsschutz; einstweilige …
- LG Hamburg, 13.04.2018 - 324 O 567/17
Beurteilung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung; …
- OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 19 U 86/21
Unterlassungsbegehren wegen Äußerungen in E-Mail im Rahmen journalistischer …
- LG Hamburg, 08.05.2015 - 324 O 93/15
Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung: Beweislast für die …
- OLG Köln, 03.09.2013 - 15 U 37/13
Anspruch eines Arztes auf Unterlassung der Presseberichterstattung über …
- OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09
Berichterstattung über mögliche Stasi-Tätigkeit
- OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18
Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen …
- VG Meiningen, 25.02.2015 - 8 E 464/14
Anspruch auf Übersendung der schriftlichen Urteilsgründe
- AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 51 C 9184/13
Herabsetzende Äußerungen in einem Internetforum
- VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
Berichtigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Bischof und Diözese wegen Äußerung …
- OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19
Unterlassung einer bereits gelöschten Berichterstattung im Internet …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 130/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- OLG Karlsruhe, 24.08.2023 - 19 U 28/23
Unterlassung der Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Dritte; …
- LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts …
- LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 6/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. Eingriff in den eingerichteten und …
- OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bekanntmachung einer …
- VG Würzburg, 13.02.2015 - W 7 E 15.81
"Pegida"- bzw. "Wügida"-Demonstrationen
- LG Braunschweig, 05.10.2011 - 9 O 1956/11
Zur Haftung für das Setzen von Links auf rechtswidrige Drittangebote
- OLG Nürnberg, 04.03.2020 - 3 U 2445/18
Schadensersatzpflicht nach Verdachtsberichterstattung wegen presserechtlich …
- OLG Hamburg, 15.07.2014 - 7 U 75/11
Schadensersatz bei persönlichkeitsrechtsverletzender Medienberichterstattung: …
- OLG Köln, 11.09.2012 - 15 U 62/12
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen auf Unterlassung …
- OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21
1. Wird eine Behauptung von einem Presseorgan lediglich verbreitet, ohne dass ein …
- OLG Karlsruhe, 28.04.2021 - 6 W 42/20
Faktenprüfungshinweis - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines …
- OLG Köln, 04.05.2017 - 15 U 153/16
Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung über einen sog. …
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung …
- LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungs- und Geldentschädigungsanspruch …
- OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09
Haftung für Zitate bei Verdachtsberichterstattung - Stasi-IM
- OLG Frankfurt, 31.05.2024 - 16 W 14/14
Keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch substanzarme …
- OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über die …
- OLG Frankfurt, 13.07.2023 - 16 U 70/21
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Abmahnung - einheitliche Angelegenheit § 15 …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
Wünsche und Tatsachenbehauptungen
- VG Würzburg, 09.03.2015 - W 7 K 14.640
Presserechtlicher Auskunftsanspruch
- VG Gera, 11.12.2023 - 2 E 1180/23
- LG Flensburg, 03.11.2022 - 8 O 79/22
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Unterlassung von Teilen einer Berichterstattung
- VG Hamburg, 17.10.2016 - 17 E 4858/16
Unterlassungsanspruch gegen Auskünfte der STA zu laufenden Ermittlungsverfahren
- LG München I, 10.12.2014 - 9 O 17263/14
Unterlassungsanspruch, Wortberichterstattung, Gesundheitszustand, Unfall, …
- LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
Blog-Hosting-Provider haftet für rechtswidrige Subdomains erst ab Kenntnis
- LG Saarbrücken, 12.12.2024 - 13 S 58/24
Betrüger - Rechtsschutz gegen ehrenkränkende Äußerungen in einem …
- LG Hamburg, 22.02.2019 - 324 O 6/18
Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende Textpassagen in einem Buch …
- LG Hamburg, 15.06.2018 - 324 O 81/18
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Tierdompteurs aufgrund von …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 132/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- OLG Hamburg, 02.12.2025 - 7 U 21/23
- OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 175/22
Unzulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ohne vorherige …
- OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 1 W 22/20
- LG Hamburg, 23.02.2018 - 324 O 355/16
Unterlassungsanspruch wegen einer identifizierenden Verdachtsberichtserstattung …
- LG Hamburg, 25.10.2019 - 324 O 530/17
Günther Jauch gewinnt nach Zeugenaussage von Hape Kerkeling gegen Heinrich Bauer
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
Gibt ein anonym auftretender Arzt in einem TV-Bericht erkennbar einen …
- LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 478/11
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen einer Berichterstattung im …
- LG Berlin II, 03.12.2024 - 27 O 315/24
Zulässigkeit einer das Unternehmenspersönlichkeitsrecht beeinträchtigenden …
- LG Hamburg, 19.01.2024 - 324 O 78/23
- LG Berlin, 24.09.2009 - 27 O 758/09
- LG Berlin, 24.09.2009 - 27 O 777/09
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