Rechtsprechung
| BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18 |
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§ 92 Satz 1 InsO
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzverfahren über das Vermögen einer KG: Einzelschaden eines Gesellschafters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 92 S 1 InsO
Insolvenzverfahren über das Vermögen einer KG: Einzelschaden eines Gesellschafters - IWW
- IWW
§ 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § ... 92 InsO, § 562 Abs. 1, § 545 Abs. 1, § 547 Nr. 6 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 15a InsO, § 823 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1 GmbHG
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Einzelschadens durch einen Gesellschafter bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Einstellung von monatlichen Zahlungen auf eine Einlage bei Nichtvorliegen eines Betrugs; Aufhebung eines Berufungsurteils wegen fehlender Versehung mit Gründen
- ra.de
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InsO § 92 S. 1; ZPO § 562 Abs. 1
Geltendmachung eines Einzelschadens durch einen Gesellschafter bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Einstellung von monatlichen Zahlungen auf eine Einlage bei Nichtvorliegen eines Betrugs; Aufhebung eines Berufungsurteils wegen fehlender Versehung mit Gründen - rechtsportal.de
InsO § 92 S. 1; ZPO § 562 Abs. 1
Geltendmachung eines Einzelschadens durch einen Gesellschafter bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Einstellung von monatlichen Zahlungen auf eine Einlage bei Nichtvorliegen eines Betrugs; Aufhebung eines Berufungsurteils wegen fehlender Versehung mit Gründen - datenbank.nwb.de
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Einzelschaden des Gesellschafters einer insolventen KG durch Weiterzahlung der Raten auf die Einlage infolge Betrugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geltendmachung eines Einzelschadens durch einen Gesellschafter
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Geltendmachung eines Einzelschadens durch einen Gesellschafter einer insolventen Gesellschaft
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 04.08.2017 - 18 C 1140/17
- LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17
- BGH, 10.07.2018 - IX ZR 66/18
- BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 491
- ZIP 2019, 380
- MDR 2019, 374
- WM 2019, 318
- BB 2019, 403
- DB 2019, 365
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (16)
- BGH, 12.02.2009 - IX ZR 73/08
Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes; Wirksamkeit einer …
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Rn. 5 2. Das Berufungsurteil ist gemäß § 562 Abs. 1, § 545 Abs. 1, § 547 Nr. 6 ZPO von Amts wegen aufzuheben, weil es nicht mit Gründen versehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - IX ZR 73/08, JurBüro 2009, 427 Rn. 3;… Beschluss vom 22. September 2016 - V ZR 4/16, NJW 2017, 893 Rn. 10;… Urteil vom 21. November 2017 - XI ZR 106/16, WM 2018, 51 Rn. 8).Diese Darlegungen können, wenn das Urteil in der mündlichen Verhandlung verkündet wird, gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, aaO mwN;… vom 1. März 2010 - II ZR 213/08, WM 2010, 796 Rn. 8).
Rn. 7 b) Fehlen die nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorgeschriebenen Feststellungen, kann eine Aufhebung und Zurückverweisung dann unterbleiben, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen sowie das Rechtsschutzziel der Parteien hinreichend deutlich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, aaO Rn. 4).
Dieses ist weder verpflichtet noch auch nur berechtigt, den entscheidungserheblichen Sachverhalt und die in den Vorinstanzen gestellten Anträge selbst aus den Akten zu ermitteln (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, aaO).
- OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17
Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs …
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Denn das Bestehen mehrerer oder sogar massenhaft eingetretener Individualschäden führt nicht zu einem Gesamtschaden (OLG Bamberg, ZInsO 2017, 1939, 1944; OLG Nürnberg, ZIP 2011, 1015, 1017;… HK-InsO/Schmidt, 9. Aufl., § 92 Rn. 20).Das schädigende Verhalten, aus dem der Schädiger in Anspruch genommen wird, muss die Insolvenzmasse verkürzt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, NZI 2003, 434, 435) und damit zu einer geringeren Quote für die Gläubiger geführt haben (Quotenverringerungsschaden; vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27; OLG Bamberg, ZInsO 2017, 1939, 1944; OLG Nürnberg, ZIP 2011, 1015, 1016 f).
Sein Schaden soll nicht die mittelbare Folge des behaupteten deliktischen Zugriffs der Beklagten auf das Vermögen der Schuldnerin, sondern Folge neuer Straftaten der Beklagten sein, nämlich ihrer Täuschungshandlungen, welche den Kläger zur Weiterzahlung der monatlichen Raten veranlassten (OLG Bamberg, ZInsO 2017, 1939, 1944; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2011 - IX ZR 210/10, NZI 2011, 682 Rn. 9).
- BGH, 14.07.2011 - IX ZR 210/10
Insolvenz eines Versicherungsunternehmens: Prozessführungsbefugnis des …
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Die Verkürzung der Masse muss also die Gesamtheit der Gläubiger treffen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - IX ZR 210/10, NZI 2011, 682 Rn. 9).Dagegen handelt es sich um einen nicht von § 92 InsO erfassten Einzelschaden, wenn der Gläubiger nicht als Teil der Gläubigergesamtheit, sondern individuell geschädigt wird (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011, aaO).
Sein Schaden soll nicht die mittelbare Folge des behaupteten deliktischen Zugriffs der Beklagten auf das Vermögen der Schuldnerin, sondern Folge neuer Straftaten der Beklagten sein, nämlich ihrer Täuschungshandlungen, welche den Kläger zur Weiterzahlung der monatlichen Raten veranlassten (OLG Bamberg, ZInsO 2017, 1939, 1944; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - IX ZR 210/10, NZI 2011, 682 Rn. 9).
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Rn. 12 Entsprechend diesen Grundsätzen wird überwiegend in dem Kontrahierungsschaden des Neugläubigers, mit welchem der Geschäftsführer einer juristischen Person nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung in ihrem Namen einen Vertrag schließt (§ 15a InsO), ein Einzelschaden gesehen, welcher nicht vom Insolvenzverwalter, sondern vom Neugläubiger geltend zu machen ist (§ 823 Abs. 2 BGB; vgl. zu § 64 Abs. 1 GmbHG: BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91, BGHZ 126, 181, 190, 192 ff; vom 30. März 1998 - II ZR 146/96, BGHZ 138, 211, 214 ff).Denn der Schaden besteht nicht in einer Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens; er ist deshalb nicht durch Auffüllen der Masse zu ersetzen, sondern er liegt darin, dass der Neugläubiger mit der insolventen Gesellschaft überhaupt einen Vertrag geschlossen hat (BGH, Urteil vom 6. Juni 1994, aaO S. 198;… vom 30. März 1998, aaO S. 216 f; vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27; OLG Köln, ZInsO 2007, 218;… MünchKomm-InsO/Brandes/Gehrlein, 3. Aufl., § 92 Rn. 36).
- BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16
Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung, …
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Rn. 10 Der Kläger macht mit der Revisionsbegründung geltend, er habe, wie das Berufungsgericht verkannt habe, seinen Schaden nicht darin gesehen, dass der Wert seiner gegebenenfalls mittelbaren Beteiligung an der Schuldnerin durch die behaupteten Untreuehandlungen der Beklagten gegenüber der Schuldnerin gesunken sei, sondern allein darin, dass er von Dezember 2009 bis September 2014 monatliche Raten auf die Einlage gezahlt habe, Zahlungen, die er nicht geleistet hätte, wenn die Beklagten ihn nicht betrogen hätten (vgl. zum Betrug durch Unterlassen BGH, Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72).Denn er würde, weil er so behandelt werden wollte, als wenn er betrügerisch zur Zeichnung einer Kapitalanlage veranlasst worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2017, aaO Rn. 30), einen Quasi-Kontrahierungsschaden geltend machen, welcher keinen Gesamtschaden, sondern einen Einzelschaden darstellt.
- BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96
Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen …
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Rn. 12 Entsprechend diesen Grundsätzen wird überwiegend in dem Kontrahierungsschaden des Neugläubigers, mit welchem der Geschäftsführer einer juristischen Person nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung in ihrem Namen einen Vertrag schließt (§ 15a InsO), ein Einzelschaden gesehen, welcher nicht vom Insolvenzverwalter, sondern vom Neugläubiger geltend zu machen ist (§ 823 Abs. 2 BGB; vgl. zu § 64 Abs. 1 GmbHG: BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91, BGHZ 126, 181, 190, 192 ff; vom 30. März 1998 - II ZR 146/96, BGHZ 138, 211, 214 ff).Denn der Schaden besteht nicht in einer Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens; er ist deshalb nicht durch Auffüllen der Masse zu ersetzen, sondern er liegt darin, dass der Neugläubiger mit der insolventen Gesellschaft überhaupt einen Vertrag geschlossen hat (BGH…, Urteil vom 6. Juni 1994, aaO S. 198; vom 30. März 1998, aaO S. 216 f; vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27; OLG Köln, ZInsO 2007, 218;… MünchKomm-InsO/Brandes/Gehrlein, 3. Aufl., § 92 Rn. 36).
- BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01
Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Das schädigende Verhalten, aus dem der Schädiger in Anspruch genommen wird, muss die Insolvenzmasse verkürzt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, NZI 2003, 434, 435) und damit zu einer geringeren Quote für die Gläubiger geführt haben (Quotenverringerungsschaden; vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27; OLG Bamberg, ZInsO 2017, 1939, 1944; OLG Nürnberg, ZIP 2011, 1015, 1016 f).Ein Gesamtschaden tritt auch durch eine deliktische Verschiebung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens ein (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003, aaO).
- BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
Geltendmachung eines Quotenverringerungsschadens; Verjährung des Anspruchs
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Das schädigende Verhalten, aus dem der Schädiger in Anspruch genommen wird, muss die Insolvenzmasse verkürzt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, NZI 2003, 434, 435) und damit zu einer geringeren Quote für die Gläubiger geführt haben (Quotenverringerungsschaden; vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27; OLG Bamberg, ZInsO 2017, 1939, 1944; OLG Nürnberg, ZIP 2011, 1015, 1016 f).Denn der Schaden besteht nicht in einer Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens; er ist deshalb nicht durch Auffüllen der Masse zu ersetzen, sondern er liegt darin, dass der Neugläubiger mit der insolventen Gesellschaft überhaupt einen Vertrag geschlossen hat (BGH…, Urteil vom 6. Juni 1994, aaO S. 198;… vom 30. März 1998, aaO S. 216 f; vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27; OLG Köln, ZInsO 2007, 218;… MünchKomm-InsO/Brandes/Gehrlein, 3. Aufl., § 92 Rn. 36).
- OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11
Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des …
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Denn das Bestehen mehrerer oder sogar massenhaft eingetretener Individualschäden führt nicht zu einem Gesamtschaden (OLG Bamberg, ZInsO 2017, 1939, 1944; OLG Nürnberg, ZIP 2011, 1015, 1017;… HK-InsO/Schmidt, 9. Aufl., § 92 Rn. 20).Das schädigende Verhalten, aus dem der Schädiger in Anspruch genommen wird, muss die Insolvenzmasse verkürzt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, NZI 2003, 434, 435) und damit zu einer geringeren Quote für die Gläubiger geführt haben (Quotenverringerungsschaden; vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27; OLG Bamberg, ZInsO 2017, 1939, 1944; OLG Nürnberg, ZIP 2011, 1015, 1016 f).
- BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06
"GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und …
Auszug aus BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Sowohl der deliktische Angriff auf die Dispositionsfreiheit des Klägers als auch auf dessen Privatvermögen als das eigentliche Tatobjekt der Betrugstat sind ausschließlich seiner Individualsphäre zugeordnet (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2008 - II ZR 264/06, BGHZ 176, 204 Rn. 25 ff;… OLG Bamberg, aaO). - BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16
Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer …
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
- BGH, 21.11.2017 - XI ZR 106/16
Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung vor Eingang einer …
- BGH, 21.03.2013 - III ZR 260/11
Forderungsrecht einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des …
- BGH, 01.03.2010 - II ZR 213/08
Haftung bei Kapitalanlagen: Anforderungen an die Unterschriftsleistung beim …
- OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06
Schadensberechnung bei betrügerischer Schädigung einer Vielzahl von Gläubigern …
- BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17
Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters; …
Das schädigende Verhalten, aus dem der Schädiger in Anspruch genommen wird, muss die Insolvenzmasse verkürzt und damit zu einer geringeren Quote für die Gläubiger geführt haben (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18, ZIP 2019, 380 Rn. 11 mwN). - BGH, 19.05.2022 - III ZR 11/20
Deliktische Verschiebung von Vermögenswerten nach Begehung eines …
Ein Gesamtschaden ist ein Schaden, den der einzelne Gläubiger ausschließlich aufgrund seiner Gläubigerstellung und damit als Teil der Gesamtheit der Gläubiger erlitten hat; die Verkürzung der Masse muss also diese treffen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18, NJW-RR 2019, 491 Rn. 11 …und Beschluss vom 14. Juli 2011, aaO Rn. 9).Das schädigende Verhalten, aus dem der Schädiger in Anspruch genommen wird, muss durch die Masseverminderung zu einer geringeren Quote für die (Alt-)Gläubiger geführt haben (sog. Quotenverringerungsschaden; vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27 ff und vom 13. Dezember 2018, aaO mwN).
Ein Gesamtschaden tritt auch durch eine deliktische Verschiebung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens ein (BGH, Urteile vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, NJW-RR 2003, 1042, 1044;… vom 8. Februar 2018 - IX ZR 103/17, BGHZ 217, 300 Rn. 76 ff; vom 13. Dezember 2018, aaO …und vom 17. Dezember 2020, aaO).
Dagegen handelt es sich um einen nicht von § 92 Satz 1 InsO erfassten Einzelschaden, wenn der Gläubiger nicht als Teil der Gläubigergesamtheit, sondern individuell geschädigt wird (BGH, Urteile vom 13. Dezember 2018, aaO …und vom 17. Dezember 2020, aaO Rn. 21;… Beschluss vom 14. Juli 2011, aaO Rn. 9).
- BGH, 17.12.2020 - IX ZR 21/19
Unterbrechen des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
Ein Gesamtschaden tritt auch durch eine deliktische Verschiebung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens ein (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, WM 2003, 1178, 1180; vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18, WM 2019, 318 Rn. 11).Rn. 21 bb) Um einen nicht von § 92 InsO erfassten Einzelschaden handelt es sich, wenn ein Gläubiger nicht als Teil der Gläubigergesamtheit, sondern individuell geschädigt wird (BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2011 - IX ZR 210/10, aaO Rn. 9; Urteil vom 13. Dezember 2018, aaO).
In dem Kontrahierungsschaden des Neugläubigers, mit welchem der Geschäftsführer einer juristischen Person nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung in ihrem Namen einen Vertrag schließt, manifestiert sich ein Einzelschaden, welcher nicht von dem Insolvenzverwalter, sondern gemäß § 823 Abs. 2, § 15a InsO von dem Neugläubiger geltend zu machen ist (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018, aaO Rn. 12).
Soweit S. als Organ der Objektgesellschaften, der Schuldnerin und des Beklagten in strafbarer Weise Zahlungen auf die Konten der Objektgesellschaften veranlasst hat, sind die Gesellschaften gemäß § 31 BGB für den schon im Entzug der Mittel zu erblickenden Quasi-Kontrahierungsschaden verantwortlich (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18, WM 2019, 318 Rn. 10).
- BGH, 19.05.2022 - III ZR 326/20
Haftung bei Kapitalanlagegeschäft: Schadensersatz bei Verminderung der …
Ein Gesamtschaden ist ein Schaden, den der einzelne Gläubiger ausschließlich aufgrund seiner Gläubigerstellung und damit als Teil der Gesamtheit der Gläubiger erlitten hat; die Verkürzung der Masse muss also diese treffen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18, NJW-RR 2019, 491 Rn. 11 …und Beschluss vom 14. Juli 2011, aaO Rn. 9).Das schädigende Verhalten, aus dem der Schädiger in Anspruch genommen wird, muss durch die Masseverminderung zu einer geringeren Quote für die (Alt-)Gläubiger geführt haben (sog. Quotenverringerungsschaden; vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27 ff und vom 13. Dezember 2018, aaO mwN).
Ein Gesamtschaden tritt auch durch eine deliktische Verschiebung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens ein (BGH, Urteile vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, NJW-RR 2003, 1042, 1044;… vom 8. Februar 2018 - IX ZR 103/17, BGHZ 217, 300 Rn. 76 ff; vom 13. Dezember 2018, aaO …und vom 17. Dezember 2020, aaO).
Dagegen handelt es sich um einen nicht von § 92 Satz 1 InsO erfassten Einzelschaden, wenn der Gläubiger nicht als Teil der Gläubigergesamtheit, sondern individuell geschädigt wird (BGH, Urteile vom 13. Dezember 2018, aaO …und vom 17. Dezember 2020, aaO Rn. 21;… Beschluss vom 14. Juli 2011, aaO Rn. 9).
- OLG Düsseldorf, 27.10.2023 - 22 U 111/23
Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft …
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zuletzt ausgeführt (BGH Urteil vom 13.12.2018, IX ZR 66/18, Rn. 12, juris), dass in dem Kontrahierungsschaden des Neugläubigers, mit welchem der Geschäftsführer einer juristischen Person nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung in ihrem Namen einen Vertrag schließt, ein Einzelschaden gesehen wird, welcher nicht vom Insolvenzverwalter, sondern vom Neugläubiger geltend zu machen ist. - LG Duisburg, 11.02.2025 - 6 O 204/23 Der Anspruch kann sich nicht nur gegen Gesellschafter oder Organe der insolventen Schuldnerin, sondern grundsätzlich gegen jeden Dritten richten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18 -, juris, Rn. 11).
Denn der Schaden besteht nicht in einer Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens und ist deshalb nicht durch Auffüllen der Masse zu ersetzen, sondern er liegt darin, dass der Neugläubiger mit der insolventen Gesellschaft überhaupt einen Vertrag geschlossen hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18 -, juris, Rn. 12).
Letzterer hat vielmehr in einer neueren Entscheidung und ohne Formulierung einer Einschränkung ausdrücklich klargestellt, dass der Kontrahierungsschaden des Neugläubigers einen von diesem geltend zu machenden Einzelschaden darstellt, dieser Schaden nicht in einer Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens liegt und er deshalb nicht durch Auffüllen der Masse zu ersetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18 -, juris, Rn. 12).
- BGH, 26.03.2019 - VI ZR 171/18
Ersichtlichkeit des Sachstands und Streitstands des Gerichts aus einem …
Eine revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils ist auf solcher Grundlage nicht möglich (zu einem parallelen Sachverhalt und zur Zulassungsfrage vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18, ZIP 2019, 380 Rn. 7, 10 ff.). - OLG Düsseldorf, 24.09.2024 - 23 U 217/22
Pflicht eines beauftragten Steuerberaters mit der Aufstellung des …
Eine ausdrückliche Abkehr dieser Rechtsprechung ist auch nicht durch das Urteil des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2018 erfolgt, auch wenn darin ausgeführt ist, dass in dem Kontrahierungsschaden des Neugläubigers, mit welchem der Geschäftsführer einer juristischen Person nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung in ihrem Namen einen Vertrag schließt, überwiegend ein Einzelschaden gesehen werde, welcher nicht vom Insolvenzverwalter, sondern vom Neugläubiger geltend zu machen sei (BGH Urteil vom 13.12.2018, IX ZR 66/18, juris, Rn. 12; vgl. auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 29.09.2023, I-22 U 111/23, ZRI 2024, 252 ff., Rn. 20). - KG, 15.11.2022 - 21 U 55/21
Insolvenzverwalter: Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen …
Denn der Schaden bestehe nicht in einer Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens; er sei deshalb nicht durch Auffüllen der Masse zu ersetzen, sondern er liege darin, dass der Neugläubiger mit der insolventen Gesellschaft überhaupt einen Vertrag geschlossen hat (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 66/18 -, Rn. 12, juris). - LAG Köln, 23.02.2022 - 3 Sa 379/21 Demgegenüber liegt ein nicht von § 92 InsO erfasster Einzelschaden vor, wenn ein Gläubiger nicht als Teil der Gläubigergesamtheit, sondern individuell geschädigt wird (…BGH, Urteile vom 17.12.2020 - IX ZR 21/19, DB 2021, 337, Rdz. 20f.; vom 13.12.2018 - IX ZR 66/18, WM 2019, 318, Rdz. 10f.;… Beschluss vom 14.07.2011 - IX ZR 210/10, WM 2011, 1483, Rdz. 9).
- LAG Köln, 23.02.2022 - 3 Sa 410/21
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