Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 253 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 41 Abs 2 S 2 ZKG, § 46 ZKG, § 8 Abs 1 UWG
Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse wegen Unangemessenheit des Entgelts für ein Basiskonto: Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Widerlegung der Wiederholungsgefahr - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Unangemessenheit von Entgelten für ein Basiskonto
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Angemessenheit des Entgelts für ein Basiskonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zur Angemessenheit des Entgelts für ein Basiskonto
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Basiskonto: Zu hohe Kontogebühren
Sonstiges
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Zwei Jahre Basiskonto: vzbv klagt gegen Kreditinstitute
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 08.08.2017 - 16 O 4/17
- OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 212
- WM 2019, 68
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Die zu unterlassende Verletzungsverhandlung muss so genau wie möglich beschrieben werden, mehrere konkrete Verletzungshandlungen müssen gesondert bezeichnet werden (BGH NJW 2003, 3406). - BGH, 16.11.2016 - VIII ZR 297/15
Anforderungen an die Klageschrift: Hinreichende Bestimmtheit des Gegenstands bei …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Der Antrag ist aus sich allein heraus nicht verständlich, auch nicht unter Berücksichtigung der Klagebegründung, die bei der Auslegung eines Antrags mit heranzuziehen ist (BGH MDR 2017, 295, Zöller/Greger, a. a. O., § 253 Rn. 13). - BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13
Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können und müssen dann darauf überprüft werden, ob sie mit den Grundgedanken der Preisvorschriften übereinstimmen und sich in den von den Leitlinien gezogenen Grenzen halten, soll der vom Gesetzgeber mit dem Erlass der Preisvorschriften verfolgte Zweck nicht verfehlt werden (BGH NJW-RR 2015, 181 ff., m. w. N.; BGH NJW 2014, 922, m. w. N. zu § 675d Abs. 3 S. 3 BGB (jetzt § 675 Abs. 4 S. 3 BGB)).
- BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11
Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Rn. 99 Das deckt sich mit der Rechtsprechung zu Pfändungsschutzkonten, bei der Vergleichsmaßstab ebenfalls nicht der bundesweit oder regional verlangte durchschnittliche Preis für ein im Bankenverkehr üblicherweise angebotenes Girokonto ist, sondern die Preisgestaltung des einzelnen Kreditinstituts unter Berücksichtigung bestehender Vertragsabreden und zulässiger Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume (BGH NJW 2013, 995, Tz. 49). - BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01
Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Rn. 87 Allerdings sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei, da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie innerhalb der Grenzen der §§ 134, 138 BGB Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei bestimmen können (BGH ZInsO 2013, 264; BGH NJW 2002, 2386). - BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97
Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Grundsätzlich ist ein Klagantrag hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der begehrten Entscheidung (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des (eventuell teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BGH NJW 2003, 668, Tz. 46; BGH NJW 1999, 954;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 253 Rn. 13). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00
"P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Grundsätzlich ist ein Klagantrag hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der begehrten Entscheidung (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des (eventuell teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BGH NJW 2003, 668, Tz. 46; BGH NJW 1999, 954;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 253 Rn. 13). - BGH, 07.11.2014 - V ZR 305/13
Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien: Inhaltskontrolle …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können und müssen dann darauf überprüft werden, ob sie mit den Grundgedanken der Preisvorschriften übereinstimmen und sich in den von den Leitlinien gezogenen Grenzen halten, soll der vom Gesetzgeber mit dem Erlass der Preisvorschriften verfolgte Zweck nicht verfehlt werden (BGH NJW-RR 2015, 181 ff., m. w. N.; BGH NJW 2014, 922, m. w. N. zu § 675d Abs. 3 S. 3 BGB (jetzt § 675 Abs. 4 S. 3 BGB)). - BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12
Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Rn. 87 Allerdings sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei, da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie innerhalb der Grenzen der §§ 134, 138 BGB Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei bestimmen können (BGH ZInsO 2013, 264; BGH NJW 2002, 2386). - BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96
Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17
Preisaushang und Preisverzeichnis werden durch diese Bezugnahme selbst zur Vertragsbedingung (vgl. BGHZ 137, 27, Tz. 23, und Senatsurteil vom 6. März 2013 - 2 U 7/12 -, juris, Rn. 118). - BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97
Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …
- BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I - Formulierung "ähnlich wie"
- BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81
Copy-Charge
- BGH, 30.06.2020 - XI ZR 119/19
Entgelt für Basiskonto
Die Einhaltung dieser gesetzgeberischen Vorgabe hat - wie hier - im Fall von Entgeltvereinbarungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und in Bezug genommene Preis- und Leistungsverzeichnisse durch eine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB zu erfolgen (ebenso OLG Schleswig, WM 2019, 68 Rn. 87 f.; LG Köln, WM 2018, 2245, 2246; Escher-Weingart, WuB 2019, 199; Nobbe, WuB 2019, 103, 104; Rodi, BKR 2018, 397, 398; Vortmann, EWiR 2019, 195, 196; BT-Drucks. 18/7204 S. 85; aA Schultheiß, WuB 2019, 541 f.).Ob vor diesem Hintergrund - jeweils unter weiterer Berücksichtigung des Kriteriums des Nutzerverhaltens - der Marktvergleich nur ein zugunsten des Verbrauchers wirkendes Korrektiv des mit der Führung eines Basiskontos verbundenen Kostenaufwands des konkreten Instituts ist (so OLG Schleswig, WM 2019, 68 Rn. 98 ff.; Herresthal, BKR 2016, 133, 141 f.) oder umgekehrt der objektive Marktvergleich den Ausgangspunkt bildet und gegebenenfalls der normativen Korrektur bedarf (…so Bülow in Bülow/Artz, ZKG, § 41 Rn. 5 ff.; Rodi, BKR 2018, 397, 398 ff.), bedarf vorliegend allerdings keiner Entscheidung.
- OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
Zur Wirksamkeit von Entgeltklauseln für die Erbringung von …
Zu diesen Gesetzen gehört auch das Zahlungskontengesetz, das in Umsetzung der verbraucherschützenden Zahlungskontenrichtlinie Nr. 2014/92 EU ergangen ist, vgl. ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 6/17, juris.Aus der im Gesetz verwendeten Formulierung "insbesondere (...) zu berücksichtigen" ergibt sich, dass diese beiden Kriterien nicht abschließend sind und auch weitere Gesichtspunkte bei der Angemessenheit berücksichtigt werden können, vgl. ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 6/17, juris.
Bei der Angemessenheitsprüfung ist daher zugrunde zu legen, dass das Entgelt eines Basiskontos sich nicht auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt und das Entgelt eines normalen Girokontos des kontoführenden Instituts übersteigen darf, vgl. ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 6/17, juris, Herresthal, a.a.O., 141.
- LG Köln, 23.10.2018 - 21 O 53/17
Unterlassungsanspruch der Verwendung einer Preisklausel bei unangemessener …
Rn. 52 Für die Beurteilung der Angemessenheit sind gemäß § 41 Abs. 2 S.2 ZKG als Bewertungsparameter insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten der Kunden heranzuziehen und zu berücksichtigen (…so auch LG Frankfurt a. M. Urt. v. 8.5.2018 - 2/28 O 98/17; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17).Rn. 56 Daher ist es erforderlich und geboten einen Musternutzer zu definieren der dem Mittelweg für das unterschiedliche Nutzerverhalten der gesamten Zielgruppe entspricht (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 Tz 124).
Daher muss die Höhe des Entgelts das durchschnittliche Nutzungsverhalten aller Kontoinhaber angemessen widerspiegeln (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 a.a.O.).
Den Ansatz von 5 beleghaften Überweisungen pro Monat, wie von Klägerseite vorgetragen, erachtet die Kammer als nicht realistisch (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 Tz 110).
Gerade die Zielgruppe der Obdachlosen, Asylbewerber und Flüchtlinge wird im Allgemeinen gar keinen Dauerauftrag einrichten, weil bei ihnen die von anderen Verbrauchern z. B. typischerweise über einen Dauerauftrag erbrachten Mietzahlungen nicht über das Basiskonto abgewickelt werden, sei es, weil sie gar keine Mietzinsen zu zahlen haben, weil sie wohnungslos sind oder in Asylbewerberheimen oder Flüchtlingslagern leben, sei es, dass anfallende Mietzinsen vom Sozialhilfeträger unmittelbar an die Vermieter überwiesen werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 Tz 110).
Der ihnen überwiesene Monatsbetrag für Sozialhilfe, Asylhilfe und andere Sozialleistungen ist in der Regel so gering, dass außerhalb der Geschäfte des alltäglichen Lebens, die üblicherweise bar bezahlt werden, nur wenig Spielraum für sonstige Zahlungen verbleibt, die über das Konto abgewickelt werden könnten (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 Tz 110).
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