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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7353
BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21 (https://dejure.org/2022,7353)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2022 - VIa ZR 275/21 (https://dejure.org/2022,7353)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21 (https://dejure.org/2022,7353)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorliegen einer "demnächst" zugestellten Klage; Erbringung aller Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung; Restschadensersatzanspruch des geschädigten Käufers nach Verjährung des Anspruchs ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 167 ZPO, § 195 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 826 BGB, § 852 S 1 BGB
    Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorliegen einer "demnächst" zugestellten Klage; Erbringung aller Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung; Restschadensersatzanspruch des geschädigten Käufers nach Verjährung des Anspruchs ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer zugestellten Klage als "demnächst"; Miteinrechnung bis zum Fristablauf eingetretener Versäumnisse des Klägers in die für die Bewertung als unmaßgebliche Verzögerung bedeutsame Frist; Inanspruchnahme eines Fahrzeugherstellers auf Schadensersatz wegen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 167 ; BGB § 826 ; BGB § 852 S. 1
    Prüfung einer zugestellten Klage als "demnächst"; Miteinrechnung bis zum Fristablauf eingetretener Versäumnisse des Klägers in die für die Bewertung als unmaßgebliche Verzögerung bedeutsame Frist; Inanspruchnahme eines Fahrzeugherstellers auf Schadensersatz wegen der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage "demnächst" zugestellt?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Neuwagenkäufers eines Diesels aufgrund Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit der Abgasrückführung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage "demnächst" zugestellt? (IBR 2022, 328)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2196
  • MDR 2022, 557
  • VersR 2022, 1264
  • WM 2022, 745
 
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Wird zitiert von ... (84)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19

    Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst"; …

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Denn Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, muss sich die Partei, der die Fristwahrung obliegt, grundsätzlich nicht zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 25. Februar 2021 - IX ZR 156/19, NJW 2021, 1598 Rn. 18 mwN).

    Dem Zustellungsveranlasser zuzurechnende Verzögerungen von bis zu vierzehn Tagen, gerechnet vom Tag des Ablaufs der Verjährungsfrist, sind regelmäßig geringfügig und bleiben deshalb außer Betracht (BGH, Urteil vom 25. Februar 2021 - IX ZR 156/19, NJW 2021, 1598 Rn. 19 mwN).

    Entsprechend kann der Senat nicht davon ausgehen, die Verjährungsfrist sei bereits mit dem Ende des Jahres 2015 angelaufen und mit dem 31. Dezember 2018 abgelaufen und die Verjährung sei wegen der Verzögerungen bei der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses über fast sieben Monate im Jahr 2019, die mangels einer gebotenen Nachfrage als schuldhaft zu bewerten sind (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2021 - IX ZR 156/19, NJW 2021, 1598 Rn. 40 mwN), nicht mehr rechtzeitig gehemmt worden.

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Hat der Kläger alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, sind er und sein Prozessbevollmächtigter im Weiteren grundsätzlich nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05, BGHZ 168, 306 Rn. 20 f. …und Urteil vom 1. Oktober 2019 - II ZR 169/18, juris Rn. 10).

    Hat der Kläger alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, sind er und sein Prozessbevollmächtigter im Weiteren grundsätzlich nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken (BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05, BGHZ 168, 306 Rn. 20 f.;… Urteil vom 1. Oktober 2019 - II ZR 169/18, juris Rn. 10).

    Nach den referierten Feststellungen des dortigen Berufungsgerichts hatte der Antragsteller des Mahnverfahrens vor der Zustellung noch Beanstandungen des Mahngerichts zu beheben und war von ihm im Übrigen nicht dargetan worden, wie es zur weiteren Verzögerung der Zustellung gekommen war (BGH, Urteil vom 12. Juli 2006, aaO Rn. 25).

  • BGH, 01.10.2019 - II ZR 169/18

    Schadensersatz bei Gesellschaftsbeteiligung: Verjährungshemmende Wirkung bei …

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Hat der Kläger alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, sind er und sein Prozessbevollmächtigter im Weiteren grundsätzlich nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken (Anschluss an BGH…, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05, BGHZ 168, 306 Rn. 20 f. und Urteil vom 1. Oktober 2019 - II ZR 169/18, juris Rn. 10).

    Hat der Kläger alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, sind er und sein Prozessbevollmächtigter im Weiteren grundsätzlich nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken (BGH…, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05, BGHZ 168, 306 Rn. 20 f.; Urteil vom 1. Oktober 2019 - II ZR 169/18, juris Rn. 10).

    Die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Ansicht herangezogene Entscheidung des I. Zivilsenats (…Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 237/03, NJW-RR 2006, 1436 Rn. 18) belegt die von ihm vertretene Ansicht nicht, weil der der Entscheidung des I. Zivilsenats zugrundeliegende Sachverhalt anders gelagert ist als der Streitfall (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2019, aaO).

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten …

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Eine Beschränkung der Revision allein auf die Auslegung des § 852 Satz 1 BGB wäre - sofern gewollt - mithin jedenfalls unwirksam, so dass die Revision als insgesamt zugelassen zu behandeln ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, Rn. 18-21).

    Rn. 13 1. Als frei von Rechtsfehlern erweist sich die Annahme des Berufungsgerichts, der Kläger habe (vorbehaltlich der Durchsetzbarkeit trotz der erhobenen Verjährungseinrede) gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB auf Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 12 ff.; zuletzt BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, zVb, Rn. 24 ff.).

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der …

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Bei der Prüfung, ob die Klage "demnächst" zugestellt worden ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse des Klägers in die für die Bewertung als unmaßgebliche Verzögerung bedeutsame Frist nicht mit einzurechnen (Anschluss an BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 11;… Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16, NJW-RR 2018, 461 Rn. 6 …und Urteil vom 17. Mai 2019 - V ZR 34/18, NJW-RR 2019, 976 Rn. 13).

    Wird eine Klage bereits vor Ablauf einer durch Zustellung zu wahrenden Frist eingereicht, die Klage aber erst nach Ablauf der Frist zugestellt, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse nicht mit einzurechnen, weil eine Partei die ihr eingeräumte Frist bis zum letzten Tag ausnutzen darf (BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 11;… Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16, NJW-RR 2018, 461 Rn. 6;… Urteil vom 17. Mai 2019 - V ZR 34/18, NJW-RR 2019, 976 Rn. 13).

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur …

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Bei der Prüfung, ob die Klage "demnächst" zugestellt worden ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse des Klägers in die für die Bewertung als unmaßgebliche Verzögerung bedeutsame Frist nicht mit einzurechnen (Anschluss an BGH…, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 11; Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16, NJW-RR 2018, 461 Rn. 6 …und Urteil vom 17. Mai 2019 - V ZR 34/18, NJW-RR 2019, 976 Rn. 13).

    Wird eine Klage bereits vor Ablauf einer durch Zustellung zu wahrenden Frist eingereicht, die Klage aber erst nach Ablauf der Frist zugestellt, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse nicht mit einzurechnen, weil eine Partei die ihr eingeräumte Frist bis zum letzten Tag ausnutzen darf (BGH…, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 11; Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16, NJW-RR 2018, 461 Rn. 6;… Urteil vom 17. Mai 2019 - V ZR 34/18, NJW-RR 2019, 976 Rn. 13).

  • BGH, 17.05.2019 - V ZR 34/18

    Wahrung der Klagefrist bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Bei der Prüfung, ob die Klage "demnächst" zugestellt worden ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse des Klägers in die für die Bewertung als unmaßgebliche Verzögerung bedeutsame Frist nicht mit einzurechnen (Anschluss an BGH…, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 11;… Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16, NJW-RR 2018, 461 Rn. 6 und Urteil vom 17. Mai 2019 - V ZR 34/18, NJW-RR 2019, 976 Rn. 13).

    Wird eine Klage bereits vor Ablauf einer durch Zustellung zu wahrenden Frist eingereicht, die Klage aber erst nach Ablauf der Frist zugestellt, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse nicht mit einzurechnen, weil eine Partei die ihr eingeräumte Frist bis zum letzten Tag ausnutzen darf (BGH…, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 11;… Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16, NJW-RR 2018, 461 Rn. 6; Urteil vom 17. Mai 2019 - V ZR 34/18, NJW-RR 2019, 976 Rn. 13).

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 57/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten …

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Dabei wird es davon auszugehen haben, dass ein Anspruch nach §§ 826, 852 Satz 1 BGB gegen die Beklagte, die nach den Feststellungen des Berufungsgerichts das Fahrzeug nicht selbst an den Kläger verkauft hat, nur unter den Bedingungen in Betracht kommt, die der Senat in seinem Urteil vom 21. Februar 2022 (VIa ZR 57/21, zVb, Rn. 13 f.) dargestellt hat.
  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 396/21

    BGH verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom …

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Rn. 26 Sollte das Berufungsgericht nach erneuter Prüfung unter Beachtung der Grundsätze des Urteils des VII. Zivilsenats vom 10. Februar 2022 (VII ZR 396/21, juris Rn. 21 ff.) zu dem Ergebnis gelangen, die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hätten bereits im Jahr 2015 vorgelegen, so dass die Verjährungsfrist für den Anspruch aus §§ 826, 31 BGB nicht mehr rechtzeitig gehemmt worden sei, wird es der Frage nachzugehen haben, ob dem Kläger ein Anspruch auf Restschadensersatz nach §§ 826, 852 Satz 1 BGB zusteht.
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21
    Rn. 13 1. Als frei von Rechtsfehlern erweist sich die Annahme des Berufungsgerichts, der Kläger habe (vorbehaltlich der Durchsetzbarkeit trotz der erhobenen Verjährungseinrede) gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB auf Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 12 ff.; zuletzt BGH…, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, zVb, Rn. 24 ff.).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

  • BGH, 22.07.2021 - IX ZR 26/20

    Vertraglich vereinbarte, von Jahresüberschüssen abhängige Gewinnausschüttungen …

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

  • BGH, 14.07.2022 - VII ZR 422/21

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sogenannten …

    Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Anwendung von § 852 Satz 1 BGB auf Neuwagenfälle (BGH…, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21 Rn. 51 ff., WM 2022, 731;… Urteil vom 21. Februar 2021 - VIa ZR 57/21 Rn. 11 f., WM 2022, 742; Urteil vom 21. März 2022 - VII ZR 275/21 Rn. 26 ff., WM 2022, 745), die der erkennende Senat vielmehr inhaltlich teilt.
  • BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 680/21

    Zur Gewährung von Restschadensersatz bei EU-Reimport im sogenannten Dieselskandal

    Das kommt nur dann in Betracht, wenn weder der inländische Händler noch der ausländische Zwischenhändler das Fahrzeug zuvor unabhängig von der Bestellung des Geschädigten auf eigene Kosten und eigenes Absatzrisiko erworben haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, WM 2022, 745 Rn. 27 f.).

    Rn. 18 b) Liegt dem Neuwagenkauf eines nach § 826 BGB durch den Fahrzeughersteller Geschädigten bei einem Händler die Bestellung des bereitzustellenden Fahrzeugs durch den Händler bei dem Hersteller zugrunde und schließen der Hersteller und der Händler einen Kaufvertrag über das Fahrzeug, aufgrund dessen der Hersteller gegen den Händler einen Anspruch auf Zahlung des Händlereinkaufspreises erlangt, ist dem Grunde nach ein Anspruch aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB gegeben, weil der schadensauslösende Vertragsschluss zwischen dem Geschädigten und dem Händler einerseits und der Erwerb des Anspruchs auf Zahlung des Händlereinkaufspreises bzw. der Erwerb des Händlereinkaufspreises durch den Hersteller andererseits auf derselben, wenn auch mittelbaren Vermögensverschiebung beruhen (BGH…, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 14 mwN; Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, WM 2022, 745 Rn. 27).

    Hat der Händler dagegen das Fahrzeug unabhängig von einer Bestellung des Geschädigten vor dem Weiterverkauf auf eigene Kosten und eigenes (Absatz-)Risiko erworben, fehlt es an dem für §§ 826, 852 Satz 1 BGB erforderlichen Zurechnungszusammenhang (BGH, Urteil vom 21. März 2022, aaO, Rn. 28).

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22

    Erstattung von nach Insolvenzreife durch Schuldner geleisteten Zahlungen …

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 21.03.2022 - VIa ZR 275/21, Rn. 17 f./21 m.w.N.) der Begriff "demnächst" im Sinne dieser Vorschrift im Wege einer wertenden Betrachtung auszulegen.
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