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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2024 - X ZR 81/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15161
BGH, 04.06.2024 - X ZR 81/23 (https://dejure.org/2024,15161)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2024 - X ZR 81/23 (https://dejure.org/2024,15161)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2024 - X ZR 81/23 (https://dejure.org/2024,15161)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Reise-Prime-Abbonement: Darstellung der zahlungspflichtigen Leistungen auf Bildschirmmaske mit Bestell-Schaltfläche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 312j Abs 3 BGB, § 312j Abs 4 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 818 Abs 2 BGB
    Reise-Prime-Abbonement: Darstellung der zahlungspflichtigen Leistungen auf Bildschirmmaske mit Bestell-Schaltfläche

  • IWW

    § 823 Abs. 2 BGB, § ... 263 StGB, § 312g Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 312j Abs. 4, 3 BGB, Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte, § 312j Abs. 3, Abs. 4 BGB, § 814 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 312j Abs. 2 BGB, § 312j Abs. 4 BGB, § 312j Abs. 3 BGB, § 312j Abs. 3 Satz 1 BGB, § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB, § 818 Abs. 2 BGB, 4 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Zur Ausgestaltung einer Bestell-Schaltfläche bei einheitlichem Bestellvorgang

  • kanzlei.biz

    Bestellmaske muss alle Kosten aufzeigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschluss von Verträgen über mehrere Leistungen mit einem einheitlichen Bestellvorgang auf einer Online-Buchungsplattform; Notwendige Informationen in der Bestell-Schaltfläche; Bereicherungsrechtliche Rückzahlung einer Jahresgebühr für eine so genannte ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Zur Ausgestaltung einer Bestell-Schaltfläche bei einheitlichem Bestellvorgang

  • datenbank.nwb.de

    Reise-Prime-Abbonement: Darstellung der zahlungspflichtigen Leistungen auf Bildschirmmaske mit Bestell-Schaltfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gestaltung des Buttons beim Online-Kauf

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Vorgaben der Button-Lösung durch Opodo-Bestellbutton bei gleichzeitiger Reisebuchung und Abschluss eines Opodo-Prime-Abonnements

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um Prime-Mitgliedschaft mit Vergünstigungen für buchbare Reiseprodukte

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Bestellbutton muss alle Kosten nennen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Auf Bildschirmmaske mit Bestell-Schaltfläche müssen zahlungspflichtige Leistungen klar ersichtlich sein

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Auf Bildschirmmaske mit Bestell-Schaltfläche müssen zahlungspflichtige Leistungen klar ersichtlich sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderliche Informationen in der Bestell-Schaltfläche bei Abschluss von Verträgen mit mehreren Leistungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zwei parallele Online-Bestellungen benötigen keine getrennten Bestellbuttons, müssen aber als zwei Bestellungen erkennbar sein

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Wertersatzanspruch des Unternehmers aus § 818 Abs. 2 BGB bei Verletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2025, 387
  • MDR 2024, 966
  • WM 2024, 1376
  • MMR 2025, 50
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19

    Informationspflichten beim Vertrieb von Konsumgütern an Verbraucher im Internet

    Auszug aus BGH, 04.06.2024 - X ZR 81/23
    Damit verpflichtet sich der Verbraucher schon mit Abschluss des Vertrages zu einer Zahlung (ebenso OLG Köln, Urteil vom 3. Februar 2016 - 6 U 39/15, MMR 2016, 602, 603; OLG Nürnberg, Urteil vom 29. Mai 2020 - 3 U 3878/19, MMR 2021, 348 Rn. 58).

    Rn. 26 (1) Die in § 312j Abs. 3 BGB normierte Pflicht dient dem Zweck, dem Verbraucher in der Bestellsituation, also in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Abgabe der rechtlich verbindlichen Vertragserklärung, vor Augen zu führen, dass er eine solche Erklärung abgibt und dass diese eine Zahlungspflicht begründet (…so zutreffend z.B. Staudinger/Thüsing, BGB, 2019, § 312j Rn. 17 f.; OLG Nürnberg, Urteil vom 29. Mai 2020 - 3 U 3878/19, MMR 2021, 348 Rn. 65).

  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 286/15

    Anspruch eines Zahnarztes gegen eines gesetzlich Versicherten auf Zahlung des …

    Auszug aus BGH, 04.06.2024 - X ZR 81/23
    Rn. 47 Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es dem Schutzzweck einer Formvorschrift, die einen Vertragsteil durch hinreichende Information über voraussichtlich entstehende Kosten vor einer unüberlegten und übereilten Bindung schützen soll, widerspräche, wenn der andere Teil trotz Formnichtigkeit der Honorarvereinbarung einen entsprechenden Anspruch aus Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag geltend machen könnte (BGH, Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 286/15, NJW-RR 2017, 596 Rn. 21).
  • OLG Köln, 03.02.2016 - 6 U 39/15

    Anforderungen an die Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung eines …

    Auszug aus BGH, 04.06.2024 - X ZR 81/23
    Damit verpflichtet sich der Verbraucher schon mit Abschluss des Vertrages zu einer Zahlung (ebenso OLG Köln, Urteil vom 3. Februar 2016 - 6 U 39/15, MMR 2016, 602, 603; OLG Nürnberg…, Urteil vom 29. Mai 2020 - 3 U 3878/19, MMR 2021, 348 Rn. 58).
  • BGH, 09.10.2025 - I ZR 159/24

    Maklervertrag durch Klick im Internet setzt ausdrücklichen Hinweis auf …

    Rn. 32 cc) Nach den deshalb heranzuziehenden Grundsätzen des deutschen Rechts ist die Bestimmung des § 312j Abs. 4 BGB dahin auszulegen, dass der Vertrag bei einem Verstoß gegen § 312j Abs. 3 BGB nicht nur schwebend, sondern endgültig unwirksam ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Januar 2022 - VIII ZR 122/21, NJW-RR 2022, 663 [juris Rn. 52]; Urteil vom 4. Juni 2024 - X ZR 81/23, WM 2024, 1376 [juris Rn. 39 und 45]).

    Dieser Zweck würde unterlaufen, wenn ein Unternehmer, der vor Vertragsschluss nicht in der gebotenen Weise klargestellt hat, dass seine Leistung entgeltpflichtig ist, vom Verbraucher Wertersatz verlangen könnte, wenn er die Leistung trotz nicht wirksamen Vertragsschlusses erbracht hat und der Verbraucher diese Leistung nicht herausgeben kann (vgl. BGH, WM 2024, 1376 [juris Rn. 44 bis 48]).

  • KG, 13.10.2026 - 14 U 136/25
    Es ist Zweck der Pflichten des Unternehmers nach § 312j Absatz 3 BGB, dem Verbraucher in der Bestellsituation, also in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Abgabe der rechtlich verbindlichen Vertragserklärung vor Augen zu führen, dass er eine solche Erklärung abgibt und dass diese eine Zahlungspflicht begründet (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.2024, X ZR 81/23, juris Rn.26).

    Dieser Zweck würde unterlaufen, wenn ein Unternehmer, der vor Vertragsschluss nicht in der gebotenen Weise klargestellt hat, dass seine Leistung entgeltpflichtig ist, vom Verbraucher Wertersatz verlangen könnte, wenn er die Leistung trotz nicht wirksamen Vertragsschlusses erbracht hat und der Verbraucher diese Leistung nicht herausgeben kann (vgl. BGH, WM 2024, 1376 [juris Rn. 44 bis 48]).".

  • KG, 17.09.2026 - 1 U 25/25

    Bestellen mittels "Bestellen"-Schaltfläche: Kaufvertrag kommt nicht zustande

    Es fehlt der Zusatz "zahlungspflichtig" oder eine dem ebenbürtige Formulierung (hierzu BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - X ZR 81/23 - Rdn. 23), wodurch dem Verbraucher verdeutlicht werden soll, dass er mit der Bestellung eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer eingeht (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - I ZR 159/24 - Rdn. 35; BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - X ZR 81/23 - Rdn. 26;… Beschluss vom 12. Februar 2026 - I UKl 5/24 - Rdn. 17).

    Es ist wiederholt entschieden worden, dass der Schutzzweck des § 312j Abs. 4 BGB, den Verbraucher durch eine hinreichende Information über die Entgeltlichkeit der Gegenleistung vor einem unüberlegten und übereilten Vertragsschluss zu bewahren, unterlaufen würde, wenn ein Unternehmer, der vor Vertragsschluss nicht in der gebotenen Weise klargestellt hat, dass seine Leistung entgeltpflichtig ist, vom Verbraucher Wertersatz verlangen könnte, wenn er die Leistung trotz nicht wirksamen Vertragsschlusses erbracht hat und der Verbraucher diese Leistung nicht herausgeben kann (BGH…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - I ZR 159/24 -, Rdn. 51; Urteil vom 4. Juni 2024 - X ZR 81/23 -, Rdn. 46).

    Dort hatten die jeweiligen Verbraucher Vorteile in Form von Maklerleistungen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2025 - I ZR 159/24 -) bzw. einer verbilligten Flugreise (BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - X ZR 81/23 -) erlangt.

  • LG Berlin II, 08.08.2024 - 67 S 92/24

    Rechtsfolgen eines durch einen Inkassodienstleister verbraucherschutzrechtswidrig …

    Etwas anderes gilt nur im Falle einer vom Verbraucher nachträglich erklärten "informierten Genehmigung" (Anschluss BGH, Urt. v. 4. Juni 2024 - X ZR 81/23, GRUR-RS 2024, 15314).

    Denn der Inkassodienstleister haftet für seinen Verstoß gegen § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB nur denjenigen Mietern aus ungerechtfertigter Bereicherung auf vollständige Rückerstattung des bereits vereinnahmten Erfolgshonorars, bei denen die Anspruchsverfolgung gegenüber dem Vermieter im Ergebnis erfolgreich war und die - mangels oder trotz einer nachträglichen Aufklärung durch den Inkassodienstleister über die mieterseitige Pflicht zur "Zahlung" - die Vereinnahmung des Erfolgshonorars durch den Inkassodienstleister nachträglich nicht genehmigt haben (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 2024 - X ZR 81/23, GRUR-RS 2024, 15314 Tz. 40 ff; Rennig, RDi 2024, 378, 380 m.w.N.).

  • KG, 05.11.2024 - 5 UKl 5/24

    Buttonlösung bei Abschluss eines kostenlosen Probeabos

    Rn. 44 Die in § 312j Abs. 3 BGB normierte Pflicht dient dem Zweck, dem Verbraucher in der Bestellsituation, also in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Abgabe der rechtlich verbindlichen Vertragserklärung, vor Augen zu führen, dass er eine solche Erklärung abgibt und dass diese eine Zahlungspflicht begründet (BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - X ZR 81/23, Rn. 26, juris).
  • BGH, 12.02.2026 - I ZR 260/24

    Anforderungen an die Beschriftung der Schaltfläche und Bestellung für einen nach …

    Rn. 17 Die in § 312j Abs. 3 BGB normierte Pflicht dient dem Zweck, dem Verbraucher in der Bestellsituation, also in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Abgabe der rechtlich verbindlichen Vertragserklärung, vor Augen zu führen, dass er eine solche Erklärung abgibt und dass diese eine Zahlungspflicht begründet (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - X ZR 81/23, WRP 2024, 976 [juris Rn. 26] mwN).
  • KG, 01.07.2026 - 25 U 131/24

    Unzureichender Bestellbutton nach § 312j Abs. 3 und 4 BGB führt nicht zur …

    Rn. 40 Danach ist es Zweck der Pflichten des Unternehmers nach § 312j Abs. 3 BGB, dem Verbraucher in der Bestellsituation, also in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Abgabe der rechtlich verbindlichen Vertragserklärung, vor Augen zu führen, dass er eine solche Erklärung abgibt und dass diese eine Zahlungspflicht begründet (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.2024, X ZR 81/23, juris Rn.26).
  • LG Aachen, 27.05.2026 - 10 O 306/25

    Sportwetten-Verluste: Wettverträge rechtlich unwirksam

    Dem Verbraucher soll vielmehr in der Bestellsituation, also in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Abgabe der rechtlich verbindlichen Vertragserklärung, vor Augen geführt werden, dass er eine solche Erklärung abgibt und dass diese eine Zahlungspflicht begründet (BGH, Urteil vom 04.06.2024, X ZR 81/23, juris Rn. 26).
  • KG, 19.02.2026 - 26 U 17/25

    Wirksamkeit eines Online-Autokaufs über einen mit "bestellen" (statt richtig …

    Zweck dieser Pflicht des Unternehmers ist es, dem Verbraucher in der Bestellsituation, also in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Abgabe der rechtlich verbindlichen Vertragserklärung, vor Augen zu führen, dass er eine solche Erklärung abgibt und dass diese eine Zahlungspflicht begründet (BGH, Urteil vom 04.06.2024, X ZR 81/23, juris Rn.26).
  • KG, 05.09.2024 - 5 U 42/21
    Die in § 312j Abs. 3 BGB normierte Pflicht dient dem Zweck, dem Verbraucher in der Bestellsituation, also in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Abgabe der rechtlich verbindlichen Vertragserklärung, vor Augen zu führen, dass er eine solche Erklärung abgibt und dass diese eine Zahlungspflicht begründet (BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - X ZR 81/23, WM 2024, 1376 [juris Rn. 26]).
  • KG, 16.03.2026 - 26 U 98/25

    Wirksamkeit eines Online-Autokaufs über einen mit "bestellen" (statt richtig …

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