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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38519
BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22 (https://dejure.org/2023,38519)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2023 - VIa ZR 159/22 (https://dejure.org/2023,38519)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2023 - VIa ZR 159/22 (https://dejure.org/2023,38519)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 220 CDI mit einem Dieselmotor Typ OM 651 Euro 5

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 249 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV
    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 220 CDI mit einem Dieselmotor Typ OM 651 Euro 5

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den Hersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Cb
    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den Hersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Cb
    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den Hersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens

  • datenbank.nwb.de

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 220 CDI mit einem Dieselmotor Typ OM 651 Euro 5

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Differenzschaden: Restwert ist anzurechnen!

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Differenzschaden in Dieselverfahren: Anrechnung des Restwerts eines Fahrzeugs unabhängig von Weiterveräußerung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erhalt des Differenzschadens auch bei zwischenzeitlicher Weiterveräußerung des Fahrzeugs und möglicher Nichtrealisierung des Schadens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 162
  • WM 2024, 224
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22
    Auf den Differenzschaden ist der Restwert des Fahrzeugs im Wege der Vorteilsausgleichung ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob er durch eine Weiterveräußerung realisiert worden ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 80, BGHZ 237, 245).

    Wie der Senat nach Erlass des Zurückweisungsbeschlusses entschieden hat, sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 29 bis 32, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Rn. 11 Das Berufungsgericht hat daher zwar zu Recht einen Anspruch des Klägers auf die Gewährung sogenannten "großen" Schadensersatzes verneint (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 22 bis 27).

    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass dem Kläger nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).

    Rn. 13 Sollte das Berufungsgericht im wiedereröffneten Berufungsverfahren die Voraussetzungen für einen Differenzschaden des Klägers bejahen, wird es zu beachten haben, dass der Restwert des Fahrzeugs nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 80) im Wege der Vorteilsausgleichung ohne Rücksicht darauf anzurechnen ist, ob er durch eine Weiterveräußerung realisiert worden ist (unzutreffend anders OLG Hamburg…, Urteil vom 6. Oktober 2023 - 3 U 183/21, juris Rn. 56 ff.).

  • BGH, 12.10.2023 - VII ZR 412/21

    "Dieselverfahren": Volkswagen AG, EA 288, "Fahrkurvenerkennung"

    Auszug aus BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22
    Im Fall der fehlenden Grenzwertkausalität bestehen keine Anhaltspunkte für eine Täuschung der Genehmigungsbehörde mit dem Ziel, die EG-Typgenehmigung zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 17; Urteil vom 6. November 2023 - VIa ZR 535/21, zVb).

    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass dem Kläger nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …

    Auszug aus BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22
    Das gilt nicht nur mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, NJW 2021, 921 Rn. 16 ff.) für das unstreitig verwendete Thermofenster, sondern auch für die vom Kläger behauptete KSR.
  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 267/20

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"

    Auszug aus BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22
    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass dem Kläger nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32; ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 06.11.2023 - VIa ZR 535/21

    Deliktische Haftung des Motorherstellers in einem sog Dieselfall: Täuschung der …

    Auszug aus BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22
    Im Fall der fehlenden Grenzwertkausalität bestehen keine Anhaltspunkte für eine Täuschung der Genehmigungsbehörde mit dem Ziel, die EG-Typgenehmigung zu erhalten (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 17; Urteil vom 6. November 2023 - VIa ZR 535/21, zVb).
  • OLG Hamburg, 06.10.2023 - 3 U 183/21
    Auszug aus BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22
    Rn. 13 Sollte das Berufungsgericht im wiedereröffneten Berufungsverfahren die Voraussetzungen für einen Differenzschaden des Klägers bejahen, wird es zu beachten haben, dass der Restwert des Fahrzeugs nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 26. Juni 2023 (…VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 80) im Wege der Vorteilsausgleichung ohne Rücksicht darauf anzurechnen ist, ob er durch eine Weiterveräußerung realisiert worden ist (unzutreffend anders OLG Hamburg, Urteil vom 6. Oktober 2023 - 3 U 183/21, juris Rn. 56 ff.).
  • OLG Hamm, 23.07.2026 - 34 U 241/20
    Dabei ist nach der Auffassung des BGH der Restwert des Fahrzeugs im Wege der Vorteilsausgleichung ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob er durch eine Weiterveräußerung realisiert worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2023, VIa ZR 159/22, Rn. 13).

    Der BGH ist nach Auseinandersetzung mit den unionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere unter Einbeziehung des Urteil des EuGH vom 21.3.2023 (EuGH C-100/21), zu dem Ergebnis gelangt, dass der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Kraftfahrzeugs gestützt auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den Normen des europäischen Abgasrechts vom Hersteller nicht die Rückabwicklung des mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrags verlangen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26.6.2023, VIa ZR 335/21, Rn. 22 ff, m.w.N.) und dass der Restwert des Fahrzeugs im Wege der Vorteilsausgleichung ohne Rücksicht darauf anzurechnen ist, ob er durch eine Weiterveräußerung realisiert worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2023, VIa ZR 159/22, Rn. 13).

  • OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 50/23
    Ansonsten ist der Restwert des Fahrzeugs im Weg der Vorteilsausgleichung ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob er durch eine Weiterveräußerung realisiert worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 159/22, juris Rn. 13; siehe Senat…, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 6 U 198/20 , juris Rn. 227 f, 242 ff).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 77/22
    Ansonsten ist der Restwert des Fahrzeugs im Weg der Vorteilsausgleichung ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob er durch eine Weiterveräußerung realisiert worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 159/22, juris Rn. 13; siehe Senat…, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 6 U 198/20 , juris Rn. 227 f, 242 ff).
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