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   BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06   

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https://dejure.org/2009,1446
BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06 (https://dejure.org/2009,1446)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - I ZB 94/06 (https://dejure.org/2009,1446)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - I ZB 94/06 (https://dejure.org/2009,1446)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Selbstständigkeit eines in der Art einer Dachmarke oder Zweitmarke verwandten Zeichens als Teil einer komplexen Kennzeichnung in Erfüllung der Voraussetzungen der "Verkehrsdurchsetzung"; Verkehrsdurchsetzung eines graphisch und farblich gestalteten Wortzeichens und ...

  • Judicialis

    MarkenG § 3 Abs. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 3; ; MarkenG § 50 Abs. 2; ; MarkenG § 162 Abs. 2; ; MarkenRL Art. 3 Abs. 3; ; WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Kinder III: Verkehrsdurchsetzung eines Wort-/Bildzeichens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstständigkeit eines in der Art einer Dachmarke oder Zweitmarke verwandten Zeichens als Teil einer komplexen Kennzeichnung in Erfüllung der Voraussetzungen der "Verkehrsdurchsetzung"; Verkehrsdurchsetzung eines graphisch und farblich gestalteten Wortzeichens und ...

  • rechtsportal.de

    Selbstständigkeit eines in der Art einer Dachmarke oder Zweitmarke verwandten Zeichens als Teil einer komplexen Kennzeichnung in Erfüllung der Voraussetzungen der "Verkehrsdurchsetzung"; Verkehrsdurchsetzung eines graphisch und farblich gestalteten Wortzeichens und ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder III

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung im Sinne des MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 954
  • WRP 2009, 1250
 
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Wird zitiert von ... (88)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Ob der Verbraucher gerade in dem Farbton ein Produktkennzeichen sieht, kann durch demoskopische Untersuchungen nur festgestellt werden, wenn deren Gegenstand die isolierte Marke und nicht die zusammen mit weiteren Zeichen verwendete tatsächliche Benutzungsform ist (vgl. BGH, GRUR 2008, 710 Rn. 38 f. - VISAGE; GRUR 2009, 954 Rn. 32 - Kinder III; GRUR 2010, 138 Rn. 39 - ROCHER-Kugel; GRUR 2015, 581 Rn. 47 - Langenscheidt-Gelb).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 65/13

    Abstrakte Farbmarke - Nivea-Blau

    Eine Marke kann infolge der Benutzung als Teil einer komplexen Kennzeichnung oder in Verbindung mit anderen Marken Unterscheidungskraft erlangen (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-353/03, Slg. 2005, I-6135 = GRUR 2005, 763 Rn. 27 und 30 - Nestlé/Mars; Urteil vom 18. April 2013 - C-12/12, GRUR 2013, 722 Rn. 27 = WRP 2013, 761 - Colloseum/Levy Strauss; Urteil vom 18. Juli 2013 - C-252/12, GRUR 2013, 922 Rn. 23 = WRP 2013, 1314 - Specsavers/Asda; BGH, GRUR 2008, 710 Rn. 38 - VISAGE; BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - I ZB 94/06, GRUR 2009, 954 Rn. 19 und 22 = WRP 2009, 1250 - Kinder III; Beschluss vom 10. Juni 2010 - I ZB 39/09, GRUR 2011, 65 Rn. 23 = WRP 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08

    Goldhase II

    Ist dies nicht der Fall, so erfasst der Schutzbereich der Marke regelmäßig keine Drittzeichen, die neben den nicht unterscheidungskräftigen und auch als solchen nicht verkehrsdurchgesetzten Form- und Farbelementen weitere kennzeichnungskräftige Bestandteile aufweisen, wie insbesondere herkunftshinweisende Wortbestandteile (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - I ZB 94/06, GRUR 2009, 954 Rn. 39 = WRP 2009, 1250 - Kinder III, mwN).
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