Rechtsprechung
| BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Parteizustellung - Ausland - Einstweilige Verfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 945, 890 Abs. 2
Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 131, 141
- NJW 1996, 198
- NJW-RR 1996, 317 (Ls.)
- MDR 1996, 451
- WM 1996, 275
- DB 1996, 211
- afp 1996, 207
- JR 1996, 371
- JR 1996, 372
- WRP 1996, 104
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (22)
- BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92
Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung …
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Das ergibt sich aus § 928 ZPO, der die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung auf die Vollziehung des Arrests für entsprechend anwendbar erklärt und nach § 936 ZPO auch für die einstweilige Verfügung gilt (BGHZ 120, 73, 77 m.w.N.).Die zur Wirksamkeit der Beschlußverfügung erforderliche Parteizustellung (§ 922 Abs. 2 ZPO) stellt nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum verbreiteten, auch vom Bundesgerichtshof gebilligten Auffassung zugleich eine Vollziehungshandlung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO dar (…BGH, Urt. v. 6. Dezember 1984 - III ZR 141/83, VersR 1985, 358, 359; v. 13. April 1989 - IX ZR 148/88, NJW 1990, 122, 124; BGHZ 120, 73, 78).
Darin, daß der Antragsgegner das Unterlassungsgebot zu beachten hat, dessen Erfüllung aber keine Ersatzpflicht des Antragstellers auslöst, weil ein Verstoß sanktionslos geblieben wäre, liegt folglich kein Wertungswiderspruch (vgl. BGHZ 120, 73, 81).
Nach einer in der Rechtsprechung und im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Auffassung ist die Vorschrift des § 945 ZPO auch auf solche Schäden anzuwenden, die durch Leistungen entstehen, welche der Schuldner zur Abwendung der Vollziehung durch Erfüllung des Anspruchs erbringt (…BGH, Urt. v. 4. Dezember 1973 - VI ZR 213/71, NJW 1974, 642, 644, insoweit in BGHZ 62, 7 n. abgedr.; Bork, WRP 1989, 360, 365; vgl. auch die Nachweise in BGHZ 120, 73, 81 f).
Ohne den in § 890 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Ausspruch besteht ein solcher Vollstreckungsdruck nicht; der Antragsgegner, der das Unterlassungsgebot trotzdem erfüllt, hat sich in einem solchen Falle der einstweiligen Verfügung "freiwillig" gefügt (BGHZ 120, 73, 82).
- BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85
Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige …
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Nach dem vom beklagten Patentanwalt gegen ein deutsches Unternehmen erwirkten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1987 (I ZR 31/85, NJW 1987, 3005) unterliegt diese Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland dem Erlaubniszwang des Art. 1 § 1 RBerG.Hier hatte der Beklagte gegen eine andere Wettbewerberin am 12. März 1987 ein ihm günstiges Urteil des Bundesgerichtshofes (I ZR 31/85, NJW 1987, 3005) erzielt.
Solche Gründe hatte der Bundesgerichtshof im Urteil vom 12. März 1987 bei der Prüfung, ob die Regelung des Rechtsberatungsgesetzes mit Art. 12 GG vereinbar ist, darin gesehen, daß die hier in Frage stehenden Tätigkeiten rechtliche Kenntnisse hinsichtlich der Fristabläufe bei deutschen Schutzrechten sowie nicht ganz schematische Überlegungen und Handlungen auf der Grundlage dieser Kenntnisse erfordern (…aaO. S. 3006).
Der Beklagte konnte aber zu dem maßgeblichen Zeitpunkt des Verfahrens der einstweiligen Verfügung weder aus Art. 59 EWGV unmittelbar noch aus der zu der Vorschrift bis dahin ergangenen Rechtsprechung hinreichend erkennen, daß die Erwägungen, die den Bundesgerichtshof im Urteil vom 12. März 1987 (aaO.) veranlaßt hatten, die Tätigkeiten, um die es hier geht, allein den Patentanwälten vorzubehalten, europarechtlich keinen Bestand haben würden.
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Dieser entschied mit Urteil vom 25. Juli 1991 (Slg. 1991 I-4239 [richtig: Slg. 1991, I-4221 - d. Red.] ), daß Art. 59 EWGV einer nationalen Regelung entgegenstehe, nach der die von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit Personen vorbehalten werde, die über eine besondere berufliche Qualifikation wie die des Patentanwalts verfügen.In dem auf Vorlage des OLG München zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 25. Juli 1991 (EuGH Slg. 1991 I-4239 [richtig: Slg. 1991, I-4221 - d. Red.] ) hat der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zu nationalen Bestimmungen, die die Dienstleistungsfreiheit einschränken, im Grundsatz bestätigt, die hier einschlägigen Regelungen jedoch beanstandet, weil er aufgrund einer Abwägung der maßgeblichen Umstände zu dem Ergebnis gelangte, daß zwingende Gründe des Allgemeinwohls die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht rechtfertigen (…aaO. I 4244 f Rdnr. 15 - 20).
- BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88
Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung; …
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Daher kann ein Vollziehungsschaden bereits dann entstanden sein, wenn der Verfügungskläger mit der Vollziehung lediglich begonnen hatte (BGH, Urt. v. 13. April 1989 - IX ZR 148/88, NJW 1990, 122, 124).Die zur Wirksamkeit der Beschlußverfügung erforderliche Parteizustellung (§ 922 Abs. 2 ZPO) stellt nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum verbreiteten, auch vom Bundesgerichtshof gebilligten Auffassung zugleich eine Vollziehungshandlung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO dar (…BGH, Urt. v. 6. Dezember 1984 - III ZR 141/83, VersR 1985, 358, 359; v. 13. April 1989 - IX ZR 148/88, NJW 1990, 122, 124; BGHZ 120, 73, 78).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Da die Anwendung des Gemeinschaftsrechts insoweit für einen vernünftigen Zweifel keinen Raum läßt, stellt der Senat diese Rechtsfolge selbst fest; einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof bedarf es nicht (vgl. EuGH NJW 1983, 1257;… BGH, Urt. v. 9. Mai 1995 - VI ZR 158/94, WM 1995, 1317, 1319). - BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94
Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen …
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Da die Anwendung des Gemeinschaftsrechts insoweit für einen vernünftigen Zweifel keinen Raum läßt, stellt der Senat diese Rechtsfolge selbst fest; einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof bedarf es nicht (vgl. EuGH NJW 1983, 1257; BGH, Urt. v. 9. Mai 1995 - VI ZR 158/94, WM 1995, 1317, 1319). - EuGH, 03.12.1974 - 33/74
Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Die Frage, ob Art. 59 EWGV ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 BGB darstellt, seitdem die Bestimmung als grundlegende Rechtsvorschrift der Gemeinschaft unmittelbar anwendbar ist (vgl. dazu EuGH Slg. 1974, 1299 u. 1405), kann daher unbeantwortet bleiben. - BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Ein Verstoß des Wettbewerbers gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist regelmäßig zu verneinen, wenn es sich um die Beurteilung eines rechtlich schwierigen Sachverhalts handelte, für den die Rechtsprechung im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung noch keine festen Grundsätze entwickelt hatte und der Beklagte sich für seine Auffassung auf namhafte Vertreter im Schrifttum und/oder gerichtliche Entscheidungen berufen konnte (BGHZ 17, 266, 295; 18, 44, 58; 27, 264, 273;… BGH, Urt. v. 27. Januar 1959 - I ZR 185/55, GRUR 1960, 200, 202, v. 7. März 1969 - I ZR 116/67, GRUR 1969, 418, 422). - EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 1981 (NJW 1982, 1203, 1204) und vom 25. Februar 1988 (…NJW 1988, 887 Rdnr. 12) sind in Anbetracht der Besonderheiten bestimmter Dienstleistungen nationale Regelungen, die an den Leistungserbringer besondere Anforderungen stellen, mit dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar, sofern sie durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt sind. - EuGH, 21.05.1980 - 125/79
Denilauler / Couchet
Auszug aus BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Dazu hätte der Klägerin gemäß Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ das dieses Verfahren einleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück ordnungsgemäß und so rechtzeitig zugestellt werden müssen, daß sie sich verteidigen konnte (EuGH IPRax 1981, 95 m. zust. Anm. Hausmann IPRax 1981, 79). - EuGH, 25.02.1988 - 427/85
Kommission / Deutschland
- EuGH, 27.03.1979 - 143/78
De Cavel
- EuGH, 06.03.1980 - 120/79
De Cavel
- BGH, 24.06.1955 - I ZR 88/54
Fotomechanische Vervielfältigung
- BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57
Programmhefte zu Berufsboxkämpfen
- BGH, 27.01.1959 - I ZR 185/55
Rechtsmittel
- BGH, 07.06.1988 - IX ZR 278/87
Schadensersatz wegen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung
- BGH, 06.12.1984 - III ZR 141/83
Gerichtliche Entscheidung auf Grund einer Amtspflichtverletzung zum Nachteil des …
- BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74
Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen …
- BGH, 04.12.1973 - VI ZR 213/71
Schadensersatz nach § 945 ZPO bei Gegendarstellung
- OLG Celle, 24.07.1986 - 5 U 139/86
Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände; …
- OLG Stuttgart, 20.08.1993 - 2 U 138/93
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
Nach insoweit abweichenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2.11.1995 (NJW 1996 S. 198 ff) soll die Zustellung einer Unterlassungsverfügung im Parteibetrieb nur dann als Vollziehung genügen, wenn die Verfügung bereits die Androhung von Ordnungsmitteln enthält, anderen falls werde sie erst mit der Zustellung der nachträglich erwirkten Ordnungsmittelandrohung vollzogen. - BGH, 13.10.2016 - IX ZR 149/15
Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung auf Antrag des Mieters auf Einstellung von …
Wer aus einem noch nicht endgültigen Titel die Vollstreckung betreibt, soll das Risiko tragen, dass sich sein Vorgehen nachträglich als unberechtigt erweist (BGH, Urteil vom 2. November 1995 - IX ZR 141/94, BGHZ 131, 141, 143;… Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 115/07, BGHZ 180, 72 Rn. 16;… Urteil vom 10. Juli 2014 - I ZR 249/12, WM 2015, 978 Rn. 14). - BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06
Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch
Unter "Vollziehung" in diesem Sinne ist die Einleitung der Zwangsvollstreckung aus dem Arrest oder aus der einstweiligen Verfügung zu verstehen (BGH 2. November 1995 - IX ZR 141/94 - Rn. 9, BGHZ 131, 141).(c) Es kann dahinstehen, ob allein die Zustellung einer Unterlassungsverfügung im Parteibetrieb als Vollziehung genügt oder zusätzlich noch eine Ordnungsmittelandrohung im Titel notwendig ist (…vgl. zum Meinungsstand BGH 13. April 1989 - IX ZR 148/88 - Rn. 27, NJW 1990, 122;… OLG Hamburg 2. November 2006 - 3 U 256/05 - Rn. 62; BGH 2. November 1995 - IX ZR 141/94 - Rn. 16, BGHZ 131, 141).
- BGH, 10.07.2014 - I ZR 249/12
Nero - Schadensersatzpflicht bei unberechtigter einstweiliger Verfügung: …
§ 945 ZPO beruht - ebenso wie die Vorschrift des § 717 Abs. 2 ZPO, die die Schadensersatzverpflichtung des Gläubigers bei einer Vollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil regelt, das später aufgehoben oder abgeändert wurde - auf dem Rechtsgedanken, dass die Vollstreckung aus einem noch nicht endgültigen Vollstreckungstitel auf Gefahr des Gläubigers erfolgt (BGH, Urteil vom 2. November 1995 - IX ZR 141/94, BGHZ 131, 141, 143;… Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 94/03, BGHZ 168, 352 Rn. 40).Vielmehr ist ein darüber hinausgehendes Verhalten erforderlich, das zumindest einen gewissen Vollstreckungsdruck erzeugt (BGHZ 131, 141, 144;… BGHZ 168, 352 Rn. 15; BGH…, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 115/07, BGHZ 180, 72 Rn. 16).
Deshalb setzt der für eine Schadensersatzpflicht nach § 945 ZPO notwendige Vollstreckungsdruck voraus, dass der Schuldner das durch die einstweilige Verfügung verhängte Verbot beachten und im Fall der Zuwiderhandlung mit der Verhängung von Ordnungsmitteln rechnen muss (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92, BGHZ 120, 73, 82; BGHZ 131, 141, 143;… BGHZ 180, 72 Rn. 16).
- BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter …
Bei Unterlassungsverfügungen leitet der Titelgläubiger die Vollstreckung durch die zur Wirksamkeit der Beschlussverfügung erforderliche Parteizustellung (§ 922 Abs. 2 ZPO) ein, wenn der zugestellte Titel - wie hier - die in § 890 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Ordnungsmittel zugleich androht (BGHZ 131, 141, 143 f).Der durch die Anordnung von Ordnungsmitteln durch den Verfügungskläger aufgebaute Vollstreckungsdruck stellt die innere Rechtfertigung für dessen scharfe, verschuldensunabhängige Haftung dar, wenn sich die einstweilige Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist (BGHZ 131, 141, 144).
Der Schuldner wird nicht zum Ungehorsam gegenüber dem Unterlassungsgebot gezwungen, um einen Anspruch nach § 945 ZPO zu erlangen; denn die für die Vollziehung ausreichende Zwangswirkung und damit die Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Verfügungsbeklagten tritt unabhängig von einer Zuwiderhandlung bereits mit der Androhung von Ordnungsmitteln ein (BGHZ 131, 141, 143 f).
- OLG Düsseldorf, 07.02.2019 - 20 U 101/18
Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung
Rn. 21 Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 1996, 104), wonach die wirksame Vollziehung einer Unterlassungsverfügung auch voraussetzt, dass diese aufgrund eines Antrags des Antragstellers auch eine Androhung von Ordnungsmitteln enthält. - BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12
Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine …
Rn. 36 dd) Damit bestand nach Zustellung der Verfügung für die Beklagte der notwendige Vollstreckungsdruck zur Beachtung des gerichtlichen Verbots, der die innere Rechtfertigung für eine verschuldensunabhängige Haftung der Klägerin nach § 945 ZPO darstellt, wenn sich die einstweilige Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1995 - IX ZR 141/94, BGHZ 131, 141, 144;… BGHZ 168, 352 Rn. 15). - BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07
Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil …
Derjenige, der die Vollstreckung aus einem noch nicht endgültigen Titel betreibt, soll das Risiko tragen, dass sich sein Vorgehen nachträglich als unberechtigt erweist (BGHZ 131, 141, 143) . - BGH, 13.03.2025 - IX ZR 201/23
Ausgleich von Vermögensbeeinträchtigungen durch Vollstreckung einer einstweiligen …
Bei Unterlassungsverfügungen leitet der Titelgläubiger die Vollstreckung durch die zur Wirksamkeit der Beschlussverfügung erforderliche Parteizustellung (§ 922 Abs. 2 ZPO) ein, wenn der zugestellte Titel - wie hier - die in § 890 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Ordnungsmittel zugleich androht (BGH, Urteil vom 2. November 1995 - IX ZR 141/94, BGHZ 131, 141, 143 f).Der durch die Anordnung von Ordnungsmitteln durch den Verfügungskläger aufgebaute Vollstreckungsdruck stellt die innere Rechtfertigung für dessen scharfe, verschuldensunabhängige Haftung dar, wenn sich die einstweilige Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist (BGH, Urteil vom 2. November 1995, aaO S. 144;… vom 20. Juli 2006 - IX ZR 94/03, BGHZ 168, 352 Rn. 15).
- BGH, 06.11.2025 - I ZB 65/25
Vollziehung der Handlungsverfügung
Die Zustellung einer Unterlassungsverfügung im Parteibetrieb genügt als Vollziehung deshalb nur dann, wenn die Verfügung bereits die Androhung von Ordnungsmitteln enthält; andernfalls wird die einstweilige Verfügung erst mit der Zustellung der nachträglich erwirkten Ordnungsmittelandrohung vollzogen (vgl. RG, Beschluss vom 20. Dezember 1898 - V 150/98, RGZ 42, 419, 420;… zu § 945 ZPO vgl. BGHZ 120, 73 [juris Rn. 27]; Urteil vom 2. November 1995 - IX ZR 141/94, BGHZ 131, 141 [juris Rn. 15 f.];… BGH, GRUR 2015, 196 [juris Rn. 30] - Nero; zu § 717 Abs. 2 ZPO vgl. BGH…, Urteil vom 22. Juni 1976 - X ZR 44/74, NJW 1976, 2162 [juris Rn. 52]).Nur eine Gläubigerhandlung, die als zwangsweise Durchführung einer angeordneten Maßregel angesehen werden kann, enthält demnach eine Vollziehung im Sinne des § 945 ZPO (zur Unterlassungsverfügung vgl. BGHZ 131, 141 [juris Rn. 14]).
Nur wenn eine wenigstens mittelbare Zwangswirkung geschaffen wird, befindet sich der Gegner in einer Lage, die derjenigen bei Vollziehung anderer Ansprüche vergleichbar ist (zur Unterlassungsverfügung vgl. BGHZ 131, 141 [juris Rn. 16]).
- OLG Nürnberg, 21.12.2021 - 3 U 3716/21
Rechtzeitigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung
- OLG Düsseldorf, 12.10.2023 - 2 U 124/22
Glatirameracetat
- BAG, 21.10.2024 - 8 AZB 10/24
Ordnungsmittelverfahren - Rechtsbeschwerde
- OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 43/03
Schadensersatz gemäß § 945 ZPO bei aufgehobener einstweiligen Verfügung
- BGH, 15.07.1999 - IX ZR 239/98
Wirksamkeit von aufgrund einstweiliger Verfügungen eingetragener Vormerkungen im …
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.03.2024 - 8 Ta 7/24
Unterlassungsverfügung - Vollziehungsfrist - Amtszustellung - nachträglich …
- OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
Nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis bei unklarem Grenzverlauf, Verfahren …
- OLG Rostock, 24.05.2006 - 6 U 242/05
Anforderungen an die Vollziehung einer Gebotsverfügung
- OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
Formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in den AGB des Betreibers eines …
- OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
Einstweilige Verfügung: Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigter …
- KG, 21.12.2022 - 5 U 1039/20
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; ordnungsgemäße Zustellung
- OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
Schadensersatz wegen unberechtigter Vollziehung einstweiliger …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 7 KA 116/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Honorarstreit - einstweiliger Rechtsschutz - …
- OLG Hamm, 18.02.2002 - 23 W 247/01
Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Festsetzung einer …
- OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
Anspruch auf Ersatz des Vollziehungsschadens nach einstweiliger Verfügung; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 15 TaBVGa 2087/19
Vollziehung einer Einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 TaBVGa 2/22
Einsichtnahme in Wahlakten zur Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung
- LG Coburg, 12.08.2021 - 22 O 889/20
Aufhebung der einstweiligen Verfügung mangels Zustellung
- OLG Köln, 31.07.1998 - 6 U 205/97
Anspruch auf einstweilige Verfügung eines Unterlassungsgebots bei Überschreiten …
- LAG Nürnberg, 31.07.2001 - 6 Sa 408/01
Unterlassung von Wettbewerb und diesbezügliche einstweiliger Verfügung/Arrest
- OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 9 UF 19/22
Schadensersatzansprüche aus dem Vollzug eines Arrestbefehls …
- LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00
Kokille zum Stranggießen
- LG München I, 18.04.2012 - 11 O 7897/12
Vergabeverfahren: einstweilige Verfügung wegen des Angebotsauschlusses; …
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 280/10
Patentrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Schutzzertifikat für den Wirkstoff …
- OLG Düsseldorf, 03.11.2009 - 20 U 101/09
Notwendigkeit einer Ordnungsmittelandrohung für die Vollstreckung aus einem …
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 277/10
Dopamin II
- OLG Hamm, 30.03.2011 - 3 U 49/11
Presserechtliche Gegendarstellungsanspruch; Vollzug durch Zustellung im …
- OLG Dresden, 04.11.1999 - 14 W 1338/99
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot aus …
- LG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 9 O 39/24
Zur Zustellung einer einstweiligen Verfügung von Anwalt zu Anwalt ohne …
- OLG Dresden, 14.06.1999 - 14 W 1540/98
Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund eines bestehenden Verstoßes gegen eine …
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 273/10
Dopamin
- OLG Jena, 03.03.2011 - 1 U 775/10
- OLG Dresden, 25.06.1998 - 14 W 313/98
Feststellung einer Versäumung der Frist für die Vollziehung einer einstweiligen …
- OLG Jena, 26.10.2010 - 5 U 539/10
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