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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.1996 - 6 U 199/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5834
OLG Karlsruhe, 13.03.1996 - 6 U 199/95 (https://dejure.org/1996,5834)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.1996 - 6 U 199/95 (https://dejure.org/1996,5834)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 1996 - 6 U 199/95 (https://dejure.org/1996,5834)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 3 ; EGV Art. 30

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2313
  • WRP 1996, 584
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1996 - 6 U 199/95
    Soweit das Irreführungsgebot des § 3 UWG von dem Parallelimporteur von Kraftfahrzeugen verlangt, daß er bereits in der Werbung auf eine mögliche Verkürzung der Garantielaufzeit infolge der Erstzulassung im benachbarten Ausland hinweist, auch wenn eine mögliche Fehlvorstellung der Verbraucher spätestens im individuellen Verkaufsgespräch beseitigt wird, handelt es sich nicht um eine reine Verkaufsmodalität i.S. der Keck-Rechtsprechung des EuGH (NJW 1994, 121 = EuZW 1993, 770 = GRUR 1994, 269).
  • EuGH, 16.01.1992 - C-373/90

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1996 - 6 U 199/95
    Die Erschwerung von Parallelimporten durch Hinweispflichten, die aus dem Irreführungsgebot des § 3 abgeleitet werden, kann eine Maßnahme gleicher Wirkung i.S. von Art. 30 EGV darstellen (Ergänzung zu EuGH , EuZW 1993, 544 = WRP 1993, 233 - Nissan).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Dabei kann offenbleiben, ob ein solches Verbot in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fällt oder ob es sich dabei - wie das Berufungsgericht gemeint hat (anders OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586 und NJW-RR 1997, 1472) - um eine bloße Verkaufsmodalität im Sinne der Keck-Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften handelt, die - wenn sie für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt und den Absatz der inländischen und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berührt - grundsätzlich nicht geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern (…EuGH, Urt. v. 24.11.1993 - Rs. C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097 = GRUR 1994, 296, 297 Tz. 16 - Keck und Mithouard;… Urt. v. 15.12.1993 - Rs. C-292/92, Slg. 1993, I-6787 = GRUR 1994, 299, 300 Tz. 21 - Hünermund).

    Dementsprechend hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in einem die Irreführungsrichtlinie (Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10.9.1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung) betreffenden Fall, in dem es ebenfalls um die aus dem Irreführungsverbot abzuleitende Aufklärungspflicht des Parallelimporteurs über nachteilige Eigenschaften seines Angebots ging, das Verbot der irreführenden Werbung (dort aus Art. 4 Abs. 1 i.V. mit Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie) zurücktreten lassen, soweit einerseits die beim Verbraucher hervorgerufenen, nicht als besonders gravierend erscheinenden Fehlvorstellungen regelmäßig vor der Kaufentscheidung ausgeräumt werden und andererseits ein Verbot die Tätigkeit von Parallelimporteuren nicht unerheblich beeinträchtigen würde (EuGH Slg. 1992, I-131 = WRP 1993, 233, 234 Tz. 13 ff. - Nissan;… dazu Tilmann, Festschrift Piper, 1996, S. 481, 487; ferner OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586;… Bornkamm in Schwarze [Hrsg.], Werbung und Werbeverbote im Lichte des europäischen Gemeinschaftsrechts, 1999, S. 134, 145).

  • BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97

    EG-Neuwagen II - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Herkunft

    Dementsprechend hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in einem die Irreführungsrichtlinie (Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10.9.1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung) betreffenden Fall, in dem es ebenfalls um die aus dem Irreführungsverbot abzuleitende Aufklärungspflicht des Parallelimporteurs über nachteilige Eigenschaften seines Angebots ging, das Verbot der irreführenden Werbung (dort aus Art. 4 Abs. 1 i.V. mit Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie) zurücktreten lassen, soweit einerseits die beim Verbraucher hervorgerufenen, nicht als besonders gravierend erscheinenden Fehlvorstellungen regelmäßig vor der Kaufentscheidung ausgeräumt werden und andererseits ein Verbot die Tätigkeit von Parallelimporteuren nicht unerheblich beeinträchtigen würde (EuGH Slg. 1992, I-131 = WRP 1993, 233, 234 Tz. 13 ff. - Nissan;… dazu Tilmann, Festschrift Piper, 1996, S. 481, 487; ferner OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586;… Bornkamm in Schwarze [Hrsg.], Werbung und Werbeverbote im Lichte des europäischen Gemeinschaftsrechts, 1999, S. 134, 145).

    Ihre Beantwortung ist somit nicht abhängig davon, ob - wie das Berufungsgericht gemeint hat - ein solches Verbot, wenn es nach dem autonomen deutschen Recht bestünde, als eine Maßnahme gleicher Wirkung nach Art. 28 EG (früher Art. 30) anzusehen wäre oder als bloße Verkaufsmodalität nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fiele (vgl. einerseits OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586 und NJW-RR 1997, 1472 sowie andererseits OLG Dresden GRUR 1997, 231, 233 = WRP 1997, 197).

  • OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22

    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

    Hierbei mag auch zu berücksichtigen sein, dass die Gefahren, die von einer Irreführung mit bloßem Anlockeffekt ausgehen, in der Regel geringer sind als die einer Irreführung, die unmittelbar in eine durch Täuschung und mangelnde Aufklärung bewirkte (Kauf-)Entscheidung mündet (vgl. BGH GRUR 1999, 1122, 1124 - EG-Neuwagen I; BGH GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II; OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen UWG § 5 Rn 1.199).
  • OLG Dresden, 21.01.1997 - 14 U 1405/96

    Werbung für Verkauf von importierten "EG-Neuwagen" als Wettbewerbsverstoß

    Verfehlt ist es, aus der Tatsache, daß die Irreführung bei einer Fallkonstellation wie der vorliegenden sich auf importierte Neufahrzeuge bezieht, zu schließen, daß das vom Landgericht erkannte Verbot den inländischen Neuwagenverkauf rechtlich oder tatsächlich ungleich behandelt (so aber OLG Karlsruhe - 6. Zivilsenat - WRP 1996, 584, 586 und OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat - in dem von der Beklagten überreichten Urteil vom 20.06.1996 - 4 U 211/95, S. 5, 6 = Bl. 76, 77 dA).
  • OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05

    "Partner einer Automarke" ohne bestehenden Neuwagenvertriebsvertrag als …

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zwischen den Interessen des Verkehrs und denen der Beklagten ist nämlich zu berücksichtigen, dass die bei Verbrauchern durch die Anzeige womöglich hervorgerufene Fehlvorstellung nicht als besonders gravierend anzusehen ist und regelmäßig vor der Kaufentscheidung ausgeräumt werden kann und andererseits ein klarstellender Hinweis auf die fehlende Vertragshändlereigenschaft eher zur Verwirrung als zur Aufklärung der Verbraucher beitragen würde (vgl. auch EuGH, WRP 1993, 233, 234 zum Erfordernis der Erheblichkeit der Irreführung; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 584, 586).
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